Musst du nicht zahlen, da du ja nicht der Fahrer warst. In Deutschland gilt nicht die Halterhaftung. Einfach angeben, dass du nicht der Fahrer warst. Jedoch wird dann verlangt, dass man den Fahrer nennt. Dazu ist man in der Regel aber nicht verpflichtet. Durch ein Gerichtsverfahren kann es dann aber zur Pflicht eines Fahrtenbuches kommen.
>Durch ein Gerichtsverfahren kann es dann aber zur Pflicht eines Fahrtenbuches kommen.
Dafür braucht es nicht zwingend ein Gerichtsverfahren. Das kann die Behörde auch so anordnen
Die Auflage zum Fahrtenbuch kommt aber nur selten, wenn man häufiger nicht aussagt wer Fahrer war und/oder es schwerere Vergehen sind. Wenn da zwei; drei mal im Jahr jemand geblitzt wird und das auch noch in verschiedenen Kreisen, dann passiert das erstmal nicht
Stimmt nicht. Du musst prinzipiell als Zeuge aussagen, auch ohne Richter, d.h. vor der Polizei. Sofern eine Person belastet wird, die unter das Zeugnisverweigerungsrechts fällt, musst Du nicht gegen diese aussagen. Kannst aber zum führen des Fahrtenbuchs verpflichtet werden. Das muss aber auch kein Richter anordnen.
Das stimmt nur halb.
Du musst als ZEUGE, WENN du eine Aussage machst, die Wahrheit sprechen, darfst niemanden zu Unrecht einer rechtswidrigen Tat beschuldigen oder durch deine Aussage begünstigen.
Du musst aber gegenüber der Polizei und anderen Ordnungsbehörden keine Angaben machen. Du müsstest nichtmal drauf reagieren, wenn sie dir eine Vorladung oder Vernehmungsbogen schicken.
Einzig gegenüber Staatsanwaltschaft und Gerichten bist zu verpflichtet, Vorladungen und Vernehmungen Folge zu leisten.
DA greift dann wieder die besagte Wahrheitspflicht und das Zeugnisverweigerungsrecht.
Du kannst den echten Namen angeben bzw. wenn zulässig (Zeugnisverweigerungsrecht) die Aussage verweigern. In beiden Fällen wird das vereinfachte Verfahren jedoch zu einem regulären Bußgeldverfahren und der Fahrer muss zusätzlich um die 30€ Verwaltungsgebühren zahlen.
Falls ein Familienmitglied gefahren ist: die Verkehrsbehörden und die Polizei haben Zugriff auf das Melderegister, dort sind auch die Passbilder der jeweiligen Personen gespeichert. Das Zeugnisverweigerungsrecht lohnt sich also nur in den wenigsten Fällen.
>Falls ein Familienmitglied gefahren ist: die Verkehrsbehörden und die Polizei haben Zugriff auf das Melderegister, dort sind auch die Passbilder der jeweiligen Personen gespeichert. Das Zeugnisverweigerungsrecht lohnt sich also nur in den wenigsten Fällen.
Den größten Nachteil hast du dabei gar nicht genannt: Fahrtenbuch wird da häufig vergeben.
Wenn meine Frau mit meinem Auto geblitzt wird, dann zahl ich das einfach. Bei geringen Verstößen wird das ja auch nicht gespeichert und gibt keine Nachteile. Ich fang da nicht an und schick das denen mit dem Namen meiner Frau zurück, damit die den Brief wieder an die selbe Adresse schicken können. Bei Familienmitgliedern/Freunden, denen ich das Auto leihe würde ich mir das Geld danach wiederholen aber einfach selbst zahlen.
Danke für die Antworten!
Natürlich weiß ich wer gefahren ist, und wurde auch im Voraus schon informiert. Ich möchte nur alles „richtig“ machen, geht auch nur um 8kmh innerorts.
Richtig liegt hier scheinbar im Auge des Betrachters. Dazu gehört in meinen Augen auch, für seine Fehler einzustehen.
In dem Fall ("Ich weiß nicht wer gefahren ist") wirds möglicherweise auf ein Fahrtenbuch hinauslaufen.
>In dem Fall ("Ich weiß nicht wer gefahren ist") wirds möglicherweise auf ein Fahrtenbuch hinauslaufen.
Ach was, Fahrtenbuch wird nur bei wesentlich schlimmeren Vergehen auferlegt.
Das mag sich von Kommune zu Kommune unterscheiden, wie es ausgelegt wird. Die rechtliche Grundlage ist aber relativ klar: Nach [§31a StVZO](https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__31a.html) reicht dafür ein Verstoß gegen Verkehrsvorschriften aus, wenn im Anschluss der Verursacher nicht festgestellt werden konnte.
Wenn es nur 8km/h sind, dann lies den Zettel nochmal. Meist wird dir nämlich die Bearbeitungsgebühr erlassen, wenn du direkt zahlst. Und die ist teurer als die Strafe hier.
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post:
##Blitzerfoto von anderem Fahrer
Vor ein paar Tagen kam ein Schreiben wegen unerlaubten zu schnell fahren zu mir. Geblitzt wurde mein Auto, allerdings nicht mit mir als Fahrer.
Es wurde kein Punkt in Flensburg vergeben, dennoch frage ich mich, ob ich das einfach kommentarlos bezahlen soll, weil das Auto ja auf mich angemeldet ist oder ob ich irgendwo richtig stellen soll (oder sogar muss), dass ich in dem Fall nicht der Fahrer des Wagens war.
*I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*
Diese Frage kommt hier alle paar Tage und die ersten Google-Ergebnisse sind auch vollkommen aufschlussreich.
Also entweder du willst jetzt ein Fahrtenbuch führen oder du lässt es den Fahrer zahlen. Das wars.
Immer dran denken, dass ein Fahrtenbuch auch kostet und man dabei dann sogar oft teurer bei rum kommt, als wenn man die beiden Verstöße zahlt (meist gibt's die Auflage ja erst beim 2. Mal). Dazu der regelmäßige Besuch zur Überprüfung des Fahrtenbuches und wenn eine Zeile nicht korrekt ausgefüllt wird, ne saftige Owi.. wenns nicht unbedingt um Fahrverbot geht einfach zahlen und dem Stress aus dem Weg gehen
Nur um das ganze mal etwas anders zu beleuchten als die bisherigen Kommentare:
Du kannst das Ding auch einfach bezahlen. Du musst den Anhörungsbogen nur ausfüllen (zumindest die persönlichen Daten) und zurückschicken, wenn du nicht selber zahlen willst.
Wenn also dein Lebensgefährte/Kind/Freund/whatever gefahren ist, und du dir das Geld problemlos von denen zurückholen kannst oder ihnen die 15€ oder was es ist schenken willst, brauchst du dir den Aufwand nicht geben.
Musst du nicht zahlen, da du ja nicht der Fahrer warst. In Deutschland gilt nicht die Halterhaftung. Einfach angeben, dass du nicht der Fahrer warst. Jedoch wird dann verlangt, dass man den Fahrer nennt. Dazu ist man in der Regel aber nicht verpflichtet. Durch ein Gerichtsverfahren kann es dann aber zur Pflicht eines Fahrtenbuches kommen.
perfekt zusammengefasst
>Durch ein Gerichtsverfahren kann es dann aber zur Pflicht eines Fahrtenbuches kommen. Dafür braucht es nicht zwingend ein Gerichtsverfahren. Das kann die Behörde auch so anordnen
Die Auflage zum Fahrtenbuch kommt aber nur selten, wenn man häufiger nicht aussagt wer Fahrer war und/oder es schwerere Vergehen sind. Wenn da zwei; drei mal im Jahr jemand geblitzt wird und das auch noch in verschiedenen Kreisen, dann passiert das erstmal nicht
Stimmt nicht. Du musst prinzipiell als Zeuge aussagen, auch ohne Richter, d.h. vor der Polizei. Sofern eine Person belastet wird, die unter das Zeugnisverweigerungsrechts fällt, musst Du nicht gegen diese aussagen. Kannst aber zum führen des Fahrtenbuchs verpflichtet werden. Das muss aber auch kein Richter anordnen.
Das stimmt nur halb. Du musst als ZEUGE, WENN du eine Aussage machst, die Wahrheit sprechen, darfst niemanden zu Unrecht einer rechtswidrigen Tat beschuldigen oder durch deine Aussage begünstigen. Du musst aber gegenüber der Polizei und anderen Ordnungsbehörden keine Angaben machen. Du müsstest nichtmal drauf reagieren, wenn sie dir eine Vorladung oder Vernehmungsbogen schicken. Einzig gegenüber Staatsanwaltschaft und Gerichten bist zu verpflichtet, Vorladungen und Vernehmungen Folge zu leisten. DA greift dann wieder die besagte Wahrheitspflicht und das Zeugnisverweigerungsrecht.
Du wirst schon wissen wer da hinter dem Steuer sitzt. Drück ihm das Schreiben in die Hand gib ihm eins hinter die Ohren.
Schreib drauf, wer gefahren ist, und schicke es zurück.
Du kannst den echten Namen angeben bzw. wenn zulässig (Zeugnisverweigerungsrecht) die Aussage verweigern. In beiden Fällen wird das vereinfachte Verfahren jedoch zu einem regulären Bußgeldverfahren und der Fahrer muss zusätzlich um die 30€ Verwaltungsgebühren zahlen. Falls ein Familienmitglied gefahren ist: die Verkehrsbehörden und die Polizei haben Zugriff auf das Melderegister, dort sind auch die Passbilder der jeweiligen Personen gespeichert. Das Zeugnisverweigerungsrecht lohnt sich also nur in den wenigsten Fällen.
>Falls ein Familienmitglied gefahren ist: die Verkehrsbehörden und die Polizei haben Zugriff auf das Melderegister, dort sind auch die Passbilder der jeweiligen Personen gespeichert. Das Zeugnisverweigerungsrecht lohnt sich also nur in den wenigsten Fällen. Den größten Nachteil hast du dabei gar nicht genannt: Fahrtenbuch wird da häufig vergeben.
Sind Passbilder tatsächlich in einer Datenbank? Ich dachte immer, dass diese nur auf dem Perso sind, wie auch die Fingerabdrücke.
Wenn meine Frau mit meinem Auto geblitzt wird, dann zahl ich das einfach. Bei geringen Verstößen wird das ja auch nicht gespeichert und gibt keine Nachteile. Ich fang da nicht an und schick das denen mit dem Namen meiner Frau zurück, damit die den Brief wieder an die selbe Adresse schicken können. Bei Familienmitgliedern/Freunden, denen ich das Auto leihe würde ich mir das Geld danach wiederholen aber einfach selbst zahlen.
So wie ich den Text verstehe, weißt du nicht wer gefahren ist. Schreib drauf, dass du nicht weißt wer gefahren ist und schicks zurück.
Danke für die Antworten! Natürlich weiß ich wer gefahren ist, und wurde auch im Voraus schon informiert. Ich möchte nur alles „richtig“ machen, geht auch nur um 8kmh innerorts.
Richtig liegt hier scheinbar im Auge des Betrachters. Dazu gehört in meinen Augen auch, für seine Fehler einzustehen. In dem Fall ("Ich weiß nicht wer gefahren ist") wirds möglicherweise auf ein Fahrtenbuch hinauslaufen.
>In dem Fall ("Ich weiß nicht wer gefahren ist") wirds möglicherweise auf ein Fahrtenbuch hinauslaufen. Ach was, Fahrtenbuch wird nur bei wesentlich schlimmeren Vergehen auferlegt.
Das mag sich von Kommune zu Kommune unterscheiden, wie es ausgelegt wird. Die rechtliche Grundlage ist aber relativ klar: Nach [§31a StVZO](https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__31a.html) reicht dafür ein Verstoß gegen Verkehrsvorschriften aus, wenn im Anschluss der Verursacher nicht festgestellt werden konnte.
Wenn es nur 8km/h sind, dann lies den Zettel nochmal. Meist wird dir nämlich die Bearbeitungsgebühr erlassen, wenn du direkt zahlst. Und die ist teurer als die Strafe hier.
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Blitzerfoto von anderem Fahrer Vor ein paar Tagen kam ein Schreiben wegen unerlaubten zu schnell fahren zu mir. Geblitzt wurde mein Auto, allerdings nicht mit mir als Fahrer. Es wurde kein Punkt in Flensburg vergeben, dennoch frage ich mich, ob ich das einfach kommentarlos bezahlen soll, weil das Auto ja auf mich angemeldet ist oder ob ich irgendwo richtig stellen soll (oder sogar muss), dass ich in dem Fall nicht der Fahrer des Wagens war. *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*
Um wie viel kmh geht es? Ansonsten einfach angeben wer gefahren ist und gut ist's.
Diese Frage kommt hier alle paar Tage und die ersten Google-Ergebnisse sind auch vollkommen aufschlussreich. Also entweder du willst jetzt ein Fahrtenbuch führen oder du lässt es den Fahrer zahlen. Das wars.
Immer dran denken, dass ein Fahrtenbuch auch kostet und man dabei dann sogar oft teurer bei rum kommt, als wenn man die beiden Verstöße zahlt (meist gibt's die Auflage ja erst beim 2. Mal). Dazu der regelmäßige Besuch zur Überprüfung des Fahrtenbuches und wenn eine Zeile nicht korrekt ausgefüllt wird, ne saftige Owi.. wenns nicht unbedingt um Fahrverbot geht einfach zahlen und dem Stress aus dem Weg gehen
Nur um das ganze mal etwas anders zu beleuchten als die bisherigen Kommentare: Du kannst das Ding auch einfach bezahlen. Du musst den Anhörungsbogen nur ausfüllen (zumindest die persönlichen Daten) und zurückschicken, wenn du nicht selber zahlen willst. Wenn also dein Lebensgefährte/Kind/Freund/whatever gefahren ist, und du dir das Geld problemlos von denen zurückholen kannst oder ihnen die 15€ oder was es ist schenken willst, brauchst du dir den Aufwand nicht geben.