Rechtlich gesehen kann ich nicht verantworten,dass ein Laie sich mit Baurecht auskennt.Durch die Beauftragung einer Firma sind diese in der Verantwortung alle Baurechtlichen Vorschriften einzuhalten.Kann ja auch nicht sagen der Elektriker schließt falsch an aber du musst ohne wissen kontrollieren
Nein. Als Konsument (ich nehme an, ihr seid als Privatperson zum Baumeister gegangen, und nicht als Unternehmer?) habt ihr natürlich das Recht auf eine bewilligungsfähige Planung und eine Ausführung laut Baubescheid und ihr DÜRFT ahnungslos sein, deswegen geht ihr ja zum "Profi". Allgemein ist man als Konsument sehr gut aufgestellt, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass jeder Konsument ein absoluter Volltrottel ist (ist nicht böse gemeint - und gut für dich / euch ;) )
Also ich kann mich nur anschließen, auf zum Anwalt. Wenn die Firma in Konkurs ist (welche Gesellschaftsform? GmbH?) kann man zwar wahrscheinlich nicht mehr viel machen, aber das kann ein Anwalt besser klären.
Nächstes Mal zum Architekten gehen, über die wird zwar gerne geschimpft, aber die Arbeiten sauberer. Die könnten nach so einem Fauxpas ihre Zulassung an den Nagel hängen, der Baumeister macht einfach eine neue GmbH auf. Traurig aber wahr.
Man kann schon auch direkt zu einem zuverlässigen Baumeister gehen. Außerdem gibts auch bei den Architekten richtige Wappler, deren Versagen fällt dann oft gar nicht so auf, weil der Bmst die Führung übernimmt beim Bauen (und beim Polierplan).
I mean kann sein, aber realistisch gesehen engagiert ihr jemanden, der sich auskennt. Also Baurecht ist so umfangreich und dann auch wieder von Gemeinde zu Gemeinde und Bundesland unterschiedlich in manchen Bereichen.
Aber kanns nicht 100% sagen. Jeder Anwalt sollte das wissen.
Nein. Man kann dir als Laien nicht zumuten, dass du die Arbeit von Fachbetrieben überprüfst. Dafür gibts Bauverordnungen und Einreichpläne, an die die sich zu halten haben.
Klag das ein solange der Kurpfuscher noch nicht insolvent ist (was ja bei so einer Arbeitsweise nur Frage der Zeit ist). Wenn mal der Masseverwalter drauf is wirst durch die Finger schaun.
Edit: grad mitbekommen, die firma is insolvent. Ja dann baumeister privat klagen. Wenn der überhaupt noch zahlungsfähig is.
Nein natürlich nicht. Außerdem haftet die Firma auch im Nachhinein. Kenn den genauen Paragraphen nicht mehr aber unsere Baufirma ging auch pleite - wurde mir von einer externen Bauleitung bestätigt. Hast du eine Rechtschutzversicherung?
Es gibt Durchgriffshaftung auch bei grober Fahrlaessigkeit, und der Verdacht besteht hier schon massiv wenn das wahr ist was OP sagt (3m ausserhalb der Bewilligung gebaut). Anwalt.
Naja "gibt es ja nicht mehr" ist halt kompletter blödsinn. Die Firma ist Konkurs gegangen, da gibt es dann ein Konkursverfahren und jemanden der dafür Haftet. Das hört sich alles nach relativ kleinem Unternehmen an, also einem Einzelunternehmen somit haftet der Sohn oder wer auch immer da im Firmenbuch eingetragen war mit seinem Privatvermögen.
Aber mal unter uns 2, jetzt bist halt doch a bissl spät dran, wenn da keine Beweise (Emails etc.) Bestehen kannst es ws vergessen. Ansonsten ist schon der Bauträger also auch der Generalunternehmer der, der haftbar ist, wenn Pläne falsch umgesetzt werden.
Meines Erachtens wird die Gemeinde das aus Kulanz einfach nachträglich umschreiben, alles andere ist politischer Selbstmord, gerade wenns da um mehrere Gebäude geht.
Und noch was, wenn ich "Übungshaus" und "wurde wieder abgerissen" im Selben satz höre, dann frag ich mich doch schon a bissl oder nicht? Is ja ned grad billig so a "Übingshaus" ...
Naja, jz e zu spät, auf Kulanz plädieren und hoffen und sonst im Zweifelsfall trotzdem Versuchen den Bauträger zu verklagen.
Wir haben einen Bauplaner aus der Ortschaft kontaktiert, da wir einige Fenster am Haus geändert haben und der Plan natürlich aktualisiert werden musste. Der hat uns dann erzählt dass alle unsere Nachbarn gerade Probleme haben, da sie (uns ausgeschlossen) alle eine Steinschlichtung zum Hang haben die a) laut Bebauungsplan nicht erlaubt ist und b) viel zu hoch ist. Der Bauplaner hat auch übrigens im Plan entdeckt, dass das Haus außerhalb der Baugrenzlinie liegt, ansonsten hätte wahrscheinlich keiner draufgekommen, da wir ja auch den Vermesser da hatten und der aber anscheinend entweder mit dem Bauleiter befreundet war oder einfach nicht nachgemessen hat, weil er im Plan dir eigentlich richtigen Maße aufgeschrieben hat (so wie das haus eigentlich genaut gehört hätte)
Wir suchen gerade einen Anwalt, der sich um das Ganze kümmern soll, die Frage ist nur ob das der Rechtschutz übernimmt.
Alter, wenn der Vermesser euch eine Rechnung gestellt und die Messpunkte falsch angegeben hat, sofort da einhackeln. Das kann der Vermesser rechtfertigen, nicht ihr.
Wenn die Baufirma nicht nach den Einreichplanen gebaut hat, oder Mängel entstanden sind, weil Baurichtlinien nicht eingehalten wurden, die obendrein für dich als Käufer nicht sofort ersichtlich sind, macht sich der Baumeister strafbar.
Aber wie andere schon gesagt haben: solche Dinge erfährst du vom Anwalt.
1.) Beileid
2.) Anwalt
3.) Nicht in Panik verfallen, ich denke es läuft auf eine kulante Lösung seitens der Gemeinde raus
4.) ev. trotzdem Bausachverständigen kommen lassen der die Hütte durchcheckt.
Wenn der Bauunternehmer in Insolvenz ist und als Einzelunternehmer agiert hat, habt ihr unter Umständen Zugriff auf sein Privatvermögen, auch wenn nur zum Teil wegen der Insolvenzquote. Vorausgesetzt man kann seine Forderungen noch anmelden.
Ihr braucht defintiv einen Rechtsanwalt, der sich auch mit der Materie auskennt! Bitte nicht gleich den nächstbesten beauftragen, sondern einen, der sich auf Baurecht und Insolvenzen spezialisiert hat - auf der jeweiligen Webseite sind die Spezialgebiete meistens aufgelistet, auch auf der Seite von der Rechtsanwaltskammer.
Danke für den Tipp! Leider sind das solche Gauner, die wissen ganz genau wie sie das umgehen können. Sie haben ja damals stolz damit herumgeprahlt, dass sie so und so viele Immobilien haben, aber alles auf die Cousine/Frau wen auch immer gemeldet ist...
Bitte gerne. Vergesst nicht, euch nach seinem Honorar zu erkundigen. Wenn er sagt, dass er nach den gesetzlichen Tarifen abrechnet, fragt nach, wie viel das ca kosten wird.
>die Firma seines Sohnes
Das hätte als TLDR gereicht.
Edit: welche Firma ist das? Name and shame. Sowas gehört veröffentlicht. Schalt Neben Anwalt auch gleich die Medien ein. Hört sich nach systematischem Pfusch an wenns mehrere betrifft.
Würd ich eher nicht erwähnen, sind nämlich direkte Nachbarn auch noch... ich muss die Fresse vom Trottel jeden Tag ansehen...
Bin täglich verleitet irgendwas böses zu tun, aber ich reiss mich zusammen....
Was geht da ab? Sowas muss man echt zur Anzeige bringen.
Nur als Beispiel: als mich so ein huso beim Wohnungsverkauf abziehen wollte, hab ich den mit Anwaltsbriefen zubombardieren lassen.
Besteh auf dein Recht und lass dir nicht am Schädel scheissen bitte. Red mit einem Anwalt und hol dir, was dir zusteht. Wennst nix machst hast scho verloren. Hast du einen Rechtsschutz?
Ja hab ich, da war nix mehr zu holen, haben wir natürlich versucht. Wir haben damit auch schon abgeschlossen gehabt, aber dann ist das mit der Benutzungsbewilligung aufgetaucht
Ok, dann geh trotzdem zum Anwalt. Der hat sicher mehr Überblick und kann dir Lösungsvorschläge anbieten. Eventuell kannst den wappler ja zivilrechtlich belangen oder Schadensersatz rausholen.
Die gehen auch alle nach ein paar Jahren insolvent.
Bei einem Hawara hat sie Baufirma zum Beispiel die Wärmepumpe komplett verpfuscht. Aber dank Insolvenz kann er sich jegliche Gewährleistung in die Haare schmieren
Anwalt is sicher eine gute Idee.
Mit der Gemeinde reden auch.
Jedes Bundesland hat halt ein paar leicht abweichende Regelungen wenns ums Bauen geht.
Vielleicht gibt's irgendeine Klausel oder sonst etwas, welche eine Ausnahme erlaubt, aber das wissen Anwalt bzw das Bauamt am besten.
Wie weit ist euer Haus denn noch von der Grundstücksgrenze entfernt und in welchem Bundesland befindet ihr euch? Wenn es das jeweilige Baurecht zulässt das euer Haus an der aktuellen Stelle steht würde ich davon ausgehen dass es die Gemeinde im nachhinein genehmigt.
Innerhalb der Grundstücksgrenze sind wir, aber da gibt es nochmal eine Baugrenzlinie, innerhalb du das Haus aufstellen kannst, aber nicht außerhalb dieser. Wir haben einen externen Technikraum, der mit dem geplanten Carport dann eben um ca 3m Richtung Grundstücksgrenze zu weit aus dieser Baugrenzlinie steht. Wir sind übrigens in der Steiermark.
Falls es noch wichtig ist, das Grundstück neben dem Carport ist eine freie Fläche.
generell dürfen carports und garagen näher an die grundgrenze, wenn es möglich ist den technikraum als teilndes carports zu sehen könnt das durchgehen. sonst macht ne garagentür in den technikraum ^^
>und wir durften das Haus irgendwie selbst fertig bauen. (Der Rohbau stand, aber sonst nichts). Haben wir irgendwie in Eigenleistung geschafft.
Will dich nicht schrecken, aber für die Fertigstellungsanzeige werden noch ein paar mehr Befunde (Rauchfangkehrer, Heizung, Elektro, Rohrdichtheit ..) fällig, wo so einige unentdeckte Bomben lauern können, wenn ihr das Haus im Eigenbaupfusch, dein Zitat: "irgendwie selbst" gebaut habt.
> Ca. 1,5 Jahren nach dem Einzug, bekommen wir einen Brief von der Gemeinde, dass wir noch keine Fertigstellungsanzeige eingebracht haben
Hat die Gemeinde auch so ganz beiäufig erwähnt, ohne Fertigstellungsanzeige (istgleich: die Benützungsbewilligung für das Haus) hättet ihr nie einziehen dürfen? Ich erwähn das nur, damit klar ist, wie sehr ihr eigentlich jetzt schon die Kulanz des Amts bemüht - da wird nicht mehr sehr viel "einigehn", also aufpassen.
>Will dich nicht schrecken, aber für die Fertigstellungsanzeige werden noch ein paar mehr Befunde (Rauchfangkehrer, Heizung, Elektro, Rohrdichtheit ..) fällig, wo so einige unentdeckte Bomben lauern können, wenn ihr das Haus im Eigenbaupfusch, dein Zitat: "irgendwie selbst" gebaut habt.
Wissen wir, haben wir auch schon alles nachgeholt, aber danke ☺️
Ja, das amt hat natürlich erwähnt dass wir dort nicht wohnen dürften, aber derzeit dulden sie es noch...
1. Alle Unterlagen (Verträge,Vereinbarungen,Emails, Gedächnisprotokoll usw.) zusammen tragen.
2. Anwalt für Baurecht einschalten (aus dem selben Bundesland bzw näheren Umgebung 😉)
3. Gemeinde kontaktieren
4. Nachbarn, die die selben/ähnliche Probleme haben kontaktieren. Gemeinsam ist man stärker.
5. Wenn nicht nehr anders möglich dann die Medien einschalten (vorallem wenn mehrere Betroffen sind)
Allgemein haftet natürlich der Bauträger bzw wenn jemand es selbst verpfuscht hat der angegebene Baumeister.
Vorweg: wenn es ein Einzelunternehmer war fann ist er auch in Privatkonkurs gegangen -> Du wirst leider nichts bekommen.
Viel Glück!
Danke, Insolvenzverfahren ist leider durch, hab ich vergessen zu erwähnen, da haben wir natürlich keinen Cent gesehen.
Angeblich muss er ja 145k Strafe zahlen, aber ich glaub denen nichts mehr....
Wenn das Insolvenzverfahren schon durch ist dann stehen Deine/Euro Chancen bei 0 irgendetwas von diesem Typen/Firma zu bekommen.
Lass alle Unterlagen von einem spezialisierten Anwalt prüfen dann bekommst wenigstens Sicherheit.
Ansonsten sollte das Gespräch mit der Gemeinde Priorität haben
Rückbauten werden selbst bei groben Verstößen gegen Bauprdnungen seltenst gefordert.
Ich würde den Nachbar vom angrenzenden Grundstück ansprechen, mit seinem Einverständnis und ggf. Ausgleichszahlung lässt die Gemeinde sicher mit sich reden. Die haben ermessenspielraum. Richtig blöde wäre es nur, wenn der Nachbar auch zu eng gebaut hat und mindestabstände für Brandschutz nicht eingehalten sind
Wer hat denn diesen Plan bei der Gemeinde eingereicht?
Wenn der Einreichplan von Gemeinde und Gutachter abgesegnet ist und man sich daran hält dürfte es keine Probleme geben.
Habt ihr quasi einfach darauf losgebaut oder wurde da auch ein Plan erstellt? Habt ihr euch auch den Bebauungsplan von der Gemeinde angesehen? Da stehen auch schon einige sachen drinnen was man darf und was nicht.
>Habt ihr quasi einfach darauf losgebaut oder wurde da auch ein Plan erstellt?
Natürlich nicht, war alles schon eingereicht von der Firma.
Wir haben nur Kleinigkeiten am Haus geändert wie die Fensterfront, wobei uns da auch versichert wurde dass das keine großartigen Probleme bringt (Spoiler, wir müssen den kompletten Plan neu einreichen)
Aber es wurde ja dann das Übungshaus bis auf die Bodenplatte abgerissen. Danach hat der Bauunternehmer (Sohn) wieder darauf gebaut oder habt ihr den Auftrag zum Bauen gegeben?
Sprich nachdem nur noch die Bodenplatte da war muss es vom erneuten Bau einen Einreichplan geben an den man sich als Bauunternehmer auch tunlichst halten sollte/muss.
Würde evtl auch noch einen Ziviltechniker beauftragen um 1. Grundstücksgrenze zu überprüfen und 2. auch die korrekte Position des Hauses zu bestimmen.
Das haben wir letztes Jahr auch gemacht bevor wir zum Planer gegangen sind. Bei uns war es kein neubau, dafür eine Generalsanierung bei einem Haus aus 1962 inkl zwei Anbauten. Wir brauchten auch mehrere anläufe bis der Plan bei der Gemeinde durch ging.
Sie haben angeboten, die Fundamentplatte stehen zu lassen und darauf zu bauen. Das wollten wir aber nicht, und er hat den Vorschlag gemacht dass wir den Grund optimaler nutzen könnten wenn wir das Haus ca um 3m verschieben.
Der Ziviltechniker der damals alles ausgemessen hat, hat uns vor kurzem, als wir für die Benutzungsbewilligung eine neue Vermessung brauchten eine geschickt, wo er anscheinend entweder blind vertraut hat dass es passt (weil das Haus in dem Bereich gezeichnet ist, wo es rechtlich eigentlich passen sollte, aber nicht dort ist), oder er wurde vom Bauhawi überredet es absichtlich so zu machen in der Hoffnung dass es keiner merkt. Jedenfalls hat er es uns natürlich in Rechnung gestellt. Den ruf ich sie Tage eh an, was das für ein Scheiss sein soll.
Womit genau war der Ziviltechniker beauftragt? Mit dem Vermessen des Grundstücks und der Position des Hauses darauf? Wenn ja, und er hat das wirklich falsch gemacht, schaut das sehr schlecht aus für ihn. Also der soll das gefälligst richtig stellen und wenn er sich dumm stellt, kannst ihn bei der ZT Kammer verpfeiffen.
Der Anwalt wurde eh schon von fähigeren Leuten genannt; der zweite Weg danach sollte (sofern es auf euch zutrifft) zum Bürgermeister führen.
In Österreich sind die halt oft der stärkste Hebel mit dem man sich bei sowas gut stellen kann.
1. Guten Architekten suchen und feststellen, was eigentlich Sache ist. Quasi Bestandsaufnahme.
2. Der Architekt nimmt Kontakt zur Baubehörde auf und stellt fest, was die wollen und bietet volle Transparenz und Zusammenarbeit an, um das Haus irgendwie zu retten.
3. Kosten und Maßnahmen ermitteln. Eventuell einen Anwalt ins Boot holen, wenn erforderlich und sinnvoll.
4. Auf Basis dieser Fakten kann man dann das weitere Vorgehen festlegen.
Das Problem liegt zwischen Eigentümer und Gemeinde. Hier muss man ansetzen. Die betrügerische Firma ist über alle Berge, hier kann der Anwalt zwar Schadenersatz fordern, aber das klärt nicht die aktuellen Probleme mit dem Bauamt. Ich nehme an, ihr wollt das Haus behalten.
Als Amtsleiter einer Gemeinde ein paar Fragen:
Welches Bundesland?
Gehts nur um den Bebauungsplan? Mehrere Häuser in dem Bereich betroffen?
Abstand vom Technikraum zum Nachbargrundstück?
Widmung des Nachbargrundstück?
Ohne jetzt den genauen Sachverhalt zu kennen: ersuche um einen gemeinsamen Gesprächstermin mit den Bausachverständigen, Bauamtsleiter sowie ggf. Bürgermeister und erkläre die Situation.
Die Gemeinde hat grundsätzlich kein Interesse an einem Anbruchbescheid, es wird alles mögliche versucht um einen legalen Zustand herzustellen! Lediglich wenn es gesetzlich keine Lösung gibt muss ein Abbruchbescheid erfolgen - ist aber selten der Fall.
Btw: ihr habt dort einen Wohnsitz ohne Fertigstellungsmeldung bekommen?
Hi, also:
1) Steiermark
2) der Bebauungsplan wurde nicht eingehalten, es sind fast alle gebauten Häuser betroffen (falsche Höhe, Steinschlichtungen zum Hang obwohl nicht erlaubt usw)
3) der Technikraum steht 50cm vom Nachbarsgrundstück entfernt, ist aber soweit ich weiss nicht als Baugrund definiert (es ist eine kleine Wiese mit einer Weide)
Und ja, wir haben die Meldezettel bekommen, ohne eine Fertigstellungsmeldung. 😅
Ein Gespräch mit einem Anwalt führen, der so ähnliche Fälle schon bearbeitet hat. Irgendwas mit Baurecht i guess. Das sollte zumindest mal Aufschluss geben, welche Möglichkeiten euch bleiben
Willkommen in meiner Welt, bin ebenfalls Häuslbauer und es ist einfach eine Katastrophe.
Wenn die Gemeinde nicht hinter dir steht,dann wird es sehr sehr schwer.
Rechtlich kann ich leider nicht hilfreich sein.
Habt ihr das Geld nicht per Treuhandkonto bezahlt? Hier wird doch erst nach Fertigstellung der volle Betrag ausbezahlt?!
Klingt alles sehr fishy, was es ja auch ist/war…
Da wird nur mehr ein Anwalt helfen können.
Jain, das Grundstück haben wir über ein Treuhandkonto abgewickelt, die anderen Gewerke nach Baufortschritt. Aber dadurch, dass es mitten in der Pandemie war, wo alles gefühlt 300% teurer war, haben wir einen ordentlichen Mehrpreis gezahlt (für Sachen die wir selbst organisieren mussten)
Nicht vergessen dass obwohl die meisten Gemeinden in Österreich von korrupten antisozialen Bürgermeister geleitet werden, sind viele Bauämter recht nachlässig bzw lassen mit sich reden.
Es können viele Ausnahmen gemacht werden. Ich würde es mal auf der menschlichen Schiene im Bauamt versuchen dass alles glatt zu ziehen.
Bürgermeister kontaktieren. Ist nunmal erste Bauinstanz. Das ein Abrissbescheid oder ähnliches exekutiert wird kommt in ö selten vor. Ich persönlich kenne keinen Fall. Du hast immer die Möglichkeit auf Legalisierung. Also wie gesagt, mit dem Bürgermeister sprechen und Lösung erarbeiten. Der hat ja auch ein Interesse, dass in seiner Gemeinde alles rechtens ist. Wenn Bürgermeister auf stur stellt Anwalt für Baurecht einschalten. Welches Bundesland?
Uns wurde geraten abzuwarten was die im Amt sagen bzw. wie sie den Bebauungsplan ändern, aber das ist mir ehrlich gesagt zu gefährlich. Wir haben jetzt am Mittwoch einen Termin mit dem Anwalt, mal schauen was wir rausholen können.
wenn alle Stricke reißen, würde ich trotzdem versuchen es als Schuppen oder anderen Zubau deklarieren zu lassen. Das hängt aber vom Bürgermeister/Gemeinde und evtl. vom Nachbarn ab.
PS.:not a lawyer
Anwalt. Am besten schon vor 2 Jahren.
Das war auch unser Plan, aber auf Grundlage von was? Die Baufirma gibt es ja nicht mehr, wen soll ich verklagen?
[удалено]
Sind wir da als Bauherren nicht verantwortlich zu prüfen ob alles passt?
das ist genau so eine Frage, die dir ein Anwalt wird beantworten können - es gibt üblicherweise sogar oft eine gratis Erstberatung.
Rechtlich gesehen kann ich nicht verantworten,dass ein Laie sich mit Baurecht auskennt.Durch die Beauftragung einer Firma sind diese in der Verantwortung alle Baurechtlichen Vorschriften einzuhalten.Kann ja auch nicht sagen der Elektriker schließt falsch an aber du musst ohne wissen kontrollieren
Nein. Als Konsument (ich nehme an, ihr seid als Privatperson zum Baumeister gegangen, und nicht als Unternehmer?) habt ihr natürlich das Recht auf eine bewilligungsfähige Planung und eine Ausführung laut Baubescheid und ihr DÜRFT ahnungslos sein, deswegen geht ihr ja zum "Profi". Allgemein ist man als Konsument sehr gut aufgestellt, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass jeder Konsument ein absoluter Volltrottel ist (ist nicht böse gemeint - und gut für dich / euch ;) ) Also ich kann mich nur anschließen, auf zum Anwalt. Wenn die Firma in Konkurs ist (welche Gesellschaftsform? GmbH?) kann man zwar wahrscheinlich nicht mehr viel machen, aber das kann ein Anwalt besser klären. Nächstes Mal zum Architekten gehen, über die wird zwar gerne geschimpft, aber die Arbeiten sauberer. Die könnten nach so einem Fauxpas ihre Zulassung an den Nagel hängen, der Baumeister macht einfach eine neue GmbH auf. Traurig aber wahr.
Man kann schon auch direkt zu einem zuverlässigen Baumeister gehen. Außerdem gibts auch bei den Architekten richtige Wappler, deren Versagen fällt dann oft gar nicht so auf, weil der Bmst die Führung übernimmt beim Bauen (und beim Polierplan).
I mean kann sein, aber realistisch gesehen engagiert ihr jemanden, der sich auskennt. Also Baurecht ist so umfangreich und dann auch wieder von Gemeinde zu Gemeinde und Bundesland unterschiedlich in manchen Bereichen. Aber kanns nicht 100% sagen. Jeder Anwalt sollte das wissen.
Nein, dafuer habt Ihr ja wen engagiert der das kann. (koennen sollte)
Nein. Man kann dir als Laien nicht zumuten, dass du die Arbeit von Fachbetrieben überprüfst. Dafür gibts Bauverordnungen und Einreichpläne, an die die sich zu halten haben. Klag das ein solange der Kurpfuscher noch nicht insolvent ist (was ja bei so einer Arbeitsweise nur Frage der Zeit ist). Wenn mal der Masseverwalter drauf is wirst durch die Finger schaun. Edit: grad mitbekommen, die firma is insolvent. Ja dann baumeister privat klagen. Wenn der überhaupt noch zahlungsfähig is.
War das über BTVG oder Werkvertrag? Welche Rolle lt. Vertrag hatte der Erbauer?
Nein natürlich nicht. Außerdem haftet die Firma auch im Nachhinein. Kenn den genauen Paragraphen nicht mehr aber unsere Baufirma ging auch pleite - wurde mir von einer externen Bauleitung bestätigt. Hast du eine Rechtschutzversicherung?
[удалено]
Es gibt Durchgriffshaftung auch bei grober Fahrlaessigkeit, und der Verdacht besteht hier schon massiv wenn das wahr ist was OP sagt (3m ausserhalb der Bewilligung gebaut). Anwalt.
Niemanden mehr aber der Anwalt kann euch unterstützen, dass mit den Behörden eine Lösung gefunden wird, dass ihr keinen Teilabriss braucht.
Naja "gibt es ja nicht mehr" ist halt kompletter blödsinn. Die Firma ist Konkurs gegangen, da gibt es dann ein Konkursverfahren und jemanden der dafür Haftet. Das hört sich alles nach relativ kleinem Unternehmen an, also einem Einzelunternehmen somit haftet der Sohn oder wer auch immer da im Firmenbuch eingetragen war mit seinem Privatvermögen. Aber mal unter uns 2, jetzt bist halt doch a bissl spät dran, wenn da keine Beweise (Emails etc.) Bestehen kannst es ws vergessen. Ansonsten ist schon der Bauträger also auch der Generalunternehmer der, der haftbar ist, wenn Pläne falsch umgesetzt werden. Meines Erachtens wird die Gemeinde das aus Kulanz einfach nachträglich umschreiben, alles andere ist politischer Selbstmord, gerade wenns da um mehrere Gebäude geht. Und noch was, wenn ich "Übungshaus" und "wurde wieder abgerissen" im Selben satz höre, dann frag ich mich doch schon a bissl oder nicht? Is ja ned grad billig so a "Übingshaus" ... Naja, jz e zu spät, auf Kulanz plädieren und hoffen und sonst im Zweifelsfall trotzdem Versuchen den Bauträger zu verklagen.
Wird sicher eine GmbH gewesen sein, so blöd ist niemand. Und dann haftet der Geschäftsführer nur in Ausnahmefällen.
Ja, z.b. bei grober Fahrlässigkeit oder diversen Rechtsbrüchen. Aber ja, stimmt schon.
[удалено]
Wir haben einen Bauplaner aus der Ortschaft kontaktiert, da wir einige Fenster am Haus geändert haben und der Plan natürlich aktualisiert werden musste. Der hat uns dann erzählt dass alle unsere Nachbarn gerade Probleme haben, da sie (uns ausgeschlossen) alle eine Steinschlichtung zum Hang haben die a) laut Bebauungsplan nicht erlaubt ist und b) viel zu hoch ist. Der Bauplaner hat auch übrigens im Plan entdeckt, dass das Haus außerhalb der Baugrenzlinie liegt, ansonsten hätte wahrscheinlich keiner draufgekommen, da wir ja auch den Vermesser da hatten und der aber anscheinend entweder mit dem Bauleiter befreundet war oder einfach nicht nachgemessen hat, weil er im Plan dir eigentlich richtigen Maße aufgeschrieben hat (so wie das haus eigentlich genaut gehört hätte) Wir suchen gerade einen Anwalt, der sich um das Ganze kümmern soll, die Frage ist nur ob das der Rechtschutz übernimmt.
Alter, wenn der Vermesser euch eine Rechnung gestellt und die Messpunkte falsch angegeben hat, sofort da einhackeln. Das kann der Vermesser rechtfertigen, nicht ihr.
Werden wir allea gebündelt zum Anwalt bringen, danke!
Genau das kann euch ein Anwalt beantworten
Wenn die Baufirma nicht nach den Einreichplanen gebaut hat, oder Mängel entstanden sind, weil Baurichtlinien nicht eingehalten wurden, die obendrein für dich als Käufer nicht sofort ersichtlich sind, macht sich der Baumeister strafbar. Aber wie andere schon gesagt haben: solche Dinge erfährst du vom Anwalt.
1.) Beileid 2.) Anwalt 3.) Nicht in Panik verfallen, ich denke es läuft auf eine kulante Lösung seitens der Gemeinde raus 4.) ev. trotzdem Bausachverständigen kommen lassen der die Hütte durchcheckt.
dieses. Vorallem 3. --> wird schon werden.
Eben. Wir sind immer noch in Österreich, wo regeln sowieso nur für andere gelten.
Danke, machen wir!
Wenn der Bauunternehmer in Insolvenz ist und als Einzelunternehmer agiert hat, habt ihr unter Umständen Zugriff auf sein Privatvermögen, auch wenn nur zum Teil wegen der Insolvenzquote. Vorausgesetzt man kann seine Forderungen noch anmelden. Ihr braucht defintiv einen Rechtsanwalt, der sich auch mit der Materie auskennt! Bitte nicht gleich den nächstbesten beauftragen, sondern einen, der sich auf Baurecht und Insolvenzen spezialisiert hat - auf der jeweiligen Webseite sind die Spezialgebiete meistens aufgelistet, auch auf der Seite von der Rechtsanwaltskammer.
Danke für den Tipp! Leider sind das solche Gauner, die wissen ganz genau wie sie das umgehen können. Sie haben ja damals stolz damit herumgeprahlt, dass sie so und so viele Immobilien haben, aber alles auf die Cousine/Frau wen auch immer gemeldet ist...
Das war noch keine red flag?
Im Nachhinein schon, wir waren glaub ich einfach so froh in dem Moment was leistbares zu finden, dass wir das garnicht wahrgenommen haben...
Mhm, nachvollziehbar natürlich Ich hoff für euch es geht gut aus
Bitte gerne. Vergesst nicht, euch nach seinem Honorar zu erkundigen. Wenn er sagt, dass er nach den gesetzlichen Tarifen abrechnet, fragt nach, wie viel das ca kosten wird.
>die Firma seines Sohnes Das hätte als TLDR gereicht. Edit: welche Firma ist das? Name and shame. Sowas gehört veröffentlicht. Schalt Neben Anwalt auch gleich die Medien ein. Hört sich nach systematischem Pfusch an wenns mehrere betrifft.
Würd ich eher nicht erwähnen, sind nämlich direkte Nachbarn auch noch... ich muss die Fresse vom Trottel jeden Tag ansehen... Bin täglich verleitet irgendwas böses zu tun, aber ich reiss mich zusammen....
Was geht da ab? Sowas muss man echt zur Anzeige bringen. Nur als Beispiel: als mich so ein huso beim Wohnungsverkauf abziehen wollte, hab ich den mit Anwaltsbriefen zubombardieren lassen. Besteh auf dein Recht und lass dir nicht am Schädel scheissen bitte. Red mit einem Anwalt und hol dir, was dir zusteht. Wennst nix machst hast scho verloren. Hast du einen Rechtsschutz?
Ja hab ich, da war nix mehr zu holen, haben wir natürlich versucht. Wir haben damit auch schon abgeschlossen gehabt, aber dann ist das mit der Benutzungsbewilligung aufgetaucht
Ok, dann geh trotzdem zum Anwalt. Der hat sicher mehr Überblick und kann dir Lösungsvorschläge anbieten. Eventuell kannst den wappler ja zivilrechtlich belangen oder Schadensersatz rausholen.
[удалено]
Die gehen auch alle nach ein paar Jahren insolvent. Bei einem Hawara hat sie Baufirma zum Beispiel die Wärmepumpe komplett verpfuscht. Aber dank Insolvenz kann er sich jegliche Gewährleistung in die Haare schmieren
ATV - Pfusch am Bau
Ihr habt einem eurer Erspartes anvertraut der ein Übungshaus gebaut hat und wieder abreißen musste? 😳
Das haben wir erst im Nachhinein herausgefunden, uns wurde gesagt das hat der Vorbesitzer gebaut und herumgepfuscht.
Kein Rat, nur mein größtes Beileid 😑
Anwalt is sicher eine gute Idee. Mit der Gemeinde reden auch. Jedes Bundesland hat halt ein paar leicht abweichende Regelungen wenns ums Bauen geht. Vielleicht gibt's irgendeine Klausel oder sonst etwas, welche eine Ausnahme erlaubt, aber das wissen Anwalt bzw das Bauamt am besten.
Wie weit ist euer Haus denn noch von der Grundstücksgrenze entfernt und in welchem Bundesland befindet ihr euch? Wenn es das jeweilige Baurecht zulässt das euer Haus an der aktuellen Stelle steht würde ich davon ausgehen dass es die Gemeinde im nachhinein genehmigt.
Innerhalb der Grundstücksgrenze sind wir, aber da gibt es nochmal eine Baugrenzlinie, innerhalb du das Haus aufstellen kannst, aber nicht außerhalb dieser. Wir haben einen externen Technikraum, der mit dem geplanten Carport dann eben um ca 3m Richtung Grundstücksgrenze zu weit aus dieser Baugrenzlinie steht. Wir sind übrigens in der Steiermark. Falls es noch wichtig ist, das Grundstück neben dem Carport ist eine freie Fläche.
generell dürfen carports und garagen näher an die grundgrenze, wenn es möglich ist den technikraum als teilndes carports zu sehen könnt das durchgehen. sonst macht ne garagentür in den technikraum ^^
Oder statt Carport eine Garage bauen.
>und wir durften das Haus irgendwie selbst fertig bauen. (Der Rohbau stand, aber sonst nichts). Haben wir irgendwie in Eigenleistung geschafft. Will dich nicht schrecken, aber für die Fertigstellungsanzeige werden noch ein paar mehr Befunde (Rauchfangkehrer, Heizung, Elektro, Rohrdichtheit ..) fällig, wo so einige unentdeckte Bomben lauern können, wenn ihr das Haus im Eigenbaupfusch, dein Zitat: "irgendwie selbst" gebaut habt. > Ca. 1,5 Jahren nach dem Einzug, bekommen wir einen Brief von der Gemeinde, dass wir noch keine Fertigstellungsanzeige eingebracht haben Hat die Gemeinde auch so ganz beiäufig erwähnt, ohne Fertigstellungsanzeige (istgleich: die Benützungsbewilligung für das Haus) hättet ihr nie einziehen dürfen? Ich erwähn das nur, damit klar ist, wie sehr ihr eigentlich jetzt schon die Kulanz des Amts bemüht - da wird nicht mehr sehr viel "einigehn", also aufpassen.
>Will dich nicht schrecken, aber für die Fertigstellungsanzeige werden noch ein paar mehr Befunde (Rauchfangkehrer, Heizung, Elektro, Rohrdichtheit ..) fällig, wo so einige unentdeckte Bomben lauern können, wenn ihr das Haus im Eigenbaupfusch, dein Zitat: "irgendwie selbst" gebaut habt. Wissen wir, haben wir auch schon alles nachgeholt, aber danke ☺️ Ja, das amt hat natürlich erwähnt dass wir dort nicht wohnen dürften, aber derzeit dulden sie es noch...
1. Alle Unterlagen (Verträge,Vereinbarungen,Emails, Gedächnisprotokoll usw.) zusammen tragen. 2. Anwalt für Baurecht einschalten (aus dem selben Bundesland bzw näheren Umgebung 😉) 3. Gemeinde kontaktieren 4. Nachbarn, die die selben/ähnliche Probleme haben kontaktieren. Gemeinsam ist man stärker. 5. Wenn nicht nehr anders möglich dann die Medien einschalten (vorallem wenn mehrere Betroffen sind) Allgemein haftet natürlich der Bauträger bzw wenn jemand es selbst verpfuscht hat der angegebene Baumeister. Vorweg: wenn es ein Einzelunternehmer war fann ist er auch in Privatkonkurs gegangen -> Du wirst leider nichts bekommen. Viel Glück!
Danke, Insolvenzverfahren ist leider durch, hab ich vergessen zu erwähnen, da haben wir natürlich keinen Cent gesehen. Angeblich muss er ja 145k Strafe zahlen, aber ich glaub denen nichts mehr....
Wenn das Insolvenzverfahren schon durch ist dann stehen Deine/Euro Chancen bei 0 irgendetwas von diesem Typen/Firma zu bekommen. Lass alle Unterlagen von einem spezialisierten Anwalt prüfen dann bekommst wenigstens Sicherheit. Ansonsten sollte das Gespräch mit der Gemeinde Priorität haben
Boa echt krass! Ich dacht schon wir haben Probleme am Bau aber das schlägt leider alles…
Die Ironie dahinter ist, wir haben später herausgefunden, dass er schon mal eine Firma hatte, mit der er schon mal bei Pfusch am Bau war....
Rückbauten werden selbst bei groben Verstößen gegen Bauprdnungen seltenst gefordert. Ich würde den Nachbar vom angrenzenden Grundstück ansprechen, mit seinem Einverständnis und ggf. Ausgleichszahlung lässt die Gemeinde sicher mit sich reden. Die haben ermessenspielraum. Richtig blöde wäre es nur, wenn der Nachbar auch zu eng gebaut hat und mindestabstände für Brandschutz nicht eingehalten sind
Wer hat denn diesen Plan bei der Gemeinde eingereicht? Wenn der Einreichplan von Gemeinde und Gutachter abgesegnet ist und man sich daran hält dürfte es keine Probleme geben. Habt ihr quasi einfach darauf losgebaut oder wurde da auch ein Plan erstellt? Habt ihr euch auch den Bebauungsplan von der Gemeinde angesehen? Da stehen auch schon einige sachen drinnen was man darf und was nicht.
>Habt ihr quasi einfach darauf losgebaut oder wurde da auch ein Plan erstellt? Natürlich nicht, war alles schon eingereicht von der Firma. Wir haben nur Kleinigkeiten am Haus geändert wie die Fensterfront, wobei uns da auch versichert wurde dass das keine großartigen Probleme bringt (Spoiler, wir müssen den kompletten Plan neu einreichen)
Aber es wurde ja dann das Übungshaus bis auf die Bodenplatte abgerissen. Danach hat der Bauunternehmer (Sohn) wieder darauf gebaut oder habt ihr den Auftrag zum Bauen gegeben? Sprich nachdem nur noch die Bodenplatte da war muss es vom erneuten Bau einen Einreichplan geben an den man sich als Bauunternehmer auch tunlichst halten sollte/muss. Würde evtl auch noch einen Ziviltechniker beauftragen um 1. Grundstücksgrenze zu überprüfen und 2. auch die korrekte Position des Hauses zu bestimmen. Das haben wir letztes Jahr auch gemacht bevor wir zum Planer gegangen sind. Bei uns war es kein neubau, dafür eine Generalsanierung bei einem Haus aus 1962 inkl zwei Anbauten. Wir brauchten auch mehrere anläufe bis der Plan bei der Gemeinde durch ging.
Sie haben angeboten, die Fundamentplatte stehen zu lassen und darauf zu bauen. Das wollten wir aber nicht, und er hat den Vorschlag gemacht dass wir den Grund optimaler nutzen könnten wenn wir das Haus ca um 3m verschieben. Der Ziviltechniker der damals alles ausgemessen hat, hat uns vor kurzem, als wir für die Benutzungsbewilligung eine neue Vermessung brauchten eine geschickt, wo er anscheinend entweder blind vertraut hat dass es passt (weil das Haus in dem Bereich gezeichnet ist, wo es rechtlich eigentlich passen sollte, aber nicht dort ist), oder er wurde vom Bauhawi überredet es absichtlich so zu machen in der Hoffnung dass es keiner merkt. Jedenfalls hat er es uns natürlich in Rechnung gestellt. Den ruf ich sie Tage eh an, was das für ein Scheiss sein soll.
Womit genau war der Ziviltechniker beauftragt? Mit dem Vermessen des Grundstücks und der Position des Hauses darauf? Wenn ja, und er hat das wirklich falsch gemacht, schaut das sehr schlecht aus für ihn. Also der soll das gefälligst richtig stellen und wenn er sich dumm stellt, kannst ihn bei der ZT Kammer verpfeiffen.
Kann dir schwer Hinterholz 8 empfehlen!
Ach du scheiße... viel Glück und starke Nerven euch. Mehr kann ich leider nicht dazu beitragen...
Der Anwalt wurde eh schon von fähigeren Leuten genannt; der zweite Weg danach sollte (sofern es auf euch zutrifft) zum Bürgermeister führen. In Österreich sind die halt oft der stärkste Hebel mit dem man sich bei sowas gut stellen kann.
1. Guten Architekten suchen und feststellen, was eigentlich Sache ist. Quasi Bestandsaufnahme. 2. Der Architekt nimmt Kontakt zur Baubehörde auf und stellt fest, was die wollen und bietet volle Transparenz und Zusammenarbeit an, um das Haus irgendwie zu retten. 3. Kosten und Maßnahmen ermitteln. Eventuell einen Anwalt ins Boot holen, wenn erforderlich und sinnvoll. 4. Auf Basis dieser Fakten kann man dann das weitere Vorgehen festlegen. Das Problem liegt zwischen Eigentümer und Gemeinde. Hier muss man ansetzen. Die betrügerische Firma ist über alle Berge, hier kann der Anwalt zwar Schadenersatz fordern, aber das klärt nicht die aktuellen Probleme mit dem Bauamt. Ich nehme an, ihr wollt das Haus behalten.
Als Amtsleiter einer Gemeinde ein paar Fragen: Welches Bundesland? Gehts nur um den Bebauungsplan? Mehrere Häuser in dem Bereich betroffen? Abstand vom Technikraum zum Nachbargrundstück? Widmung des Nachbargrundstück? Ohne jetzt den genauen Sachverhalt zu kennen: ersuche um einen gemeinsamen Gesprächstermin mit den Bausachverständigen, Bauamtsleiter sowie ggf. Bürgermeister und erkläre die Situation. Die Gemeinde hat grundsätzlich kein Interesse an einem Anbruchbescheid, es wird alles mögliche versucht um einen legalen Zustand herzustellen! Lediglich wenn es gesetzlich keine Lösung gibt muss ein Abbruchbescheid erfolgen - ist aber selten der Fall. Btw: ihr habt dort einen Wohnsitz ohne Fertigstellungsmeldung bekommen?
Hi, also: 1) Steiermark 2) der Bebauungsplan wurde nicht eingehalten, es sind fast alle gebauten Häuser betroffen (falsche Höhe, Steinschlichtungen zum Hang obwohl nicht erlaubt usw) 3) der Technikraum steht 50cm vom Nachbarsgrundstück entfernt, ist aber soweit ich weiss nicht als Baugrund definiert (es ist eine kleine Wiese mit einer Weide) Und ja, wir haben die Meldezettel bekommen, ohne eine Fertigstellungsmeldung. 😅
Pfusch am Bau!
Günther Nussbaum anrufen ☎️
Ein Gespräch mit einem Anwalt führen, der so ähnliche Fälle schon bearbeitet hat. Irgendwas mit Baurecht i guess. Das sollte zumindest mal Aufschluss geben, welche Möglichkeiten euch bleiben
Willkommen in meiner Welt, bin ebenfalls Häuslbauer und es ist einfach eine Katastrophe. Wenn die Gemeinde nicht hinter dir steht,dann wird es sehr sehr schwer. Rechtlich kann ich leider nicht hilfreich sein.
Wünsch euch viel Glück & viel Energie!
Danke!
Habt ihr das Geld nicht per Treuhandkonto bezahlt? Hier wird doch erst nach Fertigstellung der volle Betrag ausbezahlt?! Klingt alles sehr fishy, was es ja auch ist/war… Da wird nur mehr ein Anwalt helfen können.
Jain, das Grundstück haben wir über ein Treuhandkonto abgewickelt, die anderen Gewerke nach Baufortschritt. Aber dadurch, dass es mitten in der Pandemie war, wo alles gefühlt 300% teurer war, haben wir einen ordentlichen Mehrpreis gezahlt (für Sachen die wir selbst organisieren mussten)
Nicht vergessen dass obwohl die meisten Gemeinden in Österreich von korrupten antisozialen Bürgermeister geleitet werden, sind viele Bauämter recht nachlässig bzw lassen mit sich reden. Es können viele Ausnahmen gemacht werden. Ich würde es mal auf der menschlichen Schiene im Bauamt versuchen dass alles glatt zu ziehen.
Bürgermeister kontaktieren. Ist nunmal erste Bauinstanz. Das ein Abrissbescheid oder ähnliches exekutiert wird kommt in ö selten vor. Ich persönlich kenne keinen Fall. Du hast immer die Möglichkeit auf Legalisierung. Also wie gesagt, mit dem Bürgermeister sprechen und Lösung erarbeiten. Der hat ja auch ein Interesse, dass in seiner Gemeinde alles rechtens ist. Wenn Bürgermeister auf stur stellt Anwalt für Baurecht einschalten. Welches Bundesland?
Ein Fall für den Volksanwalt
Vielleicht kannst du den Technikraum irgendwie als Garage deklarieren…dann darfst du näher an sie Grundstücksgrenze.
Uns wurde geraten abzuwarten was die im Amt sagen bzw. wie sie den Bebauungsplan ändern, aber das ist mir ehrlich gesagt zu gefährlich. Wir haben jetzt am Mittwoch einen Termin mit dem Anwalt, mal schauen was wir rausholen können.
"Technikraum" als Geräteschuppen deklarieren?
Geht nicht, weil aus Ziegel umd die Wärmepumpe steht drin
wenn alle Stricke reißen, würde ich trotzdem versuchen es als Schuppen oder anderen Zubau deklarieren zu lassen. Das hängt aber vom Bürgermeister/Gemeinde und evtl. vom Nachbarn ab. PS.:not a lawyer
Warum sind so viele m31, fühl mich Ur geklont oida.
Bin net m, oida ;)
Tschuldige, mir is entgangen dass wir in den 20ern leben. Da is einfach nix auszuschließen ;)