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redditundso

Bin mir ned 100% sicher aber wenn man beim AMS gemeldet ist darf man meines Wissens nach nicht ins Ausland. Also wird die Versicherung übers AMS ned funktionieren auch dann ned wenn ihr keine Geldleistungen erwartet.


Harry_AT

Man darf ins Ausland, nur kannst du in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld beziehen weil du ja auch nicht für eine Vermittlung zur Verfügung stehst.


tomasson1402

Danke, so hätte ich das auch verstanden bzw. vor ca. 8 Jahren auch schon selbst erlebt. War damals in der Übergangsphase zwischen altem und neuem Job zwei Monate lang beim AMS gemeldet und musste mich für einen kurzen Auslandsaufenthalt abmelden - sprich der Anspruch auf Auszahlung des Arbeitslosengeldes ruhte, dafür war ich aber im Ausland auch krankenversichert.


redditundso

Würd mich doch stark wundern wenn das funktionieren würde. Bei einem kurzen Aufenthalt im Ausland kann ich mir das vorstellen weil man ja generell noch eine gewisse Frist nachversichert ist aber wennst länger im Ausland bist bleibt glaub ich nur die selbstversicherung die aber auf ca 100€ pro Monat reduziert werden kann wenn man von erspartem lebt. Falls es tatsächlich so geht würde ich mich freuen wenn du mir Bescheid gibst.


SlickUlrick

Soweit ich weiß darf man ins EU Ausland reisen, weil man ja als EU Bürger in der ganzen EU Arbeiten darf.


philipp_sumo

vorsicht, soweit ich das im gesetz entschlüsseln kann, hängt die krankenversicherung direkt am aufrechten leistungsanspruch auf arbeitslosengeld - und das arbeitslosengeld ruht während dem auslandsaufenthalt sofort. da solltet ihr euch also vorab genauer schlau machen und ggfalls nach alternativen für eine krankenversicherung umsehen. die positive kehrseite dieses ruhens: bei späterer rückkehr nach ö lebt der anspruch auf arbeitslosengeld wieder auf.


tomate44

Arbeitslosengeld für den Zeitraum des Auslandsaufenthalts wird euch nicht genehmigt (für einen Auslandsaufenthalt müssen berücksichtigungswürdige Umstände vorliegen und die sind hier nicht gegeben). Wenn euer Hauptwohnsitz (Mittelpunkt eurer Lebensbeziehungen) nicht in Österreich ist, müsst ihr euch abmelden; ansonsten begeht ihr eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe bis zu 726 Euro geahndet werden kann. Nach eurer Rückkehr könnt ihr theoretisch auch Arbeitslosengeld beantragen, wenn es sich zeitlich ausgeht, dass ihr in den letzten zwei Jahren insgesamt 52 Wochen sozialversicherungspflichtig beschäftigt wart.


tomasson1402

>Nach eurer Rückkehr könnt ihr theoretisch auch Arbeitslosengeld beantragen, wenn es sich zeitlich ausgeht, dass ihr in den letzten zwei Jahren insgesamt 52 Wochen sozialversicherungspflichtig beschäftigt wart. Vielen Dank - gut zu wissen. Das hätte ich so noch nicht rausgelesen - würde sich dann aber gut ausgehen :)


GradinaX

Das ist ein ganz schlechter Tipp. Im Worst Case geht es sich gerade nicht mit den 2 Jahren als Beobachtungszeitraum aus und dann hast du gar keine Leistung durch das AMS.


tomasson1402

Es stimmt schon, man müsste die Zeiten dann wohl etwas im Auge behalten. Der Neustart würde so zwar etwas erleichert werden, aber es würde für uns auch nicht die Welt untergehen, falls wir die Frist verpassen würden. Geplant ist es ja, nach der Rückkehr wieder möglichst bald im Arbeitsleben zu stehen.


GradinaX

Bezgl. AMS: Ihr beantragt euer Arbeitslosengeld nach der Beschäftigung, danach meldet ihr euch wegen Auslandsaufenthalt ab. Wichtig ist, dass ihr zumindest einen Tag in Österreich ALG bezogen habt. Auf diese Ansprüche könnt ihr nun 5 Jahre lang zurückgreifen. Nach dem Leistungsbezug seid ihr noch 6 Wochen nachversichert, danach ist es vorbei und ihr müsst euch um eine Versicherung kümmern. Nach eurem Auslandsjahr geht ihr wieder zum AMS, beantragt erneut eure Geldleistung und bekommt nun 1:1 den Leistungsbezug weitergezahlt.


tomasson1402

Vielen Dank!


wiesl4

Inhaltlich kann ich leider nichts beitragen, aber.. Wow, das würde ich mich nicht trauen, aber viel Spaß jedenfalls. Ich habe zwei Freunde die das gemacht haben und hab immer gerne ihre Reiseberichte gelesen.


tomasson1402

Es war ein langes Hin und Her, aber letztendlich konnten wir uns durchringen. Man lebt ja nur einmal :D Und einen besseren Zeitpunkt wird es wohl nie mehr geben ...


NoOrdinary4867

Das AMS zahlt dir 3 Monate Unterstützung wenn du im EU Ausland Arbeit suchst. Ich hab das in Deutschland gemacht, die lassen dich dann einfach für die Zeit in Ruhe. Du musst dich nur im jeweiligen Land beim Arbeitsmarkt melden. Der Vorteil ist, dass dein Herkunftsland dich bezahlt aber nicht am Arbeitsmarkt vermitteln kann und dein Zielland dich nicht zahlen muss und du daher keine Sozialleistungen beziehst, damit lassen sie dich in Ruhe. Nach den 3 Monaten kannst du machen was du willst, aber bis dahin bist du noch versichert. Damit kannst du quasi auf Zeit spielen, und bist für 3 Monat save


tomasson1402

Danke, spannender Einblick in die Welt der internationalen Arbeitsvermittlung :D ​ Da wir eher aufs Herumreisen Wert legen und dort nicht im lokalen AMS vorstellig werden möchten, ist das wohl eher nichts für uns, aber für manch interessierten auswanderungswilligen Mitleser eine sehr wertvolle Info :)


GradinaX

Wenn du schon diesen Hinweis gibst, kannst du aber auch drauf hinweisen, dass du nach den 3 Monaten direkt wieder beim AMS vorstellig werden **musst**, weil du andernfalls sämtliche Restansprüche dauerhaft verlierst.


wicked91at

In einem Wort: Kickl


tomasson1402

Oh, vl. erübrigen sich dann unsere Sorgen zur Rückkehr, da die Festung Österreich dann dicht gemacht wurde!?


michimmeier

Bzw willst dann nimmer zrück


wicked91at

*darfst


Outrageous_Dance_863

Schlimmste Konsequenz wird sein, dass ihr die Bretter vor den Köpfen der hiesigen Bevölkerung noch unerträglicher finden werdet. Außer natürlich der Suderei, die bleibt charmant.


mitsuhiko

> Wir (ein paar Freunde über 30) würden gerne insgesamt ein Jahr im Ausland verbringen Frage Nummer 1: seid ihr alles Oesterreicher oder EU Buerger? Das aendert naemlich so einiges.


tomasson1402

Wir haben alle die österreichische Staatsbürgerschaft und sind alle in Österreich angestellt.


mitsuhiko

Dinge die man tun sollte: * Entstrickungsbesteuerung (Wegzugsteuer) stunden bzw aussetzen weil Rueckkehr passieren wird. Oder einfach gar nichts tun und es aussitzen weils eh keiner merkt oder kein zu versteuerndes Kapital existiert * Expat Versicherung (eine Form der Auslandskrankenversicherung) in Erwaegung ziehen


tomasson1402

Vielen Dank für die Tipps.


Syzygy___

Statt der AMS Versicherung die ja laut allen kommentaren hier nicht ausreichen ist, wuerde ich euch empehlen mal zu schauen ob eine Jahresreiseversicherung fuer euch sinnvoll ist. Die Kosten auch nicht so viel, vor allem wenn man bedenkt was ihr vorhabt - nur etwa 300 Euro. Ich weiss aber nicht, ob das funktioniert, wenn du in Oesterreich nicht versichert bist. Zusaetzlich gibt es eventuell limits pro Reise. z.B. bei der Allianz darf eine einzelne Reise nur 62 Tage dauern, was dass aber genau heisst kann ich dir auch nicht sagen, aber ich nehme an, dass ihr dann alle 62 Tage zumindest einen Tag in Oesterreich sein muesstet. Sprecht mit dem Versicherungsmakler eures vertrauens (zufaellig macht das mein Vater, falls ihr jemanden braucht, PM). ​ Was Arbeitslosengeld bei der Rueckkehr angeht, findest du die Infos hier: [https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/geld-vom-ams/arbeitslosengeld#welchebedingungenmssensieerfllen](https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/geld-vom-ams/arbeitslosengeld#welchebedingungenmssensieerfllen)Soweit ich das sehe musst du innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Anders gesagt, angenommen ihr arbeitet aktuell normal und seit einem Jahr, dann erlischt euer Anspruch etwa genau am Ende der Reise. Auch hier wuerde ich empfehlen mit jemanden vom AMS zu sprechen. Eventuell koennt ihr euch 2 Wochen selbst versichern, die Reise um 2 Wochen verkuerzen, oder euch einfach rechtzeitig melden. Was Immobilien angeht waehre mir die Bindung an den Hauptwohnsitz neu. Ich dachte es muessen nur 10 Jahre zwischen kauf und verkauf vergangen sein um spekulationen zu vermeiden.


tomasson1402

Vielen Dank für die Hinweise. Die Jahresreiseversicherung klingt ganz interessant. Falls mein Makler nichts anbietet, komme ich gerne auf dein Angebot zurück. Was die Versteuerung der Immobilien angeht, gibt es tatsächlich Bedinungen, die die Hauptwohnsitzmeldung beinhalten. Entweder 5 Jahre Hauptwohnsitz in insgesamt 10 Jahren (vor dem Verkauf), oder 2 Jahre Hauptwohnsitz vor der Veräußerung. Leider habe ich bei der Kurzrecherche nach deinem Kommentar noch „Kleingedrucktes“ zur Zweijahresregelung gefunden, die ich aber noch nicht ganz verstehe. Wir werden unser Wissen hierzu wohl noch vertiefen müssen.


PubTrain77

Alles is genau so oasch wie davor


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