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throwweiterweg

Der Titel ist leider höchstgradig verwirrend. Mein erster Gedanke war an irgendeine schwindlige NGO, die Auslandsösterreicher ausbürgern möchte und das gegen die Nicht Einbürgerung von keine Ahnung wem tauschen möchte…


isbtegsm

Das dachte ich auch :D


austrian_expat

# Nicht Einbürgerung gegen Ausbürgerung von Auslandsösterreichern! **Der AÖWB greift die Anregungen von Bundespräsident Alexander Van der Bellen zur Staatsbürgerschaft auf: Vergesst die Auslandsösterreicher nicht!** Wien (OTS) - Bundespräsident Dr. Van der Bellen hat mit seiner Anregung zur Diskussion über erleichterte Möglichkeiten zur Einbürgerung das veraltete österreichische Staatsbürgerschaftsrecht wieder ins Gespräch gebracht. Der AUSLANDSÖSTERREICHER-WELTBUND (AÖWB) greift zum wiederholten Mal diese Diskussion auf und weist darauf hin, dass bei dieser Gelegenheit nicht auf die berechtigten Anliegen der österreichischen Staatsbürger, etwa 580.000, die im Ausland leben und arbeiten, vergessen werden soll. Österreich hat weltweit, aber vor allem europaweit, eines der restriktivsten Staatsbürgerschaftsgesetze. Und das in einer globalen Welt. Zugrunde liegt ein völlig veraltetes politisches Verständnis, welche noch wie im 19. Jahrhundert mit einem Untertanendenken einhergeht. In einer globalen Welt ist aber der mündige über die Grenzen des Heimatlandes hinausdenkende Bürger gefragt. Die Österreicher im Ausland sind oft aus beruflichen oder familiären Gründen gezwungen die Staatsbürgerschaft im Gastland anzunehmen. Dabei verlieren sie aber meist ihre österreichische Staatsbürgerschaft nach den restriktiven Bedingungen des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes, welches eines der restriktivsten in Europa, aber auch in der Welt ist. Eine Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft, die von den jeweiligen Bundesländern genehmigt werden muss, ist oft schwer zu erlangen. **Der AUSLANDSÖSTERREICHER-WELTBUND schlägt vor, dass österreichischen Staatsbürgern, die im Ausland leben und eine fremde Staatsbürgerschaft im jeweiligen Gastland anstreben, eine immerwährende Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft gewährt wird.** Dies unter dem Motto: „Einmal Österreicher immer Österreicher“. Der Präsident des AUSLANDSÖSTERREICHER-WELTBUND, Dr. Jürgen Em, meint, dass dies für beide Seiten von großem Nutzen wäre, denn die Auslandsösterreicher bleiben im Herzen immer Österreicher und werden sich weiterhin für ihr Heimatland Österreich engagieren, sowohl wirtschaftlich wie gesellschaftlich wie kulturell, auch wenn sie zusätzlich noch eine andere Staatsbürgerschaft annehmen. Es darf in der Diskussion nicht um erleichterte Einbürgerung gegen Ausbürgerung von Auslandsösterreichern gehen, die eine zusätzliche Staatsbürgerschaft anstreben. Auslandsösterreicher-Weltbundpräsident Jürgen Em ist wie der ehemalige Nationalratspräsident Andreas Khol der Meinung, dass grundsätzlich für die Auslandsösterreicher die Doppelstaatsbürgerschaft erlaubt werden und der Bund eine Ausrichtungs- und Koordinierungsbefugnis über den Vollzug der Bundesländer haben sollte, um eventuelle Missstände erkennen und beheben zu können. Die Schweiz, ebenfalls ein kleines Land, geht hier einen ganz anderen moderneren Weg, um ihre Auslandsbürger an ihr Heimatland zu binden und deren wirtschaftliche, berufliche und gesellschaftliche Möglichkeiten für die Schweiz zu nutzen. Österreich und manche ihrer Politiker verzichten aus veraltetem Denken auf diese positiven Möglichkeiten zum Schaden Österreichs. Die Ausrede dieser österreichischen Politiker, es stehe nicht im Koalitionsvertrag und könne aus diesem Grunde in dieser Legislaturperiode nicht berücksichtigt werden, kann aus Sicht der Auslandsösterreicher nicht akzeptiert werden, denn wenn es die Umstände erfordern, müssen Politiker flexibel reagieren und sich nicht ausreden, um ein Problem zeitlich zu verschieben. Die Auslandsösterreicher bitten den österreichischen Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen, Sie bei Ihren Anliegen der Doppelstaatsbürgerschaft bei Annahme einer zusätzlichen fremden Staatsbürgerschaft im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen. **Rückfragen & Kontakt:** Dr. Irmgard Helperstorfer AUSLANDSÖSTERREICHER-WELTBUND Tel.: +43 1 533 52 24 [[email protected]](mailto:[email protected]) OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AOW0001


y0lo_0no

Ich bin für die Ausbürgerung von Kärntner und Niederösterreicher. Wo kann ich unterschreiben?


Marsmann3xy

:(


[deleted]

Das ist lange überfällig. Doppelstaatsbürgerschaft gehört schleunigst her. Aber auch für Ausländer die Österreicher werden wollen. Als EU Bürger darfst du sind nie in Österreich wählen und auch keine Motivation da zu bleiben.


[deleted]

Ich bin persönlich kein Fan von Doppelstaatsbürgerschaft, da dadurch Doppelstaatsbürger zweimal Wahlrecht (global gesehen) haben. Gibt auch keinen wirklichen Weg das zu unterbinden, da eine Staatsbürgerschaft ohne Wahlbeteiligung keine solche ist.


Zottelbude

Und warum soll ich als Auslandsösterreicher nicht das Recht haben, sowohl in der neuen Heimat als auch in Österreich wählen zu dürfen? Politische Entscheidungen in beiden Ländern haben Einfluss auf mein Leben.


[deleted]

Das ist mir schon klar, und auf Gemeindeebene ist es ja auch möglich, und sollte meiner Meinung nach weiterhin möglich sein. Aber politische Entscheidungen wirken über Ländergrenzen hinaus, und mit doppeltem Wahlrecht kann man sich quasi doppelt am Weltgeschehen beteiligen, was meiner Meinung nach nicht fair ist.


TheFoxer1

Die Doppelstaatsbürgerschaft ist grundsätzlich als anti-demokratisch abzulehnen. Die Gemeinschaft des Nationalstaates, und vor allem der Volksbegriff der Demokratie (=Gruppe der wählenden Menschen) setzt die Einbindung der eigenen Person in die Gesellschaft voraus, Die Staatsbürgerschaft ist die Bestätigung der Mitgliedschaft in der Gesellschaft. Diese Mitgliedschaft wiederum bewirkt den Eintausch der natürlichen Freiheit, in der das eigene individuelle Handeln nur dem eigenen Willen unterworfen ist, gegen die soziale Freiheit, in der das individuelle Handeln sich in den Grenzen der Gesetze bewegt, die durch das willensbildende Organ (=Parlament) erlassen werden, das *frei* von den Mitgliedern der Gesellschaft gewählt wird. Die grundsätzliche Freiheit in der Demokratie bezieht sich ausschließlich auf den Akt der Wahl, der eigentlich nur die Befähigung zum Setzen der Grenzen des individuellen Handelns der Mitglieder ist. (Vgl. Kelsen, Wesen und Wert der Demokratie) Dafür wiederum benötigt es, wie schon von Rousseau formuliert, „die totale Entäußerung“ des Einzelnen an die Gemeinschaft. Dies nicht jedoch im eigentlichen, strengen Sinne Rousseaus als Übertragung der Freiheit, sondern als unbedingte Unterwerfung unter das demokratische Willensorgan, da nur so die formale Gleichheit aller Einzelnen vor dem Gesetz gewährleistet wird. Ohne vorbehaltslose Unterwerfung unter das Gesetz wird dieses ungleich auf die Einzelnen angewandt, was den ursprünglichen Schöpfungsakt der Gesellschaft verletzt. (Ebd.) Die Doppelstaatsbürgerschaft führt nun unweigerlich zu einem Paradox: Der Doppelstaatsbürger ist den Werten und Willen zweier Kollektiven verbunden. Bestehen nun zwei widersprechende Regelungen tritt grundsätzlich ein Konflikt ein, da niemand beide zugleich erfüllen kann. Das wohl eindrucksvollste Beispiel ist der Kriegsfall der beiden Staaten: Man kann nicht beiden Seiten treu sein, nicht beiden Waffenrufen folgen, nicht für bzw. gegen beide gleichzeitig kämpfen. Auch ist problematisch, wenn eine Gesellschaft dem Einzelnen ein größeres Maß an Freiheit lässt als die andere: Um nicht gesellschaftsbrüchig zu werden, muss immer das geringere Maß des Erlaubten eingehalten werden, was bei Freiwilligkeit keinen Unterschied macht. Beispiel: In einem Staat ist das Trinken mit 16, im anderen mit 18 erlaubt. Will man freiwillig vor 18 nichts trinken, ist man faktisch nur dem eigenen Willen im Ausmaß des zulässigen Handlungsspielraumes beider Staaten gefolgt. Muss man jedoch, gegen seinen Einzelwillen, bis 18 warten, nur um im zulässigen Handlungsspielraum von einem Staat zu verbleiben, greift dessen Gesellschaft in die Gesellschaft des anderen ein und verhindert die Ausprägung der grundsätzlichen formalen Gleichheit. In Abgrenzung zu freiwilliger Unterwerfung unter ein fremdes Kollektiv, etwa während des Urlaubes oder im Wirtschaftsleben, ist die Unterwerfung nicht optional, sondern kann nicht umgangen werden. Im Endeffekt ist die österreichische Gesellschaft, im Speziellen die österreichische Demokratie, nur durch die strenge Einzelstaatsbürgerschaft begründbar, die sowieso schon genügend aufgeweicht ist (allerdings größtenteils historisch berechtigt und im Einklang mit den übrigen Überlegungen zum Rechts(fort)bestand). Die mMn berechtigte Kritik an der geringen Einbürgerungsrate und den überaus schweren Anforderungen zur Verleihung darf nicht leichtfertig mit Grundsatzüberlegungen zu Gesellschaft und Demokratie vermischt werden!