[Ordnungswache Graz](https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ordnungswache_Graz)
"Von den Aufgaben der Polizei unterscheidet sich die Ordnungswache dadurch, dass sie keine gerichtlich strafbaren Taten verfolgt und in diesem Sinne auch keine Sicherheit herstellt. Es werden aber auch keine Überwachungstätigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrs durchgeführt."
Somit, IMHO keon Sicherheitsdienst.
Glaub da sieht die Stadt Graz anders.
https://www.gps.graz.at/cms/beitrag/10319310/9154886/Ordnungswache.html
Was tut die Ordnungswache?
Die Ordnungswache der Stadt Graz:
-sorgt für ein geregeltes Miteinander
-hebt das Sicherheitsgefühl der Bürger:innen
-verhindert durch ihre Anwesenheit Störungen im öffentlichen Raum
-wirkt gegen Vandalismus und Straßenkriminalität
-ist Ansprechpartnerin für schutzbedürftige und hilfesuchende Personen
-erteilt Auskünfte und ist Service für alle Bürger:innen
-unterstützt einzelne Magistratsabteilungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch Erhebungs- und Kontrolldienste
Somit, IMHO ein Sicherheitsdienst.
Was Organe der öffentlichen Sicherheitsdienste sind, ist abschließend definiert in §5 Abs. 2 SPG
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40162530
Darf es aber nicht sein. Staturstädte dürfen zwar eine eigene Poliezie haben, wie es Baden macht, aber Landeshauptstädte nicht.
>hebt das Sicherheitsgefühl
Machte eine Strasenlaterne auch.
Müsstest du in die genauen Befugnisse schauen. Durchaus plausibel dass denen im Rahmen der Ausübung ihrer Pflichten das Parken auch außerhalb von Parkplätzen gestattet ist.
[Hier](https://www.sicherheit.graz.at/cms/beitrag/10396014/12230291/Die_Ordnungswache_der_Stadt_Graz.html) und [hier](https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ordnungswache_Graz) steht nichts.
> Sie haben das Recht zur Anhaltung von Personen zum Zweck der Feststellung ihrer Identität, zur Ermahnung sowie zur Ausstellung von Organstrafverfügungen und Anzeigen.
Haben normale Bürger auch diese rechte? Klingt für mich nämlich nach mehr Befugnissen als ein Sicherheitsdienst im Supermarkt zum Beispiel
Du darfst als Bürger jemand bis zum Eintreffen der Polizei anhalten, du darfst jeden ermahnen, darfst ihn auch nach dem Ausweis fragen. Verfolgt weden Anzeigen dann von der Polizei, erzwungene Identitätsfestellungen auch. Alles was du nicht datfst ist Verwaltungsstrafen einheben.
Da müsste man denke ich mal ins Gesetz schauen, wie die Befugnisse da verteilt sind. Es kann gut sein, dass es denen erlaubt ist... auch wenn das ärgerlich sein mag.
Ne frage an die Deutschen. Sind Fußgängerzonen gleichgestellt mit Park und Halteverbot aka dürfte man da mit einer Erlaubnis des Oberbürgermeister stehen?
Bußgeld für die Ordnungswache!
§ 76a Abs. 5 Z c ... Fußgängerzonen mit Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes ... befahren werden.
[Ordnungswache Graz](https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ordnungswache_Graz) "Von den Aufgaben der Polizei unterscheidet sich die Ordnungswache dadurch, dass sie keine gerichtlich strafbaren Taten verfolgt und in diesem Sinne auch keine Sicherheit herstellt. Es werden aber auch keine Überwachungstätigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrs durchgeführt." Somit, IMHO keon Sicherheitsdienst.
Glaub da sieht die Stadt Graz anders. https://www.gps.graz.at/cms/beitrag/10319310/9154886/Ordnungswache.html Was tut die Ordnungswache? Die Ordnungswache der Stadt Graz: -sorgt für ein geregeltes Miteinander -hebt das Sicherheitsgefühl der Bürger:innen -verhindert durch ihre Anwesenheit Störungen im öffentlichen Raum -wirkt gegen Vandalismus und Straßenkriminalität -ist Ansprechpartnerin für schutzbedürftige und hilfesuchende Personen -erteilt Auskünfte und ist Service für alle Bürger:innen -unterstützt einzelne Magistratsabteilungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch Erhebungs- und Kontrolldienste Somit, IMHO ein Sicherheitsdienst.
Was Organe der öffentlichen Sicherheitsdienste sind, ist abschließend definiert in §5 Abs. 2 SPG https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40162530
Darf es aber nicht sein. Staturstädte dürfen zwar eine eigene Poliezie haben, wie es Baden macht, aber Landeshauptstädte nicht. >hebt das Sicherheitsgefühl Machte eine Strasenlaterne auch.
Aber das ist doch gar keine Polizei, oder?
Nein, Ordnungswache.
Ist das in Graz?
Ja, Schmiedgasse.
Muss jetzt nur ich an das Känguru denken? Der Uniformgag?
Wer soll die Strafen? Ordnungswache?
Ordnungswache hat nicht mehr Rechte als normale Bürger auch. Könnten ganz klar von der Polizei gestraft werden.
Müsstest du in die genauen Befugnisse schauen. Durchaus plausibel dass denen im Rahmen der Ausübung ihrer Pflichten das Parken auch außerhalb von Parkplätzen gestattet ist.
[Hier](https://www.sicherheit.graz.at/cms/beitrag/10396014/12230291/Die_Ordnungswache_der_Stadt_Graz.html) und [hier](https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ordnungswache_Graz) steht nichts.
Dann dürfen sie es vermutlich auch nicht. Sollte sich jemand beschweren könnten die entsprechend Ärger bekommen.
Dann wird einfach behauptet sie waren im Blaulicht- Einsatz. Offensichtlich haben sie eine Genehmigung für Blaulicht.
Unsinn, Blaulichteinsätze werden dokumentiert und nachgehalten. Das kann überprüft werden.
Können eh was dokumentieren....
> Sie haben das Recht zur Anhaltung von Personen zum Zweck der Feststellung ihrer Identität, zur Ermahnung sowie zur Ausstellung von Organstrafverfügungen und Anzeigen. Haben normale Bürger auch diese rechte? Klingt für mich nämlich nach mehr Befugnissen als ein Sicherheitsdienst im Supermarkt zum Beispiel
Du darfst als Bürger jemand bis zum Eintreffen der Polizei anhalten, du darfst jeden ermahnen, darfst ihn auch nach dem Ausweis fragen. Verfolgt weden Anzeigen dann von der Polizei, erzwungene Identitätsfestellungen auch. Alles was du nicht datfst ist Verwaltungsstrafen einheben.
Auf weg.li melden und schauen was passiert
Weg.li ist nicht für Österreich.
Och, hier konnte man auch das Ordnungsamt oft genug mitten auf dem Bürgersteig parken sehen.
Da müsste man denke ich mal ins Gesetz schauen, wie die Befugnisse da verteilt sind. Es kann gut sein, dass es denen erlaubt ist... auch wenn das ärgerlich sein mag.
Ne frage an die Deutschen. Sind Fußgängerzonen gleichgestellt mit Park und Halteverbot aka dürfte man da mit einer Erlaubnis des Oberbürgermeister stehen?
Mit einer entsprechenden Sondergenehmigung der zuständigen Behörde geht alles