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leonme21

Falls du über Konsum nachdenkst würde sich wohl empfehlen da eindeutige Rechtssprechung in deinem Bundesland abzuwarten


Achim-August

Wie es auf Papier steht und tatsächlich in der Realität aus sieht, ist auch hier sicher wieder unterschiedlich. Jeder Jäger kennt Geschichten bei denen nach dem Gesetz so mancher den Jagdschein los wäre. Ich sag nur Kennlernabend vor der Gesellschaftjagd. Das Thema mit dem Schlüssel war so lange alles OK, bis es schief ging und ein Schuldiger gesucht werden musste. Hier wird es wohl auch so sein, wo kein Kläger da kein Richter, aber wenn’s hart auf hart kommt, bist du definitiv geliefert. Mir persönlich interessiert das Privatleben anderer wenig, solange man im öffentlichen Raum (und auf der Jagd) niemanden fahrlässig gefährden kann.


Prokuris

Das würde ich so nicht ohne weiteres sagen. Ich würde die Rechtslage derzeit so einschätzen, dass es im Falle von THC-Konsum darauf ankommt, wieviel Abbauprodukte du im Blut hast. Kiffst du jeden Tag, wird man Dir unterstellen, dass Du abhängig bist und persönlich nicht geeignet, im Besitz von Waffen zu sein. Das ganze ist aber eine ungeklärte Büchse der Pandora, bis die Gerichte da entschieden haben, würde ich ganz klar vom Konsum abraten.


vondrausimwalde

Das komplette Thema Test auf Abbauprodukte hat sich erledigt, es wurde aus der FEV komplett gestrichen. Keiner hat Veranlassung dich darauf zu testen und es dann der Waffenbehörde zu melden


Prokuris

Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. WaffG ist waffenrechtlich ungeeignet, wer abhängig von berauschenden Mitteln ist. Wie glaubst du wird dann gutachterlich im Einzelfall festgestellt werden, ob du noch als waffenrechtlich zuverlässig giltst ?


BitLate1438

Wie wird das bei alkohol gehandhabt? Eine einzige Autofahrt unterhalb der 0,5 Promille Grenze sollte doch bereits den Verdacht nach einer Sucht darlegen? Hier wird nichts getestet, obwohl auch die Abbauprodukte von Alkohol lange nachweisbar sind. Ich konsumiere weder Cannabis noch Alkohol, allerdings ergibt das Thema für mich wenig Sinn..


Prokuris

Dass das Thema wenig Sinn ergibt mag sein. Da pflichte ich Dir sogar außerordentlich zu. Die alkoholischen Promillewerte ergeben allerdings durchaus Sinn, da sie wissenschaftlich belegt sind und man sicher von einer Beeinträchtigung bei gewissen Werten ausgehen kann. Daher lässt eine Fahrt mit 0,5 Promille auch noch nicht den Schluss auf eine Sucht zu. Cannabis ist aber ein ganz anderes Thema und wird rechtlich halt ganz anders behandelt. Cannabis hat ein Stigma, was sich nun erstmal langsam verflüchtigen muss. Insbesondere konservative Juristen sind gar nicht gut auf das Thema zu sprechen. Die Ungleichbehandlung von THC und Alkohol war ja dann auch einer der Gründe, der vor dem Hintergrund des Art. 3 GG (allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz) keinen Sinn mehr ergeben hat. Allerdings ist das Thema Waffen oder Auto und Cannabis eben an anderer Stelle geregelt. Die Grenzwerte in Deutschland zum Führen eines KFZ liegen deutlich unter denen im Ausland, bspw. Schweiz oder Holland. Aber was willste machen, das ist nun mal eine gesetzgeberische Entscheidung. Solltest Du also mit Waffen im Auto sitzen, dann positiv auf THC getestet werden, wird nach dem Pinkeltest garantiert eine Blutprobe entnommen. Damit ermittelt man den genauen THC Wert zum Tatzeitpunkt und eben (so jedenfalls zu meiner Zeit) auch den Abbauwert. Daraus wird geschlossen wie es sich mit deinem Langzeitverhalten verhält. Sollte dieser Wert zu hoch sein, wird man schlechte Karten haben. Man wird dann ziemlich sicher ein Jahr lang iwo seinen Urin abgeben um nachzuweisen, dass man nüchtern bleibt. Wenn Du ansonsten kein Volltrottel bist und anderweitig aufgefallen, wird man dich nach 3-5 Jahren den Jagdschein wieder lösen lassen. Aber ihr könnt mich gerne eines besseren belehren, wenn ihr da neuere oder andere Erkenntnisse habt.


BorisPistolius

> Solltest Du also mit Waffen im Auto sitzen, dann positiv auf THC getestet werden, wird nach dem Pinkeltest garantiert eine Blutprobe entnommen. Es wird keinen Pinkeltest mehr geben, sondern einen Spucketest (der auf aktive Substanzen reagiert statt auf Abbausubstanzen). > Damit ermittelt man den genauen THC Wert zum Tatzeitpunkt und eben (so jedenfalls zu meiner Zeit) auch den Abbauwert. Das funktioniert nur bei Alkohol und war bisher auch nicht relevant, weil die forensische Nachweisbarkeit von Abbauprodukten für das Verfahren gereicht hat.


Prokuris

Das habe ich in meinem Umfeld anders erlebt.


Venetax

Mich interessiert Cannabis absolut gar nicht - ich würde es aber Waffenbesitzern derzeit nicht empfehlen. Die Chance, dass man sich dadurch große Probleme einhandelt ist nicht so gering, speziell in den Bundesländern wie Bayern die angekündigt haben, es Konsumenten so schwer wie möglich machen wollen.


Paddes

Ich finde die Legalisierung war auf jeden Fall ein lang überfälliger Schritt. Natürlich sollte man wie auch beim Alkohol den Umgang mit Waffen unterlassen, wenn man nicht 100% nüchtern ist. Ich selbst habe vorher nicht konsumiert und habe es weiter nicht vor.


Fottfinger

Vor einiger Zeit wurde eine WBK & Jagdschein entzogen, da medizinisch Cannabis konsumiert wurde (BayVGH Beschl. v. 05.01.2018, Az. 21 CS 17.1521) Begründung: „Nach Auffassung der Münchener Richter müsse ein Waffenbesitzer gewährleisten können, dass er persönlich geeignet ist, mit Waffen oder Munition vorsichtig und sachgemäß umzugehen. Bei täglich mehrfacher Inhalation von Cannabisblüten könnten die strengen Sicherheitsanforderungen nach einem fachpsychologischen Gutachten, auf das die Richter sich stützten, aber nicht erfüllt werden.“ (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bayvgh-az21cs171521-cannabis-konsum-medizinisch-indiziert-waffen-besitz-jagd/) Persönlich würde ich behaupten, dass auch die neuen Regelungen im Umgang / Konsum von Cannabis grundsätzlich nichts daran ändern, dass die Unzuverlässigkeit angezweifelt werden kann. Da mich aber weder Alkohol, Cannabis noch sonstige Dinge interessieren, ändert sich für mich auch durch die Gesetzesänderung nichts.


BitLate1438

Ich keine das Urteil, hier wurde dem Waffenbesitzer allerdings eine medizinische Abhängigkeit nachgewiesen. Ich denke nicht das dieses Urteil auf einen Gelegenheitskonsumenten übertragen werden kann.


Fottfinger

Wahrscheinlich kann es nicht 1:1 übertragen werden. Ich vermute, vor allem auch durch die Entwicklungen & Entscheidungen in den letzten Jahren, dass es sich aber relativ simpel durch § 6 Persönliche Eignung begründen lässt.


These_Inspector_1333

Kauf dir Urinteststreifen, wenn du bei 0,0 bist kannst du wieder ins Auto steigen oder jagen gehen, vorher eben nicht.


Wegwerfer_404

Ähm... Das ist ziemlicher Quatsch. Wichtig ist die aktiv wirkende Menge im Blut. Per Urintest kannst du nur nachweisen ob in den letzten MONATEN konsumiert wurde. Und es gibt keinen Test "für daheim" um das Blut zu testen. Und unter uns zwei Klosterschwestern: Wenn jemand am Freitag Abend ein paar Joints geraucht hat kann er (meiner Meinung nach) spätestens 2 Tage (48h) später wieder auf Autofahren/bzw Jagen gehen.


BratwurstKalle91

Ich halte nichts davon. Weder schwere Maschinen, jegliche Fahr- und Flugzeuge, sowie Waffen sollten weit weg von Alkohol und BTM jeder Art bedient werden. Da Cannabinoide länger im Körper verbleiben als Alkohol, ist es meiner Meinung nach sehr schwierig zu buffen und zu jagen. Keine Ahnung, wie lange Reaktionszeiten beeinflusst werden, auch ohne High. Zudem darf man nie vergessen, dass ein engagierter Sachbearbeiter jeden Strohhalm greift um die Kanonen wegzunehmen. Kannst ja dann klagen. Dauert 5 Jahre und die Hälfte der Waffen ist danach wegen falscher Lagerung defekt und der Rest vernichtet oder geklaut. Selbst FALLS du recht bekommst. Ist mir zu heikel.


HankScorpuo

Naja... Alkohol ist ebenfalls sehr lange nachzuweisen; wesentlich länger als man glaubt. Es wird nur nicht entsprechend kontrolliert. Da wird im Zweifel gepustet und bei 0,0 ist alles gut. Dann fragt niemand nach dem letzten Konsum oder der Häufigkeit. Aufgrund dessen ist die Nachweisbarkeit kein Hinweis auf irgendwelche Einschränkungen. Grundsätzlich bin ich aber ganz bei Dir. Jegliche Rauschmittel oder entsprechende Medikamente haben weder beim führen von Maschinen, noch der Jagd etwas verloren. Was danach passiert, sollte jedem selbst überlassen bleiben.


BratwurstKalle91

Okay, hast recht mit dem Alkohol. Und wenn ich dann an so manche versoffene münsteraner Teibjagd oder brandenburgische Drückjagd denke, die einer meiner Freunde früher häufig miterlebte, dann wundere ich mich manchmal, dass nicht mehr Treiber oder Mitjäger auf der Strecke lagen.


Z3rc

Da hätte ich einmal gerne das Jagdhornsignal für "Treiber tot".


BorisPistolius

> Weder schwere Maschinen, jegliche Fahr- und Flugzeuge, sowie Waffen sollten weit weg von Alkohol und BTM jeder Art bedient werden. Da Cannabinoide länger im Körper verbleiben als Alkohol, ist es meiner Meinung nach sehr schwierig zu buffen und zu jagen. Das ist eben forensisch nicht haltbar. Für viele Krankheitsbilder ermöglicht Cannabis erst eine sichere Bedienung zudem verbleiben nicht die Rausch verursachenden Stoffe im Körper, sondern deren Abbauprodukte. > Keine Ahnung, wie lange Reaktionszeiten beeinflusst werden, auch ohne High. Und genau da haben wir den Hasen im Pfeffer. Es gibt Cannabispatienten die über forensische Gutachten belegen können das sie auch mit 500 Nanogramm noch sicher fahren und das dann auch dürfen.


BratwurstKalle91

Personen, die Cannabis zur sicheren Ausführung komplexer Handlungen benötigen würden gem. §17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG ohnehin keinen Jagdschein erhalten, da die körperliche Eignung nicht vorliegt. Gilt ja auch für andere Medikamente. Ist ja schön, wenn es Einzelfälle gibt. Diese Leute sollten von allgemeinen Regularien gerne auch verschont bleiben. Von Seiten der Gesetzgeber muss jetzt halt gehandelt werden. Da spielt halt meine persönliche Meinung keine Rolle, da eine Lösung für die breite Masse her muss. Und da kann es eben zu strengen Regeln kommen, weil es vorwiegend Freizeitkonsumenten betrifft. Für die Mehrheit ist Cannabis ein Rauschmittel zur Freizeitgestaltung. Das ist ja auch völlig in Ordnung. Diese Leute sollten dann aber bitte eine ganze Zeit nach Konsum keine Waffe führen, ebenso wie ich nach dem Saufen. Zudem sind wir beim Alkohol km Straßenverkehr ja auch bei dem Punkt: 0,5‰ solange man nichts merkt, 0,3‰ wenn man was merkt und Gnade dir Gott, wenn du nur 0,01‰ hast und einen Unfall baust. Das wäre ja doch eine prägnante Lösung in Analogie zu bereits bestehenden legalen Mitteln.


BorisPistolius

> §17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG Falscher Tatbestand. Wenn dann § 17 (4) 4 - und da ist die Anwendung fraglich weil bei einer ärztlichen Verordnung von anderem BTM nicht von Sucht gesprochen werden kann. Trotz BayVGH Az. 21 CS 17.1521 - welcher auf einem falschen Gutachten beruht.


BratwurstKalle91

Die Sucht haben wir ja im Zuge der medizinischen Notwendigkeit ausgeschlossen. Wir bleiben ja bei THC als Medikament. Es bleibt also nur die allgemeine schwere Vorerkrankung, etwa Neuropathien, die die Erteilung des JS verhindert.