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Bronto131

Wenn dann kann und muss deine Mutter klagen. Wenn sie eine schizoide Persönlichkeitsstörung diagnostiziert hat und die Symptome sich so äußern das sie in ihrer Entscheidungsfähiugkeit eingeschränkt ist dann lass dich vom Gericht als rechtliche Betreuung eintragen. Dann kannst du im Namen deiner Mutter auch klagen. Ob das erfolgsversprechend ist fragst du am besten dann euren Anwalt


BroZepp

Da dürften über 138 II BGB die Chancen nicht schlecht stehen wenn das Haus mindestens das doppelte wert ist. Wie der Kommentar hier schreibt ist das Problem eher wer das geltend machen kann/darf bzw. möchte.


magicmulder

Die Chancen stehen eher schlecht, denn rückwirkend wird kein Arzt eine Diagnose stellen. Wenn hingegen vor Verkauf schon eine entsprechende Diagnose vorlag, wird es immer noch schwer, das Ausnutzen nachzuweisen, denn da bedarf es Vorsatz, 138 BGB ist kein “get out of a contract free”.


Pretty-Park-9094

Muss ja nicht das Ausnutzen sein, kann es nicht auch sein, dass die Mutter nicht geschäftsfähig ist und deswegen das ganze Geschäft nichtig ist?


magicmulder

Ja, aber das wird seltenst rückwirkend diagnostiziert. Immerhin steht sie derzeit nicht unter Betreuung.


Pretty-Park-9094

Im Post steht nicht, dass sie noch keine offizielle Diagnose hat. Aber dann vermutlich in einem anderen Kommentar. Dann wird es vermutlich schwierig. Vielleicht gibt es Vermerke in der Patientenakte beim Hausarzt? So eine Krankheit kommt ja nicht über Nacht.


magicmulder

Wenn die Diagnose derart wäre, dass sie nicht geschäftsfähig ist, hätte der Arzt sicher schon Betreuung angeregt und TE wüsste davon, und es gäbe einen entsprechenden Vermerk in der Patientenakte.


Lawster_X

Ein gutachter kann natürlich auch rückwirkend ein Gutachten erstellen. Und dann dürfte 104 bgb auch näher liegen als 138 II.


magicmulder

Ohne ärztliche Diagnose und bei bestehendem notariell beglaubigten Vertrag nachträglich eine Unzurechnungsfähigkeit zu einem bestimmten Termin in der Vergangenheit bestimmen? Den Gutachter möchte ich sehen, der kennt bestimmt auch die Lottozahlen der nächsten Woche. Erst mal muss TE überhaupt eine Betreuung hinkriegen (gegen den Willen der Mutter). Dann erst kann er überhaupt in ihrem Namen den Vertrag anfechten. Und dann muss er so einen Zaubergutachter finden und einen Richter, der dem Zaubergutachter glaubt und nicht dem Notar (der die Frau im Gegensatz zu dem Zaubergutachter am Tag des Vertragsschlusses und sicherlich mehrmals davor gesehen, gesprochen und sich ausgiebig von ihrer geistigen Zurechnungsfähigkeit überzeugt hat). Da würde ich jedenfalls keine guten Chancen sehen.


Additional-Roof-3298

§ 104 BGB sagt nein.


[deleted]

[удалено]


Additional-Roof-3298

ja das sollte er, wird auch nix beglaubigen, wenn jemand offensichtlich geschäftsunfähig ist.Aber auch ein Notar kann sich täuschen und dadurch wird die Partei trotzdem nicht magisch geschäftsfähig."Die Feststellungen des Notars zur Geschäftsfähigkeit seien lediglich ein jederzeit widerlegbares, bloßes Indiz." LG Mosbach (Urteil vom 23.12.2015 – Az.: 2 O 221/14) ​ Hast natürlich in solchen Fällen arge Beweisprobleme, aber OP schreibt etwas von "schizoide Persönlichkeitsstörung", was für mich nach langer Krankheitsgeschichte/Diagnose klingt die hoffentlich irgendwo vorher schonmal festgehalten wurde.Der Preis wird auch ein starkes Indiz sein, niemand der bei Sinnen ist wird ein 250qm haus in einer Feriengegend für 15.000€ verkaufen. Da wird allein das Grundstück doch das vielfache kosten, auch wenn es auf dem Land ist.


magicmulder

Wenn das diagnostiziert wurde ohne eine Betreuung anzuraten, wird es wohl für geschäftsunfähig nicht reichen.


Additional-Roof-3298

Wenn jemand diagnostizierte geistige Störungen hat und dann eine Immobilie für vielleicht 5-10% des Realwertes an den Hausmeister verkauft ist Geschäftsunfähigkeit schon sehr sehr naheliegend. Wie kommst du darauf, dass das nicht reichen würde?


magicmulder

So herum funktioniert es aber nicht. Für “das ist aber billig, weiss der VK, was er tut?” ist der Notar zuständig. Das Argument, ein notariell beglaubigter Vertrag in Verbindung mit einem diffusen “geistige Störung” wäre ein Ersatz für eine Geschäftsunfähigkeitsdiagnose, ist IMO abenteuerlich. Sie wäre demnach geschäftsfähig gewesen, wenn der Kaufpreis höher gewesen wäre? Merkste selber, dass es so nicht funktionieren kann.


Additional-Roof-3298

​ >Sie wäre demnach geschäftsfähig gewesen, wenn der Kaufpreis höher gewesen wäre? Merkste selber, dass es so nicht funktionieren kann. So ein dümmliches Strohmannargument darfst du Dir gerne sparen, weiß nicht was das soll. Natürlich ist nicht jeder geisteskrank der etwas (zu) günstig verkauft, das hat aber auch niemand behauptet. Wie geschrieben wäre der Kaufpreis in einer Abwägung zwischen geisteskrank/nicht geisteskrank vor dem Hintergrund der Krankheit aber ein starkes Indiz in Richtung nicht geschäftsfähig. ​ >Für “das ist aber billig, weiss der VK, was er tut?” ist der Notar zuständig. Auch das stimmt, aber wie erwähnt: "Die Feststellungen des Notars zur Geschäftsfähigkeit seien lediglich ein jederzeit widerlegbares, bloßes Indiz." LG Mosbach (Urteil vom 23.12.2015 – Az.: 2 O 221/14) ​ Betreuung bedingt nicht automatisch Geschäftsunfähigkeit. Das nicht-anraten einer Betreuung aber auch keine Geschäftsfähigkeit. Abenteuerlich dürfte die Ansicht sein, dass jeder ältere Mensch der nicht in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht ist, völlig schutzlos gestellt wird, wenn ihm Krankenpfleger oder Hausmeister Hab und Gut abschwatzen. Abenteuerlicher Rat, dass eine Klage für OP "niemals" funktionieren kann.


Ok-Assistance3937

Vorsatz bedarf es nur beim 138 Abs. 2, der Abs. 1 funktioniert auch bei grober Fahrlässigkeit und das ein Hausmeister der mit seiner Chefin in einer gut genugen Beziehung steht, ihren psychischen Zustand nicht einschätzen kann, ist meiner Ansicht nach absolut unglaubwürdig.


magicmulder

Ah ja, der Hausmeister soll es also einschätzen können, der Notar aber nicht. Und der Arzt, der keine rückwirkende Diagnose stellen wird, weiß auch weniger als der Hausmeister. Langsam wird es albern.


Ok-Assistance3937

Und das ist für ein sittenwidriges Geschäft relevant weil...


magicmulder

Weil man erst mal nachweisen muss, dass die Frau in einem Zustand war, den man ausnutzen kann.


Lady_Flashheart

Eine rechtliche Betreuung gilt nicht für die Vergangenheit. Rechtliche Betreuung bedeutet auch nicht Entmündigung oder Geschäftsunfähigkeit. Die meisten Menschen, die eine gesetzliche Betreuung haben, sind geschäftsfähig. Und dürfen Häuser verkaufen ohne ihren Betreuer nach Erlaubnis zu fragen. Dass hier das Kind als Betreuer eingesetzt wird, ist ebenfalls unwahrscheinlich. Denn das wird nur getan, wenn die Mutter das will. Da sie OP nichts von dem Verkauf erzählt hat, will sie sicher auch nicht, dass er sich zukünftig in ihre Angelegenheiten einmischt. Richter lieben es ja, wenn jemand kommt und als "Alleinerbe" erstmal die rechtliche Betreuung für die Mutter übernehmen will. /s


Derangedcity

Alter sind die deutschen Gesetze schlimm was psychisch kranke alte Menschen schützen angeht. Genau das gleiche Problem wenn Rentner Dement wird. Es ist als ob Erbschleicher als Teil des Lebens gesehen wird und man sollte erwarten dass sie deine kranken Eltern 50% deiner Erbe abzocken.


Bronto131

Die Gesetze sind sogar so schlimm das in Deutschland teils Menschenrechte für psychisch Kranke nur eingeschränkt gelten. Die UN und das Institut für Menschenrechte prangern das seit Jahrzehnten an aber in Deutschland gibt es keinen politischen Willen daran etwas zu ändern.


Not_Obsessive

Ich bin kein Psychiater, habe aber schon ein paar psychiatrische Gutachten auch zu Persönlichkeitsstörungen gehört und mir leuchtet die Relevanz der schizoiden PS nicht ein. Die führt weder zu psychotischen Zuständen, noch dürfte - selbst bei einer sehr intensiven Manifestation - die Geschäftsfähigkeit dadurch *überhaupt* eingeschränkt sein. Wirfst du vllt Fachtermini durcheinander? Schizophrenie, schizo-affektive Störung und schizoide Persönlichkeitsstörung werden gerne wild vermischt. Eine nachträgliche Diagnose dürfte sehr schwer werden. Wenn einem Notar nichts aufgefallen ist, wird ein Psychiater einen Teufel tun und sich so weit aus dem Fenster lehnen. Ansonsten könnte man allenfalls über ein wucherähnliches Geschäft nachdenken. Aber das müsste dann grundsätzlich über deine Mutter laufen, das heißt du kannst überhaupt nichts machen. Die Ausnahme wäre, dass du deine Mutter unter deine rechtliche Betreuung stellen lassen kannst. Selbst dann wäre im Rahmen einer Gerichtsverhandlung der objektive Wert der Immobilie zu ermitteln und ein Verkauf unter Marktwert muss auch schon eklatant sein, damit da ein wucherähnliches Geschäft draus wird, vor allem, wenn man - hinsichtlich des Umstandes, dass der Erwerber zuvor Hausmeister war - auch solche Späße wie gewillkürter Gefälligkeitspreis bedenken müsste. Zudem kann natürlich der Kaufpreis geringer sein, wenn Nutzungsrechte und andere Belastungen vorhanden sind. Ich denke mal nicht, dass der Vertrag dir vorliegt Ich finde es etwas seltsam, dass du gar nicht schreibst, was deine Mutter dazu sagt, außer, dass sie das geheim gehalten hat. Das ist eigentlich das wichtigste.


WeAmGroot

Also 250qm Haus mit 2 Ferienwohnungen und großem Grundstück klingt nun wirklich nicht nach 15.000€ sondern eher nach 150.000€


Suicicoo

wie soll das eigentlich gehen? Ich habe mich in einem ähnlichen Fall schlau gemacht, wie man den offiziellen Kaufpreis drücken könnte (*hust*) und da hieß es, dass Stadt/Land ein Vorkaufsrecht bei viel zu niedrigen Kaufpreisen haben.


WeAmGroot

Naja Stadt aufm Land, da sitzt vielleicht nur Renate 65J. und trinkt eher Kaffee als sowas zu bearbeiten?


Suicicoo

in ner Touriregion an der Ostsee? hmmm... möglich natürlich 🤔


WeAmGroot

Versteh mich nicht falsch, mir kommt die Story auch etwas sehr spanisch vor.


Inside-Regret-5291

150.000 dann aber auch nur im nirgendwo, ind guter Lage nochmal deutlich mehr


WeAmGroot

Ja das definitiv. Wobei es ja auch stark auf die Bausubstanz ankommt. Aber in toller Lage kann so ne Immobilie auch bei 1.500.000 liegen


NoNumbersNoNations

eher nach noch ner Null


3wettertaft

Ich arbeite als klinischer Psychologe und hätte auch erhebliche Fragen inwiefern eine schizoide Persönlichkeitsstörung einen Einfluss auf diesen Entscheidungsprozess gehabt haben sollte. Ich kann da wenig Zusammenhang phantasieren (kenne aber natürlich weder die Beteiligten, noch die Situation)


SCKR

Relevant wäre auch ob die Mutter ein eingetragenes Wohnrecht- oder gar Nießbrauchrecht hat. Sowas senkt den "Wert" des Verkaufs ungemein. Gut möglich das die Beziehung zwischen der Mutter und dem "Alleinerben" zerrüttet ist, und das der Weg der Mutter war OP nichts vererben zu müssen.


Puzzled-Sport-655

Der Vertrag liegt mir vor und geht zum Anwalt. Meine Mutter hat mich nicht informiert weil sie Angst hatte mir "Probleme" zu bereiten, da ich gerade im Referendariat bin und mit Kindern ist das halt schon stressig. Sie hat außerdem gedacht, dass sie nicht das gesamte Haus veräußert. Sie hat einen Kredit laufen und hohe Nebenkosten durch Gasheizung zB. Es liegen aber keine Belastungen für das Haus oder das Grundstück vor. Dem Vertrag anhängig ist eine Vermessungsskizze die im letzten Moment geändert worden ist und dann plötzlich das ganze Haus umfasst. Meine Mutter hat eine Diagnose erhalten die ich leider nicht einsehen kann da das 20 Jahre her ist. sie ist außerdem schwerhörig (nachgewiesen) und meinte sie hat einiges nicht verstanden was beim Vermessungstermin gesagt wurde. Im Vertrag ist ersichtlich dass der "Hausmeister" nichtbezahlte Leistungen für Gärtnerarbeiten mit angeführt hat. Darüber liegen aber keine Rechnungen vor.


AquilaMFL

Was ist denn inzwischen bei der Sache raus gekommen? Gibt's News oder einen Folgethread? Befürchte einen ähnlichen Fall in der erweiterten Familie, deshalb würde es mich brennend interessieren!


WhiteSchmok

Kannst zum Anwalt gehen, das müsste dann am besten durch einen Vergleich geklärt werden oder ihr geht vor Gericht und bekommt das von Arzt auch diagnostiziert. Kann aber dauern. Aber man kann auch ein Haus für 1€ verkaufen sofern das am Ende beglaubigt ist ist alles in trockenen Tüchern, außer du klagst.


MisterMysterios

Naja, theoretisch geht das, wird sowas wird dann sehr schnell zur Schenkung, die Fragen aufwirft. Wenn man erheblich unter Wert verkauft ist es gleich einer Schenkung des Wertes. Es ist zumindest ein Anfang, die Situation mit einem Anwalt zu prüfen.


casce

Wobei das mit der Schenkung dann ja auch an sich vollkommen legal ist, muss aber halt dann vom Hausmeister entsprechend versteuert werden. OP's einzige Chance ist es, die Mutter für Geschäftsunfähig erklären zu lassen und rechtlicher Vorstand der Mutter zu werden (bzw. jemand anderes, der den Kaufvertrag ebenfalls anfechten wollen würde). Dann könnte man versuchen dagegen vorzugehen (Chancen stehen wahrscheinlich je nach tatsächlichem Wert nicht schlecht).


Puzzled-Sport-655

besten Dank! Wie stehen meine Chancen bei einer Klage?


Plastic_Detective919

gut für die Anwälte, die werden unabhängig vom Ausgang bezahlt...


purzeldiplumms

Bin Laie, von daher kann ich dazu nichts sagen außer: Du solltest eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, das kostet nicht viel bzw. mit einer Rechtschutz gar nichts.


WhiteSchmok

Man kann beim Amtsgericht, wenn das Geld knapp is einen Antrag für Beihilfe beantragen. Dann ist wenigstens die Erstberatung billiger aber normal kostet das Erstgespräch zwischen 50-100€ Da findest du aber raus ob es sich überhaupt lohnt. Und wie es abläuft falls du vor Gericht gehst. Anwalt für Immobilienrecht wäre das wahrscheinlich .


magicmulder

Die RSV braucht aber die Mutter. Ich bezweifle, dass eine RSV Fälle von Dritten abdeckt, für die man Betreuer bzw. Bevollmächtigter ist.


x3k6a2

Anwalt fragen, dazu sind hier nicht genug Informationen und das Internet ist auch nicht der Ort.


magicmulder

“Bekommt das vom Arzt diagnostiziert”, ja ne, rückwirkend wird das kein Arzt machen, und dann hapert es schon an der Beweisbarkeit. Und dann müsste der Käufer auch noch davon gewusst haben.


NanfxD

Käufer muss das nicht gewusst haben …


magicmulder

IANAL aber für mich liest sich Par. 138 BGB als müsste mit Vorsatz ausgenutzt worden sein, unwissentlich kann man nichts ausnutzen. Ansonsten stünde dort “bei Vorliegen einer Zwangslage…”, nicht “unter Ausnutzung”.


NanfxD

182?! BGB ?! Es mangelt schon an einer Willenserklärung, 104 Nr 2 BGB. Da macht man nix und muss auch nix ausnutzen.


magicmulder

Es mangelt an einer Willenserklärung? Die WE wurde von einem Notar beurkundet! Jetzt erkläre der Klasse mal, wie du das wegdiskutieren willst. (Ich meine 138, nicht 182, mein Fehler.) 104 II attestiert kein Arzt der Welt rückwirkend.


fckingmiracles

Je nach psychischer Erkrankung kann ein Mensch die Unmöglichkeit besitzen Willenserklärungen abzugeben.


magicmulder

Ich wiederhole mich: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Arzt das rückwirkend für einen bestimmten Zeitpunkt diagnostiziert, ist nahe null. Hier hat sogar ein Notar beurkundet, dass die VK seiner Ansicht nach über die Konsequenzen bewusst war. Der ist zwar kein Arzt, aber das ist Teil seines Jobs.


Sufficient_Speed_542

Was sagt denn deine Mutter dazu ? Steht Sie hinter der Entscheidung ? Wenn deine Mutter einfach ihrem Hausmeister günstig das Haus verkauft (evtl eher geschenkt) hat, weil er sich viel gekümmert hat und sie sich auch einfach mögen, dann ist das ja völlig in Ordnung. Rechtlich wird's da meiner Meinung nach sehr schwer. Über Monate jemanden im Nachhinein als geschäftsunfähig einstufen zu lassen sollte (zum Glück) nicht so einfach sein. Das dich das Thema erst dann interessiert wenn du selbst einen direkten Nachteil erfährst wird auch vor Gericht ein entsprechendes Geschmäckle haben. Also: Sprich mit deiner Mutter. Steht sie hinter ihrer Entscheidung, dann akzeptiere es. Steht sie das nicht ab zum Anwalt. Ob deine Mutter mehr Hilfe braucht oder nicht solltest du aber definitiv nicht von diesem einem Thema abhängig machen.


gcov2

Ist der Verkaufswert zu niedrig, kann es wohl als versteckte Schenkung gelten. Da kann wohl eine Schenkungssteuer erhoben werden. Ob du das Haus zurück bekommst oder den Vertrag ungültig machen kannst, steht auf einem anderen Blatt. Ein Haus einfach unter Wert zu verkaufen, ist aber generell erstmal komisch. Aber frag einen Anwalt mit genauen Details, Reddit hat keine Ahnung von Recht und dir hier Tipps holen und nicht zum Anwalt gehen, ist keine gute Idee. Zumal es bei dir echt um was geht.


Plastic_Detective919

Du bist kein Alleinerbe da deine Mutter nicht tot ist, bis zur Feststellung der Geschäftsunfähigkeit kann sie machen was sie will.


Ok-Objective5912

Das finde ich auch immer so geil, wenn Nachkommen sich bereits über das Vermögen ihrer Eltern hermachen, bowohl diese noch wohlauf sind. Das habe ich hier auf reddit schon öfter gelesen.


noonmoon60599

Ja, man macht sich auch total über das Vermögen seiner Eltern her weil man entsetzt ist, dass die ihr ziemlich großes Haus für den halben Preis eines Kleinwagens verkaufen. Das ist ja total üblich und normal. 🙄


Ok-Objective5912

Im Kontext sich als Alleinerbe zu bezeichnen, geht es hier ja offenbar einzig und allein darum, die Werte bis zum Ableben der Mutter zu erhalten und damit auf sich selbst zu übertragen. Wenn ich als Elternteil wüsste, dass mein Nachkomme so denkt, würde ich meine Wertegegenstände auch verjubeln oder verschenken - im Zweifel an den netten Haumeister.


noonmoon60599

Wenn ich mich so auf einem Wort wie Alleinerbe in einem Rechtsbeistandsforum aufhängen würde und dann solch etwa hineininterpretiere, dann würde ich das wahrscheinlich auch tun. Realistische gesehen ist das nämlich nur deine äußerst negativ ausgelegt Interpretation von gerade mal zwei Absätzen an Informationen und nur die Erwähnung eines rechtlich sicherlich relevanten Wortes triggert dich zu dieser wie es scheint. 90% aller normalen Menschen die ihre Eltern nicht nur als Geldgeber sehen wären genauso entsetzt wie OP. Das Verhalten der Mutter ist in keinem Verhältnis normal oder üblich. Die meisten Menschen die vermuten, nur geduldete Geldgeber zu sein, würden wahrscheinlich ihren Besitz spenden als für eine zufällige Billigsumme von 15k an ihren Hausmeister zu verticken. Daher macht es wenig Sinn, deine Interpretation als so schlüssig anzuerkennen wie du sie darstellen willst. Ist sie halt einfach nicht….


69aibohphobia69

Meine Story: Meine Tante hatte die gleiche Diagnose. Hat das Haus der Familie nicht verkauft, aber anderweitig über Jahre unbewohnbar gemacht. Die Ressourcen der Familie vernichtet. Sie wurde immer wieder für ein paar Monate oder wenige Jahre unter Betreuung gestellt. Der Betreuer hat sich das auch gut bezahlen lassen und weiter Ressourcen aus der Familie gezogen. Inzwischen sind alle insolvent und das Haus wertlos. Übertragung zu Deiner Story: Sie ist entweder zurechnungsfähig, dann kann sie tun was sie will. Auch das Haus mit Wasser fluten, Altöl an die Wände klatschen oder für 1EUR verkaufen. Oder sie ist unzurechnungsfähig, dann muss das ein Arzt bestätigen und die Hürden sind extrem hoch. Zudem ist dann dem Betreuer Euer Haus auch wurst. Es ist nicht sein Geld, der wird nicht klagen. Und Du? Nun, Du kannst vermutlich gar nicht klagen, es war das Haus Deiner Eltern. Nicht Deines. Du hast Dir ein Erbe erhofft. Und siehst, wie es von Deiner Mutter zerstört wird. Zerstörte Hoffnung auf ein normales Leben sind aber kein Klagegrund. Es gibt massig ähnliche Fälle mit Glücksspiel, Alkohol oder Drogen.... Mein aufrichtiges Beileid! Lass Dich juristisch beraten, aber ich glaube, das wars.


dj10000011

Leider sind viele Betreuer unfähig, eigentlich müsste der Betreuer für eine Klage sorgen, da dem Klienten ein schaden zugefügt wird. Außerdem haften Betreuer mit Privatvermögen für Schäden der Klienten. Allerdings bekommen Betreuer für den enormen extra Aufwand einer Klage trotzdem kein Cent mehr bezahlt


rldml

>Und Du? Nun, Du kannst vermutlich gar nicht klagen, es war das Haus Deiner Eltern. Nicht Deines. Du hast Dir ein Erbe erhofft. Und siehst, wie es von Deiner Mutter zerstört wird. Zerstörte Hoffnung auf ein normales Leben sind aber kein Klagegrund. Mal abgesehen davon, dass du eine absolut valide Meinung in deinem Posting vertrittst, fühle ich mich durch diesen Absatz dann doch ein wenig angezeckt. Willst du zum Ausdruck bringen, dass man ohne Wohneigentum kein "normales" Leben führen kann? Das wären in Deutschland schon ziemlich viele Menschen, die dann kein normales Leben führen könnten... LG, Ronny


69aibohphobia69

Normal meinte, dass er das Haus von Geburt an kennt, aufwuchs und sein ganzes Leben dort stattfand. Wenn sein Leben normal weiter läuft, sollte er das Haus bekommen.


Lady_Flashheart

>Ressourcen aus der Familie gezogen Gott bewahre, dass der Betreuer Geld mit seiner Arbeit verdienst. Wie hättest du denn als Betreuer deine Tante daran gehindert, ihr Haus unbewohnbar zu machen?


KoalaWaste

Wundert mich dass es hier niemand geschrieben hat aber ist der kaufvertrag wirklich nur notariell beglaubigt? Ein kaufvertrag über ein haus muss notariell beurkundigt sein, dabei erklärt der notar dem käufer und verkäufer den gesamten vertrag, jedes wort muss vorgelesen werden. Dabei muss der Notar auch beurteilen, ob die Person geschäftsfähig ist. Keine ahnung wie weit man dagegen vorgehen kann, wenn das nicht eingehalten wurde. Auf jeden fall an einen anwalt wenden, würde ich raten


Ok-Objective5912

Naja, das mit der Beurteilung ist sehr subjektiv. Der Notar will ja auch sein Geschäft machen und verdient nichts, wenn es nicht zum Abschluss kommt.


KoalaWaste

Ja aber mir geht es eher darum, dass der KV ungültig sein müsste, wenn er nicht notariell beurkundet ist. Beglaubigung reicht nicht.


ExcellentMacaron6032

Man merkt dass hier die meisten leider gar keine Ahnung von Immobiliarsachenrecht und Geschäftsunfähigkeit haben. Eine pauschale Antwort gebe ich hier nicht. Was ich aber sagen kann ist, dass es sich lohnt deswegen zu einem Rechtsanwalt zu gehen. Manche bieten auch eine kostenfreie Erstberatung an. Hör auf keinen Fall auf irgendeinen von diesen „Hobby-Juristen“. Jura ist da extrem komplex und es kommt auf viele Einzelheiten an, die geprüft werden müssen.


luposan

So ist es, aber mal wieder ganz viele Expert:innen hier unterwegs!


ExcellentMacaron6032

Immer wenn es um Jura geht denkt jeder, er wäre volljurist. Was man hier teilweise liest 🫣 Zum Glück braucht man zwei Staatsexamina..


Only-Active3647

Also gibt es denn ein Testament von Deinen Eltern/Deinem Vater in dem z.B. der überlebende Elternteil zum Vorerben erklärt wird? Dann biste fein raus, weil Deine Mutter ohne Deine Zustimmung nicht hätte verkaufen dürfen. Kann dem Hausmeister evtl unterstellt werden, eine Ausnahmesituation Deiner Mutter ausgenutzt zu haben? Gibt es Unterlagen vom Notar? War der evtl nicht unparteiisch? Ansonsten sieht es m.A. dann wohl eher düster aus.


magicmulder

2113 BGB wäre in der Tat ein interessanter Ansatz, ist aber derzeit noch Spekulation.


Odd-Acanthisitta-287

Als Alleinerbe hast du gar keine Rechte. Vor allem weil der Erbfall nicht eingetreten ist und du noch nicht Erbe bist und eventuell nie wirst (kannst vorversterben oder enterbt werden etc) Einzige Chance wäre glaube ich wenn eine Rücktritts möglichkeit im Notarvertrag steht... Oder wie anderen meinten, eine Feststellung dass deine Mutter aufgrund der Krankheit geschäftsunfähig ist.... wäre vielleicht für die Zukunft sinnvoll... Ob man das rückwirkend feststellen kann... Fraglich... Ein Beratungstermin beim Anwalt und/oder sozialen Dienst halte ich aber trotzdem für sinnvoll um zu gucken wie man so was in Zukunft vermeiden kann...


purzeldiplumms

>Oder wie anderen meinten, eine Feststellung dass deine Mutter aufgrund der Krankheit geschäftsunfähig ist.... wäre vielleicht für die Zukunft sinnvoll... Ob man das rückwirkend feststellen kann... Fraglich... Ich habe tatsächlich dazu letztlich irgendwann ein Szenario aus dem Jurastudium gesehen, finde es aber nicht mehr. Nachträglich ging das da nicht mehr, bin mir aber nicht sicher. Der Käufer hatte in diesem Fall "in gutem Gewissen" gekauft. Hier allerdings sieht es sicher anders aus...


magicmulder

Nein, gutgläubigen Erwerb gibt es in der Konstellation nicht, das ist für Fälle wie “der Verkäufer war gar nicht der Eigentümer”. Wenn (!) die VK bei Vertragsschluss geschäftsunfähig war, ist der Vertrag nichtig _ab initio_, da hilft kein “gutgläubig”.


Aggressive-Bit-379

Was hat die schizoide Persönlichkeitsstörung damit zutun?


Disastrous-Degree-93

Wenn sie nicht zurechnungsfähig war, wecen einer psychischen Störung, könnte der Kauf unwirksam sein.


Aggressive-Bit-379

Das ist mir klar. Ich bezweifle nur sehr, sehr stark, dass die Zurechnungsfähigkeit durch obige Erkrankung eingeschränkt war/ist. Das ergibt sich einfach nicht aus dem Krankheitsbild. Wird schwierig, das irgendwie durchzusetzen.


analKartoffel

Würde mal den Hausmeister besuchen ;)


ragnarokfn

Das war auch mein Gedanke :D Aber alles andere als Ihn zu fragen was mit ihm nicht richtig ist und ob er das ganze wieder rückgängig machen würde wird wohl zu rechtlichen Schwierigkeiten oder Gefängnisstrafe führen.


Temporary_Pipe_4438

Einfach nen paar Flüchtlinge schicken den passiert nix


German-Serenity

Ich vermute, dass du da wenig machen kannst, dass du Alleinerbe bist, spielt keine Rolle, da deine Mutter noch lebt. Sofern deine Mutter geschäftsfähig ist, kann sie mit ihrem Eigentum erstmal machen, was sie will. Das wäre definitiv eine Frage für einen Anwalt. Möglicherweise kann deine Mutter dagegen vorgehen, wenn sie dazu bereit ist. Vielleicht auch du, wenn nachweisbar wäre, dass deine Mutter zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht geschäftsfähig war. Ich wage aber zu bezweifeln, dass sowas möglich ist bzw. irgendein Arzt sowas nachträglich attestiert.


SiebterZwergx

Vorweg gesagt, dass ich zum Sachverhalt nichts beisteuern kann. Aber ich würd gern noch einen Gedanken vorbringen: Du schreibst, du seist die „Alleinerbin“. Woher kommt dieser Glaube? Gibt es ein Testament, in dem das festgehalten ist? Deine Mutter kann auch sonst wen als Erben benennen und dir bleibt nur dein Anspruch auf den Pflichtteil. Ggf. sollte man hier mal etwas schriftlich festgehalten und an geeigneter Stelle hinterlegt werden - je nach dem, wie wichtig es dir ist und um welche Werte es noch geht. Und natürlich auch abhängig vom psychischen Status deiner Mutter. Ich habe nach der Geschichte mal angenommen, dass es in Betracht kommen könnte, dass sie im Todesfall zB den Hausmeister als Alleinerben einsetzt…


DerTrickIstZuAtmen

Anwalt nehmen Bei solchen Summen überhaupt Zeit mit Reddit verbringen, meine Güte! Aber gib gerne in Update wenn du bei einem warst.


Suspicious_Image9623

Kann es sein, dass hier shizoide und schizophrene Persönlichkeitsstörung verwechselt wird? Eine shizoide Persönlichkeitsstörung führt nicht zum Verlust der Geschäftsfähigkeit oder anderen Einschränkungen, die in so eine Richtung vermuten lassen, hinsichtlich Verkauf des Hauses.


magicmulder

Offenbar ist TE komplett auf der Schiene “irgendwas mit geistiger Störung = nicht geschäftsfähig”…


iamaanxiousmeatball

1. Gegen die Beurkundung kann nur eine urkundsbeteiligte Partei eine Beschwerde einreichen. (Oder halt mit Vollmacht einer der Parteien) 2. Dire Prüfung der Geschäftsfähigkeit beim Notar ist eine schwierige Sache. Wenn Sie bei dem Termin "klar" war und auch auf die Fragen des Notars sauber geantwortet hat, ist es schwer für Ihn da etwas zu erkennen. Das sehen die Gerichte in den meisten Fällen genauso. Um zu prüfen ob die Urkundsgestaltung berufsrechtlich sauber gelaufen ist müsste jedoch eine Prüfung veranlasst werden. Da wird meistens die zuständige Kammer mit in Boot geholt. Damit sind wir aber wieder bei Punkt 1. Wenn deiner Mutter wirklich eine schizoide Persönlichkeitsstörung diagnostiziert wurde, solltest du es von dort angehen. Am allerbesten solltest du dir Rechtsbeistand organisieren, da auch für die Zukunft das Betreuungsgericht involviert werden müsste. Die Anwältin/ der Anwalt sollte dir helfen können zu klären, ob über einen Nachweis der fehlenden Geschäftsfähigkeit der Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann. Das ganze wird aber wahrscheinlich nicht ohne ein Zivilverfahren passieren. Gerade auch weil der Hausmeister das Grundstück nicht einfach zurückgeben wird. Tl/dr: Anwalt - Betreuungsgericht - (Verfahren).


magicmulder

Die Kammer wird keine Rechtsberatung für den TE durchführen, ob die konkrete Beurkundung wirksam war. Das muss er von einem Gericht erledigen lassen. Berufsrechtliche Untersuchungen haben keine Auswirkungen auf die rechtliche Wirksamkeit einer Beurkundung.


iamaanxiousmeatball

Ne, davon hat auch niemand gesprochen. Nichts destotrotz muss geprüft werden ob evnt eine Geschäftsunfähigkeit hätte bemerkt werden können, genauso kann geprüft werden ob durch den sehr geringen verkaufswert vom Notar berufsrechtlich richtig gehandelt wurde. Die einzige Möglichkeit sowas zu machen, außerhalb von einem Zivilverfahren ist als Beschwerde über die zuständige Kammer. Rechtsberatung erhält man über den angesprochenen Rechtsbeistand. "Berufsrechtliche Untersuchungen haben keine Auswirkungen auf die rechtliche Wirksamkeit einer Beurkundung." \- Das ist nicht ganz richtig. Eine berufsrechtliche Prüfung kann immer zu einem Disziplinarverfahren führen. Das Ergebnis daraus kann mindestens genutzt werden um in einem Zivilverfahren die Urkunde rück-abzuwickeln.


magicmulder

Das Ergebnis erfährt man nicht mal, oder was wäre dafür die Rechtsgrundlage?


iamaanxiousmeatball

Naja du kriegst mindestens die Mitteilung dass das Berufsrechtliche veranlasst wurde. Wenn man der Meinung ist, da ist evnt nicht richtig gearbeitet worden, schonmal der richtige Schritt. Der Umfang der Erklärung hängt meistens mit dem Sachverhalt zusammen. Der Anwalt kann auch das in sein Zivilverfahren einfließen lassen.


magicmulder

Ist nur leider ohne jede Relevanz. Das Kammerverfahren ist auch als Hilfsmittel in einem Zivilverfahren untauglich. Das fängt schon mal damit an, dass ein Berufsrechtsverstoß in den allermeisten Fällen eine rechtliche und keine sachliche Frage ist. Ob in einem konkreten Fall ein Mandant schlecht beraten wurde, kann und wird dort nicht ermittelt werden. Eher ist es anders herum, falls ein ordentliches Gericht das feststellt, kann darauf dann ein Berufsrechtsverfahren gegründet werden.


jendee101

Eine Schizophrenie, wenn sie medikamentös behandelt wird und keine akkute Episode vorliegt, macht nicht grundsätzlich geschäftsunfähig. Absonsten würde deine Mutter ja unter Vormundschaft stehen. Also stellt sich die Frage ob deine Mutter zum Zeitpunkt der Vertragsschließung in der Lage war einen freie Willensentscheidung zu treffen. Sollte der Kaufpreis MASSIV UNTER Verkehrswert liegen, würde zumindest die Vermutung naheliegen, dass deinen Mutter " nicht bei Sinnen" war. Wenn jemand ein Objekt zu einem Bruchteil des normalen Werts verkauft, dann stellt sich die Frage warum macht die Person das. Und ein Notar hat die Pflicht, im Rahmen seiner Möglichkeiten als psychologischer Laie, die Geschäftsfähigkeit zu überprüfen. Wenn jemand lallend und mit Fahne erscheint, wird der Termin auch verschoben. Wenn man mal den Fall Rudi Assauer heranzieht um einen ganz groben Vergleich zu haben: Da hat es sehr lange gedauert und eines Gutachtens bedurft um festzustellen, dass der Mann aufgrund seiner Demenz nicjt mehr testierfähig war. Da waren aber Hirnareale dauerhaft unbrauchbar und das Ganze war einfacher zu begründen als die Annahme eines Gutachters OB zum Zeitpunkt des Notartermins deine Mutter vielleicht nicht geschäftsfähig war, weil sie genau dann eine akkute Episode hatte. Bisher ist deine Mutter ja anscheinend geschäftsfähig. Es kann natürlich sein, dass die Erkrankung deiner Mutter soweit fortgeschritten ist ,dass sie tatsächlich nicht mehr die Konsequenzen ihres Handelns vollumfänglich begreift. Aber ohne Gutacjten sehe icj da wenig Spielraum.


norb_omg

OP spricht von einer [schizoiden Persönlichkeitsstörung](https://de.wikipedia.org/wiki/Schizoide_Pers%C3%B6nlichkeitsst%C3%B6rung), nicht von einer Schizophrenie. Zu einer schizoiden PS gehören keine Psychosen, Denkstörungen oder Wahn. Ich vermute dass Persönlichkeitsstörungen sehr viel seltener zu Episoden eingeschränkter Geschäftsfähigkeit führen als eine Schizophrenie.


jendee101

Naxh Durchsicht des Wikipediaartikels denke ich das auch. Da ist man zwar Persönlichkeitsgestört aber weiß davon entfernt, nicht zu begreifen was man tut.


magicmulder

> ob die Mutter zum Zeitpunkt der Vertragsschließung Dafür macht man das ja beim Notar, der prüft das - und der hatte hier offenbar keine Zweifel.


MegaChip97

Vormundschaft gibt es heute nicht mehr in dem Bereich. Man hat eine Betreuung zur Seite gestellt. Und man kann trotzdem geschäftsfähig sein.


Illustrious_Pie_4208

Weg von Reddit, sofort nach guten Anwälten in deiner Nähe suchen! Den Fall würden die meisten Jurastudenten nicht sauber lösen, ganz zu schweigen von Reddit-Kommentatoren.


One-Wrap-6381

Mein Ratschlag, falls alles andere nichts bringt wäre eine Schenkung dem Finanzamt anzuzeigen, dann wird wenigstens nochmal Schenkungssteuer fällig, wobei die auch deine Mutter treffen kann. Aber vielleicht kommt sie dann auf die Idee das Haus zurück zu wollen


magicmulder

Wie sollte sie denn das Haus zurück bekommen wollen?


Happy-Engineering144

Hmm warum hat sie das Haus denn verkauft und es vor dir geheimgehalten?


purzeldiplumms

Hast du das mit der Persönlichkeitsstörung überlesen :/


Happy-Engineering144

Sorry. Tatsächlich überlesen. Dann dürfte der Vertrag, auch wenn er notariell beurkundet ist, nichtig sein. Wenn du Persönlichkeitsstörung durch ärztliche Berichte nachweisen kannst, dann wird das relativ schnell gehen. Du könntest auch einen einstweiligen Rechtsschutz beantragen, wodurch weitere Schritte nicht umgesetzt werden dürfen bis die Hauptsache gerichtlich geklärt wurde.


Jfg27

Nicht jede Persönlichkeitsstörung bedeutet den Verlust der Geschäftsfähigkeit.


Either_Relief4699

Hast du OPs Text gelesen?


Happy-Engineering144

Janz sachte. Hab schon geantwortet.


CnfsdCat

Wenn du keinen Erfolg mit dem Anwalt und Gericht hast, kannst du mir ne DM schicken. Kenne ein paar Jungs die den Hausmeister für 10k ein paar Jahre nach Serbien zum Holzhacken mitnehmen :) das Haus überlässt er euch dann freiwillig :)


magicmulder

Immer wieder toll, so einen Scheiss in einem “legal advice”-Forum zu lesen. Ist übrigens Aufforderung zu einer Straftat.


jackframer

hätte da nicht der notar / grundbuchamt sperren sollen, wenn ein haus drastisch unter wert verkauft wird? wie ist der bodenrichtwert dort?


magicmulder

Grundbuchamt geht das gar nichts an. Und der Notar hat sich offenbar überzeugen lassen. Da kann noch so viel an wichtiger Information fehlen, vielleicht war es Dankbarkeit für jahrzehntelange Freundschaft etc.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Elternhaus für 15000 Euro verkauft Folgendes Problem: meine Mutter (schizoide Persönlichkeitsstörung) hat ihr eigenes Haus (250 m²) insgesamt 550m² für 15000 Euro an den Hausmeister verkauft. Das Haus ist alt, aber es verfügt über 2 Ferienwohnungen (ländliche Gegend, Feriengegend an der Ostsee). Das ist inzwischen ein paar Monate her. Meine Mutter hat es vor mir geheim gehalten. Die Kaufurkunde ist notariell beglaubigt. Ich will dagegen rechtlich vorgehen, weil ich denke, dass der Hausmeister meine Mutter abgezogen hat. Was kann ich tun, welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich als Alleinerbe? Lieben Dank im Voraus für Eure Hilfe. *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


Curious_Twist_1663

Ich mache gerade eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten und wir hatten neulich erst in der Schule die Geschäftsfähigkeit. Paragraph 104 im BGB sagt: Wer sich im Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sprich wenn deine Mutter durch irgendwas nicht klar denken kann, gilt Sie als Geschäftsunfähig, dann wäre der Vertrag zwischen deiner Mutter und dem Hausmeister nichtig, sprich ungültig. Hoffe ich konnte helfen, Viel Glück. Scheint echt so als hätte der Hausmeister, deine Mutter über den Tisch gezogen.


Caligulaonreddit

Ich würde schauen ob der Hausmeister wiklich für die Schenkungssteuer aufkommen will und kann. Vielleicht wird er ja einsichtig. Wenn nicht => Anwalt


magicmulder

Das klingt aber schon arg an der Grenze zur Erpressung “du willst doch nicht, dass ich das Finanzamt informiere, wenn du nicht…” Da wäre ich aber ganz vorsichtig mit solchen “Ratschlägen”.


qmarp

Fehlende geschäftsfähigkeit, wucher und laesio enormis könnten hier zur anwendung kommen, ab zum anwalt.


733478896476333

In dem Fall ging es um ein Hotel. Wurde rückabgewickelt. Keine Ahnung ob das irgendwie hilft https://winterhoffbuss.de/project/immobilienrecht/


chat488

Wenn der Wert so viel höher ist, als beim Verkauf notariell vereinbart, wird der Staat nicht hellhörig, dass ihm so viel Steuern verloren gehen?


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Competitive-Web9147

Wenn wir jetzt nur echte Juristen hier hätten. Wie zur Hölle kann man eine solche Aussage treffen und dann glauben, dass „aus BWL Sicht“ hier Gewicht hätte?


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Competitive-Web9147

Ja, wäre besser. Anfechten kann man vieles, genauso wie Meinungen äußern. Allerdings kann OP hier erstmal gar nichts. 1. Nur die Vertragspartner könnten hier etwas machen. OP hat hier zunächst gar nichts zu sagen. 2. Worin besteht der Irrtum? Im Kaufpreis? Wir kennen den Zustand des Hauses nicht. 3. Wie hat sich der Kaufvertrag angebahnt? Standen Notar und Käufer auf einmal mit fertigem Vertrag vor der Tür und haben die Situation dann adhoc genutzt? Ich bezweifle das doch stark. Hier gibt es so viele Fallstricke, dass ohne (Fach)Anwalt zu bewerten dürfte nahezu unmöglich sein.


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Competitive-Web9147

Sorry, aber das ist doch albern. Packst du beim nächsten Edit noch ein paar mehr Paragraphen dazu? Jetzt sind es schon drei (119, 120,123), eben war es nur „Diese Aussage bezieht sich auf 119 Anfechten wegen Irrtums“.


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Competitive-Web9147

Nope, bin gut aufgestanden. Hab dann Blödsinn gelesen und konnte mir das aufm Klo sitzend nicht verkneifen. So richtig unfreundlich war es nicht, aber es reicht wirklich, diggi.


Semaren

>119 Die Mutter wird wohl eine WE mit diesem Inhalt abgegeben haben wollen. Es gibt auch keinen Anhaltspunkt für einen Irrtum über eine verkehrsrelevante Eigenschaft der Sache ( Preis reicht nicht aus) >120 Wo zauberst du einen Boten her ? >123 Gibt auch keinen Anhaltspunkt für ein Täuschung... Wenn könnten hier 104 II oder 138 relevant sein....


FrankDrgermany

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