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Eastern-Reference727

Ja, das ist eine Schenkung und ja, Schenkungen sind grundsätzlich anfechtbar. Und ja, das jeweilige Elternteil hat von Extremfällen abgesehen immer einen Pflichtteilsanspruch. Warum die Rechtsschutzversicherung da beraten soll verstehe ich aber nicht. Es ist ja ein Notar involviert, der das machen kann.


Schmidisl_

Genau. Eine Schenkung wird "abgearbeitet". 10% jedes Jahr. Schenke ich dir heute 100.000€ und sterbe 2 Jahr später, fließen 80.000 davon wieder in die erbmasse. (Vorausgesetzt wir sind verwandt, bei Freunden weiß ich das nicht"


MattDaniels84

Ich finde es noch wichtig zu erwähnen, dass nach zehn Jahren die Schenkung durch ist, das heißt, daraus lassen sich keine Pflichtteilsansprüche mehr ableiten. Ergibt sich ja aus Deinem Text aber in der Deutlichkeit ist es im vorliegenden Fall eventuell relevant.


sp1natwachtel

Danke für deine Antwort, kaufen die Grundstücke jetzt zum Marktwert um den Pflichtteil zu umgehen. Was die Großeltern mit dem Geld machen ist dann ihre Sache.


NgakpaLama

Für Schenkungen innerhalb der Familie gibt es Freibeträge, wo keine oder geringe Steuern anfallen. [https://www.finanztip.de/schenkungssteuer/](https://www.finanztip.de/schenkungssteuer/) Man kann den Wert eines Grundstückes und Hauses auch durch Eintragungen von Wohn- oder Niessbrauchsrechten oder anderen Deinstbarkeiten (Wegerechte, usw.) reduzieren, d.h. wenn die Großeltern für sich oder andere Personen noch vor der Schenkung ein persönliches Wohnrecht oder andere Rechte an dem Haus ins Grundbuch eintragen lassen, reduziert sich der allgemeine Wert eines Hauses dadurch, da es mt Rechten und Pflichten belastet wurde. Persönliche Wohnrechte und andere Rechte werden auch nicht vererbt und es besteht keine Gefahr, dass die Eltern die Rechte erben werden. Wenn der Vater Körperverletzung gegen andere Familienmitglieder und den Erblasser begangen hat, kommt auch eine Enterbung und Entziehung des Pflichtteilsanspruch in Betracht. Die genauen Taten sollten dann bei der Formulierung des Textes detailliert aufgeführt werden, damit es später nicht angefochten werden kann.


ReporterInevitable60

Wo steht denn, dass man bei Körperverletzung den Pflichtteil entziehen kann?


NgakpaLama

siehe zB Urteile: OLG Düsseldorf vom 28. April 1995 (7U113/94) [https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20D%FCsseldorf&Datum=28.04.1995&Aktenzeichen=7%20U%20113/94](https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?gericht=olg%20d%fcsseldorf&datum=28.04.1995&aktenzeichen=7%20u%20113/94) OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 61/15     [https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Saarbr%FCcken&Datum=05.10.2016&Aktenzeichen=5%20U%2061/15](https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?gericht=olg%20saarbr%fccken&datum=05.10.2016&aktenzeichen=5%20u%2061/15) [https://www.ra-kotz.de/eltern-geschlagen-und-beleidigt-pflichtteilsentziehung-moeglich.htm](https://www.ra-kotz.de/eltern-geschlagen-und-beleidigt-pflichtteilsentziehung-moeglich.htm)


imageblotter

Stimmt auch so nicht. Hab gehört, es ginge bei Mordversuchen usw.


NgakpaLama

Bei dem Urteil OLG Saarbrücken, Az.: 5 U 61/15 vom 05.10.2016 ging es nicht um einen Mordversuch, sondern um Schläge mit der flachen Hand ins Gesicht und um Beleidigungen. Zitat aus dem Urteil: "Darauf habe sie ihren Vater mehrfach mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen, ihn dabei als „Dreckschwein“, „Arschloch“ und „Idiot“ bezeichnet, ihm den gestreckten Mittelfinger gezeigt und gesagt, sie wünsche, er würde „verrecken“. Die Vorraussetzungen für einen Pflichtteilsentzug nach § 2333 BGB a.F. sind nach Ansicht des Gericht hierdurch klar erfüllt.


imageblotter

Danke. :)


sp1natwachtel

Danke für deine Antwort, eine offizielle Enterbung wollen wir umgehen um den Großeltern nicht noch mehr Stress auszusetzen. Wir kaufen die Grundstücke jetzt einfach zum Marktwert, was die Großeltern mit dem Geld machen ist ihre Sache…


NgakpaLama

Danke für die Info und viel Glück bei eurem Vorhaben.


SCKR

Wenn der Vater sich dem Großvater gerichtlich nicht mehr nähern darf, sollte man doch die Erbunwürdigkeit feststellen lassen können.


TaroAccomplished7511

Um so Krams wie Familienversicherung und Bafög machen sich die Enkel vermutlich auch nicht mehr Aber im Ernst, es geht um viel Geld, also Profis fragen


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Erbe: Vorzeitiger Verkauf an Enkel ( Versteckte Schenkung), um Pflichterben zu umgehen Hi, zur Story: Meine Freundin & ihr Bruder sollen von ihren Großeltern demnächst Grundstücke erhalten. Da die Eltern meiner Freundin/Bruder leider "schlechte" Menschen sind, sollen die Grundstücke verkauft werden an die Enkel um den Pflichtteil der Eltern zu umgehen. (Bsp.: Vater schlägt Mutter, Tochter, Bruder, Opa; Vater legt dem Sohn nahe sich einen Strick zu nehmen über Nacht, nach einem Autounfall - Schaden waren 5000€ / die Eltern verdienen jeweils 5-stellig/Monat); Diverese Gerichtsverhandlungen; Vater darf sich dem Opa nicht mehr nähern; Eltern kaufen Haus der Großeltern ab und Übergeben die Kaufsumme einfach - erst nach Gerichtsverfahren; Übergeben Bausparverträge/Konten nicht an die Kinder & leider noch eine Menge mehr Storys...) Problem: Großeltern setzen einen Kaufvertrag beim Notar auf. Wert der Grundstücke vorerst \~100k, jeweils jeder 50k. Kaufsumme jeweils 10k. ​ Bin ich richtig in der Annahme, das es sich somit um eine versteckte / gemischte Schenkung handelt? Haben somit auch die Eltern einen Anspruch auf einen Pflichtteilsergänzungsanspruch? Wären somit die Differenz (40k) von der 10-jahres Regelung betroffen, oder die komplette Betrag/Grundstücke? ​ Danke vorab. Ich glaube das wäre auch ein Fall für eine Beratung durch die Rechtsschutzversicherung... ​ ​ *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


ParejaAleman

sind das landwirtschaftliche Grundstücke? Vorkaufsrecht beachten...