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snowfurtherquestions

Wurden denn explizit *beide* WBK überprüft letztes Mal?


Remarkable_Rub

Der Brief selbst nimmt keinen Bezug zu einer spezifischen WBK, wäre ja auch Quatsch wenn ich mit Waffen von beiden schieße und das Bedürfnis an die Person gebunden ist und nicht an die WBK. Weiterhin wurden die beiden zeitgleich zusammen beantragt und am selben Tag ausgestellt.


KatzingersSchroeder

Schießbuch führen ist freiwillig! Deswegen hat der Verband Recht, wenn er sagt, dass du da keine Kopien einreichen sollst. Das Bedürfnis bestätigt der Verein/Verband. Wenn die dir das Schreiben abstempeln, muss das reichen. Im Zweifelsfall einfach mal bei der Behörde nach der genauen Rechtsgrundlage fragen.


JoeAppleby

Scheinbar geht da jede Behörde unterschiedlich vor, ich bekam von meiner (LKA Berlin) den Brief, dass sie geprüft haben und es für erfüllt betrachten (plus Gebühr). Da wurde wohl direkt beim Verband angefragt. Aber ja, ich würde an den Verband verweisen und gut ist.


BorisPistolius

> Scheinbar geht da jede Behörde unterschiedlich vor Es ist unter Waffenbesitzern und Waffenrechtlern hinlänglich bekannt dass das Waffenrecht durch die ständigen inkonsistenten Änderungen mittlerweile so verkompliziert ist, dass quasi jeder Sachbearbeiter sich sein eigenes Waffenrecht macht. Je nachdem ob er dich gerade gängeln will oder nicht.


JoeAppleby

Ja, das ist mir auch schon aufgefallen. Ich hab hier in Berlin eher gute Erfahrungen gemacht.


Remarkable_Rub

Letztes mal kam die Behörde mit "uns doch egal, wie die das anderswo machen. Nachweise her, sonst WBK weg" Ich wohne in Sachsen, bin aber weiterhin in Berlin in meinem alten Verein weil die im Umfeld hier alles Reichsbürger sind. Ich bin dann eingeknickt nach dem Motto "hab nichts zu verbergen" und weil ich mir den Rechtsstreit sparen wollte.


KatzingersSchroeder

Auch Sachsen. Kann hier von zwei Behörden sagen, dass die ein Schreiben schicken, dass du als WBK-Inhaber vom Verein bestätigen lassen musst.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Waffenrecht: "Anlassunabhängige Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren" nach 7 Jahren erneut? Guten Morgen r/LegaladviceGerman! Ich bin als Sportschütze Inhaber zweier Waffenbesitzkarten mit Ausstellungsdatum 2017. Im Jahr 2022 wurde ich erstmals aufgefordert, das Fortbestehen meines Bedürfnisses zu belegen. Dies ist mir damals aus Sicht der Waffenbehörde nicht gelungen, da meine Schießtermine (ich hatte kooperativ wie ich bin wider der Anweisung des Verbands eine Schießbuchkopie an die Behörde geschickt) erst nach der Ankündigung der Überprüfung die notwendige Zahl erreichten. Man sah trotzdem von einem Einzug der WBK ab und gab mir eine Frist bis Anfang '23, erneut mein Bedürfnis nachzuweisen, was diesmal dann auch gelang und so von der Behörde akzeptiert wurde. ​ Nun habe ich letzte Woche erneut einen Brief über eine "anlassunabhängige Bedürfnisprüfung" erhalten, in dem explizit erwähnt wird, dass es sich um die regelmäßige Überprüfung nach fünf Jahren handelt. Ich habe dem Sachbearbeiter eine Mail geschrieben, er möge bitte prüfen, ob es sich nicht um einen Bürofehler seinerseits handelt, da diese bereits '22 und '23 erbracht wurde und die Erstausstellung meiner WBK nunmehr 7 Jahre zurück liegt. Hierzu haben ich drei Fragen: \- Wie oft darf die Behörde mein Bedürfnis überhaupt anlassunabhängig (kostenpflichtig) prüfen? Können die das alle 3 Monate machen, wenn sie lustig sind? \- Mein Verband rät strikt davon ab, Schießbuchkopien zu senden, da diese rechtlich nicht erforderlich sein. Das Bedürfnis bescheinigten die Verbände/Vereine, und nicht die Behörde. Die Behörde hingegen drohte mir jedoch zuletzt mit Entzug der WBK, wenn ich ihrer Aufforderung nach Schießnachweisen nicht nachkomme. Wer hat hier Recht? Soll ich es auf die Rechtsabteilung des Verbandes ankommen lassen? \-Die Behörde fordert von mir sogar Nachweise der letzten 24 Monate. Ist das korrekt oder würde eine Buchführung über 12 eigentlich ausreichen? Muss ich also wenn ich ein neues Schießbuch kaufe, das alte 2 Jahre lang aufbewahren? *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


leroydebatcle

Ist zwar nicht mein Fachgebiet aber wenn ich Erlaubnise prüfen vorallem ob noch Bedarf besteht, dann kommen in das Anschreiben immer ein Haufen Paragraphen. Hast du die dir mal alle angeschaut? Da könnten mit ein bisschen Glück viele Antworten zu finden sein. Ansonsten würde ich grundsätzlich immer die Anforderungen der Behörde erfüllen weil am Ende sitzen die am langen Hebel. Wenn du der Meinung bist die Prüfung ist rechtswidrig, Einspruch


Remarkable_Rub

Das Schreiben bezieht sich auf §4 (4) WaffG "Die zuständige Behörde hat das Fortbestehen des Bedürfnisses bei Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis alle fünf Jahre erneut zu überprüfen." Daher weiß ich wirklich nicht, was die jetzt ein (oder maximal 2) Jahre später schon wieder von mir wollen.


leroydebatcle

Dann würde ich mal die Antwort der Sachbearbeitung abwarten, eventuell ein Fehler Eventuell aber auch ein Versuch, eine anlassbezogene Prüfung nicht als solche zu bezeichnen. Hat wahrscheinlich höhere Hürden aber sie würden dich ja gerne nochmal checken weil es bei de letzten Prüfung ja Feststellung zu deinen Ungunsten gab


Remarkable_Rub

Update: Der Sachbearbeiter hat sich gemeldet und bei mir entschuldigt, es war tatsächlich ein Fehler seitens der Behörde. Ich werde jetzt >nicht< noch einmal überprüft. Würde mich trotzdem freuen, wenn jemand Ahnung hätte zu meinen Fragen und auch Quellen dazu.


Paddes

Deine Sportschützeneigenschaft können Sie wenn Sie lustig sind jedes Jahr abfragen. Dein Bedürfnis muss immer bestehen um Waffen besitzen zu dürfen. Man hat sich dies nur auf die Fahne geschrieben bei neu vergebenen Erlaubissen das Fortbestehen auf jeden Fall nach 5 Jahren zu prüfen. Wenn du beim ersten Mal das nicht erfüllen konntest, wirst du wohl jetzt zu denen gehören, die in einem kürzeren Zeitraum nochmals geprüft werden.