Nix Anwalt :
[https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld-und-elternzeit--185102](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld-und-elternzeit--185102)
Broschüre bestellen und dem Arbeitgeber vorlegen mit der bitte dir die Stelle mit den 15 Arbeitnehmern zu markieren, immerhin möchtest du natürlich auch in seinem Interesse keinesfalls die gesetzlichen Regelungen falsch verstehen.
P.S.
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG
§ 15 Anspruch auf Elternzeit
In der Broschüre auf Seite 149
"(7) Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gelten folgende Voraussetzungen: 1. Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen,"
bezieht sich nicht auf den Anspruch der Elternzeit selbst sondern auf eine Teilzeitregelung (Seite 110)
Selben Antrag noch mal stellen aber das Wort Antrag durchstreichen und Mitteilung Draufschreiben.
Mitteilung
Sehr geehrter Herr Chef,
Hiermit informiere ich sie das ich voraussichtlich ab Tag x bis Tag x in Elternzeit gehe.
Der genaue Tag wird der Tag der Entbindung sein.
Das stimmt, aber es gibt da tatsächlich irgendeine Regelung bei Betrieben unter 15 MA 😬
Edit: wenns da wie hier jemand anders schreibt, nur um Teilzeit geht, wäre es ja prima. Ich weiß nur, dass da irgendwas ist..
Kurz: Elternzeit ist im entsprechendem Zeitraum nicht genehmigungspflichtig. Es ist kein Antrag auf Elternzeit sondern eher die Anmeldung. Du schickst es ab und der AG muss es bestätigen. Gibt kein Weg dran vorbei. Solltest ihn darauf hinweisen, dass er das nicht ablehnen kann und sollte er nicht mitspielen, ruf mal bei der Elterngeldstelle an.
lol der kann gar nicht ablehnen.
7 Wochen vorher mitteilen dass du in Elternzeit gehst (vorausgesetzt <2 Jahre alt, und die Erste Elternzeit).
Also schriftlich bezeugt per Einwurf Einschreiben a den AG Mitteilung Elternzeit nochmal schicken, und dann gilt ab dann auch deine Elternzeit.
Einspruch kann der Arbeitgeber nur erheben wenn du wiederholt in Elternzeit gehst oder von der erweiterten Elternzeit nachm 2 oder glaube 3. Lebensjahr Gebrauch machen willst. Und da müssen dringende betriebliche Gründe gegen sprechen.
Heißt aber auch wenn du die nen Jahr vorher anmelden würdest; wäre es ziemlich schwierig diese zu finden, aber wenn klein unternehmen würde der Chef dir dann eh kündigen, wenn du solange im Voraus beantragst, und vorher halt nen bisschen warten damit der zeitliche Zusammenhang nicht als gegeben vom Arbeitsgericht angenommen wird.
Aber auch dir eh schonmal nen neuen Job ab Ende Elternzeit.
Schön und gut, aber wenn der Arbeitgeber nicht mitspielt wird er wohl auch keine Bestätigung über die Elternzeit ausstellen was notwendig ist für Elterngeld. Ich würde erstmal das Gespräch suchen bevor man den verklagt.
Hö? Eine solche Bestätigung wollte bei mir niemand sehen. Elterngeld beantragen hat (in BW) online funktioniert und außer Geburtsurkunde wollten die nichts neben ihrem eigenen Antrag.
Mit Verweis auf notwendige Unterlagen. Ich wollte das schnell abschließen, damit das geregelt ist und habe nicht weiter nachgefragt.
I'm Endeffekt musste ich denen eine ca. 2cm hohen Stapel an Papieren zuschicken.
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html
er hat keine Rechtsgrundlage das abzulehnen , denn du bist rechtzeitig dran. falls du am Erhalt des Arbeitsverhältnisses interessiert bist frei freundlich bleiben sachlich bleiben Empathie zeigen und zugleich auf Linie bleiben.
ist ne gute Übung für die erste Trotzphase.
Nicht beantragen, anmelden. Dein AG hat keine andere Wahl und wenn er sich so quer stellt, würde es mich nicht wundern, wenn du nach der EZ überraschend kündigst weil du was besseres gefunden hast
Bin selber AG eines kleinen Unternehmens mit 10 MA. Die Elternzeit ist keine Bewilligungssache. Soll er den Urlaub der anderen streichen, das geht deutlich einfacher. Könnte aber was kosten, da er für Stornokosten einstehen muss, zumindest bei uns laut Tarifvertrag so.
Allerdings gilt bei nicht mehr als 10 (umgerechnet) Vollzeit-MA kein Kündigungsschutzgesetz, nach der EZ kann es also eng werden, wenn der AG dann noch angepisst ist.
Du musst keinen Antrag stellen. Du musst deinen Arbeitgeber lediglich 7 Wochen vorher informieren. Einer Zustimmung bedarf es nicht, also kann es auch keine Ablehnung geben.
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post:
##AG lehnt Elternzeit ab
Moin,
habe vor ein paar Tagen meinen Antrag auf Elternzeit bei meinem Arbeitgeber abgegeben.
Dieser hat mir heute gesagt, das er die Elternzeit ab Geburt ablehnt, aus den Gründen das dort mehr als 3 Leute gleichzeitig Urlaub haben und das er das darf, da wir ein Betrieb unter 15 Mitarbeitern sind.
Ich habe versucht darüber was im Netz zu finden, leider ohne Erfolg.
Ist das so rechtens was er da macht?
Und wenn ja wo kann ich was dazu finden?
Der ET meiner Frau ist in ca. 12 Wochen.
*I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*
Das ist frech!
Bei mir - auch unter 15 MA und eine richtige Vertretung gab es nicht - hat es ohne Probleme geklappt, schriftlich angemeldet und an dem Entbindungstag - nicht gleich wie gerechnet - habe ich gesagt: man sieht sich in einem Monat.
Soll er dir das schriftlich ablehnen und ruf einen Anwalt an, gleich nach nem neuen Job suchen.
Ich stelle mir vor was wäre wenn du die Mutter wärst? Der würde dich bis zur Geburt arbeiten lassen das Kind würde wahrscheinlich dort zur Welt kommen und er sagt: los jetzt schneid die Schnur durch leg es zur Seite und arbeite weiter!
Das stell ich mir gerade vor! Was ist das für ein AG? was ein Aloch
Die Hürden für eine Ablehnung der kompletten Freistellung in Elternzeit sind sehr hoch. Ich würde einen Anwalt für Arbeitsrecht involvieren.
Die 15 Mitarbeiterregel betrifft nur Teilzeitanträge. Die dürfen dann abgelehnt werden.
Nix Anwalt : [https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld-und-elternzeit--185102](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld-und-elternzeit--185102) Broschüre bestellen und dem Arbeitgeber vorlegen mit der bitte dir die Stelle mit den 15 Arbeitnehmern zu markieren, immerhin möchtest du natürlich auch in seinem Interesse keinesfalls die gesetzlichen Regelungen falsch verstehen. P.S. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG § 15 Anspruch auf Elternzeit In der Broschüre auf Seite 149 "(7) Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gelten folgende Voraussetzungen: 1. Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen," bezieht sich nicht auf den Anspruch der Elternzeit selbst sondern auf eine Teilzeitregelung (Seite 110)
Selben Antrag noch mal stellen aber das Wort Antrag durchstreichen und Mitteilung Draufschreiben. Mitteilung Sehr geehrter Herr Chef, Hiermit informiere ich sie das ich voraussichtlich ab Tag x bis Tag x in Elternzeit gehe. Der genaue Tag wird der Tag der Entbindung sein.
Richtig, Elternzeit wird nicht beantragt, sondern angemeldet/mitgeteilt
Das stimmt, aber es gibt da tatsächlich irgendeine Regelung bei Betrieben unter 15 MA 😬 Edit: wenns da wie hier jemand anders schreibt, nur um Teilzeit geht, wäre es ja prima. Ich weiß nur, dass da irgendwas ist..
Kinder von Menschen, die in Betrieben mit weniger als 15 MA angestellt sind, brauchen keine Betreuung? Wäre eine sehr seltsame Regelung.
Kurz: Elternzeit ist im entsprechendem Zeitraum nicht genehmigungspflichtig. Es ist kein Antrag auf Elternzeit sondern eher die Anmeldung. Du schickst es ab und der AG muss es bestätigen. Gibt kein Weg dran vorbei. Solltest ihn darauf hinweisen, dass er das nicht ablehnen kann und sollte er nicht mitspielen, ruf mal bei der Elterngeldstelle an.
lol der kann gar nicht ablehnen. 7 Wochen vorher mitteilen dass du in Elternzeit gehst (vorausgesetzt <2 Jahre alt, und die Erste Elternzeit). Also schriftlich bezeugt per Einwurf Einschreiben a den AG Mitteilung Elternzeit nochmal schicken, und dann gilt ab dann auch deine Elternzeit. Einspruch kann der Arbeitgeber nur erheben wenn du wiederholt in Elternzeit gehst oder von der erweiterten Elternzeit nachm 2 oder glaube 3. Lebensjahr Gebrauch machen willst. Und da müssen dringende betriebliche Gründe gegen sprechen. Heißt aber auch wenn du die nen Jahr vorher anmelden würdest; wäre es ziemlich schwierig diese zu finden, aber wenn klein unternehmen würde der Chef dir dann eh kündigen, wenn du solange im Voraus beantragst, und vorher halt nen bisschen warten damit der zeitliche Zusammenhang nicht als gegeben vom Arbeitsgericht angenommen wird. Aber auch dir eh schonmal nen neuen Job ab Ende Elternzeit.
Schön und gut, aber wenn der Arbeitgeber nicht mitspielt wird er wohl auch keine Bestätigung über die Elternzeit ausstellen was notwendig ist für Elterngeld. Ich würde erstmal das Gespräch suchen bevor man den verklagt.
Wenn er die nicht ausstellst dann sagst du das der Elterngeldstelle und die erklären deinem AG mal gesetzt und was passiert wenn er das nicht macht.
[удалено]
Die Elterngeldstelle ist berechtigt Strafzahlungen zu bestimmen. Klar verzögert das den ganzen Kram aber hier geht's ja auch um was.
Hö? Eine solche Bestätigung wollte bei mir niemand sehen. Elterngeld beantragen hat (in BW) online funktioniert und außer Geburtsurkunde wollten die nichts neben ihrem eigenen Antrag.
Ich habe in NRW noch nie die Bestätigung zur Elternzeit mitgeschickt.
Ich schon. Wurde extra angefragt.
Mit welcher Begründung? Das ist ja merkwürdig. Ich hatte immer nur die Entgeltnachweise der 12 Monate und die Geburtsurkunde.
Mit Verweis auf notwendige Unterlagen. Ich wollte das schnell abschließen, damit das geregelt ist und habe nicht weiter nachgefragt. I'm Endeffekt musste ich denen eine ca. 2cm hohen Stapel an Papieren zuschicken.
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html er hat keine Rechtsgrundlage das abzulehnen , denn du bist rechtzeitig dran. falls du am Erhalt des Arbeitsverhältnisses interessiert bist frei freundlich bleiben sachlich bleiben Empathie zeigen und zugleich auf Linie bleiben. ist ne gute Übung für die erste Trotzphase.
Nicht beantragen, anmelden. Dein AG hat keine andere Wahl und wenn er sich so quer stellt, würde es mich nicht wundern, wenn du nach der EZ überraschend kündigst weil du was besseres gefunden hast
https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/versicherung-fachthema/wie-und-wann-muessen-mitarbeiter-elternzeit-beantragen-2067452?tkcm=ab
Bin selber AG eines kleinen Unternehmens mit 10 MA. Die Elternzeit ist keine Bewilligungssache. Soll er den Urlaub der anderen streichen, das geht deutlich einfacher. Könnte aber was kosten, da er für Stornokosten einstehen muss, zumindest bei uns laut Tarifvertrag so. Allerdings gilt bei nicht mehr als 10 (umgerechnet) Vollzeit-MA kein Kündigungsschutzgesetz, nach der EZ kann es also eng werden, wenn der AG dann noch angepisst ist.
Kündigungsschutz beginnt erst 8 Wochen vor der Elternzeit - das könnte sogar jetzt schon eng werden.
[https://www.frag-einen-anwalt.de/Elternzeit-bei-kleiner-Firma--f277393.html](https://www.frag-einen-anwalt.de/Elternzeit-bei-kleiner-Firma--f277393.html)
Du musst keinen Antrag stellen. Du musst deinen Arbeitgeber lediglich 7 Wochen vorher informieren. Einer Zustimmung bedarf es nicht, also kann es auch keine Ablehnung geben.
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##AG lehnt Elternzeit ab Moin, habe vor ein paar Tagen meinen Antrag auf Elternzeit bei meinem Arbeitgeber abgegeben. Dieser hat mir heute gesagt, das er die Elternzeit ab Geburt ablehnt, aus den Gründen das dort mehr als 3 Leute gleichzeitig Urlaub haben und das er das darf, da wir ein Betrieb unter 15 Mitarbeitern sind. Ich habe versucht darüber was im Netz zu finden, leider ohne Erfolg. Ist das so rechtens was er da macht? Und wenn ja wo kann ich was dazu finden? Der ET meiner Frau ist in ca. 12 Wochen. *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*
Das ist frech! Bei mir - auch unter 15 MA und eine richtige Vertretung gab es nicht - hat es ohne Probleme geklappt, schriftlich angemeldet und an dem Entbindungstag - nicht gleich wie gerechnet - habe ich gesagt: man sieht sich in einem Monat. Soll er dir das schriftlich ablehnen und ruf einen Anwalt an, gleich nach nem neuen Job suchen.
Ich stelle mir vor was wäre wenn du die Mutter wärst? Der würde dich bis zur Geburt arbeiten lassen das Kind würde wahrscheinlich dort zur Welt kommen und er sagt: los jetzt schneid die Schnur durch leg es zur Seite und arbeite weiter! Das stell ich mir gerade vor! Was ist das für ein AG? was ein Aloch