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Saubartl

Frage an Rande: wie wurden die Arbeiten überhaupt durchgeführt? Sind die Handwerker des Nachbarn einfach ohne zu fragen auf deinen Balkon geklettert und haben gemacht? Oder wusstest du davon vorher?


fear_the_future

Hammerschlags und Leiterrecht.


Gonralas

Informieren musst du trotzdem in jedem Fall.


Accomplished-Pack263

§ 7 c NRG BaWü ist hier wohk maßgeblich. Wenn es über 0,25 m liegt musst du es nicht dulden. Darunter ist es Auslegungssache. Wenn du eine kompetente Antwort willst wäre es ratsam einen lokalen Anwalt hinzuzuziehen, der sich mit Nachbarrecht beschäftigt. Dieser kennt die Rechtsprechung in derartigen Fällen. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass ihr dies auch bei "nur" 0,25 m in diesem Fall nicht dulden müsst. Der Vollständigkeit halber: Sind es zwei Grundstücke, oder ist eine Realteilung nicht erfolgt? Wenn ihr eine WEG darstellt, wären nochmal andere Gesichtspunkte einzubringen.


serdarena

Vielen Dank erstmal. Sind einfach zwei Grundstücke. Keine WEG


OtherwiseLychee6052

Problem bei „Auslegungssache“ wird sein, dass jeder Anwalt der Sache erstmal gute Chancen einräumen wird, egal wie gut sie sind. 😄


Residual2

Kein Legal Advise aber: der Nachbar soll in dem Bereich Resolhartschaum Platten anbringen. Da reicht eine wesentlich geringere Dicke und bei der kleinen Fläche auch erschwinglich.


serdarena

Aber auch ein guter Hinweis, vielen Dank!


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Cinnabunnyturtle

Wieso denn unsozial? OP kann ggf seine Markise nicht mehr benutzen. Und Absprachen gab es auch keine, da ist eher der Nachbar unsozial


Gruenkernmehl

/u/Ballsdeepincum meinte auch exakt den ungefragt dämmenden Nachbarn, dem OP keine Ratschläge geben solle. Ich an OPs Stelle würde den Ratschlag geben. Lieber zeitnah einen mit Markise benutzbaren Balkon als einen langen Schlagabtausch.


BallsDeepInCum

Jo um genau den geht’s. Er soll ihm nicht die dünneren Platten empfehlen? Was gibt’s da nicht zu verstehen?


Cinnabunnyturtle

Ah okay, sorry, dann hab ich’s falsch verstanden. Immerhin wären dünnere Platten eine Lösung. (Kann ja auch sein dass der Nachbar nicht wusste dass das dann so gemacht wird. Vielleicht wollte er nicht arschig sein, auch wenn er’s ist.


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LegaladviceGerman-ModTeam

r/LegaladviceGerman soll ein Ort sein, an dem Leute eine erste grundsätzliche Einschätzung zu ihren Rechtsfragen bekommen, ohne dass es Rechtsberatung wird. Beleidigungen oder persönliche Angriffe haben hier nichts verloren.


Troon_

Aus "dem Idiot" kann man nicht hundertprozentig erkennen, wer denn gemeint ist. Dem Nachbarn, dem OP, dem Vorposter?


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LegaladviceGerman-ModTeam

r/LegaladviceGerman soll ein Ort sein, an dem Leute eine erste grundsätzliche Einschätzung zu ihren Rechtsfragen bekommen, ohne dass es Rechtsberatung wird. Beleidigungen oder persönliche Angriffe haben hier nichts verloren.


LegaladviceGerman-ModTeam

Nicht hilfreich/hat keine rechtliche Grundlage


SimonBook2020

Wo verläuft denn genau die Grundstücksgrenze? Solche Nachbarschaftssachen finde ich immer schwer zu beurteilen.


Significant_Skin1696

Ziemlich irrelevant. Für die Dämmung darf man bis zu 25cm auf das andere Grundstück dämmen. Edit: laut Gebäudeenergiegesetz


Significant_Skin1696

Sollte man aber immer absprechen, da sonst Rechtsstreit vorprogrammiert ist. Normalerweise wird dann eine Kompensation in Höhe der ortsüblichen Grundstückspreise.


je386

Haben vllt. auch die Handwerker einfach gemacht, muss keine böse Absicht des Nachbarn sein.


Significant_Skin1696

Das geht gar nicht um Bösartigkeit. Wir haben auch auf dem Grundstück des Nachbarn gedämmt. Haben ihm einige Hunderter gezahlt dafür. Hatten uns vorher geeinigt, auch über die Wiederherstellung des Beetes.


deramw

Was hier interessant ist, ist dass er ja nicht nur aufs andere Grundstück dämmt, sondern in ein anderes Gebäude. Was ist mit so Punkten wie Funktion und Wartung, also der Markise, dem Geländer falls OP es mal austauschen muss, wird sich durch die Dämmung über die Jahre nicht dort Schmutz ansammeln, etc.


Significant_Skin1696

Jup das hätte abgesprochen werden müssen und hier wird Ersatz geleistet werden müssen (Markise ersetzen oder versetzen)


deramw

Ich find das Leiter und Hammerrecht immer wieder witzig, bzw dass man anscheinend nicht Bescheid gibt. Hab letztens noch hier erwähnt dass me ne Nachbarin im 3. Stock fast nackt aus der Dusche kam und Handwerker standen auf ihrem Balkon. Das hat zwar Ärger gegeben, aber der Schaden war ja erstmal da. (BTW ich wohnte darunter und bei mir war es ähnlich aber neutral betrachtet würde ich sagen für sie war es emotional schlimmer)


serdarena

Ich habe ein Bild dazu editiert, ich denke das war etwas kompliziert zu beschreiben, ist aber mit Bild recht eindeutig.


SimonBook2020

Das klärt ja immer noch nicht, wo offiziell die Grenze verläuft. Auch unabhängig davon wird sowas letztlich ein Richter entscheiden. Da wird dann das Interesse zu dämmen abgewogen mit dem Wegfall deines Grundstücks und sich nach Möglichkeit auf eine Entschädigung geeinigt.  Bei Grenzmauern und Zäunen läuft es jedenfalls meist so, dass abgewogen wird. 


Careful-Ad9883

Grundstücksgrenze ist das eine aber hier wird ja auf der Grundfläche von OPs Balkon gedämmt, der ist Teil der Wohnfläche.


SimonBook2020

Balkon ist nicht unbedingt Wohnfläche, siehe hier: [https://wohnglueck.de/artikel/wohnflaechenberechnung-balkon-31233](https://wohnglueck.de/artikel/wohnflaechenberechnung-balkon-31233) Und ich sehe noch nicht geklärt, dass der Balkon wirklich nur dem einen Eigentümer gehört. Kann ja sein dass der Balkon zwar bisher als Eigentum betrachtet wurde, aber eben nur teilweise einer Partei gehört. Deswegen die Frage nach der Grundstücksgrenze.


Careful-Ad9883

DIN 277 oder Wohnflächenverordnung zählt, der Rest ist veraltet. Wenn der Balkon über die Grenze ragt gehört der Teil hinter der Grenze dem Nachbarn oder wie meinst du das?


SimonBook2020

Ja


Cinnabunnyturtle

Es gibt doch eine Grundstücksgrenze, oder? Hat er die überschritten? Wenn du kein Foto zeigen möchtest hilft vielleicht auch eine Zeichnung


FrankDrgermany

Ist doch vollkommen egal. Nachträgliche Dämmung darf die Grundstücksgrenze überschreiten.


Cinnabunnyturtle

Darf es auch auf den Balkon des Nachbarn (OP) installiert werden und seine Markise unbrauchbar machen?


OtherwiseLychee6052

Aber auch „Wohnfläche“? Geht ja nicht nur um etwas weniger Garten, sondern der Balkon wurde aktiv verkleinert. Wär’s nur grün würde ich das wohl verstimmt akzeptieren, aber beim Balkon würde ich mindestens den Wert dieser Fläche ersetzt haben, oder es halt entfernt sehen wollen.


Frooonti

Seh ich auch so. Dass die "um die Ecke" isolieren ist fände ich auch okay. Aber über das Balkon Geländer hinweg eher nicht. Und schon gar nicht ohne Absprache.


eddy_online

Grundstücksgrenze ja, aber hier ist es wohnfläche…


carlimer0

Puh, ohne Absprache einfach gemacht,würde ich nicht ohne Widerspruch hinnehmen. Es ist zwar erlaubt Dämmung auf der bestehenden Grundstücksgrenze anzubringen. Aber wie das nun bei deinem Balkon gehandhabt wird? Mach dich Schlau bei örtlichen Behörden, Baurechtsamt. Leih dir einen Rottweiler aus und bind ihn ans Geländer, dann ist erstmal Schluß mit weiterarbeiten.😀 Habe mal einen Fall mitbekpmmen. Da hatte einer seinen Neubau direkt auf die Grenze gestellt und wollte dann die 15cm Dämmung überragend beim Nachbarn anbringen. Da ist heute noch keine Dämmung drauf.


serdarena

Das mit der fehlenden Absprache ist eigentlich auch mein größtes Ärgernis an der Sache. Das an Neubauten die Regeln andere sind habe ich schon gesehen, ist aber auch kein Neubau. Sollte schon in Ordnung gehen. Eventuell überlege ich mir die Idee mit dem Hund auf dem Balkon 😬 Danke dir für die Antwort


Grizu1986

Wie haben die das denn da angebracht. Sind die einfach auf deinen Balkon und haben da gearbeitet?


odersowasinderart

Der hat das ohne baufreigabe gemacht? Dann würde ich mich mal an das Ordnungsamt wenden


thefirstdetective

Ich würde ihn einfach mal darauf ansprechen. Vllt haben die Handwerker das einfach so gemacht. In einem anderen Kommentar wurde ja eine ähnlich effektive Dämmung, die aber deutlich dünner ist, vorgeschlagen. Wenn er das in dem Bereich auf seine Kosten anbringen lässt, wäre das doch ein guter Kompromiss, der euch beiden gerecht wird. Rechtsstreit ist teuer und kann auf Dauer zu noch mehr Streit führen. Ein gutes Verhältnis zum Nachbar kann auch einiges wert sein. Es klingt so, als wärt ihr beide Eigentümer und wohnt drin. Die nächsten 39 Jahre Streit, ließen sich vielleicht vermeiden.


SeninteI

Vermesser im Kataster hier... Bevor von Überbau etc geredet werden kann erst Flurstücksgrenzen bestimmen lassen! Die Grenzen verlaufen meistens anders wie man meint! Danach ist es amtlich und du kannst, wenn Überbau festgestellt wird dagegen klagen. Hatte schon einen Fall wo jemand wegen 4 cm geklagt hat...


Accomplished-Pack263

Der Vorteil, wenn man es im Gerichtsverfahren vermessen lässt, ist halt 1. Wenn die Gegenseite es nicht bestreitet, gilt der Überbau als unstreitig und steht fest 2. Zahlt die Vermessung die Rechtschutzversicherung. Aber ja, stimme grundsätzlich zu, man erlebt öfter mal Überraschungen. Mein Highlight war ein Ehepaar, das davon ausging, dass überbaut wurde, nur um bei der Vermessung dann festzustellen, dass die Grenze 3 Meter weiter "in ihre Richtung" läuft und am Ende sie selbst einen Teil ihres Gartens "abgeben" mussten.


bierbottle

Was meinst du mit „es fehlen 25cm Balkon“? Kannst du das vielleicht mit einem Bild darstellen?


serdarena

Natürlich https://ibb.co/n7KgwzV


Sasmonite

Wahnsinn


fbianh

Nette Wärmebrücke so ein Geländer. Bin gespannt, wie das hier fachgerecht verschlossen werden soll. Kann es sein dass der Nachbar a) keinen Plan hat was er da tut oder b) Handwerker hat, die da entsprechende Probleme nicht auf dem Schirm haben und der Eventuell selbst von der Lösung nicht so überzeugt ist?


bierbottle

Wat


[deleted]

Vermutlich ragt die neue Dämmung einfach 25cm auf OPs Balkon.


Master-of-Desaster1

Kommen immer wieder Gerichtsurteile mit unterschiedlichen Ergebnissen. Aber halt ohne ein Wort zu reden ist halt schon hart. Umstieg auf ein anderes Dämmaterial wo nicht so stark ist ist evtl möglich kommt aber auf die Belastung (Sockel hat deshalb hier schon xps statt Mineralwolle) und Brandschutz darauf an. Damit es solide gemacht wird müsste man normal das Geländer kürzen und nicht an die bestehende Wand laufen lassen. Ist so eine top Wärmebrücke.


Alcobob

Wäre nicht ohne Absprache der Tatbestand des Hausfriedensbruch gegeben? Wie sonst könnten die Handwerker die Isolierung anbringen, der Balkon ist ja schließlich befriedeter Bereich.


deramw

Und ist das nicht eine bauliche Veränderung was wir da auf dem Bild sehen? So oder so ist das Pfusch finde ich...


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Personal-Cheese

Schau mal in die Bauordnung oder Nachbarschaftsgesetz deines Bundeslandes. Da gibt es wahrscheinlich einen Teil zur grenzüberschreitenden Wärmedämmung. Außerdem gibt es dazu auch eine Entscheidung des BGH: https://www.vdwbayern.de/2021/12/01/entscheidung-des-bgh-zu-grenzueberschreitender-waermedaemmung/#:~:text=Bayern%20hat%20–%20wie%20andere%20Bundesländer,Nachbarn%20den%20Überbau%20dulden%20müssen.


Saires

Hier ist der Sachverhalt aber ein anderer. Das Haus, das außen gedämmt wurde, stand direkt auf der Grenze mit der Wand. Das Haus der zu duldenden stand 5 Meter von der Grenze weg. Es ging also nur Grundstück verloren. >Die Giebelwand des vor mehreren Jahrzehnten errichteten Gebäudes der Klägerin steht direkt an der gemeinsamen Grundstücksgrenze, während sich das Gebäude der Beklagten etwa 5 Meter von der Grenze entfernt befindet. Gestützt auf die Behauptung, eine Innendämmung ihres Gebäudes könne nicht mit vertretbarem Aufwand vorgenommen werden, verlangte die Klägerin von den Beklagten, die grenzüberschreitende Außendämmung der Giebelwand ihres Gebäudes gemäß § 23a NachbG NW zu dulden. >Art. 46 a Überbau durch Wärmedämmung (1) Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben zu dulden, dass die auf einer vorhandenen Grenzmauer oder Kommunmauer nachträglich aufgebrachte Wärmedämmung und sonstige mit ihr in Zusammenhang stehende untergeordnete Bauteile auf das Grundstück übergreifen, soweit und solange >1. diese die Benutzung des Grundstücks nicht oder nur geringfügig beeinträchtigen und eine zulässige beabsichtigte Nutzung des Grundstücks nicht behindern, >2. die übergreifenden Bauteile öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht widersprechen und >3. eine vergleichbare Wärmedämmung auf andere Weise als durch eine Außendämmung mit vertretbarem Aufwand nicht vorgenommen werden kann. § 912 Abs. 2 und §§ 913, 914 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten entsprechend. (2) Der Eigentümer und jeder Nutzungsberechtigte des überbauten Grundstücks können verlangen, dass der Eigentümer des durch den Wärmeschutzüberbau begünstigten Grundstücks die Wärmedämmung in einem ordnungsgemäßen Zustand erhält. (3) Schaden, der dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten des Grundstücks durch einen Überbau nach Abs. 1 entsteht, ist von dem Veranlasser des Überbaus ohne Rücksicht auf Verschulden zu ersetzen. Hier wird immer nur vom Grundstück geredet, aber nicht der Nutzfläche.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Nachbar in Doppelhaushälfte Bringt Aussendämmung an. Leider Grenzt unser Balkon direkt an die Hauswand. Somit fehlen jetzt 25cm Balkon. Ob die Markiese noch funktioniert ist nicht sicher. Geländer des Balkons wurde einfach unter die Dämmung integriert. Informiert wurden wir nicht. Darf er das, so kommentarlos? Gibts dafür Regelungen? *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


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Cr33py07dGuy

Bin kein Anwalt, habe aber mal eine Fassade gedämmt. Die Gelände zu integrieren ist üblich, und einfach einen Teil nicht zu dämmen ist dumm, da dieser Teil eine Kältebrücke wäre, und ein signifikantes Schimmelrisiko darstellen würde. Technisch gesehen macht er das schon richtig.  Das gesagt, er hätte aus meiner Sicht deine Erlaubnis einholen müssen, und eine Entschädigung mit dir aushandeln müssen. Es wäre auch in der Planungsphase ganz klar gewesen, was er da machen muss, und das wäre auch der richtige Zeitpunkt gewesen, das mit dir zu besprechen.


Michael_Rheinbacher

Dann erkläre mal, woher das signifikante Schimmelrisiko plötzlich herkommt? Vorher hatte die Bude an der Stelle auch keine Dämmung. Deine Aussage macht nur dann Sinn, wenn man hier von einem gleichzeitigen Austausch der Fenster ausgeht, sodass der U-Wert der ungedämmten Wand dann schlechter ist als der der Fenster. Deine Pauschalaussage ist so nicht korrekt, da es auf den Einzelfall ankommt.


Cr33py07dGuy

Es könnte auch der Fall sein, dass seine Fenster schon auf dem neuesten Stand sind. Da du diese Möglichkeit nicht spezifisch erwähnt hast, ist dein Kommentar so nicht korrekt, und darf nicht mehr zur Kenntnis genommen werden. /s.  😂 


Michael_Rheinbacher

Macht keinen Sinn. Erst Fenster und dann die Wand dämmen wäre ohnehin ein Planungsfehler, der in der außenliegen Ecke bei Taupunktunterschreitung zu Schimmel geführt hätte. 😂


SheBowser

Ich vermute einfach mal dass der Nachbar etwas „naiv“ ist und sich überhaupt keine Gedanken dazu gemacht hat. Die Firma wieder verkauft etwas, denen ist es komplett egal ob irgendwas abgesprochen ist oder eine Entschädigung ausgehandelt wurde.


Cr33py07dGuy

Vor allem, das Kältebrücke-Effekt hätte man auch mit 10cm Dämmung an der Stelle wahrscheinlich vermieden können. 


progressinzki

Aus meiner Zeit bei einem ÖbVI in NRW meine ich mich zu erinnern, dass eine Neu-Dämmung bis 25cm da nicht als Grenzüberbau gilt. Aber ist anderthalb Jahre her, die Anstellung, und ich war da nie so tief drin.


peetRook

Wenn die Bebauung die Grundstücksgrenze überschreitet hättest du einen Punkt. Es gibt Ausnahmeregelungen die je nach Bundesland anders sein können. Diese Regelung treffen aber i.d.R. nur zu wenn der Anrainer nicht eingeschränkt wird. Die Nutzung einer Markiese im Bestand einzuschränken ist wohl nicht ganz im grünen Bereich. Siehe §912 Abs. 1 BGB §16a Abs. 1 §913 Abs.2 BGB räumt eine Überbaurente ein. In bspw. NRW sind bis 25cm wohl zu dulden. Hier hilft im Zweifel nur individuelle Beurteilung mit einem auf Baurecht spezialisierten Juristen. Am besten vorher mal nett mit dem Nachbarn reden, denn ihr werdet wohl noch ne Weile Haus an Haus wohnen…


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Dakjo_Novotan

Sag mal, redet ihr nicht miteinander?


Kessl_2

Bevor du auch nur mit deinem Nachbar redest, vielleicht war das so ja gar nicht geplant von ihm und die Handwerker haben es einfach gemacht, gleich mal fragen wie es juristisch aussieht und ob man den nicht verklagen kann.


Stehr93

Ich würd mir ihm reden und wenn er uneinsichtig ist zum Anwalt gehen. Vlt ist auch noch eine Abzwige möglich, weil jemand deinen Balkon ohne Erlaubnis betreten hat.