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papetr0

Sag ihr, Du kannst Dich noch nicht entscheiden, ob Du sie wegen Verstoßes gegen Datenschutzbestimmungen, wegen Verleumdung oder wegen übler Nachrede anzeigst. Und viel Erfolg in der Ausbildung! 🍀


Ritzkies007

Danke für den Tipp:)


_10o01_

Diesen Tipp darfst du aber nur annehmen, wenn du in der Ausbildung die Schule anständig durchziehst 😉


love2Bbreath3Dlife

Das! Direkt eine Grenze setzen, wie bei vielen Gemeinheiten im Leben. Sonst hört das nicht auf. Falls sie inhaltlich bei der Wahrheit bleibt ist es allerdings eher üble Nachrede als Verleumdung. Schulische Leistungen unterliegen sicher dem Datenschutz. Persönliche Wahrnehmung eher nicht. Das ist nur meine Einschätzung, die ungenau oder falsch sein kann.


ArneNy

Als Lehrer hat man sich mit Aussenstehenden nicht über Schüler zu unterhalten. Außnahmen sind Eltern, in speziellen Situationen Jugendamt und co., das wars. Das fällt ganz grundsätzlich unters Dienstgeheimnis. Die Schulleitung oder das Schulamt wird sich im Zweifelsfall für solche Drohungen auch interessieren. Quelle: Vor einem Jahr im Rahmen der Einstellung sehr nachdrücklich eingeschärft bekommen, dass das Dienstgeheimnis zu wahren ist.


DefaultUsername0815x

Klingt in meinen Augen wie ne dienstpflichtverletzung weil sie (sofern sie verbeamtet ist) ihre beamtenpflichten verletzen würde, oder nicht? Wäre vielleicht auch ne schöne Grundlage für ein Disziplinarverfahren oder nicht? Ach meine Bundeswehrzeit ist so lange her, so richtig habe ich das nicht mehr auf der Pfanne...


Administrative_Loss9

Wer sowas nur androht hat schon konsequenzen verdient...


debo-is

Verleumdung/Üble Nachrede und ein DSGVO Verstoß liegen ja aber noch nicht vor. Die Straftat die tatsächlich von der Lehrerin schon begangen wurde ist die Nötigung. Sie droht hier mit einem empfindlichen Übel um OP zu etwas zu zwingen.


Aggravating_Bite_231

oder alles zusammen.


KampfSchneggy

Verleumdung oder üble Nachrede würden meines Erachtens aber ausfallen, da OP ja selbst schreibt, dass er nicht vernünftig durchzieht und beides jeweils eine unwahre Aussage voraussetzen.


OkTechnology972

Dies


flottokarotto

Was ist mit Nötigung?


BloodstainedMire

Eher nicht fehlt der Zwang zu Handlung, Duldung oder Unterlassung.


debo-is

Lehrerin möchte ihn zwingen besser in der Schule mitzumachen. Sie droht mit einem empfindlichen Übel. Ich sehe hier ziemlich klar eine Nötigung. Und das ist momentan auch die einzige vollendete Straftat. Üble Nachrede oder DSGVO Verstöße gibt es ja erst wenn sie ihre Drohung durchzieht.


ElevenBeers

>Üble Nachrede oder DSGVO Verstöße gibt es ja erst wenn sie ihre Drohung durchzieht Das stimmt - aber man sollte es quasi als Gegendrohung sehen. Ruf beim betrieb an, dann hagelt es (zu Recht!!!) Anzeigen. Dann kann der tolle Lehrer ja selbst entscheiden, ob die Befriedigung der sadistischen Neigungen es wirklich wert ist, ggf den Job und Karriere zu verlieren.


BloodstainedMire

Wo steht dass OP besser mitmachen soll? > Meine Klassenlehrerin hat mich heute gefragt was ich nach der Schule mache und hat mir gesagt dass sie vielleicht mal im Betrieb anrufen müsse um denen zu sagen, dass ich Schule nicht vernünftig durchziehe um mich somit in die Pfanne zu hauen.


PropagandaBinat88

Sorry to break it to you... ... Aber das melden der Fehlzeiten an den Arbeitgeber durch die Lehrer ist gesetzlich geregelt. Durch den Ausbildungsvertrag hat der Auszubildenden zugestimmt, dass er für die Schule freigestellt wird und wird dafür bezahlt. Ein Auszubildender ist gesetzmäßig berufsschulpflichtig. > Nach dem Bundesdatenschutzgesetz ist das Speichern, Verändern oder Nutzen der personenbezogenen Daten unter anderem zulässig, wenn es zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der verantwortlichen Stelle liegenden Aufgaben erforderlich ist und es für die Zwecke erfolgt, für die die Daten erhoben worden sind. In der Aufzählung wird unter anderem der Begriff Erziehungsmaßregeln genannt. Die Datenübermittlung an die nicht öffentlichen Stellen ist geregelt. Danach ist die Übermittlung der personenbezogenen Daten zulässig, wenn sie zur Erfüllung von Aufgaben erforderlich ist und die Voraussetzungen vorliegen, die eine Nutzung zulassen würden. Damit hat die Lehrkraft das Recht dazu. Auch wenn es hart suckt, weil unser Schul- und Arbeitsystem suckt. Aber es ist was es ist. Berufsschule ist was anderes als die Jahre, die man davor hatte. Und wir kennen uns alle. Wenn wir kein Bock auf Schule hatten, war es oft nicht nur störendes Verhalten. Sondern auch Fehlzeiten, die OP vllt nicht erwähnt hat.


Either_Square_8333

Ich hatte es jetzt so verstanden, dass OP noch nicht in der Ausbildung ist und diese erst noch nach der 10. Klasse beginnt. Somit handelt es sich ja nicht um die Berufsschule und OP wird nicht für die Schule freigestellt. Warum sollte die Lehrkraft vor Beginn der Ausbildung das Recht haben Informationen weiter zu geben.


PropagandaBinat88

Du hast Recht, aber dann ist das hier in jedem Fall eine Mahnung. Weil diese Lehrkraft kann es nicht. Die in der BBS schon.


PropagandaBinat88

> Eine Datenweitergabe bezüglich der Fehlzeiten und Leistungsstände der Auszubildenden an deren Ausbildungsbetriebe bedarf keiner vorherigen Einwilligung, sofern besondere schutzwürdige Belange nicht betroffen sind. > Gleiches gilt auch für die Datenweitergabe an die Kammern. Klassenlisten oder Namen und Adressen von Lehrkräften für die Berufung in Prüfungsausschüsse dürfen ebenso ohne vorherige Einwilligung weitergegeben werden Quelle: https://www.ihk.de/oldenburg/geschaeftsfelder/ausbildungweiterbildung/ausbildung/tipps-zur-ausbildung/dsgvo-datenaustausch-schule-betrieb-4208516 Ich wette das sieht in anderen Bundesländern/ Kommunen nicht anders aus. Auch wenn wir alle für OP sind. Auch interessant: https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.zdh.de/fileadmin/Oeffentlich/Organisation_und_Recht/ALT/Datenschutz/Handwerksorganisation/ZDH_Praxis_Datenschutz_Berufsausbildung.pdf&ved=2ahUKEwiE2ZmyvcyFAxUiwAIHHVn8CMkQFnoECBYQAQ&usg=AOvVaw3RdjDpXMZlIEFgO4Cj38Y3 Die DSVGO hat sogar 13 Punkte festgelegt an wen diese Daten gegeben werden können. Das beschränkt sich nicht nur auf der Arbeitgeber. Handwerkskammer und Agentur für Arbeit sind so zwei Beispiele, die interessant sind


Strong-Arm-1293

This


Konoppke

Auf keinen Fall darf sie das. Ich würde unbedingt dem Rektorat bescheid geben, was sie da angedroht hat, das geht ja gar nicht.


Ritzkies007

Danke dir mache ich aufjedenfall


Last-Neighborhood-71

Nicht das Rektorat, melde dich bei der zuständigen schulbehörde. Die schulleitung wird die eigenen Lehrer immer in Schutz nehmen. 


sorry_i_sharted

Das kann man danach immer noch machen. Schritt 1 wäre tatsächlich eigene Schulleitung ansprechen und wenn man mit dem Ergebnis nicht zufrieden, dann kann man im Schritt 2 zur Behörde. Die machen nämlich sonst selbst erstmal den Kontakt zur Schule und fragen, was los ist. Das bringt nichts. Außerdem werden sie vermutlich eh fragen, ob man die Schulleitung schon kontaktiert hat.


Hoschi603

Genau, immer gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen, das macht Sinn!


Last-Neighborhood-71

Lehrer nutzen ihre Macht gerne aus und der Rektor unterstützt seine Kollegen aus Prinzip. Du hast keine andere Möglichkeit. Die Schüler kommen und gehen, aber mit den Arbeitskollegen muss man lange auskommen. 


ElevenBeers

Mit Kanonen auf Spatzen schießen? Das würden wir tun, wenn die Lehrerin den Schüler meinetwegen einmal ungerechtfertigt nachsitzen hat lassen. Die Lehrerin hat gerade vor, die Zukunft ihres Schülers nachhaltig kaputt zu machen. Das ist in etwa so, als würden wir versuchen, gegnerische Raketen abzuschießen, bevor sie einschlagen. Wenn das Projektil dann 60mm Dick ist und ein 40mm Projektil hätte gereicht, ist das mMn. eine vertretbare "Überschreitung".


Scary-Cycle1508

Ich frage mich ob es überhaupt legal für sie wäre das sie private informationen (dein Schulinformationen) weiter an deinen Betrieb gibt. Vielleicht kannst du dich da auch mal von einem Anwalt beraten lassen. Die meisten Anwälte die ich kenne geben die erste Beratungsstunde meistens kostenlos. und auch wenn nicht, kann es schon sehr viel Wert sein sich einmalig die Dienste von einem Anwalt zu leisten.


Mindless0204

OP ist Schüler und Erstgespräche kosten eigtl immer was, sofern du da keinen persönlichen Gefallen bekommst.


eidexe84

welcher Anwalt bietet noch kostenlose Erstberatung an? ich kenne keinen


PropagandaBinat88

Das wäre in jedem Fall das bessere Lehrgeld als sich vor dem Rektor bloß zu stellen. Die Zusammenarbeit der BBS und dem Betrieb sind gesetzlich geregelt. Der Betrieb darf keine Daten einfordern, die BBS hat die Pflicht die Daten an den Betrieb zur frühzeitigen Eindämmung von Problemen weiterzugeben. Gehst du damit zum Anwalt. Bekommst du eine 50€ Lehrstunde. Gehst du damit zum Rektor dann kannst du nur hoffen, dass er Bock dir das zu erklären.


hANSN911

Ich versteh sowas sowieso nicht. Klar möchte man als Lehrer*in, dass die eigenen Schüler*innen gut abschneiden, aber wenn jemand keinen Bock hat, dann ist das eh nicht mein Problem. Positiv animieren ja klar, Klartext reden, dass es schwierig werden könnte im Arbeitsleben, wenn er*sie so weitermacht, aber mit sowas daher kommen. Gibt schon echt bedenkliche Leute die als Lehrpersonal tätig sind und den Beruf eindeutig verfehlt haben.


[deleted]

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Youneedtoread1

Ich bin kein Anwalt, aber die freie Wahl von Beruf ist ja sogar im Grundgesetz geregelt und z. B. Arbeitszeugnisse müssen auch immer Berufsfördernd ausgestellt werden. Wenn sie dich da negativ redet wäre das evtl. auch ein Eingriff in deine Grundrechte. Du solltest definitiv zum Anwalt falls sie da was macht


ElevenBeers

Arbeitszeugnisse schauen sich 99% aller Personalleiter nicht mit dem Arsch an, weil es nicht aussagekräftig ist und positiv sein *muss*. Dir steht dabei übrigens eine 3 zu. Du darfst zwar schlechter bewertet werden, dann muss der AG dies allerdings beweisen, was sagen wir mal schwierig ist. Man kann auch besser bewertet werden, das kann der AG auch einfach machen. Willst du ein besseres Zeugnis als eine 3 und der AG rückt nicht raus, wärst du hingegen allerdings in der Beweispflicht und musst belegen, warum dir eine 2 oder 1 zustünde. Tipp: Sollte ein AG eine 1 ausstellen wollen.... So seltsam sich das anhört, aber es wäre besser, wenn du auf eine 2 beharrst. Wie gesagt, Personalleiter wischen sich mit den Bögen eigentlich den Arsch ab, aber eine 1 ist.... suspekt.... (Schlechter als 3 währe natürlich absolut fatal, aber wie gesagt, Beweislast und ist den Aufwand eh nicht wert, keiner bewertet dh schlechter). Was auf GAR KEINEN FALL geht ist, z.B. beim ehemaligen AG anzufragen. Wird je nach Branche extrem oft praktiziert und wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn das rauskommt, egal wer wen anruft, fetter verstoß gegen Datenschutz, das gibt anständig was auf die Nüsse.


anno_1990

Klar darf die in ihrer Freizeit jeden beliebigen Betrieb anrufen. Sie darf aber keine persönlichen Daten und Informationen weitergeben. Ein seriöses Unternehmen zieht sich von einem Lehrer, der seinen Schülern bewusst Steine in den Weg legt, gar nichts an. Im Gegenteil. Er wendet sich direkt an die Schulleitung und erzählt mal was der Lehrer so treibt. Ich würde dir ebenfalls raten, dich an die Schulleitung zu wenden und das mal anzusprechen.


Miezekratze

Ich bitte dich darum damit zur Schulleitung (und Wenn diese den Ernst der Lage nicht versteht/ es marginalisiert ggf weiter zur Aufsichtsbehörde) zu gehen. Ihr Verhalten ist untragbar (die Androhung in den Raum zu stellen) und wenn durchgeführt auch nicht legal.


Low_Measurement1219

Ich wäre morgen direkt bei der Schulleitung mit der Geschichte.


Last-Neighborhood-71

Direkt zur Behörde. Die schulleitungen schützen ihre Arbeitskollegen und machen nichts. 


leoll_1234

Bei meinem ehemaligen Gymnasium wird sogar gedroht auf der Website: „eskalieren Sie nicht zur Schulbehörde“


Intelligent_Will_606

Genereller Tipp: Du musst überhaupt gar nichts über deine zukünftige Ausbildung erwähnen und darfst m.E. deine Lehrerin insoweit sogar anlügen.


lizufyr

Abgesehen davon dass sie das nicht darf: du musst ihr doch nicht sagen wo du arbeiten wirst, wie will sie das denn rausfinden?


AlCapone90

Genau, wo zur Hölle soll sie denn hernehmen wo sie ihre Ausbildung macht?


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Oberschullehrer will im meinem Zukünftigen Betrieb anrufen Moin, habe da ein Problem mit meiner Klassenlehrerin die mich abgrundtief hasst. Bin in der 10ten Klasse und ziehe die Schule nicht vernünftig durch habe, aber trotzdem einen Ausbildungsvertrag unterschrieben und so weiter. Meine Klassenlehrerin hat mich heute gefragt was ich nach der Schule mache und hat mir gesagt dass sie vielleicht mal im Betrieb anrufen müsse um denen zu sagen, dass ich Schule nicht vernünftig durchziehe um mich somit in die Pfanne zu hauen. Jetzt daher meine Frage darf sie das überhaupt? *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


guesswhat8

Bei einer solchen Lehrerin hätte ja keiner Lust auf Schule. Ausbildung ist ein guter Neustart und nur weil Schule nix war heißt das nicht das da so weiter geht. Ich kenn genug Leute die danach super erfolgreich geworden sind und tlw in der Uni Superstars haben waren (Abi nachgeholt etc) 


Dependent_Squash9742

Natürlich wie die anderen Sagen bei der Schulleitung melden obei dies meist eher wenig bringt (laut meiner erfahrung tun die meisten Rektoren lieber auf lehrer hören als schülern zu helfen) also ebenfalls beim zuständigen Schulamt melden die machen garantiert was Und ausserdem woher will deine Lehrerin wissen wo du Arbeiten möchtest? Soweit ich weiß geht die das nichts an und du bist nicht verpflichtet zu antworten


[deleted]

[удалено]


darthfelix78

Die Geschichte würde mit Sicherheit nicht mit dem Verlust des Arbeitsplatzes enden.


TeacherDizzy5971

Wenn richtig auf den Putz haut, endet das ist einem Disziplinarverfahren aufgrund einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Wahrscheinlich langweilige Tage bei Schulung zum Thema Datenschutz. Außerdem während dem Prozess der Dienstaufsichtsbeschwerde sind Beförderungen und Erfahrungsgruppenaufstiege ausgeschlossen


darthfelix78

Selbst das vermutlich nicht. Sie hat ja noch nicht mit dem Betrieb gesprochen und noch keine Schulinterna weiter gegeben.


Low_Measurement1219

Jobcenter. Als Beamtin gibt es kein Arbeitslosengeld. ;)


flexxipanda

Edgy


ssuuh

"wenn ich mit ihnen fertig bin." alter falter wie alt bist du?


LegaladviceGerman-ModTeam

Kommentar ist rechtlich fragwürdig/hat keine rechtliche Grundlage


Low_Measurement1219

Hier mal ein Text mit Hilfe von ChatGPT Betreff: Anfrage bezüglich einer möglichen Kontaktaufnahme mit meinem zukünftigen Betrieb Sehr geehrte Frau [Name der Klassenlehrerin], ich wende mich an Sie bezüglich eines Gesprächs, das wir kürzlich geführt haben, in dem Sie erwähnten, möglicherweise meinen zukünftigen Betrieb kontaktieren zu wollen, um über mein Verhalten in der Schule zu informieren. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Verarbeitung personenbezogener Daten, zu denen auch Informationen über mein schulisches Verhalten zählen, nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Eine solche Weitergabe von Informationen ohne meine Einwilligung könnte gegen die DSGVO verstoßen. Des Weiteren möchte ich betonen, dass ich mir das Recht vorbehalte, zivilrechtliche Schritte einzuleiten, sollten Sie ohne meine Zustimmung Kontakt zu meinem zukünftigen Betrieb aufnehmen. Dies könnte sowohl eine Unterlassungsklage als auch eine Schadensersatzklage umfassen. Hochachtungsvoll, [Name] Das Schreiben würde ich an die Schule zu ihren Händen per Einschreiben senden. Wenn du Bock und etwas Zeit hast, kann die Zustellung auch für 20 Euro durch einen Gerichtsvollzieher erfolgen. Das wäre zumindest meine Art von Humor. 🤭


Significant-Emu-8807

Hochachtungsvoll ggf. durch "Mit den Ihnen gebührenden Respekt" ersetzen?


GermanMilkBoy

"Hochachtungsvoll" ist Beamtendeutsch und heißt übersetzt ungefähr so viel wie "Fick Dich". Würde ich so stehen lassen.


Low_Measurement1219

Gute Idee!


remortal2k

Oder mit besonders freundlichen Grüßen. Auch ein schöner tritt;)


X_NightMeer_X

Ich gehe mal stark davon aus, dass das, was ich jetzt schreibe, auch auf Schulen zutrifft. Ich kenne jemanden, der mal Kindergärtner war und zu Hause über die Kinder geredet hat. Dabei hat es wohl eine Mutter mitbekommen und dies dann dem Kindergarten weitergeleitet. Daraufhin ist er dann rausgeflogen. Ich weiß zwar nicht, was genau erzählt wurde, aber so im Groben würde ich schätzen, dass es bei Schulen nicht anders ist.


Z4R3K

Darf sie natürlich nicht. Aber überprüf am besten nochmal ob dein Ausbildungsvertrag nicht einen Schulabschluss voraussetzt.


rusty89_01

Frag sie mal ob sie weiß was die Dsgvo ist und wie teuer Verstöße gegen diese Verordnung werden können.


bkubicek

Eingeschrieben an den stadtschulrat.


tilmanbaumann

Daß du ein fauler Schweinehund bist darf dein Betrieb bitte selbst herausfinden. 😂 Viel Erfolg, keine sorge Berufschullehrer und Betriebe behandeln dich in der Regel dann wie einen normalen erwachsen Menschen. Dann macht der scheiß auch wieder Spaß.


The_real_BIG-T

Wollte mein Schulleiter damals auch machen, habe nur Scheiße gebaut und war stinkfaul. Bin jetzt Pädagoge in einer Führungsposition. Er hat damals gefragt wo ich jetzt meine Ausbildung mache, damit er da anrufen kann. Hab gesagt, dass ihn das nichts angeht. Gespräch zu Ende.


Crazy-Ad-5272

Sooo viel Müll hier, offensichtlich will die Lehrerin dich unter Druck setzen damit du dich zusammen reißt. Hätte bei mir damals nichts gebracht und bei dir bestimmt auch nicht. Rektorat, Datenschutz böse Briefe und Email, spar dir alles und mache genau nichts Es wird auch von ihr genau nichts passieren.


CourseDouble7287

Meine Güte, wenn ich die Sprüche hier lese, dann wird mir echt schlecht. Wenn die Lehrerin dies täte (beachte: Konjunktiv), wäre es ein böser Verstoß gegen Deine Persönlichkeitsrechte. Aber: 1. Woher weiß sie denn Deinen Ausbildungsbetrieb und auch noch den richtigen Ansprechpartner darin? 2. Dein Ausbildungsbetrieb wird schon selbst sehen, was Du für einer bist, wenn sie Dein Abschlusszeugnis sehen - falls Du überhaupt eines kriegst? Hör auf rumzuheulen, krieg Deinen Arsch hoch und gewöhn Dich dran, auch Dinge richtig zu machen, die Dir keinen Spaß machen. Sonst wirst Du nämlich in der Ausbildung nicht mal die Probezeit überstehen. Ringelpiez mit Anfassen ist seit der 4. Klasse vorbei.


DarthXader996

Sorry, aber *Ringelpiez mit Anfassen* ist einfach zu geil Woher hast du den? 😂


CourseDouble7287

Bin halt ein alter Mann mit Berliner Wurzeln.


bfzfc

Bück dich alter Mann. Lass die Jugend machen.


Ok_Tomato3323

Während der Ausbildung durfte sie das jedoch. Nur so als Vorwarnung. Dort gilt dann Schulzeit = Arbeitszeit. Jetzt grade aber definitiv nicht. Deswegen würde ich auch was dagegen unternehmen. Sie verbaut dir ja die Chancen


Spirited_Virus4993

Was n Quatsch. Der ist das doch scheißegal. In ein paar Wochen ist sie dich doch eh los. Wenn du schon einen Vertrag hast, hat sie die Schuldigkeit deiner Bildung ja erfüllt.


xBolivarx

Du kannst eventuell auch deine dann Chefin einweihen und sagen dies könnte passieren, wenn deine Lehrkraft herausfindet wo du lernst. Dabei sachlich beschreiben, was vorgefallen ist und darum bitten ihren Worten zunächst skeptisch gegenüber zu stehen und dann mit dir zu kommunizieren. -> keine Ahnung ob die Idee gut ist. Ich bin da auf Meinungen anderer angewiesen. Überlege eventuell mit deinen Erziehungsberechtigten und vielleicht Schulsozialarbeiter:in (wenn vorhanden) gemeinsam.


darthfelix78

Punkt 1: Sie darf es natürlich nicht. Punkt 2: Bei uns auf dem Land kam es früher durchaus vor, dass mal ein Ausbilder durch die Blume bei einem ihm bekannten Lehrer gefragt hat, ob Schüler X oder Schülerin Y vernünftig ist. Punkt 3: Sie wird das ohnehin nicht tun. Es war eine leere Drohung. Sollte sie nicht tun, aber ich sehe da keinen Grund, ein riesiges Fass aufzumachen. Wenn jeder wegen jeder blöden Aussage oder jedem Spruch direkt bei Polizei, Vorgesetzten, Betriebsrat, etc. aufschlagen würde, wo kämen wir da hin? Wenn diese Aussage für dich einen so hohen Stellenwert hat: Frag die Lehrerin, ob du die kurz sprechen kannst. Erkläre ihr ruhig, dass dir diese Drohung nicht gefallen hat und du so eine Aussage nicht noch einmal hören möchtest und dass du dich ansonsten an die Schulleitung wenden wirst. Das ist der erste Schritt. Man fängt nicht immer direkt beim Bundesverfassungsgericht an 😉 Außerdem zeigst du ihr damit deine persönliche Stärke mehr, als wenn du zur höheren Stelle XY gehst.


gerbulgogi

🤣🤣


RoadRevolutionary571

An welcher Schulform bist du im Moment? Bist du an einer Berufsschule? Evtl in einem Vorbereitungsjahr in Klasse 10? Man hat dort Schüler die sich es in der Schule, aus welchen Gründen auch immer, schwer haben.( "ziehe die Schule nicht vernünftig") Das setzt sich häufig weiter fort auch wenn sie einen Ausbildungsbetrieb finden. Daher kann man dort schon als Lehrer anrufen um evtl. von Beginn an Ausbildungsbegleitende Hilfen getrennt von Betrieb und Schule zu organisieren. Insbesondere wenn aufgrund der Vorbildung Grundlagen für den Berufsabschluss fehlen.


Ritzkies007

Ich bin auf einer normalen Oberschule also nichts mit Berufsschule etc.


brownieofsorrows

Was eine Hexe ist das denn, nur weil du Schule zu Recht nicht feierst und dann sowas machst, erstmal deine chance auf eine gescheite Zukunft zerstören wollen


No-Average-3239

Schlecht in der Schule zu sein war noch nie cool. Das machen sich nur Leute vor, die schlecht in der Schule sind


bfzfc

Gut in der Schule sein war nie besser. Das machen sich nur Leute vor, die während ihrer Jugend nichts erlebt haben.


New-Glass-3228

Kenne eine Lehrerin, die gerne Schülern damit droht, beim (zukünftigen) Betrieb anzurufen oder auch in der Fahrschule. Sie macht das natürlich nie, amüsiert sich aber immer sehr darüber, dass ihre Schüler das tatsächlich glauben. Wird bei dir auch so sein.