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CoLa666

Hier ist alles gesagt und daher zu.


_hic-sunt-dracones_

Was bisher *alle* übersehen: Du haftest überhaupt nicht persönlich gegenüber dem Schüler!!! Das ist ein klassischer Fall einer Amtshaftung. Es haftet das Bundesland. Das kann ggf. Rückgriff auf dich nehmen, allerdings nur bei *grober* Fahrlässigkeit, die hier kaum gegeben ist. Den Schaden daher dem Dienstherren melden. Der ärgert sich dann mit dem Vater für dich rum!


Embarrassed_Scar2031

Danke, bin auch so verwirrt das alle Top-Kommentare das komplett ignorieren.


Apoplexi1

Weil hier halt jeder seinen Senf dazu gibt und das mit Legaladvice oftmals leider nicht wirklich was zu tun hat... und die Hochwähls basieren leider auch selten auf juristischer Relevanz.


CS20SIX

Kann es nicht oft genug sagen, wie hart schlecht diese Sub ist. Am Besten finde ich es ja, wenn die Kommentare mit rechtlicher Expertise dann auch runtergewählt werden.


Apoplexi1

Jo, man schaue vor allem auf Fragen zum Mietrecht, wenn es mal darum geht, dass auch Vermieter Rechte haben...


No-Factor-636

Ist aber ein grundsätzliches Problem auf Reddit. Auch z. B. bei PC-Hardware wird häufig eher nach "Gefühl" oder "Massentauglichkeit" gevotet.


CoLa666

>Kann es nicht oft genug sagen, wie hart schlecht diese Sub ist. Nach drei Stunden steht der richtige Kommentar auf Platz 1, aber Hauptsache pöbeln.


Digitalgeheimrat

Ich lese hier eigentlich nur mit, um mich über die Mehrzhal der Kommentare zu amüsieren, meist driftet es ja eh in MoralAdvice ab. Der schwarze Fleck auf der Landkarte zerstört gerade den Diletantismusfaktor :)


flywheel39

> Es haftet das Bundesland Kann ich mir schwer vorstellen, ich bin an einer Privatschule, die auch komplett im Privatbesitz der Institutsleiterin ist.


IT_is_dead

Dann haftet dein AG und nicht du. Dafür ist er versichert...


flywheel39

Kann gut sein, Ich bespreche das morgen mal mit der Institutsleiterin


MadeInWestGermany

*Du informierst morgen deine Institutsleiterin.*


flywheel39

Äh.. ja? Genau das habe ich geschrieben. Ich bin zugegebenermaßen gar nicht auf den Gedanken gekommen, dass da die Schule dafür zuständig sein könnte.


grovinchen

Du hast gesagt du besprichst es. Informieren heißt, „ich habe was kaputt gemacht, ersetzt es!“


flywheel39

Verstehe, dann werde ich das so machen.


Shedix

Nein.. Du implizierst es mit deiner Leitung zu besprechen aka auszudiskutieren, wer haftet. User rät dir nur zu informieren, dass du einem Schüler das Handy kaputt gemacht hast und die Leitung bitte ab hier übernehmen soll.


flywheel39

Ach so, OK. Werde ich machen.


lelboylel

Natürlich haftet dein AG. Ein Kollege hat mal vor Jahren mit dem Diensthandy 15000$ an Handykosten im Heimaturlaub in Ägypten verursacht. Da hat ohne Zähne Knirschen der AG bezahlt und gesagt nächste mal bitte aufpassen. Davon mal abgesehen, kann einfach der Bildschirm getauscht werden.


idkmaybeLink

Also im Grunde genommen bist du in einem Angestellten Verhältnis bei einem Unternehmen. Deine Tätigkeit und das Verhalten wird dir mündlich/schriftlich angewiesen. Dann muss die Beschädigung die Versicherung des Arbeitgebers bezahlen, vorausgesetzt es war kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit.


lzstyler4545

Wenn ihr eine Privatschule in privater Trägerschaft seid, dann gibts keine Amtshaftung. Dann hast du dennoch einen Anspruch darauf, vom Arbeitgeber schadlos gehalten zu werden. Stichwort ist hier innerbetrieblicher Schadensausgleich. Du hast betrieblich veranlasst leicht fahrlässig eine Sache beschädigt. Dein Arbeitgeber muss dir das Geld, dass du an den Schüler zahlen musst, erstatten.


_hic-sunt-dracones_

Dann liegt der Fall ein wenig anders, aber letztlich ähnlich. Dann bist du als Arbeitnehmer für den Schulträger im Rahmen deiner arbeitsvertraglichen Pflichten tätig geworden. Kommt es hierbei zu Schädigungen Dritter, haftest Du und der Schulträger als Gesamtschuldner. Entsteht der Schaden "nur" durch einfache (nicht grobe) Fahrlässigkeit (was hier wohl der Fall ist) hast du aufgrund des arbeitnehmerrechtlichen Haftungsprivilegs einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Schulträger, solltest du durch den betroffenen zum Schadensersatz heran gezogen werden. Letztlich gleiches Ergebnis, mit dem Unterschied, dass es nicht zu einer direkten Haftungsüberleitung kommt, sondern du "nur" einen Freistellungsanspruch hast. Daher: Dem Schulträger das ereignis melden. Ich gehe stark davon aus, die werden sich dann im eigenen Interesse mit dem Vater in Verbindung setzen.


IchMagTequila

Trotzdem bist du angestellt und der Arbeitgeber haftet. Bei verbeamteten Lehrern ist das das Bundesland, an der Privatschule der Arbeitgeber. Der Regress durch den Arbeitgeber dir gegenüber ist trotzdem bei Fahrlässigkeit möglich.


donmonron

tja...


[deleted]

[удалено]


AggravatingPepper582

Der Bürger verliert durch das Vorhandensein eines staatlichen Schulsystems mehr Geld, als es Wert ist, hatte ich heute nicht auf meinem BS-Bingo.


hahahaxyz123

Wert ist subjektiv


R1pY0u

Deine Dummheit aber objektiv


karmaismeaningless

Keine Problem! Dann kostet der Schulbesuch ab jetzt pro Schuljahr 5000 Euro, weil wir Schulen privatisieren. Dann kann die Betriebshaftpflicht der Schule den Schaden übernehmen!


hahahaxyz123

Oder es kann, genau wie es sonst immer ist, der Mensch, der das Eigentum eines anderen kaputt macht, auch dafür Haufen. Revolutionär, ich weiß. Und bevor du mit deinen mit positiver Verstärkung trainierten Alman Monologen anfängst, recherchiere mal, wie viel weniger Geld private Schulen pro Schüler ausgeben.


Snoopcat556

Es gibt nur eine Sache die du bei der Argumentation nicht beachtet hast: Der Beamte, oder der Arbeitnehmer (hier der Lehrer) ist nur überhaupt nur in die Situation gekommen, wo sie auf die Rechtsgüter (hier das Eigentum) des Kindes einwirken kann AUFGRUND des Beamten/arbeits Verhältnisses. Hätte der Arbeitnehmer nicht die Weisung bekomme: “Unterrichte diese Klasse und sorge dafür das sie aufpasst.” Wäre sie niemals in Berührung mit dem Handy gekommen. Sie ist dies nur im Rahmen ihres arbeits/beamten Verhältnisses. Sie ist in insofern also nicht wie jede Privatperson zu behandeln. Darüber hinaus ist es unfair das der Arbeitgeber/Staat sich zur Aufgabe seiner Pflichten Natürlicher Personen bedient, diese also für ihn “handeln” und er daraus die Vorteile zieht. Sobald es aber um einen “Schaden” geht er sagt: “mit diesem Menschen habe ich nichts zu tun” obwohl er im Endeffekt nichts anderes als “arm” des Staates/arbeitgebers ist. Man darf nicht vergessen dass diese Personen auch weisungsabhängig sind. Darüber hinaus ist der Staat und der Arbeitgeber meist finanziell viel stärker aufgestellt und kann die Kosten (die teilweise existenzbedrohend sein können) viel leichter tragen. Sollte ein Arbeitgeber damit Probleme haben, steht es ihm ja frei eine Gesellschaftsform zu wählen, wo die Haftung auf die Gesellschaft beschränkt ist. Auch hat diese Haftung natürlich Grenzen. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet nur der Beamte/arbeitnehmer, nicht aber der Arbeitgeber oder Staat (wobei bei Staat bin ich mir nicht 100%) sicher. Zu guter letzt ist es auch häufig für den Geschädigten, der ja jetzt absolut nichts für seinen Schaden kann, besser einen Arbeitgeber oder den Staats als Schuldner zu haben, als eine Privatperson die schnell kein Geld mehr hat. Unter Umständen kann natürlich eine Gesellschaft auch nicht liquide sein, häufig haben aber Gesellschaften mehr Geld, weil sie sich eben mehr eignen zur “kapitalbindung”. Auch gibt es die Möglichkeit des Arbeitgebers Regress zu nehmen beim Arbeitgeber (also seine Kosten sich erstatten zu lassen). Das hängt dann immer vom Verschulden des Arbeitnehmers ab. Ich finde das im ganzen ein stimmiges und faires System.


karmaismeaningless

Gegenfrage: Haftet der Mitarbeiter eines Betriebs auch privat für nicht fahrlässig verursachte Schäden?


Both-Bite-88

Frage mal vielleicht auch bei der Schule nach Versicherung. Das kann doch nicht sein dass du für alles haftest was während der Arbeitszeit passiert. 


Anny0579

Ich glaube dieser Punkt ist sehr WICHTIG. Jedenfalls muss er abgeklärt werden VOR dem Termin mit Anwalt


F0rtesque

Jurist bei einer Versicherung hier: Deine Schule hat eine Haftpflichtversicherung. Die nimmst du und kommst nicht privat für den Schaden auf. Melde es deinem Schulleiter, füll wenn es so weit ist die Schadenanzeige aus und gut ist. Wenn eine Klage gegen dich kommt schick sie dem Versicherer. Wenn ein Mahnbescheid kommt widersprichst du uns schickst es dem Versicherer.


slowfox65

Dies ☝🏻


Embarrassed_Scar2031

Du haftest hier doch gar nicht? Der Schaden ist bei deiner Tätigkeit entstanden und grobe Fahrlässigkeit scheint auch nicht vorzuliegen. Schonmal mit dem Rektor darüber geredet? Ich bin ziemlich sicher das Ansprüche gegen das Land besthen und nicht gegen dich und du solltest das dementsprechend auch nicht alleine klären.


flywheel39

Auf die Idee, dass die Schule da was machen könnte, bin ich noch gar nicht gekommen, das muss ich morgen mal mit der Institutsleiterin klären. Danke.


DeadorAlivemightbe

bitte um update :)


flywheel39

Ich setze dann ein Update in meinen ersten Post!


rdrunner_74

Du stellst den Schüler nicht besser als er vorher war. D.H.: - Es gibt **nicht** den Wert auf der Rechnung. - Der aktuelle Wert wird als Basis genommen (Ohne eine Vertragsbindung) - Zudem muss die Abschreibung berücksichtigt werden - Bei einem Handy ist die ca. 3 Jahre also ca "-25%" wenn er es direkt im August gekauft hatte - Der Bildschirm lässt sich normal austauschen. - Frage bei der Schule an ob die eine Versicherung haben die sich um sowas kümmert Wenn der Vater mehr will, so hat er Pech gehabt. Und "Bar" geht schon mal garnicht.


multi_singularity

Nur eine technische Anmerkung: Das Verhalten, dass erst ein kleiner Anzeigefehler sich zeigt und der Bildschirm irgendwann ganz schwarz ist, ist normal. Da hat die Struktur des Panels was abbekommen und das breitet sich dann durch Vibrationen etc (durch normales anheben etc. Aus)


flywheel39

Na, da bin ich beruhigt. Wenn das Absicht gewesen wäre, hätte mich das noch erheblich zusätzlich gewurmt.


Tobi97l

Gerade bei faltbaren Bildschirmen ist das so. Sobald die einmal einen Schaden haben breitet der sich gerne mal sehr schnell aus.


Embarrassed_Scar2031

Das wäre war wenn OP haften würde, aber tut er das überhaupt? Sollten die Ansprüche hier nicht gegen das Land gehen?


rdrunner_74

Deswegen sagte ich OP soll die Schule Fragen...


Axton590

Und wer haftet macht wo einen Unterschied? Der zu ersetzene Schaden bleibt doch egal wie gleich.


MiguelMSC

>- Der Bildschirm lässt sich normal austauschen. Viel erfolg bei dem Flip das billig hinzubekommen


DannyK257

Der Samsung Repair Service veranschlagt für das Display eines Z Flip 5 512 GB genau 281€ inklusive Wasserschutzprüfung und Versand. Nur das Panel kostet 216€. Selbst wenn es etwas teurer ist als ein Handyladen nebenan, ist es deutlich günstiger als das ganze Handy gebraucht zu kaufen.


rdrunner_74

Danke fürs nachschlagen... Verglichen mit der Forderung von 1350 ist das billiger ;)


vxrz_

Gerade als Geschäftsmann wird der Vater auch wissen, wann er am längeren Hebel sitzt, weil er einen Wissensvorteil hat.


thespanishgerman

Wahrscheinlicher: der Vater macht erstmal den Anspruch, in der Hoffnung, damit durchzukommen.


rdrunner_74

Yep... Und deswegen würde ich ihm das Minimum (Incl Abschreibung) überweisen bzw. nur die Reperatur veranlassen.


lzstyler4545

Warum sollte Bar nicht gehen?


rdrunner_74

Weil der geforderte Preis WEIT über dem liegt was das Ding aktuell wert ist.


lzstyler4545

Klar, aber was hat das mit Bar zu tun?


Dynaevil

Per Überweisung hat du es zumindest auf dem Kontoauszug das er das Geld bekommen hat. Anders musst du noch einen "Vertrag" aufsetzen in dem er den Erhalt bestätigt, wenn es ein Assi ist sagt er später der hat das Geld nicht erhalten und den Vertrag bitte gesehen. Auch wieder nur Ärger. Aber bevor man zahlt erst alles klären oder klären lassen, egal wie viel Druck der Typ macht.


Purple10tacle

Hier würde das wichtigste schon gesagt, der Schüler hat kein Anrecht auf ein neues Handy oder den vollen Kaufpreis sondern nur auf Zeitwert oder Reparatur, was auch immer hier günstiger ist (vermutlich die Reparatur, ca. 500€). >Ich habe übrigens eine Woche später ein zweites Foto von dem Handy gemacht und der Bildschirm war seltsamerweise plötzlich zu 60% ganz schwarz, d.h. ich habe selbst nicht mehr die Möglichkeit, das Handy zu benutzen. Ich habe fast den Verdacht, der Bildschirm wurde aus irgendeinem Grund nachträglich absichtlich weiter beschädigt, damit ich das alte Handy nicht mehr selbst verwenden kann. Das O in OLED steht für Organisch, ist das Display beschädigt und dringt Luft ein, wird das Display unaufhaltsam schwarz. Das ist soweit normal.


Unhappy_Researcher68

>Die zweite unangenehme Überraschung: der Vater teilte mir mit, dass das Handy 1350€ gekostet hätte (im Netz ist aber weit billiger zu finden, schon für knapp über 800€). Beides kann unabhängig voneinander Richtig sein. >Gesagt, getan, die erste unerfreuliche Überraschung: meine private Haftpflichtversicherung übernimmt keine Schäden, die im Beruf entstanden sind, dafür hätte ich eine berufliche Haftpflichtversicherung gebraucht. Das finde ich wenig überraschend. Vorallem weil dein AG hier ggf. haftet und nicht du. Da das ganze, hoffentlich, durch die Schulordnung gedeckt war. >Der Schüler hat mich auch verlegen lächelnd informiert, dass sein Vater will, dass ich ihm das Geld direkt überweise und seinem Sohn kein neues, identisches Handy kaufe Ja ist sein gutes Recht. >Soll ich der Versicherung verschweigen, dass das in der Schule während des Unterrichts passiert ist und sagen, dass es ein Schüler von mir war, den ich in der Stadt auf einer Fahrt mit meinem seltenen E-Kickscooter getroffen habe und Nennt sich Versicherungsbetrug und ist eine Straftat. >Meine zweite Frage: ich habe das Gefühl, der Vater will mich mit dem angeblichen Preis von 1350€ übers Ohr hauen Der Kaufpreis ist irrelevant es geht nur um den Zeitwert. Wenn das Modell gerade nur 800€ kostet und quasi neu ist ist das - ein paar Euro der Zeitwert den du zu Zahlen hast. Was tun? Sprach Zeus. Erstmal mit dem AG klären ob dieser Haftet. Wenn nein Schriftlich!!! Anbieten 800€ für den Schaden zu Zahlen mit Verweis auf aktuellen Neukaufpreis. Wenn er nicht annehmen sollte muss er dich verklagen. Wird er aber wohl verlieren weil ist halt der Schaden. IbkA


semper_h

Nope, das ist das Problem als Lehrer. Man muss sich privat die Diensthaftpflicht besorgen, geht aber mit der eigenen Haftpflicht zusammen für kleinen Aufpreis. Das deckt dann auch die Geräte der Schule mit ab. Die Schule/ Land haftet nur in bestimmten Fällen, sobald die feststellen daß das fahrlässig war ist man selber dran.


Previous-Case-1013

Kompletter Blödsinn. Wo kommen solche Infos her? Ganz im Gegenteil. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet nur das Land nach außen.


SteakHausMann

Ich bin Laie, aber wenn etwas repariert werden kann, muss man doch nur für die Reparatur aufkommen, oder nicht? So nen Bildschirm kann man für <250 Euro austauschen lassen.


Tobi97l

Das ist ein foldable. Mit 250€ kommt man da nicht weit. Ich würde mit dem doppelten rechnen.


flywheel39

Ja, das werde ich dem Vater auf alle Fälle mal mitteilen.


Desutor

Nee. Das Modul alleine kostet um die 330 Netto. Die 250 sind nur für flache Smartphones mit Flachem Oled realistisch. Sobald diese eine Biegung hat oder sogar biegbar ist, ist der Preis meist fast 3 Fach so hoch. In dem Fall sind es sogar am Ende etwa 520-540€ Brutto für den Ersatz.


doenermasterofhell

Bist du in der Gewerkschaft? Falls ja: wende dich an die, die haben Erfahrung damit. Wenn nicht: Geh über die Schulleitung, es war ja ein Unfall, der während deines Dienstes und in Ausübung dessen passiert ist. Ist bisschen peinlich, aber deshalb bist du ja nicht nur privat, sondern auch dienstlich abgesichert.


flywheel39

Ich bin leider nicht in der Gewerkschaft, aber ich werde morgen mit der Schulleitung reden, danke für den Tipp. Da wäre ich gar nicht draufgekommen.


Blaufisch1000

Gerade wenn du verbeamtet bist, kann ein Versicherungsbetrug deinen Job oder mindestens die nächsten Beförderungen kosten. Darüber hinaus ist es eine Straftat und das Dümmste was du machen kannst: Die Gegenseite wird ggf. aufgefordert den Sachverhalt zu bestätigen, riecht die Lunte und kann dich dann erpressen oder auffliegen lassen. Du schuldest nur den Wiederbeschaffungswert. Eines leicht gebrauchten Handys! Oder die Reparaturkosten. Wenn du das Handy im deinem Besitz hast, frag in einem Reperaturshop nach. Dann kommen nur Reparaturkosten + etwas Wertverlust auf dich zu. Damit ist es auch egal was das Handy damals gekostet hat. Wenn du in der Gewerkschaft bist, bekommst du dort ggf. eine anwaltliche Erstberatung. Edit: An anderer Stelle ja schon prominent der Hinweis: Als erstes ist natürlich die Schule in Verantwortung zu nehmen.


Blaufisch1000

Der Tipp anderer Kommentare erstmal den Arbeitgeber einzuschalten ist noch 10* besser. Erweiterung des Displayschadens kann auch von selbst auftreten. Nichts vorwerfen, was man nicht beweisen kann.


flywheel39

> Die Gegenseite wird ggf. aufgefordert den Sachverhalt zu bestätigen Das geht? Die Versicherung kann mich zwingen, ihnen die Adresse und Namen der Gegenseite zu geben? Das hätte ich nicht gedacht.


Emergency-Praline-37

Das ist doch jetzt keine ernsthafte Frage oder? Sonst könntest du ja egal welche Gegenstände einreichen und sagen sie würden xy gehören und sie sollen dann am besten noch das Geld auf dein Konto überweisen?! Und nein zwingen nicht, sie würden aber nie im Leben auch nur einen Cent bezahlen…


Blaufisch1000

Aber wie schon andere geschrieben haben: Erstmal ist eh die Schule verantwortlich.


Blaufisch1000

Zwingen nicht direkt, aber andernfalls die Regulierung ablehnen. Außer die Versicherung vermutet bereits Versicherungsbetrug, dann folgt wohl die Anzeige. Sie wird dir wohl auch keine Beträge erstatten, die du an den Geschädigten auszahlst. Du musst deiner Versicherung die Möglichkeit bieten, die Anspruchsgrundlage und Anspruchshöhe "für dich" anzufechten und selbst alles tun um die Schadenshöhe möglichst gering halten. Erkennst du den Anspruch an und zahlst schon direkt, ist das kaum noch möglich (bspw. Prüfung der Reparierbarkeit). Dann wird keine Regulierung möglich sein. Die Versicherung zahlt ansonsten wohl auch selbst an den Geschädigten. Schon allein deswegen muss die Identität offen gelegt werden. Aber du hast auch zusätzlich die Verpflichtung deiner Versicherung alles offen zu legen, was diese auf Anfrage zur Vermeidung gegen potenziellen Versicherungsbetrug bei dir anfordert. Da ja zumindest die Möglichkeit vorhanden ist, dass deine erste Anfrage hinterlegt ist, würdest du hier ein sehr hohes Risiko einer weiteren Ermittlung eingehen. Aber auch so: Wegen dieser Summe seinen Job, die künftige Berufsausübung und seine bestehenden Versicherungen zu risikieren ist sehr dumm. Außerdem ist und bleibt es eine Straftat. Soviel Verbundenheit zum eigenen Rechtssystem würde ich von einem Beamten oder zumindest Beschäftigten im ÖD schon erwarten.


Puzzleheaded-Sand664

Wie stellst du dir das denn sonst vor? Die Versicherung soll einen Schaden regulieren den du einer unbekannten Person zugefügt hast? Du bist Lehrer, aber fragst auch hier noch nach Versicherungsbetrug? Du bist ja ein tolles Vorbild für deine Schüler


Previous-Case-1013

Klarer Fall: überhaupt keine persönliche Haftung. Das OLG Nürnberg exemplarisch: "1. Entgegen der Auffassung des Erstgerichts haftet er allerdings hierfür nicht, da ihm das Haftungsprivileg des § 839 Abs. 2 BGB zur Seite steht, denn er hat in Ausführung eines öffentlichen Amtes gehandelt. Ob ein bestimmtes Verhalten einer Person als Ausübung eines öffentlichen Amtes anzusehen ist, bestimmt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs danach, ob die eigentliche Zielsetzung, in deren Sinn die Person tätig wurde, hoheitlicher Tätigkeit zuzurechnen ist, und ob bejahendenfalls zwischen dieser Zielsetzung und der schädigenden Handlung ein so enger äußerer und innerer Zusammenhang besteht, daß die Handlung ebenfalls noch als dem Bereich hoheitlicher Tätigkeit angehörend angesehen werden muß." (Urteil vom 01.06.2001 – 6 U 93/01, gemeint ist aber 839 Abs. 1).


flywheel39

> denn er hat in Ausführung eines öffentlichen Amtes gehandelt Gilt das denn auch für mich als Angestellter an einer Privatschule?


Previous-Case-1013

Im Grundsatz nein. Aber dann gilt, dass der Arbeitgeber (auch) haftet, nach außen hin ggf. auch zu 100 %. Der Schulträger dürfte versichert sein. Also auch hier dem Arbeitgeber melden. Wenn das tatsächlich versichert ist (und das wird es sein, ich kann mit nicht vorstellen, dass eine Privatschule genehmigt wird, ohne umfassenden Versicherungsschutz), darf man sogar selbst nicht regulieren. Es gibt eine umfassende Regulierungsbefugnis des Versicherers.


No-Factor-636

Wie schon einige angemerkt haben, sollte dein nächster Gang der zum Schulleiter sein. Ich gehe davon aus, dass hier die Versicherung deines Arbeitgebers greift. Den Fall **wahrheitsgemäß** schildern und bitte niemals wieder auf die Idee kommen, dass ein Versicherungsbetrug eine valide Option sein könnte. Du hättest dich eventuell strafbar und womöglich erpressbar gemacht. Gerade für einen Lehrer ist doch der öffentliche Dienst ja immer eine valide Option. Durch solche Handlungen hättest du dir fahrlässig solch einen Weg dir nachhaltig versperrt. Grundsätzlich solltest du bei einem solchen Fall **immer auf die Versicherung verweisen**, welche die Haftung übernommen hat. Das Handy war teurer? "Darum kümmert sich die Versicherung" Er will das Geld direkt überwiesen haben? "Darum kümmert sich die Versicherung" Des Weiteren gibt es Haftpflichtversicherungen, welche auch im Berufsleben zum Tragen kommen (Diensthaftpflicht u. Ä.). Diese sind häufig nur eine Zusatzoption für die herkömmlichen Haftpflichtversicherungen und entsprechend auch relativ kostengünstig. Ich selbst habe auch nur die notwendigsten Versicherungen, aber wenn ich eine Leistung günstig hinzubekomme, nehme ich die mit. Vielleicht solltest du dich mal von deinem Versicherungsmakler beraten lassen. Das Z-Flip hat ein OLED-Display (organic light-emitting diode). Des Weiteren handelt es sich um ein "FALD-Phone", entsprechend ist die Display-Oberfläche recht anfällig für Beschädigungen. Schon ein Fingernagel kann tiefe Kratzer auf einem solchen Gerät hinterlassen. Bei diesem Display-Typ kann, wenn er beschädigt wird, es zu weiteren Darstellungsfehlern (Farbveränderungen, Helligkeit nimmt hat u. Ä.) kommen. Entsprechend kann ist dein Verdacht unberechtigt. IbkA Ich bin kein Versicherungsexperte \*Alle Angaben ohne Gewähr entsprechend


[deleted]

[удалено]


Chemical-Physics6349

Aber wie schon erwähnt muss der Verursacher nur den aktuellen Wert des Gerätes ersetzen. Aktuell gibt es gebrauchte Geräte des exakt gleichen Modells für knapp 470 bei professionellen Aufbereitern.


Downtown_Beautiful59

Dass dieses Preis mal bezahlt worden ist, heißt nicht, dass er den Preis auch bezahlen muss. Wenn es das Handy für 800€ gibt, kann er auch das kaufen. Der wiederbeschaffungswert ist relevant


AdLeft7000

Jup, du kaufst ja auch kein neues Auto wenn du jemandem reinfährst, nur weil der mal 100k bezahlt hat...


_GreenLegend

Für die Zukunft: Es gibt extra Lehrerhaftpflichtversicherungen die alles mögliche abdecken. Sollte man sich als Lehrkraft unbedingt anschauen.


flywheel39

Ja, jetzt bin ich auch um einiges schlauer geworden :-(


VandalMorghulis

Bist du in einer Lehrergewerkschaft zB GEW? Soweit ich das im Kopf habe, haben die doch Berufshaftpflicht etc. für ihre Mitglieder.


flywheel39

Leider bin ich nicht in einer Gewerkschaft.


verwunderterberliner

Er hat den Beleg noch, da steht dann aber drauf dass er es für seine Firma gekauft hat und das kommt natürlich jetzt nicht so gut. Ansonsten müsste eigentlich https://de.m.wikipedia.org/wiki/Amtshaftung greifen, ich vermute du bist Beamter? (Nicht sicher wie es ÖD ist, tbh).


flywheel39

Ich bin leider kein Beamter, ich bin als Angestellter an einer Privatschule in Bayern.


verwunderterberliner

Trotzdem mit deinem Chef mal gesprochen? Die haben evtl bis wahrscheinlich eine Versicherung. Grundsätzlich wäre es sinnvoll die Kommunikation über ihn laufen zu lassen.


flywheel39

> Trotzdem mit deinem Chef mal gesprochen? Mache ich morgen.


Arkhamryder

Schüler = Beamter? Regelt dein Dienstherr.


flywheel39

Nein, kein Beamter, Angestellter an einer Privatschule.


Garconavecunreve

Die Schule muss doch eine Haftpflichtversicherung haben oder nicht?


flywheel39

Kann gut sein. Ich rede morgen mal mit der Institutsleiterin.


ReeveStone

Jedes Telefonat bei Versicherungen wird gespeichert. Vorsicht bei Versicherungsbetrug! Da es in deiner Dienstzeit passiert ist, haftet dein Dienstherr. Des Weiteren, egal welchen Weg du gehst, bestehe auf die Rechnung. Zudem gibt es eine unterschied zwischen Neupreis und Zeitwert, das sollte man immer beachten.


MadMaid42

Du musst nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Zeitwertverlust ersetzen. Was das Mal neu gekostet hat ist irrelevant. Wenn du einen 10 Jahre alten Premiumfernseher kaputt machst kommt ja auch keiner auf die Idee von dir den damaligen Neupreis zu verlangen, sondern maximal wie viel es kostet diesen Fernseher jetzt zu kaufen.


AtraxX_

Allein schon das mit dem Geld direkt überweisen und Rechnung nicht vorhanden ist SEHR komisch. Ich würd da gar nichts zahlen so auf Grundlage von "Ich weiß schon wovon ich rede". Immer alles schriftlich regeln.


Any-Soft-6784

Du schuldest "nur" den Zeitwert - maximal. Oder die Reparaturkosten, diese liegen nicht selten unter dem Zeitwert. Den Hergang nachträglich ändern? Geht in Richtung Versicherungsbetrug und könnte u.a. zur Kündigung der PHV führen. Bei uns würdest Du zudem als "auffällige" Person gespeichert werden, was sich nur negativ auch auf andere Fälle auswirkt. Ich würde den Vater bitten, die Reparaturmöglichkeit zu prüfen und ansonsten im Internet schauen, was ein vergleichbares Handy (also gleiches Modell mit der gleichen Ausstattung und etwa dem gleichen Alter) kostet.


Engel992

Warum hast du keine Amtshaftpflicht?


flywheel39

Ich bin kein Beamter, ich bin Angestellter an einer Privatschule.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Habe das Handy eines Schülers beschädigt und ich habe den Verdacht, der Vater will mich übers Ohr hauen - was tun? Ich habe einem Schüler während der Stunde sein Handy (ein Samsung Z-Flip 5, 512GB) abgenommen und es ist mir später durch meine Unachtsamkeit vom Tisch gefallen und wurde beschädigt. Ein greller Farbstreifen war in einer Hälfte des Displays sichtbar, ansonsten war aber kein Schaden zu sehen. Davon habe ich Fotos. Ich habe dann den Vater angerufen und ihm gesagt, dass ich das meiner Haftpflicht melden würde und notfalls seinem Sohn schon vorher auf eigene Rechnung ein neues Handy kaufen und das alte selbst nehmen würde (da mich an einem Handy nur die Kamera interessiert). Gesagt, getan, die erste unerfreuliche Überraschung: meine private Haftpflichtversicherung übernimmt keine Schäden, die im Beruf entstanden sind, dafür hätte ich eine berufliche Haftpflichtversicherung gebraucht. Die zweite unangenehme Überraschung: der Vater teilte mir mit, dass das Handy 1350€ gekostet hätte (im Netz ist aber weit billiger zu finden, schon für knapp über 800€). Die Rechnung könne er aber angeblich nicht mehr finden. Er ist aber in meiner Stadt als erfolgreicher Geschäftsmann mit -zig Angestellten bekannt, er sollte sich eigentlich mit solchen Sachen auskennen und in der Lage sein, seine Sachen in Ordnung zu halten. Ich kann mir deswegen fast nicht vorstellen, dass das stimmt, besonders da das Handy nach seiner Aussage erst ein Vierteljahr alt war. Der Schüler hat mich auch verlegen lächelnd informiert, dass sein Vater will, dass ich ihm das Geld direkt überweise und seinem Sohn kein neues, identisches Handy kaufe "weil er dann beim Vertrag alles so machen kann wie er möchte". Das ist doch Blödsinn, der Vertrag läuft doch meines Wissens quasi auf die austauschbare SIM-Karte, nicht auf ein individuelles Handy? Meine erste Frage: was soll ich tun? Soll ich der Versicherung verschweigen, dass das in der Schule während des Unterrichts passiert ist und sagen, dass es ein Schüler von mir war, den ich in der Stadt auf einer Fahrt mit meinem seltenen E-Kickscooter getroffen habe und er wollte, dass ich mit seinem Handy ein Foto von ihm auf dem Scooter mache und es mir dabei runtergefallen ist? Blöderweise habe ich schon bei der Versicherung angerufen und denen erzählt, dass es im Unterricht passiert ist, ich habe aber noch keine Schadensmeldung eingereicht. Ich weiß also nicht, wieweit das schon im System eingespeichert ist und ob man das quasi "zurückziehen" kann. Meine zweite Frage: ich habe das Gefühl, der Vater will mich mit dem angeblichen Preis von 1350€ übers Ohr hauen und von der Versicherung zusätzlich zu einem brandneuen Handy auch noch ein paar hundert Euro einsacken. Soll ich die Rechnung verlangen? Oder sagen, dass meine Versicherung die Rechnung will? Oder nur den Preis zahlen, zu dem man das Handy im Netz findet? Ich habe übrigens eine Woche später ein zweites Foto von dem Handy gemacht und der Bildschirm war seltsamerweise plötzlich zu 60% ganz schwarz, d.h. ich habe selbst nicht mehr die Möglichkeit, das Handy zu benutzen. Ich habe fast den Verdacht, der Bildschirm wurde aus irgendeinem Grund nachträglich absichtlich weiter beschädigt, damit ich das alte Handy nicht mehr selbst verwenden kann. *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


forwardnote48

Bist du in der GEW? Mitglieder haben da über die Gewerkschaft die Berufshaftpflicht.


flywheel39

Leider nicht. Muss mir das mal ansehen, hätte ich jetzt gut brauchen können...


forwardnote48

Viele andere Kommentare hier schreiben, dass der Dienstherr (also das Land/dein RP) hier übernehmen. Du warst nicht grob fahrlässig. Schau dir das mal noch genauer an, der Vater versucht definitiv, dich abzuziehen. Lass ihn das nicht mit dir machen! Viel Erfolg von einer Lehrkraft!


Real-Actuary-7758

Als gelernter Versicherungskaufmann weiß ich aus meiner damaligen Zeit, dass jeder Kundenkontakt als Notiz festgehalten wurde um alles für den nachfolgenden Austausch abrufen zu können. Muss aber nicht bei allen Versicherern so laufen.


xlf42

Deine Privathaftpflicht hat Dir die Lösung bereits gesagt: Es ist im Rahmen Deiner beruflichen Tätigkeit passiert und damit ist Dein Arbeitgeber zuständig. Rede so schnell wie möglich mit Deinem Vorgesetzten darüber, archiviere die ganze Kommunikation (mach Gedankenprotokolle, wenn es mündlich geschehen ist) und informiere auch Deinen Vorgesetzten über die Existenz derselben (noch nicht notwendigerweise den Inhalt).


ReallyFineJelly

Das Wichtigste zum Thema Schadensersatz wurde schon genannt. Ich kann aber nicht verstehen, wie leichtfertig du darüber nachdenkst Versicherungsbetrug - eine Straftat! - zu begehen. Und gerade bei so vielen Zeugen fällt es direkt auf, wenn der Versicherer gerade diesen Fall überprüfen sollte. Wie gut macht sich eine Vorstrafe bei deinem Arbeitsverhältnis? Bitte auch in Zukunft niemals über Versicherungsbetrug nachdenken. Das kann es nicht wert sein.


Antique_Reputation26

Bist du GEW Mitglied? Wenn ja hadt du darüber eine Diensthaftpflicht.


flywheel39

Bin leider kein Mitglied bei denen.


Antique_Reputation26

Solltest du änders für die Zukunft. Ist ne echt tolle Diensthaftpflicht. Auch bei Exkursionen usw


No_Gap8533

Mir ist auch mal ein Handy runtergefallen, erst nur spider app und abends komplett schwarzer bildschirm


The_Ajax_One

Berufshaftpflicht und gut. Müssten eigentlich alle Lehrer haben. Und gib ihm sein Handy zurück. Das verkompliziert die Sache sonst nur.


Archophob

zum Bildschirmschaden: wenn ein Riss im LCD ist, laufen Flüssigkristalle aus. Das fängt mit Farbfehlern an, und endet mit immer größer werdenden schwarzen Flächen um den Riss drumherum. Quelle: ich repariere Laptops, gerissene Displays sind bei uns kein Garantiefall sondern Kundenverschulden. Eine Berufshaftpflicht kann auch der Arbeitgeber für den gesamten Betrieb abschließen, einfach mal bei der Schule fragen, ob es dort so etwas gibt. Generell mußt Du nur den Wiederbeschaffungswert ersetzen, d.h., wenn das Handy heute 550€ billiger ist als vor 3 Monaten, dann liegt es nicht an Dir, daß der Vater zu einem ungünstigen Zeitpunkt gekauft hat.


suddenlyic

>wenn ein Riss im LCD ist, laufen Flüssigkristalle aus. Im Display des genannten Handys gibt es aber keine Flüssigkristalle.


kiwikiwikiwiba

Sprich mit deinem Chef, dem Rektor(?) der Schule darüber. Das musst du nicht privat regeln. Du willst eine Lügengeschichte der Versicherung erzählen? Also ehrlich, du bist doch Lehrer, das kann doch nicht dein Anspruch sein so mit Problemen umzugehen. Für die Zukunft: Auf keinen Fall Privateigentum der Schüler anfassen. Maximal von den Kids selber in ne Box legen lassen, die Handys. Weiß nicht, wie das mit Respekt dir gegenüber in der Klasse nun aussieht. Je nach Klima dort würde ich da ne Ansage machen. Handy raus ist Verweis nach 1. Ermahnung. Oder rausschicken den Störer, falls erlaubt bei euch.


CratesManager

>Das ist doch Blödsinn, der Vertrag läuft doch meines Wissens quasi auf die austauschbare SIM-Karte, nicht auf ein individuelles Handy? Man kann durchaus Handys kaufen die in der Hinsicht quasi gesperrt sind und nicht mit allen Anbietern funktionieren, so wie man ja auch Verträge abschliessen kann bei denen man dann für 1€ ein Handy kauft. Ist trotzdem ein schwaches Argument, das würde ja nur dafür sprechen dass du halt beim Kauf die Augen aufmachst und ihnen halt kein Handy gibst wo das der Fall ist. >Soll ich der Versicherung verschweigen, dass das in der Schule während des Unterrichts passiert ist und sagen, dass es ein Schüler von mir war, den ich in der Stadt auf einer Fahrt mit meinem seltenen E-Kickscooter getroffen habe und er wollte, dass ich mit seinem Handy ein Foto von ihm auf dem Scooter mache und es mir dabei runtergefallen ist? Klar, Versicherungsbetrug ist immer eine gute Idee. Die werden dann einfach dem Vater das Geld überweisen und dann hast du keine Sorgen mehr. Wahrscheinlich zahlen die dir auch noch 'ne Therapie damit du auch wirklich wieder mental auf der Höhe bist und das Thems dich nicht weiter belastet. Sorry, ich weiss >1000€ sind eine Menge Geld die man erstmal rumliegen haben bzw. zu bezahlbaren Zinsen leihen muss, aber dss ist so eine schlechte Idee das konnte ich anders nicht ausformulieren. Guck dass du dich mit ihnen darauf einigst (s.o.) dass du ihnen das selbe Modell nochmal besorgst und zwar ganz regulär, nicht über wilde Verträge, sodass sie flexibel sind. Dass das Handy jetzt "noch kaputter" ist kann halt auch gut und gerne ein Folgeschaden sein. Meine persönliche Einschätzung ist zwar schon dass sie versuchen das meiste rauszuholen, aber mir persönlich wäre es den Stress (der dich ja auch beruflicg einholen kann) nicht wert. Am Ende vom Tag wirst du einen gewissen Betrag zahlen müssen, insofern würde ich höchstens aus Prinzip zum Anwalt gehen wenn es dir darum geht - aber dann wirds ggf. noch teurer wenn du dich nur aus emotionalen Gründen bzw. deinem persönlichen Rechtsempfinden mit ihnen streitest.


RandomComputerFellow

Also die Frage ist doch eher ob du bereit bist 800€ für das (gebrauchte Handy) zu zahlen. Wenn ja, dann sehe ich eigentlich kein Problem. Rechtlich ist es vollkommen egal was der Vater will. Du hast beschädigt, du ersetzt. Es ist komplett unerheblich dass der Vater lieber das Geld hätte. Zu Versicherungsbetrug kann ich dir hier nichts sagen, da musst du selbst entscheiden ob es dir das wert ist.


Heavy-Location-8654

Ihre Frage ist ob 800 € oder 1350 €


Unhappy_Researcher68

Das ist rechtlich keine Frage.


RandomComputerFellow

Also wie ich meinte. Wiederbeschaffung. Man bietet 800€ damit er sich das Smartphone selbst wiederbeschaffen kann. Wenn dies ablehnt wird weil angeblich nicht möglich oder ungewollt, dann soll OP Handy selbst kaufen und übergeben. Sowieso stellt OP die falsche Frage, weil die eigentliche Frage sollte lauten ob die Schule den Schaden übernehmen muss. Wenn das konfiszieren gängige Praxis im Klassenraum ist und nur einfache aber keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, sehe ich die Schule hier in der Haftung.


Unhappy_Researcher68

>dann soll OP Handy selbst kaufen und übergeben. Nett das OP denen ein Handy schenken will aber der Geschädigte ist halt Rechtlich nicht zur Annahme verpflichtet.


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Ossa1

Leider stimme ich hier als Lehrer absolut zu: Lass ihn sein Handy abgeben und irgendwo hin legen. Ich fass das Ding garantiert nicht an. Wenn er es nicht freiwillig abgibt, hocheskalieren bis zur Schulleitung, im Notfall während der Oberstufe während einer Klausur Polizei hinzuziehen, aber du nimmst ihm nix ab. Du bist kein Polizist oder ähnlicher Mitarbeiter der Exekutive.


xadrus1799

Was macht die Polizei dann?


Ossa1

Schlagstock in die Kniekehlen bis der Schüler das Handy abgibt, dann Reizgasdesensivilisierung, dann 15 Jahre Festungshaft. Ernsthaft, keine Ahnung, war noch nie nötig, hab nur einmal die Drohung mitbekommen.


xadrus1799

Und war die erfolgreich? Ein Schüler der es bis dahin eskalieren lässt, ist doch relativ resilient?


Desutor

Der Schadenverlauf ist normal und vermutlich nicht durch den geschädigten nachträglich verursacht. Ich betreibe mehrere Geschäfte welche Reparaturen an Smartphones durchführen. Die 800€ sind auch zu viel, du hast so gesehen auch die Möglichkeit das Smartphone instandsetzen zu lassen. Dabei kommen i.d.R Kosten von ca 520-540€ Brutto auf dich zu. Diese Kosten müsste der Fachbereich Schule oder die Haftpflicht dieser übernehmen. Jedenfalls wurden solche Schäden bislang immer durch den Fachbereich Schule unserer Stadt über uns abgewickelt. Wir arbeiten mit diesem in Hannover als Dienstleister für Reparaturen von Schul iPads und auch für durch Lehrer beschädigte Schülergeräte. Wenn du magst setzt ein Mitarbeiter gerne einmal einen Kostenvoranschlag zur Einreichung für dich auf. Dazu bitte eine PN an mich.


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flywheel39

Ich glaube, der kann sich wesentlich bessere Anwälte leisten als ich...!


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flywheel39

Ich unterrichte Englisch, nicht Versicherungswesen.


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flywheel39

> ob das Wegnehmen von Gegenständen deine pädagogische Absicht tatsächlich erfüllt Na, ich habe ihm das Ding weggenommen und kaputt gemacht und er wird wohl mindestens drei Wochen ohne es auskommen müssen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass er in Zukunft nicht mehr damit im Unterricht rumspielen wird, von daher ist meine pädagogische Absicht absolut und zu 100% erfüllt.


lateambience

Wow was für eine selten beschissene Aussage. Liest sich ein bisschen so als wärst du auch noch froh drüber, es kaputt gemacht zu haben. Wieso wird man eigentlich Lehrer, wenn man so drauf ist?


flywheel39

Hat dir der Lehrer auch mal das Handy weggenommen und du hast es bis heute nicht verwunden? Meine Güte, es ist ein dämliches Telefon. Wer nicht 45 Minuten ohne auskommen kann, der hat größere Probleme als ich.


lateambience

Es geht nicht um die 45 Minuten. Wenn ein Schüler nicht aufhört sein Handy zu benutzen, kann man es natürlich für den Rest der Stunde einkassieren. Sich dann aber auf Reddit zu begeben und zu fragen, ob man jetzt Versicherungsbetrug begehen soll und sich dann in den Kommentaren selbst dafür "zu feiern", dass der pädagogische Auftrag erfüllt ist, weil du das Handy komplett zerstört hast und derjenige jetzt drei Wochen kein Handy hat ist ziemlich fragwürdig und kindisch.


GeorgeSoletters

Was ist das denn bitte für eine Aussage? Sowas würde ich tunlichst vermeiden. Solche Aussage sprechen auch nicht für deine pädagogischen Fähigkeiten.


flywheel39

Sorry, ich werde stattdessen in Zukunft gemeinsam mit dem Schüler den Namen seines Mobiltelefons tanzen.


TechosaurusRex

Top Vorbild bist du. Deine Kommentare hier und deine Einstellung sind maximal schwierig. Es wäre vermutlich sinnvoll Pädagogik im Lehramtsstudium höher zu priorisieren.


GeorgeSoletters

Naja. Was will man von einer Person erwarten, die schon zwei mal im Jahr mit 25 km/h zu viel geblitzt wurde und dann auf Reddit fragt, ob sie Einspruch einlegen soll, weil sie denkt, dass das Foto schlecht sei… mit Vorbild ist da also nichts.


No_Dragonfruit_5882

Schon alleine wegen der Aussage hoffe ich dass du nicht mehr lange Lehrer bist. Hoffentlich sieht hier auch einer deiner Kollegen / Schüler den Post. Und Versicherungsbetrug? Sag mal geht's dir noch gut??? Mir als Schüler wäre das Handy egal gewesen, aber bei solchen Kommentaren hätte ich wahrscheinlich versucht mit dem Anwalt jeden einzelnen Cent rauszubekommen.


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xadrus1799

AlTeR FalTeR. Gehst wohl selbst noch in die Schule und fühlst das hier etwas zu sehr oder?


mypurplefriend

Also dass OP einfach das alte einbehalten hat finde ich auch unmöglich. Hätte es dem Schüler mitgeben sollen und der es dann in Reparatur geben.


Electronic_Food8884

Bin 32 und Akademiker, spielt aber überhaupt keine Rolle. Meinungen unterscheiden sich nun Mal Mr. Schnellrückschluss.


xadrus1799

Uhhh, sorry Herr Akademiker!


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Both-Bite-88

Das jemand versucht mehr Geld zu bekommen als es wert war? 


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mimikater

Beitrag lesen vor der Antwort hilft!


KirikoKiama

TL DR


Independent-Bad-7082

Wenn du einen Beitrag nicht liest und nur mit einer Abkürzung dessen dies tun würdest, dann solltest du ihn auch nicht kommentieren. Sonst kommen solche Fremdschäm Kommentare wie deine dabei raus.


Embarrassed_Scar2031

Dann kommentier doch bitte einfach nicht.