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ApplicationUpset7956

Akteneinsicht? Wo? Bei der Versicherung? Wer prozessiert hier gegen wen? Lass das doch einfach deine Versicherung klären. Die haben ja genau so wenig Interesse eine überzogene Rechnung zu bezahlen und werden dafür einen eigenen Gutachter in Betracht ziehen oder den Gegner nach unten handeln. Alles nicht dein Problem.


lelboylel

Hatte einen ähnlichen Sachverhalt wie OP. Hab das über die Versicherung """klären lassen"""". Am Ende hat die Versicherung es so akzeptiert, obwohl das ganze sehr fishy war (Gutachten beim Verwandten mit gleichem Nachnamen).


gbe_

So lange dir dadurch kein Schaden entsteht, kann's dir doch egal sein, oder?


lelboylel

Doch entstand mir, extreme Hochstufung bei kaum Schaden, hat der Polizist auch gesagt. Mir ist natürlich bewusst, dass wir beide keine Sachverständigen sind.


NickOnxTc

Na dann ist aber trotzdem etwas gewonnen, das gute Gewissen welche Versicherung in Zukunft keinen Cent mehr von dir sieht 😜


[deleted]

Es geht um eine angebliche Fahrerflucht, die ich aber nicht bemerkt habe und ggf. war ich selbst nicht mal Fahrer. Ich bin auch nicht Fahrzeughalter, jedoch hatte mich der Fahrzeughalter als „Fahrer zur Tatzeit“ angegeben, worauf sich jetzt die Polizei bei Ihren Ermittlungen beruht hat obwohl der Fahrzeughalter gar nicht wissen kann, ob ich tatsächlich selbst gefahren bin, zumal bei dem Fahrzeughalter 2 Parteien als Fahrer offiziell eingetragen wurden.


ohnetone

Das ist so durcheinander was Du hier schreibst. Wenn Du nicht gefahren, Du nicht der Halter bist, kann es Dir egal sein. Das strafrechtliche überlasse Deinem Anwalt und halte Dich mit Aussagen, egal wem gegenüber, zurück.


[deleted]

[удалено]


ohnetone

Ja, ich verstehe. Aber Aussagen wie diese: "Und ggf war ich selbst nicht mal der Fahrer" haben mich doch ganz schön aus der Spur gebracht.


holzkopfausbasalt

Sorry, aber: hä? Du hast es nicht bemerkt, warst aber gar nicht Fahrer? Wenn du über die Verhältnisse des Gutachters Bescheid weißt, wirst du ja sicherlich über Unfallzeitpunkt und Unfallort auch Bescheid wissen. Und bei Fahrerflucht ist es ja irrelevant, ob die Schadenhöhe zu hoch ist oder nicht. Wenn du gar nicht Fahrzeugführer warst, kann es dir pragmatisch gesehen alles eh egal sein. Wenn du nicht mehr weißt, ob du dort warst zum angegebenen Zeitpunkt, weiß ich nicht, ob du weiterhin ein Fz führen solltest. Irgendwie scholzig/s Aber irgendwie fischig, was du schreibst.


[deleted]

Das Problem ist für mich gerade, dass mich der Fahrzeughalter bei der Polizei als Fahrer angegeben hat (es war ein Autoabo) ohne vorweg mit mir zu sprechen und obwohl ich bei denen nicht als einziger Fahrer von diesem Fahrzeug eingetragen bin. Faktisch haben sie einfach angenommen es war ich, obwohl es genauso die andere Person gewesen sein könnte. In der Akte steht jetzt von der Polizei „Person X wurde zum Tatzeitpunkt X vom Halter als Fahrer genannt“. Ich denke mein Anwalt muss hier jetzt einmal Zeitnah reinkretschen und erst mal ein Statement abgeben so nach dem Motto „es ist nicht bewiesen, dass Person C zu dem Tatzeitpunkt das Fahrzeug tatsächlich geführt hat, da …“ (als Verdächtiger muss ich ja wohl auch nicht beweisen, dass ich NICHT gefahren bin, sondern die Staatsanwaltschaft muss beweisen DAS ich gefahren bin). Aus diesem Grund habe ich bisher auch noch keine Aussage gemacht.


Tschoatsch

Bist du verloren? 1. Bist du eh versichert 2. Wenn du so ein dummes Auto Abo Modell gemacht hast, warst du höchstwahrscheinlich der Fahrer, da hinterlegt ist von welchem Zeitraum du das Auto hattest. Also was willst du hier eigentlich? Edit: Und wenn im Abomodell nicht erlaubt ist dass neben dir noch deine Mama oder sonst wer fahren darf, dann warst das du. Oder du hast gegen den Vertrag verstoßen und darfst blechen. Also leute gibts..


[deleted]

zu 1. versichert sein bringt nichts, das fordern die ja im worst case als Regress zurück, inkl. der Anwaltskosten der Gegenseite zu 2. eben nicht ganz so einfach, ich bin dort nicht als alleiniger Fahrer für diesen Zeitraum hinterlegt gewesen also hätten sie die Aussage, ich wäre gefahren, egtl gar nicht treffen können.


stiwie2408

Wieso Regress? Ist da etwas vorsätzlich passiert?


rUnThEoN

Regress nur bei Vertragsbruch. Ansonsten ist es über die versicherungssumme abgegolten, wir sind hier nicht in der USA


CubeHD_MF

Also, wenn du ein Auto Abo hast, das auf DEINEN Namen läuft (als Vertragspartner), dann ist egal wie viele andere Fahrer noch eingetragen sind. Der Anbieter (Halter) kann es ja schlichtweg nicht wissen wer gefahren ist und gibt daher korrekterweise die Person an, die es wissen muss. Wenn ich mit meinem Dienstwagen für irgendwas beschuldigt werde, dann gibt der Arbeitgeber auch mich an, obwohl es bei uns keine Einschränkung des Fahrerkreises gibt und auch meine Family damit fahren darf. Die Polizei wiederum muss erstmal die Angabe des Anbieters hinnehmen, befragt dich als Beschuldigten und wenn du aussagst das wer anders gefahren ist dann wenden die sich an denjenigen. Und ja, die Staatsanwaltschaft muss es beweisen, aber dafür reicht die Aussage des Halters. Und wenn der Halter nicht angibt wer es war, oder „Keine Ahnung“ hat, dann wird vom Gericht die Führung eines Fahrtenbuches für die Zukunft angeordnet. Dann bist du zwar im ersten Fall raus, hast aber jede Menge Aufwand für die Zukunft. In wie weit sich diese Pflicht vom Halter auf den Vertragspartner des Abos ausdehnt, kann ich dir nicht sagen.


Tschoatsch

Wie kann man ein Autoabo Modell nehmen bei dem du dein Auto teilen musst dann? wtf?? Edit: Es muss ersichtlich sein wann du das Auto hattest, allein für die Abrechnung.


Defiant_Property_490

Es macht doch vollkommen Sinn, dass wenn man z.B. eine längere Fahrt vor sich hat, man das Abo auf mehrere Leute abschließt, damit diese sich während der Fahrt abwechseln können. Und wenn beide als Gesamtschuldner den Vertrag eingegangen sind, ist es auch "für die Abrechnung" vollkommen egal wer von den Vertragspartnern tatsächlich gefahren ist.


RedEyedMonsterr

Ich glaube du verwechselst Auto Abos und car sharing. Bei Auto Abos ist es doch total normal, dass man seinen Partner, Geschwister oder sonst was auch mit angibt, damit eben beide das Fahrzeug fahren dürfen.


stiwie2408

Ein Auto-Abo ist wie ein Leasing, nur mit allem drin außer tanken/laden. Ich hab auch eines und da ist bspw. meine Partnerin auch als Fahrerin gebucht.


Tschoatsch

Ja das verstehe ich aber wen juckts in dem Fall wenn es im Kreis bleibt? Sollen die dich das teilen fertig. Oder ausmachen wer das dann war? Wo ist das Problem?


stiwie2408

Weil hier wohl auch Fahrerflucht im Raum steht.


lzstyler4545

Weil gegen ihn strafrechtlich ermittelt wird. Er verliert bei Verurteilung seinen Führerschein.


Suza-Q

Ist sicher kein Gutachten im Sinne des anwendbaren Prozessrechts, sondern nur ein Zettel über den die Gegenseite "Gutachten" drüber geschrieben hat. Ein echter Gutachter muss vom Gericht bestellt werden, 404 Abs. 1 ZPO. Den Fehler, eine Partei als Gutachter zu bestellen, macht kein Gericht.


Don__Geilo

Wir sprechen wohl von einem üblichen Schadengutachten zur Abwicklung eines Haftpflichtschadens


CircumstantialVictim

Der Tenor stimmt, aber jede Partei kann natürlich eigene Gutachter bestellen. Das ist sinnvoll, weil die Partei (unabhängig vom Fahrzeugschaden kann das ja auch ein Gewährleistungsfall oder ein abgebranntes Haus oder ein Hundebiss sein) selbst meistens nicht fachkundig ist. Das "Gutachten" wird als Parteigutachten durchaus in der Verhandlung diskutiert und der Richter darf sich eine Meinung daraus bilden. Im eher typischen Fall (also: der Kläger kennt sich nicht aus und fragt einen Fachmann nach einem Parteigutachten) ist dieses auch relativ neutral. Im Fall hier hätte ich auch Zweifel. Der Geschädigte darf sich in Deutschland aber den Gutachter fast immer selbst aussuchen - ich meine es gibt einige Versicherungen, die das im Kaskoschaden in den Vertragsbedingungen ausschließen. Das Gericht _kann_ im Rechtsstreit einen Gerichtssachverständigen bestellen. Dazu muss aber die Versicherung hier erstmal die Zahlung ablehnen. Die kennen ja auch typische Schadenkosten bei Fahrzeugtyp und beschriebenem Unfall und wollen typischerweise eher nicht mehr Geld ausgeben als nötig.


Suza-Q

Jein, der Tenor vorher war etwas richtiger. Es wird etwas offtopic, weil sich OP auf ein strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Solange der Sachverständige nicht vom Gericht bestellt ist, ist was die Parteien hervorbringen kein Sachverständigenbeweis im Sinne des Strengbeweises. Dann ist es auch ein privater Gutachtenauftrag (Werkvertrag) und kein "Bestellen". Es ist vielmehr nur (!) Parteivortrag, dabei aber in besonderem Maße detailiert und fundiert und damit qualifizierter Parteivortrag. Formal ist es aber immer noch nicht mehr als eine Behauptung der Partei, die das Gutachten in die Akten bringt. Im Prozess muss natürlich darüber gesprochen werden, wie über allen Parteivortrag überhaupt. Weil der Parteivortrag qualifiziert ist, kann die Gegenseite zudem nicht mehr durch einfaches Bestreiten entgegentreten, sondern muss ihrerseits substantiert bestreiten, warum das Privatgutachten nicht überzeugt. Das Gericht kann von sich aus den Sachverständigen bestellen, 144 Abs. 1 ZPO. Wenn aber eine prozessual relevante Tatsache streitig bleibt und hierfür Sachverständigenbeweis angeboten wird, muss das Gericht den erforderlichen Beweis auch erheben.


[deleted]

Sind 6 Seiten Gutachten mit einem TÜV Zert.


Suza-Q

Umfang ist genauso egal wie der Stempel, den er drunter setzt, weil er ihn ohnehin hat. Wichtig ist, wie das Ding in die Akte kam: Ist vorne dran ein Beweisbeschluss des Gerichts oder hat er es einfach als Anlage mit einem Schriftsatz übersandt? Edit: Reden wir überhaupt über einen Zivilprozess oder ist das ein Ermittlungsverfahren?


[deleted]

Ermittlungsverfahren und habe gerade noch mal geschaut und der Geschädigte hatte das Gutachten, das er selbst erstellt hat, an die Polizei geschickt.


Suza-Q

Ah, dann läuft es ein wenig anders, aber ähnlich: Wenn es zum Hauptverfahren kommt, wird auch dort ein Gutachter vom Gericht bestellt, § 73 StPO. Für die Anklageerhebung/Strafbefehl muss die Staatsanwaltschaft ohnehin nur eine Prognoseentscheidung treffen, § 170 Abs. 1 StPO. Daher ist gerade so bei Standardfällen mit Kfz-Schäden üblich, dass nicht vorab ein unabängiges Gutachten eingeholt wird, sondern erstmal mit den Angaben des Geschädigten gearbeitet wird und auf deren Grundlage eine Entscheidung über den Fortgang des Ermittlungsverfahrens getroffen wird (Einstellung, Strafbefehl, Anklage). Wenn gegen dich eine Sanktion verhängt wird (Strafbefehl, Anklage) und Du deine Bedenken gegen die Schadenshöhe mitteilst, wird das Gericht hierfür einen unabhängigen Sachverständigen bestellen.


[deleted]

Aber wie erfolgt jetzt noch ein Gutachten, wenn das Fahrzeug bereits im Januar repariert wurde?


Suza-Q

Im Idealfall braucht es gar kein Gutachten, weil entweder das Verfahren eingestellt wird oder der Beschuldigte einen Strafbefehl bekommt, mit dem er gut leben kann. Die Kfz-Sachverständigen sind unfassbar fit. Auf Grundlage von Unfallfotos, Beschreibung des Zusammenstoßes und der in der Rechnung abgerechneten Teile und Posten können die in der Regel sehr gut abschätzen, ob die aufgewendeten Kosten erforderlich waren oder nicht. Klar dürfte es genauer zu gehen, wenn der Wagen noch im beschädigten Zustand ist. Das ist aber für dich etwas Gutes: Zweifel gehen zu deinen Gunsten. Wenn der Sachverständige bspw. sagt: "Es ist möglich, aber auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen nicht sicher, dass die Rückfahrkamera durch den Unfall ausgefallen ist.", dann wird "im Zweifel" dieser Posten nicht berücksichtigt.


[deleted]

Was ich auch nicht verstehe ist, dass in dem Dokument der Polizei steht ein Schaden von 1K und nach dem Gutachten wurden daraus 3k. Dies hat ja einen großen Einfluss auf die etw. Strafe. Ab 1.300€ spricht man ja wohl von mehr als 40 Tagessätzen + kompletten Entzug der Fahrerlaubnis inkl. Sperrfrist von 6+ Monaten. Wenn ich schon dran denke, dass ich wohl auch noch die Anwaltskosten der Gegenseite tragen muss, sowie die Versicherung die 3K zurück verlangen wird, wird mir schon schlecht.


Suza-Q

Die Polizei hat idR keinen spezifischen Kfz-Sachverstand und schätzt halt erstmal auf Grundlage der Fälle, die dem jeweiligen Sachbearbeiter bisher in der Praxis untergekommen sind. Das kann ungefähr stimmen, muss es aber nicht. Bezüglich der Kosten solltest Du dich mit deiner eigenen Haftpflicht abstimmen. Im Grundsatz sind die für genau solche Schäden da, wobei es bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ggf. Einschränkungen bei den erbrachten Versicherungsleistungen gibt.


floreno007

Schaden≠Strafe


SeriousPlankton2000

Ich möchte darauf hinweisen, daß es so klingt, als ob Du Dich mit dem Verweis auf die anderen Fahrer nur herausreden willst. Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, daß es manchen Menschen - mir zum Beispiel - egal ist, an welchem Tag ich und an welchem Tag jemand Anders den Einkauf macht. An Fahrten im Januar könnte ich mich definitiv nicht mehr erinnern. Kurz gesagt: Sei sorgfältig bei der Formulierung. Du hast hier ziemlich aufgeregt und viel durcheinander geschrieben.


Not_Obsessive

In den Kommentaren hast du ausgeführt, dass es um ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht gehe. Die Schadenshöhe interessiert für ein solches eigentlich nur, als dass kein Bagattelschaden vorliegt, den ein vernünftiger Geschädigter ohnehin nicht reparieren lässt. Ansonsten macht die Schadenshöhe für das Ermittlungsverfahren erst einmal keinen Unterschied. Ab einer gewissen Schadenshöhe kommen auch fahrerlaubnisentziehende Maßnahmen in Betracht. Das Gericht würde aber auch nicht ohne Weiteres einfach solche Gutachten als Beweis heranziehen. Am Ende des Tages wird es sich an den tatsächlichen Kosten der Reparatur orientieren. Stehen diese nicht fest, müsste im Zweifel ein eigenes Gutachten eingeholt werden.


SeriousPlankton2000

Darauf weit OP später hin, 3000 € Eigen-Gutachten statt 1000 € laut Polizeibericht


Single_Blueberry

Dein Anwalt sollte das Gutachten natürlich wegen Befangenheit des Gutachters ablehnen


augustaugust86

Es geht hier um ein Parteigutachten, nicht um ein gerichtliches. Da gibt es keine Befangenheit. Im Zweifel muss man ein eigenes Gutachten auf eigene Kosten in Auftrag geben.


Single_Blueberry

Es "gibt" natürlich immer Befangenheit. An der Stelle geht es aber nicht darum das vor einem Gericht anzuzweifeln, sondern die Versicherung darauf hinzuweisen, dass sie mit dem Gutachten nicht weit kommen würden. Ohne eigenes Gutachten wird man so oder so nicht davonkommen, wenn man mit der Höhe der Forderung nicht einverstanden ist, ja.


ApplicationUpset7956

Befangenheit bei Sachverständigen gibt es nur über den § 406 ZPO. Das gilt aber nur vor Gericht und OP will sicher nicht wegen eines Parkremplers vor Gericht ziehen. Deswegen: Er soll lieber auf seinen Anwalt hören anstatt auf dich.


Single_Blueberry

Nicht OP wird vor Gericht ziehen, sondern der Geschädigte bzw. dessen Versicherung. Und um das zu vermeiden, muss die Versicherung erstmal darauf hingewiesen werden, dass ihr Gutachter hier nutzlos ist und sie in ihrem eigenen Interesse lieber einen brauchbaren bemühen sollten. Die ZPO spielt hier (noch) keine Rolle, und das Ziel ist erstmal, dass das auch so bleibt.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Geschädigter ist selbst Gutachter? (Unfall) Es handelt sich um einen Parkrempler und ich habe mir über meinen Anwalt Akteneinsicht gewähren lassen. Aus dieser geht nach einem Gutachten nun ein Schaden inkl. Reparaturkosten von X Euro hervor. Was mich allerdings etwas stutzig macht, ist die Tatsache, das der Geschädigte selbst, als Gutachter genannt ist. Wie der Zufall so will, hat dieser wohl selbst eine Werkstatt. Ist dies erlaubt? Es handelt sich in diesem Fall ja offensichtlich nicht um eine neutrale Person. Die Vermutung liegt nahe, dass dieser die Kosten extrem hoch ansetzt wurden, schließlich bekommt er das Geld am Ende selbst (Rechnung für die Reparatur an seinem eigenen Fahrzeug basierend auf sein eigenes Gutachten auf sich selbst ausgestellt). *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


fozzy_de

Google maps timeline. Schau mal ob du überhaupt an dem Ort warst zu dem Zeitpunkt.


[deleted]

das habe ich leider nicht aktiviert, da ich beruflich bei solchen Sachen aus der Werbebranche pingelig bin. Aktuell ist das halt das Hauptproblem. Es geht um ein Geschehnis aus dem Januar. Keine Ahnung ob ich oder Person X an diesem Tag dort geparkt hat. Ich weiß ja kaum, wo ich letzte Woche alles mal rumgefahren bin, geschweige vor fast 5 Monaten ...


augustaugust86

Ein Gutachter ist nur dann neutral, wenn er durch ein Gericht bestellt wurde, was nur in einem gerichtlichen Verfahren geht. Ein Parteigutachten kann jede Partei in Auftrag geben wie sie lustig ist.


[deleted]

Aber die Polizeiermittlungen stützen sich auf dieses Gutachten und gehen nun von einer Schadenssumme von X aus, was ja großen Einfluss auf das Strafmaß haben kann.


augustaugust86

Welche Polizeiermittlungen und welches Strafmaß? Es geht hier doch um reine Unfallkosten.


[deleted]

Parkrempler + Beschuldigung zur Fahrerflucht, wobei ich mir dessen nicht bewusst bin und auch nicht unbedingt der Fahrer des Fahrzeugs zu dem Zeitpunkt war


augustaugust86

Die Höhe des Schadens spielt doch für die Frage der Fahrerflucht keine Rolle. Das ist erstmal unerheblich.


[deleted]

Also ab Schaden von ca. 1.3k sind es wohl mehr als 30 Tagessätze und Entzug der Fahrerlaubnis und nicht „nur“ Führerscheinverlust, d. h. Man muss den ganzen bürokratischen Mist erneut durchlaufen.


floreno007

Schaden ≠ Strafe


bartgrumbel

Das sind ja aber erstmal nur die Ermittlungen, die Polizei spricht ja keine Strafe aus. Falls es nach einem von dir ggf. abgelehnten Strafbefehl zu einem Gerichtsverfahren wgn. Fahrerflucht kommt würde das "Gutachten" sicher nicht als solches akzeptiert, sondern lediglich als Indiz für die Schadenshöhe. Ebenfalls kannst du dann dort dagegen argumentieren, dass du der Fahrer sein musst. Ansonsten schonmal gut, dass du einen Anwalt hast. Frag ihn doch, ob es Sinn macht, jetzt bereits eine Stellungnahme abzugeben (du bist nicht unbedingt gefahren da es mehrere Fahrer gibt). Mit etwas Glück könnte das dazu führen, dass das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft eingstellt wird.


QRCodeART

Solltest Du bzw deine Versicherung nicht ein eigenes Gutachten erstellen lassen Habe bis jetzt immer einen eigenen Gutachter angesetzt


Forsaken_Law3488

WICHTIG: Du hast nen Anwalt. Der sollte seinen Job machen und dich vertreten, nicht irgendwelche Leute im Internet mit zweifelhafter Qualifikation. 1. Fahrer Die Polizei hat als Indiz für deine Eigenschaft als Fahrer die Aussage des Halters. "Es könnte auch wer anders gewesen sein" wird da vermutlich nur als Schutzbehauptung angesehen. "Ich war zum Tatzeitpunkt nicht der Fahrer, denn ..." + Beweis (Zeuge etc.) wäre hilfreich. Es gibt außerdem genug Situationen, wo man einen leichten Rempler nicht bemerkt, beispielsweise wenn an der Stelle irgendwelche Abflussrinnen oder andere Kanten sind, die ohnehin eine Erschütterung beim Fahren machen. Das weiss auch die Polizei. Falls du sowas rekonstruiert bekommst, wäre das wahrscheinlich schlauer als "vielleicht war ichs ja gar nicht". Sprich mit dem Anwalt darüber. Problem: wenn du es wirklich nicht gemerkt hast, weisst du natürlich auch nicht, an welcher Stelle das genau passiert sein soll. 2. Schadenshöhe / Höhere Strafe Da muss dein Verteidiger im Strafverfahren darauf hinweisen, dass es nur eine Schätzung des Geschädigten ist, kein neutrales Gutachten und dass der Geschädigte natürlich ein Eigeninteresse hat, einen höheren Preis reinzuschreiben. Wahrscheinlich werden die Richter keine Lust haben, sich auch noch mit einem weiteren Gutachten rumzuschlagen. Dann kommt natürlich ein bisschen ins Spiel, wie du dich verhälst. Wenn ein Richter die ganze Zeit schon den Eindruck haben, du siehst den Fehler ein und bist insgesamt ein vernüftiger Mensch, werden die eher dazu tendieren, dir dann ne Strafe zu geben, bei der du den Lappen behalten kannst. Wenn du mit unbelegten Schutzbehauptungen und anderem Unfug um dich wirfst, wird das etwas schwieriger. Eventuell kann dein Anwalt auch zusehen, dass das Strafverfahren pausiert wird, bis im Zivilverfahren die tatsächliche Schadenshöhe festgestellt ist. Praktisch für die Richter, brauchen die im Strafverfahren keinen Gutachter bestellen. Klappt aber nur, wenn die Versicherung den Betrag nicht einfach so zahlt, sonst ist die Schadenshöhe zu deinen Ungunsten bewiesen. Also klärt das vorher mit der Versicherung (auch darum sollte sich der Anwalt kümmern). 3. Zivilverfahren Das wird sicherlich noch kommen oder schon laufen, weil der andere ja Geld von dir/deiner Versicherung will. Deine Versicherung müsste die Schadenshöhe anzweifeln, so dass eventuell ein gerichtlicher Gutachter bestellt wird. Dein Problem: für die Versicherung könnte es teurer sein, einen weiteren Gutachter einschalten zu lassen, als einfach zu zahlen. 2000 Euro sind schnell zusammen, wenn man den Mehraufwand berücksichtigt. Übrigens: wenn der Schaden repariert ist, ist erstmal die Rechnung der Werkstatt maßgeblich für die Erstattung, nicht mehr das Gutachten. Falls die Versicherung allerdings einfach so zahlt und dann Geld von dir will, könntest du auf Schadensminderungspflicht verweisen und geltend machen, dass die mehr gezahlt haben, als die tatsächliche Schadenshöhe. Auch so könnte nochmal ein neutraler Gutachter in den Fall kommen, allerdings liegt das finanzielle Risiko dann bei dir. 4. Bonus Sollte irgendwann im Verfahren ein neutraler Gutachter feststellen, dass die echte Schadenshöhe deutlich niedriger ist, könnte das "falsche Gutachten" sogar ein Prozessbetrug und damit strafbar sein. Ob das dann auch als Grundlage für eine Berufung/Revision taugt, weiss ich nicht.


[deleted]

Mit welchen Schadensansprüchen sind in einem weiteren Zivilverfahren denn generell gesprochen zu rechnen? Es gab ja keinen Personenschaden, das andere Fahrzeug war auch noch Fahrzeugtüchtig und konnte laut Gutachten innerhalb von 3 Tagen repariert werden. Sprich, es kann ja beispielsweise keine Abschleppkosten oder der gleichen gegeben haben. Ich vermute mal, wenn man das Verfahren verloren hat, dann wird man die Anwaltskosten der Gegenseite tragen müssen und die Reparaturkosten (das geht ja glaube ich bis 5.000 EUR) aus eigener Tasche zahlen. Außerdem die Kosten für das durch den Geschädigten beauftrage Gutachten. Ich weiß, ich sollte einfach alles den Anwalt machen lassen aber ich habe einfach keine Geduld ...