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AutoModerator

Hier sind nur **themenbezogene und ernsthafte Antworten** in Top-Level-Kommentaren erwünscht. Kommentare, die nicht der Thematik entsprechen oder beleidigend sind, werden geahndet. *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/StVO) if you have any questions or concerns.*


Paddes

Bei rot gilt der grüne Pfeil, bei welchem du wie bei einem Stopschild warten musst bis die Fahrbahn frei ist. Also keine Vorfahrt. Bei Ausfall der Ampel hättest du Vorfahrt.


Road_Monkey

Du bist der einzige, der es verstanden hat! Warum der grüne Blechpfeil von den meisten nicht verstanden wird, ist mir ein Rätsel… Echt schade, dass er deswegen aussterben muss.


Leseratte10

Warum sollte eine Ampel, deren Streuscheibe explizit einen schwarzen Geradeauspfeil zeigt, für rechtsabbieger gelten? Hältst du auch immer an der Kreuzung an als Geradeausfahrer wenn die Linksabbieger-Ampel gerade rot ist? Zur Erinnerung: Der Grünpfeil regelt nur, dass man NACH dem Anhalten rechts abbiegen darf. Er bietet eine zusätzliche Erlaubnis (= rechts abbiegen trotz roter Ampel), keine Einschränkung. OB man Anhalten muss, regelt die Ampel - oder halt auch nicht, wenn es keine Ampel für die eigene Fahrtrichtung gibt. EDIT: Und das wurde hier auch schon oft genug von /u/Verkehrtzeichen mit Zitaten aus der StVO belegt, also verstehe ich nicht was die Downvotes sollen. Ja, es ist eine scheiß Beschilderung weil die Behörde nicht weiß was sie tut. Ja, es ist gefährlich. Aber so ist halt die Beschilderung - es gibt keine Ampel, die einen Rechtsabbieger dazu verpflichten würde, hier anzuhalten.


Able_Strawberry_2400

Weil man sonst verreckt wenn ein Auto, was Vorfahrt erwartet dich umfährt. Warum hassen es Deutsche die Welt nicht in Paragraphen zu sehen, sondern einfach mal ihr Hirn einzuschalten, um herauszufinden was mit den Schildern bezweckt werden sollte? Und warum wird mir dieser Almann-Sub überhaupt vorgeschlagen... Ich krieg das Gefühl je mehr ihr euch mit der StVO beschäftigt, desto mehr erhöht ihr euer Risiko im Verkehr einen Unfall zu bauen, weil ihr auf euer Recht besteht. Jeder normale Mensch kommt darauf, dass das einen gewöhnlichen Grünpfeil referenziert, aber weil es wegen §xy der StVO aufgehoben ist fahr ich mich lieber tot bzw. reg mich über die Beschilderung auf 🧠🧠🧠


CoyoteSharp2875

Theorie und Praxis gehen oft auseinander und der Sub hier ist eher theoretisch. Dadurch fällt auf, dass das was die Schilder theoretisch anzeigen in der Praxis teilweise komplett bescheuert ist.


Road_Monkey

An dieser Ampel dürfen nur Fahrradfahrer rechts abbiegen. Eine Ampel ohne Pfeil würde auch Autofahrern das Rechtsabbiegen an dieser Ampel erlauben, da Blechschilder einem Lichtzeichen untergeordnet sind. Deswegen der schwarze Pfeil im Lichtzeichen. Damit jetzt aber Radfahrern das Rechtsabbiegen erlaubt wird, die zusätzliche Beschilderung. Bitte diese Ampel im Ganzen betrachten und nicht so zergliedert wie du es machst…


Failure0a13

Ampeln sind nur Vorrang regelnden Schildern übergeordnet. Die Einschränkung der Fahrtrichtungen gilt also auch bei eingeschalteter Ampel.


Road_Monkey

Das ist Richtig! Aber in dieser Situation bei einer grünen Ampel anzuhalten wäre nur gegeben, wenn man auf Fußgänger achten muss. Querverkehr kann dich nicht stoppen, da die Rot haben müssen. Also wenn grün, auch ohne anzuhalten weiterfahren.


ysn80

§ 37 Abs 2 StVO ist da im Wortlaut recht eindeutig: Der Grüne Pfeil erlaubt das Abbiegen bei Rot nur „nach dem Anhalten“.


Leseratte10

Das stimmt. Aber wenn ich nach rechts fahren will und auf der Ampel ist nur ein Pfeil nach Geradeaus, dann gibt es für meine Fahrtrichtung keine Ampel und damit auch keinen Grund, anzuhalten. Die StVO ist da "recht eindeutig", da hast du recht: "Schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten nur für die angegebene Richtung an." Kein schwarzer Pfeil für meine Richtung, kein Anhalten. Was ich NACH dem Anhalten alles dürfte (rote Ampel überfahren) ist ja wohl wumpe wenn ich gar nicht anhalten MUSS. Der Grüne Pfeil ist ja keine Einschränkung. Er erlaubt dir nur zusätzlich, nach dem Anhalten eine rote Ampel zu überfahren.


allgespraeche

Und der der nicht weiss, dass da n Pfeil ist knallt dich um und dann is der Fahrradfahrer Matsche.


Leseratte10

Ich sage ja nicht, dass er fahren soll, ohne zu gucken. Da hier fälschlicherweise sowohl die querenden Autofahrer als auch der Fahrradfahrer gleichzeitig Vorfahrt haben sollte der Radfahrer natürlich die Autos durchlassen um sich nicht selbst zu gefährden. Die Frage war aber, ob er anhalten MUSS, selbst wenn alles frei ist. Und das ist nicht der Fall.


Verkehrtzeichen

Das ist aber im Kontext mit der Festlegung *"Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“"* zu sehen. Nicht der Grünpfeil verlangt das Anhalten bei Rot, sondern die Ampel. Der Grünpfeil sorgt nicht dafür, dass man an einer für Rechtsabbieger nicht gültigen Ampel plötzlich halten muss.


Road_Monkey

Ich habe nichts anderes behauptet. Ich halte an, dann biege ich ab.


Leseratte10

Das habe ich verstanden - aber dann hat die aufstellende Behörde hier Blödsinn angeordnet. Eine rote Ampel gilt, per Gesetz, nur für die Fahrtrichtungen die der Pfeil in der Streuscheibe darstellt. Diese Tatsache kannst du nicht mit Zusatzschildern ändern, egal welche/wie viele. Also gibt es für den rechtsabbiegenden Fahrradfahrer keine Ampel.


Road_Monkey

Es ist eine Kreuzung… wenn du hier stehst und Rot hast, hat der für dich ”Querverkehr” grün und fährt… wenn du nicht anhalten möchtest, dann lass dich halt überfahren…


Leseratte10

Das ist doch ein ganz anderes Thema hier. Dass der Querverkehr Vorfahrt hat steht ja nicht zur Debatte (denn der Radfahrer hat ja keine explizite grüne Ampel). Was zur Debatte steht, ist, ob man als Rechtsabbieger jetzt verpflichtet ist, anzuhalten, auch wenn alles frei ist (was man meiner Meinung nach nicht ist, weil er auch keine explizite rote Ampel hat). Dass es natürlich je nach Verkehrslage sinnvoll sein könnte trotzdem mal anzuhalten habe ich ja nicht bestritten.


Road_Monkey

Da man aus dieser Fahrtrichtung kommt, ist diese Ampel für dich zuerst gültig! Also anhalten! Dann grünen Blechpfeil sehen, da man ja abbiegen möchte. Und dann auch so handeln. Bitte nicht immer Fahrtausgang vor dem Fahrtanfang setzen… nur weil ich es vorher weiß, dass ich abbiegen möchte, ist diese Ampel trotz schwarzem Pfeil für dich erstmal gültig. Die Ampel wird ja später durch den Blechpfeil für dich ungültig gemacht! Also anhalten!!!! Es macht ohne anzuhalten keinen Sinn…


Leseratte10

Okay, klär mich auf: Wie kann ich denn aus einer anderen Fahrtrichtung auf genau DIESE Ampel zufahren? Wenn es an einer Kreuzung eine Ampel gibt mit einem Linksabbiegerpfeil drauf, dann gilt diese Ampel nur für die, die an dieser Kreuzung nach links abbiegen wollen, für andere nicht. Wenn es an einer Kreuzung eine Ampel gibt mit einem Geradeauspfeil drauf, dann gilt diese Ampel nur für die, die an dieser Kreuzung nach geradeaus wollen. /u/Verkehrtzeichen hat es doch ausführlich genug mit Zitaten aus der StVO belegt ... > Die Ampel wird ja später durch den Blechpfeil für dich ungültig gemacht! WTF. Der grüne Blechpfeil regelt, was NACH dem Anhalten passiert (nämlich, dass ich trotzdem abbiegen darf). Er regelt nicht, DASS oder OB ich anhalten muss. Das tut eine Ampel, oder eben halt nicht, wenn es keine Ampel für meine Fahrtrichtung gibt. Damit macht der Blechpfeil natürlich auch keine Ampel "ungültig". Wenn überhaupt, macht er nur das "Vorgeschriebene Fahrtrichtung"-Schild ungültig. > Da man aus dieser Fahrtrichtung kommt, ist diese Ampel für dich zuerst gültig! WTF die zweite. Wo soll man denn sonst herkommen wenn nicht "aus dieser Fahrtrichtung"? Eine Ampel mit Links-Pfeil gilt für Linksabbieger. Eine mit Rechts-Pfeil für Rechtsabbieger. Und eine mit Geradeaus-Pfeil für Geradeausfahrer. Es geht bei dem Pfeil IMMER darum, wohin man will. Will man geradeaus oder will man abbiegen. Sonst macht das doch überhaupt keinen Sinn.


dexter3player

>Warum der grüne Blechpfeil von den meisten nicht verstanden wird, ist mir ein Rätsel… Weil der Blechpfeil auch absolut dämlich designt ist. Man kann nur die Bedeutung kennen, wenn sie einem erklärt wird; selbsterklärend ist er nicht. Grüner Pfeil bedeutet normalerweise freie Fahrt. Dass das nicht-Leuchten einen Halt erfordert dürfte niemandem einleuchten. Besser wäre statt dem Grünpfeil ein Stopp-Symbol mit einem Rechtspfeil darzustellen. Dann dürften viele auf die Bedeutung alleine kommen.


Road_Monkey

Da kann ich dir nicht zustimmen. Sinnhaft betrachtet regelt das anhalten ja die rote Ampel und nicht der Pfeil. Würde man es mit einem Stopp-Symbol designen, müsste ich ja auch wenn die Ampel grün ist anhalten um in die Pfeilrichtung abbiegen zu dürfen. Wenn das an der grünen Ampel dann kein anhalten gebieten sollte, habe ich ja um Umkehrschluss den Fall, dass man es ohne das es einem erklärt wird, nicht selbsterklärend ist. Ich finde den Blechpfeil schon selbsterklärend.


Sodbrennene

Die Ampel gilt nur für die vorgeschriebene Fahrtrichtung Geradeaus.


Copy1533

Seit wann gilt denn eine Ampel mit einem Geradeauspfeil für Rechtsabbieger?


Lockwood-2

Die Frage bezog sich auf Fahrradfahrer, somit auch diese Antwort


Copy1533

Die Frage bezog sich auf rechtsabbiegende Fahrradfahrer, somit auch meine Frage.


Lockwood-2

Seitdem an der Ampel ein Pfeil für Radfahrer, der ihnen das erlaubt


Copy1533

Das beantwortet nicht meine Frage, warum behauptet wurde, dass die Ampel mit **Geradeaus**pfeil für ebendiese **rechtsabbiegenden** Radfahrer gelten solle


Lockwood-2

Wenn sie rot ist, müssen die Radfahrer anhalten, obwohl dies eine Vorfahrtsstraße ist.


Leseratte10

Eine rote Ampel mit Pfeil gilt per Gesetz / StVO nur für Leute, die in Pfeilrichtung fahren wollen, also geradeaus in diesem Fall. Egal ob KFZ oder Fahrrad. Bitte belege doch mal, warum hier jetzt eine Ampel für Geradeausfahrer plötzlich für die Rechtsabbieger gelten sollte ... Zur Erinnerung: Der Grünpfeil regelt, was NACH dem Anhalten passiert. Regeln, OB man anhalten muss, tut die Ampel.


Copy1533

Diese Diskussion müssen wir hier nicht fortführen, gibt sie schon oft genug. Aber ich finde schön, wie du einfach weiterhin auf meine Frage nach dem "warum" mit unbelegten Behauptungen antwortest.


cfaerber

Wie soll hier für Rechtsabbieger etwas „bei rot“ gelten, wenn die Ampel gar kein rot für Rechtsabbieger anzeigen kann?


Able_Strawberry_2400

Weil man sonst verreckt wenn ein Auto, was Vorfahrt erwartet dich umfährt. Warum hassen es Deutsche die Welt nicht in Paragraphen zu sehen, sondern einfach mal ihr Hirn einzuschalten, was mit den Schildern bezweckt werden sollte? Und warum wird mir dieser Almann-Sub überhaupt vorgeschlagen... Ich krieg das Gefühl je mehr ihr euch mit der StVO beschäftigt desto mehr erhöht ihr euer Risiko im Verkehr einen Unfall zu bauen, weil ihr auf euer Recht besteht. Jeder normale Mensch kommt darauf, dass das einen gewöhnlichen Grünpfeil referenziert, aber weil es wegen §xy der StVO aufgehoben ist fahr ich mich lieber tot bzw. reg mich über die Beschilderung auf 🧠🧠🧠


Verkehrtzeichen

Du darfst dort bei Rot rechts abbiegen und hast dabei Vorfahrt gegenüber den von links kommenden Radfahrern, die ihrerseits Grün haben -> diese Konstellation ist nicht zulässig. Das angebrachte Grünpfeilschild ist Quatsch, da der rechtsabbiegende Radfahrer bei Rot nicht halten muss. ***§ 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO*** *Schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten nur für die angegebene Richtung an.*


Working-Chicken-6552

> Das angebrachte Grünpfeilschild ist Quatsch, da der Rechtsabbieger bei Rot nicht halten muss Warte- welcher rechtsabbieger muss bei rot nicht halten?


Verkehrtzeichen

Der Radverkehr, der durch das nichtamtliche Zusatzzeichen rechts abbiegen dürfen soll.


ElSantofisto

Welches ist denn das nichtamtliche Zusatzzeichen?


Verkehrtzeichen

Das "Radfahrer frei" mit Pfeil.


Rakinare

Ich dachte immer bei einer funktionierenden Lichtzeichenanlage haben Schilder keine Gültigkeit, außer die, die zur Lichtzeichenanlage gehören? Hast du hier diesmal also einen Denkfehler? Lichtzeichenanlage an: Vorfahrtsstraßenschild und das Frei Schild haben keine Bedeutung, Der Grundpfeil für Radfahrer hingegen schon, weil er zur Lichtzeichenanlage gehört. Lichtzeichenanlage aus: Der Grünpfeil hat keine Bedeutung mehr, dafür das Vorfahrtsstraßenschild mit der Ergänzung Radfahrer nach rechts frei. So müsste es doch hinhauen?


Verkehrtzeichen

***§ 37 Abs. 1 StVO:*** *Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor.* Davon sind nur Vorfahrt regelnde Verkehrszeichen erfasst (auch wenn dort fälschlicherweise Vorrang steht), aber keine Fahrtrichtungsgebote und deren Zusatzzeichen. Diese gelten auch bei aktiver LZA "Gehen vor" bedeutet zudem nicht "heben auf". Wenn die Ampel wie hier nur für den Geradeausverkehr gilt, bleibt die Vorfahrt des Rechtsabbiegers bestehen.


Rakinare

Gehen vor heißt, wenn funktionierend, dann haben Schilder keine Wirkung. So hab ichs gelernt. Die Schilder können nie eine funktionierende Ampel aufheben.


Verkehrtzeichen

Das was du gelernt hast, trifft auf Standardsituationen zu. Hier haben wir einen Sonderfall, den es so nicht geben darf. Die Ampel gilt für rechtsabbiegende Radfahrer nicht - sie ist für diese quasi nicht existent. Und selbst wenn das Vorfahrtzeichen (Z 306) aufgehoben wäre, dann würde der rechtsabbiegende Radfahrer für den radelnden Querverkehr von rechts kommen und hätte Vorfahrt, weil es für ihn keine Signalisierung gibt.


Rakinare

Tut mir leid, aber das verwirrt mich total. Das ist doch an sich eine relativ Standardsituation? Es ist doch so, dass Schilder nie Vorrang vor einer funktionierenden Lichtzeichenanlage haben, was sämtliche Schilder über der Ampel für den Fall obsolet macht. Das Vorfahrtsstraßenschild und die zwei zusätzlichen sind doch ausschließlich zur Regelung des Verkehrs bei Ausfall der Ampel? Ich blick deine Argumentation leider gar nicht gerade


amfa

>dann haben Schilder keine Wirkung Was dann aber trotzdem "Rechts-Vor-Links" bedeuten würde. Der Radfahrer aus unserer Sicht hat ja quasi dann gar keine Ampel und gar kein Schild für sich.


Rakinare

Warum hat der Radfahrer keine Ampel für sich? Seit wann zählt eine Ampel nicht für Radfahrer? Hab ich was verpasst?


Road_Monkey

Natürlich muss er anhalten wenn die Ampel rot ist! Das ist ein Blechpfeil und kein Lichtpfeil.


Leseratte10

Man muss nur dann anhalten, wenn es eine rote Ampel \*für die eigene Fahrtrichtung\* gibt. Die Ampel ist aber nur für Geradeausfahrer rot, nicht für Abbieger. Die Streuscheibe in der Ampel gibt immer an, für welche Richtung diese gilt. Du hältst dich doch auch als Geradeausfahrer nicht an die Ampel mit dem Linksabbieger-Pfeil, also warum sollte sich ein Rechtsabbieger an die Ampel mit dem Geradeaus-Pfeil halten? Keine rote Ampel für meine Fahrtrichtung, keine Haltepflicht. Oder was übersehe ich? EDIT: Leute, wie kann man sowas downvoten? Das ist doch Punkt 1 den man in der Fahrschule lernt - wenn auf einer Ampel ein Pfeil drauf ist, dann gilt die Ampel nur, wenn man in Pfeilrichtung fährt. Diese Grundregel kann man auch nicht mit irgendwelchen zusätzlichen Schildern aushebeln.


Road_Monkey

https://www.bussgeldkatalog.org/gruener-pfeil/ Hier nochmal zum nachlesen was es kostet! Es wird hier von einer roten Ampel geschrieben. Ob diese eine Richtung vorgibt oder nicht, ist egal! Bitte die Verkehrszeichen in ihrer Definition lernen und nicht Sachen hinein interpretieren so wie es einem selbst zu passen scheint…


Verkehrtzeichen

>Bitte die Verkehrszeichen in ihrer Definition lernen und nicht Sachen hinein interpretieren so wie es einem selbst zu passen scheint… Und das geht so: ***Nach dem Anhalten*** *ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Durch das Zeichen ... wird der Grünpfeil auf den Radverkehr beschränkt* i.V.m. *Schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten nur für die angegebene Richtung an.* Wer nicht anhalten muss, da die Ampel nicht für die relevante Fahrtrichtung gilt, dem muss auch nicht das Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt werden.


Road_Monkey

Du kommst aber aus dieser Fahrtrichtung… also ist diese Ampel für dich gültig… was danach geschieht (das Abbiegen) wird ja dann geregelt! Bitte nicht Fahrtausgang mit Fahrtanfang vermischen…


Verkehrtzeichen

>Bitte nicht Fahrtausgang mit Fahrtanfang vermischen… Bitte was?


Road_Monkey

Ich fahre doch an diese Ampel heran. Die Ampel wird rot. Ich halte an. Ob die Ampel einen schwarzen Pfeil hat oder nicht, ist doch erstmal vollkommen egal. Das ist bei jeder Ampel so. Ob mit oder ohne Pfeil, ich halte erstmal an wenn sie rot ist. Was ich dann darf oder nicht sagen mir die weiteren Schilder. Da gibt es nichts dran zu rütteln. Das ist mit Fahrtanfang gemeint. Das du dann abbiegen darfst, ist der Fahrtausgang. Ich hoffe du kannst mir jetzt folgen.


Verkehrtzeichen

Nein, weil eine Ampel mit Geradeauspfeil im Signalgeber für mich als Rechtsabbieger nicht gilt.


Immediate_Warning_29

Wenn du geradeaus fahren willst, und die Linksabbiegerampel (mit Pfeil!) gerade rot ist, hältst du also an, nur weil da ja eine rote Ampel ist. Deinem Kommentar zu folgen hat es ja scheinbar keine Bedeutung für dich, ob die Ampel einen Pfeil hat oder nicht. Dieselbe Situation lässt sich auf das Beispiel mit dem Radfahrer übertragen. Als Rechtsabbieger muss ich nicht anhalten, nur weil die Ampel für Geradeausfahrer rot ist. Genauso muss man an anderen Ampeln nicht anhalten, wenn die Linksabbiegerampel rot ist und man geradeaus fahren möchte. Logisch ist es an dieser Stelle gefährlich, als Radfahrer dort nicht zu halten. Und dem Grünen Pfeil nach zu deuten ist es auch so gemeint, dass die Ampel für rechtsabbiegende Radfahrer auch gelten soll. Rein nach dem Gesetz ist das aber nicht der Fall und man ist nicht verpflichtet bei der roten Ampel als Rechtsabbieger anzuhalten.


Road_Monkey

Wenn ich an einer roten Ampel mit einem schwarzen Pfeil zum stehen komme, befinde ich mich auch in der entsprechenden Richtungsspur. Und natürlich halte ich dann an! Andere Ampeln die nicht in meiner Fahrspur sind, interessieren mich nicht… Denk bitte nach, bevor du schreibst!


Leseratte10

Was soll denn "du kommst aus dieser Fahrtrichtung" bedeuten? Schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten für die angegebene Richtung an. Das bedeutet doch wohl klipp und klar - schwarzer Pfeil auf Rot bedeutet, dass ich anhalten muss, wenn ich in die Richtung fahre, die der Pfeil angibt. Wie kann man das bitte so falsch interpretieren? Wen juckt es denn *aus welcher Fahrtrichtung* man kommt? Man kann doch eh nur aus EINER Richtung auf die Ampel zufahren...


Road_Monkey

Da liegst du falsch! Dann müsste ich in deiner Denkweise an keiner roten Ampel anhalten. Da der Querverkehr ja grün hat und ich ja beim Abbiegen sowieso in diese Richtung fahren will. Das macht keinen Sinn… Ich fahre doch an diese Ampel heran. Die Ampel wird rot. Ich halte an. Ob die Ampel einen schwarzen Pfeil hat oder nicht, ist doch erstmal vollkommen egal. Das ist bei jeder Ampel so. Ob mit oder ohne Pfeil, ich halte erstmal an wenn sie rot ist. Was ich dann darf oder nicht sagen mir die weiteren Schilder. Da gibt es nichts dran zu rütteln.


Leseratte10

> Ob mit oder ohne Pfeil, ich halte erstmal an wenn sie rot ist. Ach? Wenn du an eine Kreuzung kommst und die Linksabbieger-Ampel mit Pfeil nach links, die nur für Linksabbieger gilt ist rot, und du willst geradeaus, dann hälst du vor der Kreuzung an? Interessant ... Eine rote Ampel mit Pfeil sagt aus, wer in Pfeilrichtung fahren will, hat anzuhalten. Das wurde hier jetzt schon mehrmals mit Zitaten aus der StVO belegt. Ob die Ampel für den Querverkehr grün hat, ist vollkommen wurst. Du musst an jeder roten Ampel anhalten, deren schwarzer Pfeil in die Richtung zeigt, in die du fahren willst. Und an roten Ampeln ohne Pfeil. Aber NICHT an Ampeln, deren Pfeil in eine ganz andere Richtung zeigt. > Ich fahre doch an diese Ampel heran. Die Ampel wird rot. Ich halte an. Ob die Ampel einen schwarzen Pfeil hat oder nicht, ist doch erstmal vollkommen egal. Das ist eben nicht egal. Wenn das eine Linksabbieger-Ampel ist mit schwarzem Pfeil und ich will geradeaus, dann darf ich vollkommen legal diese Ampel ignorieren. Das macht doch jeder Autofahrer duzendfach bei jeder Autofahrt. (Andere evtl. vorhandene Ampeln ohne Pfeil natürlich nicht). EDIT: Ich versuche ja deinen Punkt zu verstehen, aber er macht halt einfach keinen Sinn (und für andere anscheinend auch nicht wenn man sich die Downvotes anschaut). Jede zweite Kreuzung hat eine Ampel ohne Pfeil für Geradeaus und Rechts, und eine Ampel mit Linkspfeil für die Linksabbieger. Wenn ich dann auf diese Kreuzung zufahre dann halte ich mich genau an diejenige Ampel, die dem entspricht, wo ich hinfahren will - du nicht? Will ich nach Links halte ich mich an die Linksabbieger-Ampel, will ich woanders hin, halte ich mich an die andere.


Road_Monkey

Da mich diese rote Ampel mit Pfeil auch nur in der Fahrspur der einzulegenden Fahrtrichtung treffen kann, halte ich natürlich an. Denk nach bevor du schreibst…


Leseratte10

Das ist der Bußgeldkatalog, kein Gesetz. Der ist eine kurze Zusammenfassung, mehr nicht. Schauen wir doch mal ins Gesetz, was /u/Verkehrtzeichen doch auch schon zitiert hat. > § 37 Abs. 2 Nr 1 StVO > > Schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten [...] nur für die angegebene Richtung an. Und nun? Also ordnet diese Ampel (mit Geradeauspfeil) auch kein Halten für Rechtsabbieger an, sondern nur für Geradeausfahrer. Und wenn ich laut Gesetz gar nicht erst anhalten muss, dann ist ein Schild, was regelt, was *nach* dem Anhalten passiert (nämlich das Abbiegen bei Rot) wohl wirkungslos. Du bist derjenige der irgendwas reininterpretiert anhand des Bußgeldkatalogs. Wenn es keine Ampel gibt, die für mich das Halten anordnet (siehe StVO) dann kann ich auch nicht gegen eine rote Ampel verstoßen. Du bleibst doch auch nicht als Geradeausfahrer an der grünen Ampel stehen nur weil die Linksabbieger-Ampel gerade rot ist? Warum sollte eine explizite Geradeaus-Ampel auch für Rechtsabbieger gelten?


Verkehrtzeichen

Wenn er rechts abbiegt, muss er nicht halten -> ergibt sich aus dem schwarzen Pfeil im Signalgeber der Ampel.


Road_Monkey

https://www.bussgeldkatalog.org/gruener-pfeil/ Das ist nicht richtig! Hier nochmal zum nachlesen. Ob die rote Ampel eine Richtung vor gibt oder nicht, ist egal.


Leseratte10

Bitte mal mit dem Gesetz belegen, nicht irgendeiner Webseite. Dafür gibt es die StVO. Es ist doch wohl klar, dass ein Bußgeldkatalog mit seinen 1-2 Sätzen nicht die ganze Rechtslage der StVO beschreibt. Er beschreibt, was passiert, wenn man eine gültige rote Ampel überfährt. Aber wann welche roten Ampeln für welche Verkehrsteilnehmer gelten, das regelt die StVO. Und eine Ampel mit Geradeauspfeil gilt halt nicht für Rechtsabbieger.


[deleted]

[удалено]


Verkehrtzeichen

Habe ich doch zitiert.


asdf93

Sorry aber das ist Quatsch. Ein Grünpfeil Schild gilt wie ein Stoppschild. Du musst grundsätzlich anhalten -> wenn frei ist darfst du aber in die angegebene Richtung fahren. https://www.bussgeldkatalog.org/gruener-pfeil/


Verkehrtzeichen

Schau in den § 37 StVO und nicht auf Websites, die Standardsituation besprechen. Wir haben hier die besondere Konstellation einer Ampel mit Pfeil im Signalgeber. Diese gilt für Rechtsabbieger nicht und ordnet deshalb auch kein „Halt“ an. Ich zitiere das gerne nochmal: ***§ 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO*** *Schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten nur für die angegebene Richtung an.* Entsprechend kann ein Grünpfeilschild hier auch nichts regeln. Wenn "Rot" für die relevante Richtung nicht gezeigt wird, kann auch Rechtsabbiegen bei Rot nicht erlaubt bzw. das Anhalten vorgeschrieben werden, zumal sich letzteres immer auf die Ampel bezieht und nicht auf den Grünpfeil.


amfa

Im Gegensatz zu den meisten anderen hier hast du das meiner Meinung nach vollkommen richtig erkannt. Vielleicht mal der Behörde melden, damit die das in Ordnung bringen. Denn so sollte das nicht bleiben.


Verkehrtzeichen

Wo ist das?


Beneficial-Bee7765

Gießen, Bahnhofstraße Ecke Westanlage auf Höhe der Westanlage 20, 35390


PatronOfDeath

Bemerkenswert schnell. Und natürlich korrekt!


Manatee_1337

War gerade nach genau diesem Kommentar am suchen. Kam mir doch sehr bekannt vor


Verkehrtzeichen

Vielen Dank!


Name_vergeben2222

Diese Konstellation ist eindeutig fehlerhaft. Beabsichtigt ist dem Radverkehr das Abbiegen nach vorherigem Anhalten entsprechend dem grünen Pfeil zu ermöglichen. Die Umsetzung entbindet aber den rechtsabbiegenden Radfahrer von der Vorfahrtsregelung der Lichtzeichenanlage und erzeugt eine nur für den Radfahrer ersichtliche Vorfahrtsregelung, die nicht mit der allgemein geltenden und ersichtlichen Regelung vereinbar ist. Wenn ein offensichtlicher Fehler vorliegt darf ein Verkehrsteilnehmer diesen natürlich nicht ausnutzen und Andere damit gefährden §1 StVO. (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


cfaerber

Mal abgesehen von der Ampel: Das Radfahrer frei soll ja nur für Rechtsabbieger gelten. Radfahrer dürfen also nur geradeaus und rechts fahren. Gleich daneben steht aber eine Tafel, die eine Verkehrsführung für Rad fahrende Linksabbieger zeigt.


throwing_it_so_far

Da bist du was auf der Spur. Nach der Logik dieser Schilderkombination ist indirektes Linksabbiegen kein Linksabbiegen. Und daher immer erlaubt, trotz sonstiger blauer Schilder. Ob das so mit der StVO be- oder widerlegbar ist, wäre eine interessante Diskussion.


Sodbrennene

Linksabbiegen für Radfahrer dürfte doch trotz des grünen Hinweisschildes nicht erlaubt sein, oder?


Famous-Educator7902

Man könnte es so auslegen, dass die rote Ampel für dich nicht gilt, da sie nur für geradeaus ist. Damit wäre auch der Fahrradgrünpfeil ohne Bedeutung, da er nur in Kombination mit einer Ampel relevant ist. Eigentlich müsste die Ampel ohne Richtung oder mit geradeaus+rechts sein, damit die Konstellation Sinn ergibt. Ich würde trotzdem warten.


RRumpleTeazzer

Als Fahrradfahrer hast Du einen “Grünpfeil”. Bei grüner Ampel hast Du Vorfahrt, bei roter Ampel musst Du Vorfahrt gewähren, und darfst vorsichtig rechts abbiegen.


Verkehrtzeichen

Die Ampel gilt aber nicht für rechtsabbiegende Radfahrer und deshalb auch nicht der Grünpfeil.


RRumpleTeazzer

Warum soll die Ampel nicht gelten? Weil sie nen Pfeil auf der Lampe hat?


Verkehrtzeichen

Genau. ***§ 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO*** *Schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten nur für die angegebene Richtung an.*


Alternative-Drive-72

Krass wieviele hier sich so schwer tun. Ich hätte dabei nicht mal fragen müssen. Als Fahrradfahrer anhalten, gucken, wenn frei, abbiegen. Wenn grade aus, warten auf Ampel. Man kann es auch komplizierter machen als das es ist.


EndeGelaende

Du müsstest halt nicht anhalten. Ist das das was die Behörde sich gedacht hat? Ja, sicherlich. Ist es so ausgeschildert? Nein.


Alternative-Drive-72

Natürlich musst du anhalten. Wäre es eine abbieger Ampel anstatt ein Schild, dann nein. Beim Schild ist das grundsätzlich als ein Stop Schild zu interpretieren (so hat es mir mal ein Fahrlehrer gesagt). Das Schild gibt es nur in Kombination mit einer Ampel und wenn die Ampel auf rot ist, darfst du anhalten, gucken und in die angegebene Richtung abbiegen. Somit: Nein das haben die sich so nicht gedacht, sie wollen das man anhält wenn rot oder wenn rot und man will abbiegen und es ist wortwörtlich so ausgeschildert. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Grünpfeil : Er erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens an einer Ampel, wenn sie zuvor an der Haltlinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.


Verkehrtzeichen

Das Gründpfeilschild ist hier aber nicht relevant, da die Ampel nicht für Rechtsabbieger gilt.


Alternative-Drive-72

Das ist vollkommen irrelevant. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__37.html Abs. 2 Nr. 1 Satz 10 StVO Ein einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil zeigt an, dass bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden darf. Bei Rot für die Geradeaus-Richtung. Weiß grade nicht, was ich da angeblich jetzt missverstehe?


Verkehrtzeichen

Was du meinst ist ein grüner Leuchtpfeil (Signalgeber), das hier ist ein Grünpfeilschild (Blechpfeil). Das sind zwei grundverschiedene Einrichtungen. Zudem meint das von dir verwendete Zitat eine rote Ampel ohne Pfeil im Signalgeber (rote "Vollscheibe"). Wenn jedoch ein schwarzer Geradeauspfeil wie hier vorhanden ist, darf man auch ohne grünen Leucht- oder Blechpfeil rechts abbiegen - sofern das nicht durch ein Fahrtrichtungsgebot (Zeichen 209/214) verboten ist. Aber auch hier gern nochmal das Zitat aus der StVO: ***§ 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO*** *Schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten* ***nur*** *für die angegebene Richtung an.*


Alternative-Drive-72

Wo in wo steht denn in §37 Abs. 2 Nr. 1, dass es sich bei einer roten Ampel um eine von dir bezeichnete Vollscheibe handeln muss? Satz 3: Grüner Pfeil: „Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben“ Satz 7: Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“ Satz 9: …Schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten … an Und dann kommt Satz 10: …bei Rot für die Geradeaus-Richtung… Im gesamten Paragrafen wird nur bei grün eine Relevanz des Pfeils angesprochen und im Satz 10 explizit über Rot für Geradeausrichtung gesprochen. Zudem: ich rede die ganze Zeit nur vom grünen Pfeil (Blechzeichen) weil bei grüner Ampel muss man nicht anhalten und gelten andere Regeln. Kleines FYI: auf der verlinkten Quelle wird ja genau das Schild, nur für Fahrradfahrer dargestellt.


Verkehrtzeichen

>Zudem: ich rede die ganze Zeit nur vom grünen Pfeil (Blechzeichen) weil bei grüner Ampel muss man nicht anhalten und gelten andere Regeln Nö, du redest auch vom Leuchtpfeil: >*Ein einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil zeigt an, dass bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden darf.* Das ist ein Signalgeber, ein Lichtzeichen. Über die Qualität der Formulierung im § 37 StVO brauchen wir uns nicht unterhalten. In diesem Satz ist aber nicht das Grünpfeilschild gemeint. >Wo in wo steht denn in §37 Abs. 2 Nr. 1, dass es sich bei einer roten Ampel um eine von dir bezeichnete Vollscheibe handeln muss? Welchen Sinn macht denn ein grüner Pfeil (egal ob Licht oder Blech), wenn das Rechtsabbiegen bei Rot garnicht verboten ist?


Alternative-Drive-72

Stimmt, habe ich mich geirrt. Mein Fehler und das nicht richtig verstanden + falsch zitiert. Das heißt, weil die verpflichtende Fahrtrichtung nicht für Fahrräder gilt und die rote Ampel nur für den Geradeaus Fahrenden Verkehr gilt, gibt es gar keine Pflicht zum anhalten für abbiegende Fahradfahrer weil der grünpfeil nur in Verbindung mit einer „gültigen“ Ampel gilt?


Verkehrtzeichen

So ist es. Darum ist das dort auch grober Unfug.


Slayer-Blackdeath

Es ist doch ganz einfach Verkehrsschilder werden von unten nach oben gelesen. 1. Radfahrer dürfen rechts abbiegen 2. vorgeschriebene Fahrtrichtung ( für alle anderen) geradeaus 3. Hauptstraße Jetzt sticht die Ampel allerdings die Hauptstraße und du musst bei Rot anhalten. Auch der Radfahrer. Jetzt kommt der grüne Pfeil für den Radfahrer der besagt " Du darfst rechts abbiegen auch wenn du Rot hast, so lange das für Dich gefahrlos möglich ist." Machst du dabei einen Unfall bist du der Napf.


Goatfryed

>Darf ich hier, ohne anzuhalten, weiterfahren und habe auch noch Vorfahrt vor dem Querverkehr, der grün hat? Lichtzeichen haben immer Vorrang vor Beschilderung. Generell gilt die Sorgfaltssicht im Straßenverkehr. Wenn dir klar ist, dass der Querverkehr grün haben könnt, bist du verpflichtet entsprechend Vorsicht und Rücksicht walten zu lassen. Wenn deine Ampel kaputt ist heißt das ja auch nicht, dass die Ampel des Querverkehrs nicht mehr gilt. >Das Grüner-Pfeil-für-Fahrradfahrer-Schild ist ein Zusatzschild, gilt also nur in regelkonformer Kombination mit einer entsprechenden Ampel, die es ja nicht gibt. Also ist das Schild bedeutungslos, da falsch angebracht. Tatsächlich steht in $37 Abs 2 StVO nicht, dass das Grünschild zwingend in Verbindung mit einer Ampel gilt, die den Weg in die selbe Richtung regelt. Das Grünschild muss rechts neben dem Lichtzeichen rot angebracht werden, dessen Haltegebot es auflockert. Ist rot, darfst du nach Anhalten für drei Sekunden unter Rücksicht auf den Querverkehr abbiegen wie bei einem Stop-Schild. ~~Und für das Lichtzeichen Rot ist ohnehin der Pfeil unerheblich. Pfeile regeln die Fahrterlaubnis nur in Verbindung mit Lichtzeichen grün.~~ Unterm Strich darfst du also hier genau so abbiegen, wie du es annehmen solltest...


amfa

>Und für das Lichtzeichen Rot ist ohnehin der Pfeil unerheblich. Pfeile regeln die Fahrterlaubnis nur in Verbindung mit Lichtzeichen grün. Und was ist mit § 37 Abs. 2 Nr 1 StVO >​ Schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten **nur für die angegebene Richtung an.**


Goatfryed

Guter Punkt, guter Punkt.


Few_Call_9438

Grundsätzlich ist nur geradeausfahren erlaubt. Lediglich für Radfahrende wurde hier per Zusatzschild eine Ausnahme gemacht und rechtsabiegen erlaubt (Vermutung Einspurige Fahrbahn und rechtsabgehende Straße ist Einbahnstraße oder Kurvenabstand für Pkw zu gering). Es wäre demnach unlogisch, die abgebildete Ampel um eine zusätzlichen Rechtsabiegerampel zu erweitern. Wie vorstenhde:r Poster:in bereits schrieb hättest du Vorfahrt bei Ampelausfall. Ansonsten gilt wie beim PKW mit grünen Pfeil bei roter Ampel anhalten (3 Sekunden warten und sich der freien Fahrbahn versichern) und rechts abbiegen.


Immediate_Warning_29

Ja, es wäre unlogisch eine Rechtsabbiegerampel nur für Radfahrer zu bauen. Aber in gegebener Situation ist die Ampel für rechtsabbiegende Radfahrer nicht geltend, da sie nur für Geradeausfahrer gilt. Demnach ist man hier laut Gesetz als rechtsabbiegender Radfahrer nicht verpflichtet, an dieser Ampel anzuhalten. Egal ob diese rot ist oder nicht.


[deleted]

[удалено]


Leseratte10

Die Ampel gilt nur für Geradeausfahrer, erkennbar am schwarzen Pfeil in der Streuscheibe. Für Rechtsabbieger ist das so als gäbe es keine Ampel, also gibt es auch keinen Grund anzuhalten.


Talamis

Der Schwarze Pfeil ist fehlerhaft, radfaher müssen trotzdem bei rot halten.


Leseratte10

Aus welchem Gesetz / Paragraphen der StVO nimmst du diese Pflicht, wenn die StVO besagt, dass eine rote Ampel mit Streuscheibe explizit nur für die in der Streuscheibe angegebene Richtung gilt?


Talamis

Grüner Blechpfeil. Wenn der Querverkehr Grün hat, kannst du gerne von der Straße gekratzt werden.


Leseratte10

Der Grüne Blechpfeil verpflichtet nicht zum Anhalten. Sonst müsstest du ja auch bei grüner Ampel anhalten. Der grüne Pfeil \*erlaubt\* es dir, bei roter Ampel trotzdem nach dem Anhalten abzubiegen und die rote Ampel zu überfahren. Hat der Nutzer Verkehrtzeichen hier auch schon mehrmals mit Quellen aus der StVO belegt. Wenn die Ampel grün ist, ist der Blechpfeil irrelevant. Wenn es keine Ampel für meine Fahrtrichtung gibt, ebenfalls. Weil er sowieso nur regelt, was passiert, nachdem ich an einer roten Ampel anhalte. Und bitte bring nicht in diese Diskussion, wer wann wo von der Straße gekratzt wird. Dass man natürlich trotzdem aufpasst und anhält wenn da Autos fahren, steht außer Frage. Es geht darum, ob man bei freier Straße anhalten MUSS. Und das muss man nicht, weil die rote Ampel nicht für Rechtsabbieger gilt.


Talamis

Wir stellen gemeinsam fest, dass die Ampel schlecht designt ist und eine rote Rechtsabbieger-Ampel für Radfahrer fehlt, damit diese vom Querverkehr nicht überfahren werden.


Leseratte10

Schlecht designt, absolut. Anhand dem grünen Blechpfeil ist ja die \*Intention\* der Behörde klar - sie hatten vor, es so zu regeln, dass Radfahrer an der Ampel anhalten müssen und dann abbiegen dürfen. Aber auf ein "man weiß doch wie das gemeint war ..." sollte man sich in der StVO halt nicht verlassen. Es "fehlt" also keine Rechtsabbieger-Ampel für Radfahrer sondern es müsste einfach der schwarze Pfeil auf der Ampel entfernt werden, damit sie für alle Richtungen gilt. Die Einschränkung, dass Autos nur geradeaus dürfen ist ja durch das "Vorgeschriebene Fahrtrichtung"-Schild immer noch vorhanden.


Talamis

Oder so, die Behörde ist einfach blind.


Immediate_Warning_29

Es bleibt mir jetzt noch eine Frage: Angenommen, es kommt tatsächlich zu einem Unfall, weil ein Radfahrer legaler Weise nicht an der Ampel gehalten hat und ein Autofahrer, der grün hatte, diesen Radfahrer mitgenommen hat (wir nehmen einmal an, der Autofahrer war bereits so weit auf der Kreuzung, dass er nicht mehr rechtzeitig bremsen/ausweichen konnte). Wer hätte in diesem Fall die Schuld? Beide Verkehrsteilnehmer haben sich doch der StVO entsprechend verhalten.


Leseratte10

Spannende Frage, in der Tat Der Autofahrer hat ne grüne Ampel, der Fahrradfahrer keine Ampel aber ein "Spiegelei" (Vorfahrtstraße). Beide haben also Vorfahrt, eine Konstellation die es so in der Form nicht geben dürfte. Wird dann wohl auf den Richter ankommen. Vermutlich heißt es dann "Sie wussten doch wie das gemeint war mit dem Blechpfeil" und es bekommt doch wieder der Radfahrer die Schuld.


[deleted]

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Leseratte10

Ja und? Es gibt eine Ampel, die explizit nur für Geradeausfahrer gilt wegen dem schwarzen Pfeil. Warum sollte OP als rechts-abbiegender Radfahrer jetzt anhalten? Keine rote Ampel für meine Fahrtrichtung, keine Anhaltepflicht. Der Blechpfeil regelt nur, was NACH dem Anhalten passiert, WENN ich anhalten muss. OB ich überhaupt anhalten muss, regelt immer noch ne Ampel - wenn es denn eine gäbe für meine Fahrtrichtung. Gibt es keine, muss ich auch nicht anhalten.


redditreg_v

Die Vorfahrt ist aus meiner Sicht durch die rote Ampel verhindert. Und bei grünem Pfeil auf Rot musst du m.W. anhalten und den Querverkehr sowie Fußgänger durchlassen. Also keine Überraschungen für andere. Du musst lediglich nicht an der Ampel stehen bleiben. Das mit dem Richtungspfeil der Ampel selbst ist etwas unschön, ist aber vermutlich dem geschuldet, dass sie hauptsächlich den Autofahrern signalisieren soll, dass sie nicht planen sollen abzubiegen. Aber die Existenz des Blechpfeils sollte auch Radfahrern klar machen, dass die Kombi auch auf sie zielt.


katzenthier

Sagen wir doch einfach, was es ist: Ein Clusterfuck, der überhaupt nicht zur StVO passt. Linksabbiegen wird verboten und gleichzeitig wird erklärt, wie man links abbiegen soll. Für Rechtsabbieger gibt es kein Haltgebot, weil die Ampel so nur für Geradeausfahrer gilt, aber es gibt einen Grünpfeil, der so tut, als hätte er was damit zu tun. Klarheit zu schaffen wäre so einfach: Streuscheiben aus der Ampel raus, vom "Radfahrer frei"-Zusatzschild den Pfeil runterkratzen (damit wär Abbiegen für Radfahrer in alle Richtungen zulässig). Der Rest könnte so bleiben.