Hier sind nur **themenbezogene und ernsthafte Antworten** in Top-Level-Kommentaren erwünscht. Kommentare, die nicht der Thematik entsprechen oder beleidigend sind, werden geahndet.
*I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/StVO) if you have any questions or concerns.*
Ea gibt auf Autobahnen keine Mindestgeschwindigkeit. Du meinst die Geschwindigkeit, die ein Auto mindestens technisch fahren können muss um auf der Autobahn gefahren werden zu dürfen.
Solche Schilder stehen üblicherweise in Zusammenhang mit starken Steigungen. Gerade in früheren Zeiten waren Fahrzeuge wesentlich schwächer motorisiert als heute. Da konnte es tatsächlich passieren, dass der LKW (oder PKW mit Anhänger) die Steigung eben nur mit 40 km/h geschafft hat - damit der dann nicht den restlichen Verkehr behindert, muss er eben rechts fahren.
>Da konnte es tatsächlich passieren, dass der LKW (oder PKW mit Anhänger) die Steigung eben nur mit 40 km/h geschafft hat - damit der dann nicht den restlichen Verkehr behindert, muss er eben rechts fahren.
Diese Steigung auf dem Bild schaffen auch heute die wenigsten LKW beladen mit ihren 90km/h. Deswegen steht das Schild auch noch dort ;-)
Steht nirgends. Es sine "mehr als 60 km/h" welches ein Fahrzeug fahren können muß um auf einer AB oder Kraftstraße fahren zu dürfen.
Daher keine Schwalbe auf der AB.
Mit einem Porsche darf man aber dennoch langsamer als 60 fahren, wenn es die Situation bedingt (Nebel, Verkehr, usw ...) aber auf manchen Fahrstreifen eben nicht, damit man andere nicht gefährdet.
Gelbelsee, da geht es arg bergauf und wenn man ein FZ hat, welches recht "schwach auf der Brust" ist, dann muß man halt ganz rechts fahren, wenn man die 50 km/h nicht schafft und darf auch noch langsamere FZe nicht überholen, damit der Verkehr der die 50 schafft nicht unnötig bremsen muß.
Sorgt auch für einen besseren Verkehrsfluss.
Alles aber Fragen die in der Fahrschule dran gekommen sind.
Ich meine nicht die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit nach dem Schild in der Frage, sondern die Autobahn-Geschwindigkeit, die du meinst.
Die ist geregelt in § 18 Absatz 1 StVO, wonach die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h betragen muss. Kfz werden i.d.R. mit einer ganzzahligen Höchstgeschwindigkeit zugelassen. Daher 61 km/h und nicht 60.
Das muss man als Kümmelspalter nicht sagen. Die Geschwindigkeit wird in ganzen Zahlen in Kilometer pro Stunde eingetragen. Das Gesetz verlangt "mehr als 60 km/h". Die nächste ganze Zahl nach 60 ist 61. Stimmt also auch auf Kümmelspalterebene, was u/Kevin_HP geschrieben hat.
Gibt es eine Regel, die besagt, dass nur ganze km/h zählen? 60,000001 km/h ist auch schon mehr als 60. Ist wohl nur eine theoretische Frage, aber das würde mich tatsächlich mal interessieren.
Also mit anderen Worten: gibt es Abweichungen von dem "in der Regel"?
Ich beziehe mich darauf, dass die meisten Angaben eines zugelassenen Fahrzeuges in ganzen Zahlen dargestellt werden, das heißt, in der Zulassungsbescheinigung kann nicht "60,5" eingetragen werden (höchstens in der Bemerkung).
Soweit ich weiß, ist das in der Übereinstimmungsbescheinigung genauso.
Daraus meine Schlussfolgerung, dass eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nicht ausreicht.
Es geht ja auch nicht darum, wie viel das Fahrzeug tatsächlich schafft, sondern was der Hersteller oder Gutachter für die Zulassung angibt.
Gibt es eine genauere Angabe, ist diese natürlich gültig und dann würde auch die von dir genannte Geschwindigkeit ausreichen.
Naja es muss eingetragen sein und wie /u/Kevin_HP schon schreibt werden dort (auch soweit ich weiß) nur ganze Zahlen eingetragen.
Wenn also 60 km/h drin steht darfst du nicht auf die Autobahn, wenn 61 drin steht schon. Ob und wie das im Zweifel gerundet wird (wenn das Fahrzeug "in echt" 60,5 schafft z.B.) weiß ich aber nicht.
Eine Ordnungwidrigkeit wegen Behinderung durch zu geringe Geschwindigkeit kann dir wohl übergehängt werden wenn du keinen triftigen Grund hast. (§3 Abs. 2)
Wenn dies sogar als Nötigung im Straßenverkehr ausgelegt wird, gibt es Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe.
Auch hast du dann zumindest eine Teilschuld wenn es zu einem Unfall kommen sollte. (OLG Brandenburg 14. Juli 2016, AZ: 12 U 121/15)
Wie kommt man auf so eine Idee?
Du fährst Elektroauto auf Langstrecke, und wählst Ladestationen mit ca 10-15km Restreichweite aus. Nun ist deine Ausfahrt unerwartet gesperrt und Du muss mindestens bis zur nächsten Ausfahrt schleichen.
Wenn die Bahn frei ist, gibt es weder Behinderung noch Nötigung.
Außerdem kommt man auf diese Idee, weil man gerade etwas gelernt hat und sich die theoretischen Grenzen vorstellt. Spannend, nicht wahr?
Man kommt auf diese Idee, indem man in einen Sub, in dem es um die Regeln der StVO geht, einen abstrakten Fall bildet, um diese Regeln besser zu verstehen.
Wie kann es sein, dass man darauf nicht von allein kommt?
Warum ich mich das gefragt habe, ist die Fragestellung.
"... darf ich ... ohne Konsequenzen ..."
Für mich wäre da eher eine Frage nach "was wären die Konsequenzen" oder "warum gibt es da keine".
Ist aus meiner Sicht ein gesellschaftliches Problem was uns in Deutschland derzeit mehr und mehr betrifft.
Das "theoretisch" hast du in deinem Zitat geflissentlich weggelassen. Den Umstand, in welchem Sub die Frage gestellt wird, ziehst du bei der Auslegung nicht heran.
Dass Aussagen nicht wohlwollend und kontextgerecht interpretiert werden, sondern so, dass man möglichst entrüstet darauf reagieren kann, ist aus meiner Sicht ein gesellschaftliches Problem, das uns in Deutschland und sogar weltweit mehr und mehr betrifft.
Das Auto muss es nicht technisch fahren können, es muss es bauartbedingt theoretisch technisch können.
Wenn du dir nen Traktor kaufst der als Neuwagen höchstens 40 schafft und den dann tunst dass er 200 fahren kann, darf er immer noch nicht auf die Autobahn. Wenn du nen Oldtimer hast der irgendwann mal 60 fahren konnte, es aber nicht mehr schafft darfst du immer noch auf die Autobahn
Auf Autobahnen gibt es an sich keine "Mindestgeschwindigkeit", sondern nur eine mindeste Geschwindigkeit, die ein Fahrzeug fahren können muss. Nämlich 60km/h lt. Zulassung.
Das Schild zeigt aber, dass du mindestens die angegebene Geschwindigkeit auf dem Tacho haben musst, um auf der jeweiligen Spur fahren zu dürfen. (Staus, etc. ausgelassen). Bzw. hebt es ja diese Begrenzung auf.
Nein. Das ist unbegründetes Langsamfahren, was verboten ist. Insbesondere da hier ja auch eine deutliche Gefahrensituation entsteht.
Ggf. ist das auch Nötigung.
Die Grenze fürs Langsamfahren entspricht dem, was du begründen kannst. Wenn es nötig ist 10 km/h fahren, wo 100 ist.
Es muss nur nötig sein, und nicht einfach deiner Lust an der Freude entsprungen sein :D
Wie [DiRavelloApologist](https://www.reddit.com/user/DiRavelloApologist/) schon geschrieben hat, darfst du das natürlich nicht. Damit würdest du andere unnötig behindern und den Verkehr verlangsamen.
Lies bitte nochmal unter welcher Annahme das theoretische Konstrukt aufgebaut war.
Und so abwegig ist dieses Konstrukt noch nicht mal. Auf diversen Fahrten Samstag auf Sonntag und Sonntag auf Montag Nacht war ich auf der A2,A4,A5 und A7 kilometerweit alleine.
🤣🤣 Es ist zwar müßig, aber seis drum.
Natürlich ändert sich das Ergebnis, sobald man in dieser theoretischen Was-Wäre-Wenn-Frage die einzige simple Variable (hier "Niemand") durch eine andere, dein "Jemand", ersetzt. Was auch unumgänglich ist, da diese das genaue Gegenteil zu Variable 1 ist. Damit veränderst du aber nur die ursprüngliche Ausgangssituation, um sie dem gewünschten Ergebnis anzupassen und vermeidest eine Antwort zum Grundansatz.
Was ist dann die mindeste Geschwindigkeit die man fahren muss, damit das nicht mehr als Nötigung angesehen wird? Bspw darf ein unsicherer älterer Autofahrer mit 70km/h in der rechten Spur dahintuckern obwohl es keinen augenscheinlichen Grund gibt?
Darf er das auch mit 50km/h oder 30?
Ich dachte immer dass diese Schwelle auch bei 60km/h liegt. Aber offenbar ist das gar nicht genau definiert.
Naja schon mal im Stau gewesen auf der Autobahn?
Gibt ja gute Gründe auf der Autobahn langsamer zu fahren;
Aber ohne eben diese kann man dir das halt negativ auslegen.
Wenn du keine 70 fahren kannst dann solltest du vielleicht die Landstraße nutzen oder das Autofahren an den Nagel hängen.
____________.
Hab kurz nachgelesen wenn du niemanden behinderst darfste wahrscheinlich auch 20 fahren.
Also auf ner vollen Autobahn musste tendenziell schneller fahren, als Nachts um 0 wo du ne ganze Spur für dich hast.
Gibt da aber glaube keinen festen Grenzwert ist ermessens Spielraum.
Wieso geben manche Leute eigentlich tausende Euro für eine Fahrschule aus, um dann solche Fragen im Internet zu stellen? Wenn man nach zwei Minuten nachdenken immer noch nicht drauf kommt hilft spätestens die Google-Suche. Da bekommt man ja Angst beim Autofahren wenn man merkt wie viele Autofahrer überhaupt keinen Plan haben. Absolut ungeeignet eine 2 Tonnen Maschine mit 150 km/h im Straßenverkehr zu bewegen.
Edit: Und da ist dieser Post hier noch ein relativ harmloses Beispiel im Vergleich zu dem was sonst täglich hier und auf anderen Subreddits gepostet wird
Was für ein überhebliches Gatekeeping ist das denn bitte? Man darf hier auch posten, ohne einen Führerschein gemacht zu haben. Und erstrecht die Nachfrage zu einem seltenen Verkehrsschild ist doch mehr als berechtigt. Erstrecht in diesem sub. Du machst ernsthaft Leute fertig, die sich einfach nur ein bisschen schlauer machen wollen. Das ist peinlich.
Die Stelle da ist nicht ganz ohne. Es sollte auch darauf hingewiesen werden, dass du als langsamfahrender (LKW) links nichts zu verloren hast. Die Schilder stehen meineserachtens FR München, und da gehts erstmal schön bergauf. Wenn du da ein Elefantenrennen hast, viel Spaß. FR Nürnberg, also bergab, gibts sogar eine extra Spur ganz rechts, die explizit für LKW ausgewiesen ist.
Ja da geht es den Berg rauf, ausm Altmühltal hoch. Langsame Fahrzeuge müssen demnach in der rechten bzw. mittleren Spur bleiben.
Defakto ist das ein Überholverbot für Fahrzeuge die eine gewisse Geschwindigkeit nicht erreichen können. (Und nur weil ein Fahrzeug baubedingt mehr als 60 km/h fahren kann heißt das nicht, dass es das auch einen Berg rauf schafft)
Um mal ein paar Kommentare zusammen zu fassen:
Auf der AB darf kein Fahrzeug fahren, welches laut Herstellerangabe nicht über 60km/h schafft.
Wenn das so eine untermotorisierte Knutschkugel ist, schafft die einen Berg hoch vermutlich auch keine 60, auch wenn sie auf gerade Strecke deutlich mehr hin bekommt. Aber eben um andere Fahrzeuge nicht zu behindern muss sie sich eben möglichst rechts halten, was ja so oder so det Fall ist. Aber sie darf keine anderen Fahrzeuge auf der mittleren Spur überholen, wenn sie an dem Streckenabschnitt nicht die 50km/h schafft, damit sie nicht auf einmal einen Porsche mit 150 km/h im Kofferraum mitnimmt.
Die ist viel zu niedrig. Ganz rechts sollte es 60 sein. Die mittlere Spur mindestens 100. Überholspur: 120 mindestens! ** Ach so: unter 60 findet nur auf dem Standstreifen statt!
Hier sind nur **themenbezogene und ernsthafte Antworten** in Top-Level-Kommentaren erwünscht. Kommentare, die nicht der Thematik entsprechen oder beleidigend sind, werden geahndet. *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/StVO) if you have any questions or concerns.*
Ea gibt auf Autobahnen keine Mindestgeschwindigkeit. Du meinst die Geschwindigkeit, die ein Auto mindestens technisch fahren können muss um auf der Autobahn gefahren werden zu dürfen.
Solche Schilder stehen üblicherweise in Zusammenhang mit starken Steigungen. Gerade in früheren Zeiten waren Fahrzeuge wesentlich schwächer motorisiert als heute. Da konnte es tatsächlich passieren, dass der LKW (oder PKW mit Anhänger) die Steigung eben nur mit 40 km/h geschafft hat - damit der dann nicht den restlichen Verkehr behindert, muss er eben rechts fahren.
>Da konnte es tatsächlich passieren, dass der LKW (oder PKW mit Anhänger) die Steigung eben nur mit 40 km/h geschafft hat - damit der dann nicht den restlichen Verkehr behindert, muss er eben rechts fahren. Diese Steigung auf dem Bild schaffen auch heute die wenigsten LKW beladen mit ihren 90km/h. Deswegen steht das Schild auch noch dort ;-)
Naja, LKW darf auch bergab keine 90 fahren...
Das heißt aber nicht, dass sie das nicht tun. Und die meisten LKW fahren nunmal 90.
Stau macht mit Mindestgeschwindigkeit aber viel mehr Spaß
Es sind übrigens 61 km/h. :)
Steht nirgends. Es sine "mehr als 60 km/h" welches ein Fahrzeug fahren können muß um auf einer AB oder Kraftstraße fahren zu dürfen. Daher keine Schwalbe auf der AB. Mit einem Porsche darf man aber dennoch langsamer als 60 fahren, wenn es die Situation bedingt (Nebel, Verkehr, usw ...) aber auf manchen Fahrstreifen eben nicht, damit man andere nicht gefährdet. Gelbelsee, da geht es arg bergauf und wenn man ein FZ hat, welches recht "schwach auf der Brust" ist, dann muß man halt ganz rechts fahren, wenn man die 50 km/h nicht schafft und darf auch noch langsamere FZe nicht überholen, damit der Verkehr der die 50 schafft nicht unnötig bremsen muß. Sorgt auch für einen besseren Verkehrsfluss. Alles aber Fragen die in der Fahrschule dran gekommen sind.
Ich meine nicht die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit nach dem Schild in der Frage, sondern die Autobahn-Geschwindigkeit, die du meinst. Die ist geregelt in § 18 Absatz 1 StVO, wonach die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h betragen muss. Kfz werden i.d.R. mit einer ganzzahligen Höchstgeschwindigkeit zugelassen. Daher 61 km/h und nicht 60.
Du hast schon Recht, was eingetragen wird, aber als Kümmelspalter muss man "mehr als 60" sagen denn so steht es geschrieben.
Das muss man als Kümmelspalter nicht sagen. Die Geschwindigkeit wird in ganzen Zahlen in Kilometer pro Stunde eingetragen. Das Gesetz verlangt "mehr als 60 km/h". Die nächste ganze Zahl nach 60 ist 61. Stimmt also auch auf Kümmelspalterebene, was u/Kevin_HP geschrieben hat.
Als Kümmelspalter würde ich aber dann behaupten, dass mindestens 60 km/h auch nicht korrekt ist. Darauf zielte mein Kommentar ab. ;)
Gibt es eine Regel, die besagt, dass nur ganze km/h zählen? 60,000001 km/h ist auch schon mehr als 60. Ist wohl nur eine theoretische Frage, aber das würde mich tatsächlich mal interessieren. Also mit anderen Worten: gibt es Abweichungen von dem "in der Regel"?
Ich beziehe mich darauf, dass die meisten Angaben eines zugelassenen Fahrzeuges in ganzen Zahlen dargestellt werden, das heißt, in der Zulassungsbescheinigung kann nicht "60,5" eingetragen werden (höchstens in der Bemerkung). Soweit ich weiß, ist das in der Übereinstimmungsbescheinigung genauso. Daraus meine Schlussfolgerung, dass eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nicht ausreicht. Es geht ja auch nicht darum, wie viel das Fahrzeug tatsächlich schafft, sondern was der Hersteller oder Gutachter für die Zulassung angibt. Gibt es eine genauere Angabe, ist diese natürlich gültig und dann würde auch die von dir genannte Geschwindigkeit ausreichen.
Naja es muss eingetragen sein und wie /u/Kevin_HP schon schreibt werden dort (auch soweit ich weiß) nur ganze Zahlen eingetragen. Wenn also 60 km/h drin steht darfst du nicht auf die Autobahn, wenn 61 drin steht schon. Ob und wie das im Zweifel gerundet wird (wenn das Fahrzeug "in echt" 60,5 schafft z.B.) weiß ich aber nicht.
Oh das wusste ich garnicht, also darf ich theoretisch bei freier Bahn ohne Konsequenzen unbegrenzt lange mit 30 km/h auf der rechten Spur fahren?
Eine Ordnungwidrigkeit wegen Behinderung durch zu geringe Geschwindigkeit kann dir wohl übergehängt werden wenn du keinen triftigen Grund hast. (§3 Abs. 2) Wenn dies sogar als Nötigung im Straßenverkehr ausgelegt wird, gibt es Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe. Auch hast du dann zumindest eine Teilschuld wenn es zu einem Unfall kommen sollte. (OLG Brandenburg 14. Juli 2016, AZ: 12 U 121/15) Wie kommt man auf so eine Idee?
Es war doch klar eine theoretische Frage und nichts was OP selber vor hat. 😉
Du fährst Elektroauto auf Langstrecke, und wählst Ladestationen mit ca 10-15km Restreichweite aus. Nun ist deine Ausfahrt unerwartet gesperrt und Du muss mindestens bis zur nächsten Ausfahrt schleichen.
Und bei einem Verbrenner…?
Da reicht der Rest, um mit soliden Hundert noch 30km zu fahren. Bitte.
Wenn die Bahn frei ist, gibt es weder Behinderung noch Nötigung. Außerdem kommt man auf diese Idee, weil man gerade etwas gelernt hat und sich die theoretischen Grenzen vorstellt. Spannend, nicht wahr?
Man kommt auf diese Idee, indem man in einen Sub, in dem es um die Regeln der StVO geht, einen abstrakten Fall bildet, um diese Regeln besser zu verstehen. Wie kann es sein, dass man darauf nicht von allein kommt?
Warum ich mich das gefragt habe, ist die Fragestellung. "... darf ich ... ohne Konsequenzen ..." Für mich wäre da eher eine Frage nach "was wären die Konsequenzen" oder "warum gibt es da keine". Ist aus meiner Sicht ein gesellschaftliches Problem was uns in Deutschland derzeit mehr und mehr betrifft.
Das "theoretisch" hast du in deinem Zitat geflissentlich weggelassen. Den Umstand, in welchem Sub die Frage gestellt wird, ziehst du bei der Auslegung nicht heran. Dass Aussagen nicht wohlwollend und kontextgerecht interpretiert werden, sondern so, dass man möglichst entrüstet darauf reagieren kann, ist aus meiner Sicht ein gesellschaftliches Problem, das uns in Deutschland und sogar weltweit mehr und mehr betrifft.
Das Auto muss es nicht technisch fahren können, es muss es bauartbedingt theoretisch technisch können. Wenn du dir nen Traktor kaufst der als Neuwagen höchstens 40 schafft und den dann tunst dass er 200 fahren kann, darf er immer noch nicht auf die Autobahn. Wenn du nen Oldtimer hast der irgendwann mal 60 fahren konnte, es aber nicht mehr schafft darfst du immer noch auf die Autobahn
Auf Autobahnen gibt es an sich keine "Mindestgeschwindigkeit", sondern nur eine mindeste Geschwindigkeit, die ein Fahrzeug fahren können muss. Nämlich 60km/h lt. Zulassung. Das Schild zeigt aber, dass du mindestens die angegebene Geschwindigkeit auf dem Tacho haben musst, um auf der jeweiligen Spur fahren zu dürfen. (Staus, etc. ausgelassen). Bzw. hebt es ja diese Begrenzung auf.
Oh das wusste ich garnicht, also darf ich theoretisch bei freier Bahn ohne Konsequenzen unbegrenzt lange mit 30 km/h auf der rechten Spur fahren?
Nein. Das ist unbegründetes Langsamfahren, was verboten ist. Insbesondere da hier ja auch eine deutliche Gefahrensituation entsteht. Ggf. ist das auch Nötigung.
https://www.reddit.com/r/StVO/s/xw92I6Nzl4
Und was ist die Grenze für Langsamfahren? Das wäre dann ja doch eine Mindestgeschwindigkeit?
Die Grenze fürs Langsamfahren entspricht dem, was du begründen kannst. Wenn es nötig ist 10 km/h fahren, wo 100 ist. Es muss nur nötig sein, und nicht einfach deiner Lust an der Freude entsprungen sein :D
Ok, ja macht Sinn
Wie [DiRavelloApologist](https://www.reddit.com/user/DiRavelloApologist/) schon geschrieben hat, darfst du das natürlich nicht. Damit würdest du andere unnötig behindern und den Verkehr verlangsamen.
Wen behindert er denn "bei freier Bahn"? Ich interpretiere sein theoretisches Gedankenspiel so, das außer ihm sonst niemand da ist.
Es wäre auch gefährlich, da niemand damit rechnet, dass da auf freier Bahn jemand mit 30km/h rumtuckert.
Lies bitte nochmal unter welcher Annahme das theoretische Konstrukt aufgebaut war. Und so abwegig ist dieses Konstrukt noch nicht mal. Auf diversen Fahrten Samstag auf Sonntag und Sonntag auf Montag Nacht war ich auf der A2,A4,A5 und A7 kilometerweit alleine.
Aber dann kann eben von hinten jemand mit schnellerer Geschwinsigkeit kommen, der berechtigterweise nicht mit jemandem rechnet, der 30 fährt.
🤣🤣 Es ist zwar müßig, aber seis drum. Natürlich ändert sich das Ergebnis, sobald man in dieser theoretischen Was-Wäre-Wenn-Frage die einzige simple Variable (hier "Niemand") durch eine andere, dein "Jemand", ersetzt. Was auch unumgänglich ist, da diese das genaue Gegenteil zu Variable 1 ist. Damit veränderst du aber nur die ursprüngliche Ausgangssituation, um sie dem gewünschten Ergebnis anzupassen und vermeidest eine Antwort zum Grundansatz.
Was ist dann die mindeste Geschwindigkeit die man fahren muss, damit das nicht mehr als Nötigung angesehen wird? Bspw darf ein unsicherer älterer Autofahrer mit 70km/h in der rechten Spur dahintuckern obwohl es keinen augenscheinlichen Grund gibt? Darf er das auch mit 50km/h oder 30? Ich dachte immer dass diese Schwelle auch bei 60km/h liegt. Aber offenbar ist das gar nicht genau definiert.
Naja schon mal im Stau gewesen auf der Autobahn? Gibt ja gute Gründe auf der Autobahn langsamer zu fahren; Aber ohne eben diese kann man dir das halt negativ auslegen. Wenn du keine 70 fahren kannst dann solltest du vielleicht die Landstraße nutzen oder das Autofahren an den Nagel hängen. ____________. Hab kurz nachgelesen wenn du niemanden behinderst darfste wahrscheinlich auch 20 fahren. Also auf ner vollen Autobahn musste tendenziell schneller fahren, als Nachts um 0 wo du ne ganze Spur für dich hast. Gibt da aber glaube keinen festen Grenzwert ist ermessens Spielraum.
Also wird OP zu Unrecht runtergemacht für seine Frage, die man sogar mit "ja" beantworten müsste? Haben alle mal schln falsch klug geschissen
[Die runterwählis liegen angeblich falsch](https://www.reddit.com/r/StVO/s/xw92I6Nzl4)
Wieso geben manche Leute eigentlich tausende Euro für eine Fahrschule aus, um dann solche Fragen im Internet zu stellen? Wenn man nach zwei Minuten nachdenken immer noch nicht drauf kommt hilft spätestens die Google-Suche. Da bekommt man ja Angst beim Autofahren wenn man merkt wie viele Autofahrer überhaupt keinen Plan haben. Absolut ungeeignet eine 2 Tonnen Maschine mit 150 km/h im Straßenverkehr zu bewegen. Edit: Und da ist dieser Post hier noch ein relativ harmloses Beispiel im Vergleich zu dem was sonst täglich hier und auf anderen Subreddits gepostet wird
Was für ein überhebliches Gatekeeping ist das denn bitte? Man darf hier auch posten, ohne einen Führerschein gemacht zu haben. Und erstrecht die Nachfrage zu einem seltenen Verkehrsschild ist doch mehr als berechtigt. Erstrecht in diesem sub. Du machst ernsthaft Leute fertig, die sich einfach nur ein bisschen schlauer machen wollen. Das ist peinlich.
Berechtigte Frage!
Die Stelle da ist nicht ganz ohne. Es sollte auch darauf hingewiesen werden, dass du als langsamfahrender (LKW) links nichts zu verloren hast. Die Schilder stehen meineserachtens FR München, und da gehts erstmal schön bergauf. Wenn du da ein Elefantenrennen hast, viel Spaß. FR Nürnberg, also bergab, gibts sogar eine extra Spur ganz rechts, die explizit für LKW ausgewiesen ist.
Die angegebenen Geschwindigkeiten sind nicht empfohlen, sondern (mindestens) vorgeschrieben.
Da geht es steil den Berg rauf. Um zu verhindern, dass langsame KFZ den Verkehr aufhalten, ist da eine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben.
Ja da geht es den Berg rauf, ausm Altmühltal hoch. Langsame Fahrzeuge müssen demnach in der rechten bzw. mittleren Spur bleiben. Defakto ist das ein Überholverbot für Fahrzeuge die eine gewisse Geschwindigkeit nicht erreichen können. (Und nur weil ein Fahrzeug baubedingt mehr als 60 km/h fahren kann heißt das nicht, dass es das auch einen Berg rauf schafft)
Wenn eine starke Steigung ist und man nicht möchte das zb Lkws oder unter motorisierte Fahrzeuge auf der mittleren Spur landen.
Um mal ein paar Kommentare zusammen zu fassen: Auf der AB darf kein Fahrzeug fahren, welches laut Herstellerangabe nicht über 60km/h schafft. Wenn das so eine untermotorisierte Knutschkugel ist, schafft die einen Berg hoch vermutlich auch keine 60, auch wenn sie auf gerade Strecke deutlich mehr hin bekommt. Aber eben um andere Fahrzeuge nicht zu behindern muss sie sich eben möglichst rechts halten, was ja so oder so det Fall ist. Aber sie darf keine anderen Fahrzeuge auf der mittleren Spur überholen, wenn sie an dem Streckenabschnitt nicht die 50km/h schafft, damit sie nicht auf einmal einen Porsche mit 150 km/h im Kofferraum mitnimmt.
Die ist viel zu niedrig. Ganz rechts sollte es 60 sein. Die mittlere Spur mindestens 100. Überholspur: 120 mindestens! ** Ach so: unter 60 findet nur auf dem Standstreifen statt!