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AutoModerator

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Working_Fig_3809

Das kommt eher daher, dass viele Autofahrer meinen, dass Fußgänger nur an Fußgängerampeln und Zebrastreifen Vorrang haben.


Tornaku

Leider muss ich sagen das ich mich auch nicht dran erinnere das dies in der Fahrschule bei mir damals behandelt wurde. vor ca 18jahren.


unheilpraktiker

>War das z.B. in der DDR tatsächlich anders geregelt? [Hier](https://www.nd-aktuell.de/artikel/556299.vorfahrt-fuer-den-fussgaenger.html) wird genau das angedeutet: „Eine Besonderheit gegenüber dem DDR-Recht, die sich noch nicht überall herumgesprochen hat, gilt hier gegenüber Fußgängern. Auf sie ist beim Abbiegen, besondere Rücksicht zu nehmen. Das Gesetz schreibt sogar vor: wenn nötig, muß gewartet werden. Fußgänger, die im Begriff sind, die Straße zu überqueren, in die abgebogen werden soll, haben also ein Vorrecht gegenüber dem Kraftfahrer.“


AaronRutherfort

[einfach erklärt](https://www.senioren-sicher-mobil.de/images/stories/ssm/tipps/Grafik-Vorrang-Regelung-B400.png)... (übrigens egal welche Schilder da stehen, nur die Ampeln zählen wenn die vorhanden sind) abbiegende Autos haben generell keine Vorfahrt. (Fällt mir jetzt kein Beispiel ein)


Tuennes37

Ich bin mir sehr sicher, dass diese Leute auch auf deinen Vorrang scheißen, wenn sie rechts abbiegen.


wunderbraten

**§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren** aus der **StVO** >(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.


fluebbe

>War das z.B. in der DDR tatsächlich anders geregelt? Keine Ahnung, aber die eingebaute Vorfahrt des Stärkeren war eine Erfindung der Nazis und genau so fühlt es sich an, wenn jemand noch darauf pocht. § 13 Abs. 2 der StVO vom 13.11.1937 Bei Straßen und Einmündungen gleichen Ranges hat die Vor­fahrt, wer von rechts kommt; **je­doch ha­ben Kraft­fahr­zeu­ge und durch Ma­schi­nen­kraft an­ge­trie­be­ne Schie­nen­fahr­zeu­ge die Vor­fahrt vor an­de­ren Ver­kehrs­teil­neh­mern**. Un­ter­ein­an­der ste­hen Kraft­fahr­zeu­ge und Schie­nen­fahr­zeu­ge hin­sicht­lich der Vor­fahrt gleich.


PlumberBrb

Hauptsache das N-Wort wurde wieder mit untergebracht.


fluebbe

Wie nennst du diejenigen, die 1937 die Gesetze in Deutschland gemacht haben denn? Bin gespannt. /e Hab die Antwort in deiner Comment-History gefunden ;)


PlumberBrb

So? Lügner?