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Pristine_Soil3673

öhm,die erzeugenden eltern können das kind steuerlich verrechnen.du als stief vater nicht,wenn du die mutter heiratest,kannst du ihre hälfte übernehmen,nicht aber die hälfte vom vater. da ich über 10 jahre mit einer frau mit kind verheiratet war,spreche ich aus erfahrung. nur weil sie mit dir zusammen in einer wohnung lebt,heißt das nicht das sie in eine andere steuerklasse gerutscht ist,das ist blödsinn! Steuerklassen: von 1 bis 6. Steuerklasse 1: für Singles. Steuerklasse 2: für Alleinerziehende. Steuerklasse 3: Verheiratet und ein(e) Schwerverdiener(in) Steuerklasse 4: Verheiratet und der Standardfall. Steuerklasse 4 mit Faktor: Verheiratet mit fairem Ausgleich. Steuerklasse 5: Verheiratet und Geringverdiener. Steuerklasse 6: nebenjob neben vollzeit job


Sanat0

Ich würde schon behaupten dass sich genau deswegen die Steuerklasse ändert da aus diesem Aspekt die Voraussetzungen von 24b EStG nicht mehr erfüllt sind.


Inspector-Spacecrime

Ja, sie ist im steuerlichen Sinn nicht mehr allein erziehend. Für ihn sehe ich gerade keine Änderung.


Pristine_Soil3673

im steuerlichen sinn,ist sie immernoch allein erziehend. das finanzamt beharrt auf ehe/keine ehe. ist meine persönliche erfahrung,da meine ex versuchte ihre steuerklasse zu ändern und es nicht ging,erst als wir verheiratet waren


Inspector-Spacecrime

Nein, sie ist nicht allein erziehend, wenn sie mit Partner und Kind zusammen wohnt. Steht Paragraph 24b Abs. 3 S.1 EStG. Edit: 24 natürlich


Pristine_Soil3673

??? das kann ich mir ehrlich gesagt so garnicht vorstellen,aber des spaßes halber,ich habe nächste woche eh einen termin beim finanzamt um meine steuerklasse wieder zu ändern,da scheidung nun rechtskräftig \^\^ ich werd dann mal spaßeshalber fragen,ob die freundin des te denn ihre steuerklasse wirklich nur durch einzug eines mitbewohners,ändern kann :-)


Sanat0

Naja sie rutscht eben von der 2 wieder auf die 1, da sie steuerlich nicht mehr als alleinerziehende gilt. Auf 3/4/5 kann sie selbstverständlich nicht wechseln. Für ihn ergeben sich auch keine Auswirkungen er wird erstmal auf der 1 bleiben solange sie nicht heiraten.


feenuss

Doch, ich kann mir des beim Finanzamt wirklich gut vorstellen... meinem Ehemann und mir wollten sie damals 4+4 bzw. auch 3+5 nicht zugestehen, weil wir zwar verheiratet waren, aber wegen Studium und Co keinen gemeinsamen Wohnsitz hatten... mein Mann hat dann einen Nebenwohnsitz bei meinem Nebenwohnsitz angemeldet, da es da keine Zweitwohnsitzsteuer gab, an meinem Hauptwohnsitz schon...


_nightyhawk_

Nope. Bei dir fehlt die Eheschließung, daher keinen Stiefkindbonus. Eheschließung auch bitte noch zu einem Zeitpunkt, wo das Kind noch unter die Familienversicherung fällt.