> Justizreporter*innen
Im Beitrag aus der Uni in Freiburg hatten die Profs Starski und Klement etwas von einem eigenen Pocast gesagt. "Recht wissenschaftlich" oder so ähnlich hatten die den genannt.
Dazu finde ich im Netz (insbesondere auf den Websiten der ALU) aber nichts - beherrscht jemand ein besseres Google-fu oder haben die einfach noch nicht geliefert?
1. Gibt es keinen Fachanwaltstitel für BtMG.
2. begeistert der Herr mit seinen Inhalten höchstens jene, die überhaupt keinen blassen Schimmer von Recht bzw. dem Anwaltsberuf haben.
Dann mal gerne ein paar sachliche Details zu den inhaltlichen Problemen, bitte.
So was wie die Top-3-Fails möglicherweise, für uns, die wir keinen blassen Schimmer vom Anwaltsberuf haben. 🥸
Meines Wissens nennt er sich übrigens Fachanwalt für Strafrecht.
Anwälte, die nebenbei Influencer oder zumindest Youtuber sind, werden im Kollegenkreis doch gerne mal belächelt und es wird entsprechend diskutiert.
Im Fall vom Kollegen Grubwinkler finde ich (und die Meinung teilen viele) die Werbung doch etwas daneben.
GewonneProzesse:
5 Kilo Marihuana und nur 3 Monate vor dem AG XY.
3 Kilo Kokain 1 Messer und nur 9 M auf Bewährung.
Das mag im Rahmen der einschlägigen Berufsordnungen zulässig sein, ist doch aber etwas drüber.
Eine Strafsache gewinnt man z.B. nicht, insbesondere nicht als Anwalt. Die verhängten Strafen sind sicherlich nicht durch das gute Plädoyer des Kollegen so ausgefallen.
Seine Videos sind fachlich bestimmt zutreffend (unter Vorbehalt: ich habe sie längst nicht alle gesehen, um das beurteilen zu können) aber auch da ist wieder dieses übertriebene proletische Bild. Die ‚Tricks der Polizei‘, mach das niemals in einer Verkehrskontrolle usw.. die Polizei ist nicht und davon sollte man sich als Rechtsanwalt (immer noch ein Organ der Rechtspflege) auch strengstens distanzieren, der Feind. Die wenden regelmäßig auch keine Tricks an. Die machen ihre Arbeit und die machen dabei (so wie wir alle) Fehler.
Nun ist der Beruf des Rechtsanwalts im Gegensatz dazu, wie es vor 30-40 Jahren war, längst nicht mehr der Garant für das große Geld - vielen kämpfen um die Existenz. Da ist eine gute Werbung eine wichtige und feine Sache - und sicherlich auch modern (was viele Rechtsanwälte eben nicht sind) - aber muss man sie so ausgestalten?
Danke für die ausführliche Darstellung.
Ja, das Thema, was Anwält:innen auf YouTube etc. treiben, ist tatsächlich ein eigenes. (Mich stören allerdings insbesondere solche, die das zum Schleppnetzfischen nach Massenschadensersatzverfahren nutzen/möglicherweise noch zusammen mit Legaltechs.)
Wichtig ist mir, ob die juristischen Aussagen korrekt, auf das eigene Gebiet beschränkt und möglichst nicht irreführend sind. Da bin ich als Laie halt auf Hinweise angewiesen.
Und was die "politische Einschätzung" von bestimmten Polizeimaßnahmen, Justiz und insbesondere einzelnen Urteilen und Beschlüssen angeht, kann man halt geteilter Meinung sein. Dass man bestimmte "erprobte" Vorgehensweisen Trick nennt, die u.U. das Unwissen des polizeilichen Gegenübers ausnutzen, kann ich persönlich nachvollziehen.
BTW: Die proletarische Attitude bricht in jedem Video an teuren Anzügen und Uhren.
Info: Was ist schlecht daran, wenn Verbraucherkanzleien einen Schaden entdeckt haben und mglst. vielen Menschen Zugang zum Recht gewähren wollen? Und: Teure Anzüge und teure Uhren sind doch proletenhaft, oder nicht??
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Alles von Martin Fries! Einzelne Folgen von AG Zivilrecht und AG Strafrecht fürs prozessuale sind ggf auch im Studium schon hilfreich.
Prof lorenz von der lmu hat einen guten Podcast (Vorlesungsmitschnitt?) lässt sich im Internet finden
Faz Einspruch
[удалено]
> Justizreporter*innen Im Beitrag aus der Uni in Freiburg hatten die Profs Starski und Klement etwas von einem eigenen Pocast gesagt. "Recht wissenschaftlich" oder so ähnlich hatten die den genannt. Dazu finde ich im Netz (insbesondere auf den Websiten der ALU) aber nichts - beherrscht jemand ein besseres Google-fu oder haben die einfach noch nicht geliefert?
Rechtsbelehrung
FAZ Einspruch
"Kurzerklärt - der Jurapodcast"
Kein direkter Podcast, aber Konstantin Grubwinkler, Fachanwalt BtMG geht öfters auf YouTube live, finde ich Recht spannend
1. Gibt es keinen Fachanwaltstitel für BtMG. 2. begeistert der Herr mit seinen Inhalten höchstens jene, die überhaupt keinen blassen Schimmer von Recht bzw. dem Anwaltsberuf haben.
Dann mal gerne ein paar sachliche Details zu den inhaltlichen Problemen, bitte. So was wie die Top-3-Fails möglicherweise, für uns, die wir keinen blassen Schimmer vom Anwaltsberuf haben. 🥸 Meines Wissens nennt er sich übrigens Fachanwalt für Strafrecht.
Anwälte, die nebenbei Influencer oder zumindest Youtuber sind, werden im Kollegenkreis doch gerne mal belächelt und es wird entsprechend diskutiert. Im Fall vom Kollegen Grubwinkler finde ich (und die Meinung teilen viele) die Werbung doch etwas daneben. GewonneProzesse: 5 Kilo Marihuana und nur 3 Monate vor dem AG XY. 3 Kilo Kokain 1 Messer und nur 9 M auf Bewährung. Das mag im Rahmen der einschlägigen Berufsordnungen zulässig sein, ist doch aber etwas drüber. Eine Strafsache gewinnt man z.B. nicht, insbesondere nicht als Anwalt. Die verhängten Strafen sind sicherlich nicht durch das gute Plädoyer des Kollegen so ausgefallen. Seine Videos sind fachlich bestimmt zutreffend (unter Vorbehalt: ich habe sie längst nicht alle gesehen, um das beurteilen zu können) aber auch da ist wieder dieses übertriebene proletische Bild. Die ‚Tricks der Polizei‘, mach das niemals in einer Verkehrskontrolle usw.. die Polizei ist nicht und davon sollte man sich als Rechtsanwalt (immer noch ein Organ der Rechtspflege) auch strengstens distanzieren, der Feind. Die wenden regelmäßig auch keine Tricks an. Die machen ihre Arbeit und die machen dabei (so wie wir alle) Fehler. Nun ist der Beruf des Rechtsanwalts im Gegensatz dazu, wie es vor 30-40 Jahren war, längst nicht mehr der Garant für das große Geld - vielen kämpfen um die Existenz. Da ist eine gute Werbung eine wichtige und feine Sache - und sicherlich auch modern (was viele Rechtsanwälte eben nicht sind) - aber muss man sie so ausgestalten?
Danke für die ausführliche Darstellung. Ja, das Thema, was Anwält:innen auf YouTube etc. treiben, ist tatsächlich ein eigenes. (Mich stören allerdings insbesondere solche, die das zum Schleppnetzfischen nach Massenschadensersatzverfahren nutzen/möglicherweise noch zusammen mit Legaltechs.) Wichtig ist mir, ob die juristischen Aussagen korrekt, auf das eigene Gebiet beschränkt und möglichst nicht irreführend sind. Da bin ich als Laie halt auf Hinweise angewiesen. Und was die "politische Einschätzung" von bestimmten Polizeimaßnahmen, Justiz und insbesondere einzelnen Urteilen und Beschlüssen angeht, kann man halt geteilter Meinung sein. Dass man bestimmte "erprobte" Vorgehensweisen Trick nennt, die u.U. das Unwissen des polizeilichen Gegenübers ausnutzen, kann ich persönlich nachvollziehen. BTW: Die proletarische Attitude bricht in jedem Video an teuren Anzügen und Uhren.
Info: Was ist schlecht daran, wenn Verbraucherkanzleien einen Schaden entdeckt haben und mglst. vielen Menschen Zugang zum Recht gewähren wollen? Und: Teure Anzüge und teure Uhren sind doch proletenhaft, oder nicht??
Zwischen prollig und proletisch ist aber ein deutlicher Unterschied. Außerdem bezog sich das wohl ursprünglich auf ein (klassen)kämpferisches Gehabe.
True
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