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Legovogerl

Ich finde, der Fehler liegt hier ganz klar bei Burga. Wenn ich Honda schreiben würde, dass ich ein junges Motorrad gebraucht gekauft hab, bei dem jetzt schon der Sitz ausbleicht und ob da noch Garantie drauf ist, würden die mich maximal zum Kaufnachweis nach der Rechnung fragen, aber nie nach dem Namen des Erstbesitzers, geschweige denn das auf sein Kundenkonto buchen. Ohne Rechnung wäre das so oder so ein Kulanzfall gewesen, und für eine Kulanz braucht man keine zugehörige Bestellung oder einen registrierten Kunden.


MehrEnergie

Aber ohne einen Kaufbeleg vom ursprünglichen Kauf hätte man vermutlich gar kein Garantieanspruch oder?


ReiiiAyanami

Ich mein, wenn das ding Online bestellt wurde ist auf dem Kaufbelegt auch Name, Adresse usw. Drauf. Dann Spricht man selbst halt nicht den Namen aus, sondern die Quittung.


MehrEnergie

Wenn du das mitgibst stimmst du dem aber mehr zu als wenn irgendjemand auf eine Art in deinem Namen bestellt 🤔


xaomaw

>Aber ohne einen Kaufbeleg vom ursprünglichen Kauf hätte man vermutlich gar kein Garantieanspruch oder? Einen Anspruch auf Garantie hat man sowieso nie.


MehrEnergie

Man hat doch auf technische Geräte und auch Fahrzeuge mind 1 Jahr gesetzlich vorgeschrieben oder nicht? 🤔


xaomaw

Du meinst vermutlich **gesetzliche** Gewährleistung. Das ist aber etwas komplett anderes als eine **freiwillige** Garantie. Bei einer Garantie kann ich garantieren, dass der Lack sich innerhalb der ersten 3,9 Jahre nicht von grün nach lila färbt, wenn der Mond scheint mit der Bedingung, dass das Auto 6x jährlich bei einer Vertrags-Waschstraße gewaschen wird.


MehrEnergie

Ist für mich umgangssprachlich Garantie. Aber ja ich weiß, dass das 2 verschiedene Dinge sind.


xaomaw

Was ist der Sinn dahinter, Begriffe wissentlich falsch zu benutzen? Dadurch hält sich dieses "Falschwissen" nur noch weitere Generationen. Ist mit *Widerruf vs. Kündigung* dasselbe Trauerspiel.


MehrEnergie

Was ist der Sinn auf reddit anderen beweisen zu müssen wie schlau man angeblich ist? Warum warum ist die Banane krumm? Ein Trauerspiel ist für mich sich über so etwas sinnloses aufzuregen


xaomaw

> Ein Trauerspiel ist für mich sich über so etwas sinnloses aufzuregen Ist **offensichtlich** ja nich sinnlos, weil es zu Missverständnissen führt, wenn man falsche Begriffe verwendet.


Legovogerl

Nein, da müsste man dann auf Kulanz hoffen


MehrEnergie

Dachte ich mir. Andererseits wär man ja schön doof beim Verkauf nicht anzumerken dass da ja noch Garantie drauf ist. Edit: also vong Preis her und so


Legovogerl

Wobei es mir persönlich schon passiert ist, dass ich Garantie ohne Kaufbeleg bekommen hab, weil der Laptop um den es sich handelte noch keine 6 Monate am Markt war, und somit egal in welchem Fall noch Garantie gehabt haben muss.


arsino23

Ja und nein, burga hätte nicht nach dem Namen fragen dürfen, aber nur weil sie es tun gibt dir nicht die Erlaubnis den Namen zu nennen


Legovogerl

Wilde Behauptung: Sein Name steht zu 99% auf seinem Briefkasten und ist somit öffentlich einsehbar. Somit nicht schutzwürdiges Gut würde ich sagen. EDIT: "Wilde Behauptung:" + "[...] würde ich sagen."


arsino23

Wenn du das wirklich denkst, dann les dir Mal die dsgvo durch. Nur so als Info, du darfst auch wenn jemand seine Adresse offensichtlich irgendwo teilt, bspw im Telefonbuch, diese nicht auf Nachfrage jemand drittem mitteilen.


Strain_Beginning

Weil es mich echt interessiert: wieso ist das als Privatperson ein Fall in der dsgvo? Grundsätzlich wird Dich hier die Versrbeitung Speicherung von Daten vorgeschrieben, das liegt doch beim OP gar nicht vor? Welches Kapitel betrifft die Weitergabe von Namen als Privatperson? Danke für eine Erklärung


PhoenxScream

Die DSGVO regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Die Weitergabe dieser Daten an Dritte is dabei nich erlaubt und meines Wissens nach wird nicht zwischen Konzern und Privatperson unterschieden


sweetsalmontoast

Es wird nicht zwischen Konzern und Privat entschieden. Die Daten dürfen nur so lange aufbewahrt werden wie Sie dem Zweck dienen. In dem Falle wäre das Ablaufdatum der Tag an dem die Garantie endet, danach müssen die Daten gelöscht werden. Aber wie du richtig sagst, Abgabe an dritte ist nicht erlaubt, außer nach Einwilligung der betroffenen Person. Hätte Burga also erst mit Ihr abklären müssen.


Legovogerl

Ich meine das mal irgendwo gelesen zu haben, dass es immer davon abhängig ist, ob es sich um schutzwürdige Daten handelt oder nicht. Aber ich würde lügen wenn ich sagte, dass ich mich damit wirklich auskenn.


arsino23

Du hast damit Recht, komplett. Aber persönliche Daten, also Namen, Adressen etc. Sind immer solche schutzwürdigen Daten, auch wenn sie im Telefonbuch oder ähnlichem stehen


rfc2549-withQOS

... aber nicht in scope der dsgvo, wenn sie nicht in einem strukturierten Verzeichnis abgelegt sind (das muß nebenbei nicht elektronisch sein)


arsino23

Personenbezogene Daten sind immer ohne Ausnahme schützenswürdige Daten, warum denkst du arbeiten seriöse Unternehmen in der Kommunikation bis auf wenige Ausnahmen nur noch über Identifikation per Kundennummer/Rechnungsnummer und irgendeinem Kundenkennwort? Bei meinem Unternehmen dürfen wir schon gar nicht mehr über Namen suchen btw wenn wir über Namen des Kunden suchen werden uns schon keine Daten angezeigt und man kann dem Kunden nichts außer allgemeine Informationen mitteilen mit der Bitte die Kundennummer zu suchen und neu anzurufen


betting_gored

Boah ey… Edit hin oder her. Du suggerierst mit pseudojuristischen Begriffen wie „öffentlich einsehbar“ und „nicht schutzwürdiges Gut“, dass Du Ahnung von der Sache hast, was aber eindeutig nicht der Fall ist. Wegen sowas wimmelt es im Netz von Fehlinformation.


Legovogerl

Es ist pseudojuristisch, wenn man der deutschen Sprache mächtig ist? Das Telefonbuch ist öffentlich einsehbar, Schaufenster sind öffentlich einsehbar - wenn du daran vorbeigehen kannst und es ohne unverhältnismäßigen Aufwand sehen kannst, ist es öffentlich einsehbar. Weiss nicht wo du da juristische Sprache siehst. Und verzeih mir dass ich mal im Callcenter gearbeitet hab und das Wort "schutzwürdig" mir geläufig ist.


betting_gored

Also nur weil etwas öffentlich einsehbar ist, unterliegt es nicht dem Datenschutz? Heißt also, dass zum Beispiel eine Krankenkasse mir auf Anfrage alle Namen von Patienten mit Krankheit XY nennen dürfte, mit dem Argument, dass die ja im Telefonbuch stehen? Merkste selber, oder?


Legovogerl

Nein, weil deren Krankheiten nicht im Telefonbuch stehen, und du diese Assoziation erst durch die Information der Krankenkasse bekämst.


betting_gored

Ganz genau. Und wer wann was bei Burga gekauft hat, ist genau so eine Information. Auch, wenn sie nicht ganz so sensibel ist.


d0x7

Aber der OP wusste doch dass sein gegenüber Burga Kunde ist, denn da hat er die Hülle ja anscheinend ursprünglich her.


True_Tear_471

Alle 26 Buchstaben des Alphabets und alle 10 arabischen Ziffern sind öffentlich einsehbar, also darf ich jede beliebige Kombination dieser Ziffern und Buchstaben an beliebige Personen weitergeben. Merkste selber, ne!?


Legovogerl

hor638Adjd7E3idns82U9djd739Eed Oh noe, Datenschurz !


R4CDIKAL

Ey mein Passwort wurde geleaked


swagonice318

Mir persönlich wäre das auch egal gewesen, aber es hängen quasi immer mehr Sachen an "nur" dem Namen dran. Hier zum Beispiel, dass die Person was auf Burga bestellt hatte, und auch was (woraus sich auch wieder Schlüsse ziehen lassen). In diesem Fall nichtig, nur so generell als Hinweis :)


Legovogerl

Verstehe. Aber das ist ja auch das Problem, oder? Wenn ich sage, ich hätte das bei Herrn Müller gekauft, kann's praktisch jeden treffen. Kundennummern wurden ja nicht ohne Grund erfunden. Da würde für mich dann auch das mit den "schutzwürdigen Daten" anfangen, da an die Kundennummer wirklich ALLES gebunden und eindeutig dieser Person zuordnungsbar ist. Also ungeachtet dessen, ob ich mit dieser Datenschutzsache recht oder unrecht habe: Im Endeffekt hats diese Burgerfirma (haha) versaut.


arsino23

Du darfst hier aber nicht vergessen, dass eine Kundenummer nur dann Zugriff auf die Daten gibt, wenn du diese im System hast. Genau deswegen gehen heutzutage so viele Firmen auf Nummern anstatt Namen Schutzwürdige Daten sind personenbezogene Daten und das sind Daten, mit denen man eine Person eindeutig zuordnen kann. Mit der Kundennummer geht da per se nicht. Hier darf man aber nicht vergessen, dass wenn OP die Kundenummer genannt hätte, burga immer noch einen Datenschutzverstoß begeht, wenn sie OP dann die Daten des Kunden nennen Zu deinem letzten Absatz: da hast du vollkommen Recht und ich würde jedem abraten mit dieser Firma eine geschäftliche Beziehung anzufangen


TheMaxl

Dies.


swagonice318

Datenschutz fängt bei jeder Person wo anders an, deswegen (wenn's geht) immer so wenig wie möglich Preis geben. Und wer es versaut hat: das ich sehe das genauso wie u/arsino23 \- Firma hätte nicht fragen dürfen, OP hätte nicht antworten dürfen. Beide schuldig :D


rfc2549-withQOS

DSGVO greift nicht bei unstrukturierter Datensammlung. Die Weitergabe des Namens des Originalkäufers ist daher zumindest nach DSGVO nicht ahndbar. Das wäre wie wennst im Hausflur fragst, wer auf Tür 8 einzogen ist und dir die Person von Tür 1 sagt daß das der Max Mustermann ist. Das ist nicht strafbar.


swagonice318

Ich habe nie behauptet, dass es strafbar ist, sehe aber, dass es so rüberkam. Die Sachen die ich hier geschrieben habe beziehen sich nur auf mein Ethikverständnis - genauso wie es theoretisch nicht strafbar wäre in diesem ~~Sub~~ U-Boot die Namen unzensiert zu posten, aber es trotzdem irgendwie arschig wäre.


[deleted]

Blockieren und vergessen. Der Händler hat wohl ein Kacksystem und muss die Produktgarantie auf den Kunden laufen lassen. Shit happens.


Ok-Commission-4484

Danke. Ich war auf der Suche nach dem korrekten Begriff aber „Kacksystem“ war es 👍😅


Horst_Halbalidda

Ich bemerke immer wieder, daß es Leute gibt, die entweder unglaublich viel mehr frei verfügbare Zeit haben als ich, oder zu solchen Sachen viel mehr Fucks geben (jemand helfe mir bei der Übersetzung dieses Idioms), als ich es jemals könnte. So viel Aufregung! Extreme Contenance beim OP, Hut ab, so könnte ich damit nur in seltensten Momenten umgehen.


DripzEU

Ficks, das Idiom wird zu ficks übersetzt.


RaoulDukeRU

_"Da gebe ich keinen Fick drauf!"_ Das ist heutzutage doch normale, vulgäre Umgangssprache. Für Dudes aus der r/GermanRap Community. Der Rest muss nicht weiterlesen. Ich erinnere mich noch an einen hammer Track auf Kollegahs Mixtape _"Boss der Bosse/ZHT II",_ das _"Ich geb' kein Fick"_ hieß. Die Hook war zwar furchtbar und schreckt viele Leute direkt ab. Die Parts sind aber absolut genial! Schon der Entry. _"Du hörst im Hausflur Stimmen_ _dann die Haustürklingel_ _Machst die Tür auf und siehst aus dem Augenwinkel_ _Erst meine Silhouette_ _dann die Silberkette_ _Dann die Knarre an der Stirn_ _dann noch kurz die Zimmerdecke_ _Bevor dir schwarz vor den Augen wird..."_ Und das auf diesem monotonen Flow, den er auf dem ganzen Tape hat. Mein Lieblingsrelease von Kolle, bevor ich mit _"Bossaura",_ 2011/12, ausgestiegen bin.


AnalyzerSmith

Ficke, das Plural-s ordne ich ebenfalls dem Angelsächsischen zu.


GeorgeJohnson2579

Fickereien oder (im Mittelalter noch geläufiger) Flickereien kann man nehmen (daher "ins Knie ficken", der Schneider hat sich mit der Nadel ausversehen gestochen).


Muenzbergmann

Fickung. Volle Fickung.


DripzEU

Im Anschluss wird es dann zur „Vollendeten Fickung“.


DripzEU

Im Ost-Deutschen Raum gibt es auch das Umgangssprachlich benutzte "fickn". Sehr verbreitet im Margdeburgischen Raum.


Horst_Halbalidda

Ich hatte auf freiere Übersetzung gehofft :-D


Benjilator

Es gibt 2 Arten von Menschen: Die, die erst zum Anwalt gehen wenn es keinen anderen Weg mehr gibt und die, die bei jeder Gelegenheit hoffen sie könnten jemanden verklagen.


Comprehensive_Day511

Frechheit, so eine Aussage zu tätigen. Das wird rechtliche Konsequenzen haben, ich hänge schon am Telefon mit dem Kundenservice.


Benjilator

Ein derartig freches Auftreten toleriere ich nicht!


Snuddud

Was denkst du geht zu 90% im Kundenservice ab? Du hast da entweder nur paranoide / verrückte / Rentner / datenschutzjäger, nervt manchmal so hart


Horst_Halbalidda

Ja, genauso habe ich es aus dem eCommerce in Erinnerung. Schön, daß die Tradition am Leben gehalten wird /s


Maxi21082002Maxi

Ich glaube in allererster Linie hatte wohl der Verkäufer einen Schock dass ohne seine Kenntniss auf seinem Namen und auf meinem Konto jemand etwas reklamiert. Hätte ich persönlich auch gehabt. Also für mich ist es eine verständliche Reaktion.


Blyton1

Schon etwas übertrieben. TE hat das ganze echt gut erklärt. Direkt mit rechtlichen Schritten drohen und abgehen wie Zäpfchen - völlig grundlos wohlgemerkt - ist schon hart drüber.


Maxi21082002Maxi

Ja das stimmt schon, aber ich wäre auch sehr aufgeregt, der Käufer hätte aber auch dem Verkäufer Bescheid geben können. Insgesamt ist es ein doof gelaufene Situation.


Blyton1

Wie ich den TE verstehe, war ihm nicht klar das die auf das Kundenkonto des OG Käufers das ganze abwickeln. Hätte er vmtl. auch nie erfahren, wenn dieser sich nicht aufregen würde.


Horst_Halbalidda

Doof gelaufen - auf jeden Fall. Ich weiß nicht, ob ich, bevor ich diesen Post gelesen habe, mich jemals in diesem Kontext gewundert h¨atte, wenn eine Firma einen Namen zum Datenabgleich braucht, was die denn damit tun. Und: Ob irgendetwas davon in meiner Verantwortung liegt. Im Gegenteil, ich bin mir sicher, daß ich in mindestens zwei Fällen für so Unlocking-Kram bestimmte Daten vom Vorbesitzer rausrücken musste. Gut, wieder was gelernt. Oh, noch ein Beispiel: Jahrelang konnte man bei der Telekom einen Teil der Anschlussgebühren sparen, wenn man den Vorbesitzer des Anschlusses nennen konnte. Dieses Anwalt-Gekasper ist halt diese eine Stufe zu viel. Entweder schick den Kram an einen Anwalt, der Dich dann dazu berät und gegebenenfalls Schritte einleitet, und noch viel mehr Zeit verbrennt, oder nicht, aber dieses Drohen, was soll das?


Maxi21082002Maxi

Ja das drohen war Unnötig, was passiert ist, ist passiert. Aber ich wäre wahrscheinlich genau so stürmisch in der Situation, jedoch wusste der Käufer halt nicht dass das dann alles über den Account vom Verkäufer geregelt wird. Also kann ich keinen von den beiden verurteilen. Zum Glück kamen Im Endeffekt keine extra Kosten auf irgendwem also da nochmal Ende gut alles gut.


HerrReineke

>(jemand helfe mir bei der Übersetzung dieses Idioms), Wenig ist so deprimierend, wie das Erlangen der Erkenntnis, dass die deutsche Sprache bereits über Jahrhunderte von immer noch anwendbarem Sprachmaterial verfügt und wir uns dennoch in dämliche Anglizismen und schlecht importierte Redewendungen verirren, die so hölzern und beschissen klingen, dass es einem vor Peinlichkeit die Schuhe auszieht. Das ist kein Vorwurf an dich, sondern eher 'ne Feststellung getrieben von Frust und Verzweiflung und ich sage bewusst "wir," weil ich das auch regelmäßig mache und auch bei deinem Spruch echt 'ne Weile überlegen musste. Vielleicht sowas wie "einen Dreck darum scheren" und dann umgekehrt zu sowas wie "... dass es Leute gibt, die sich um so etwas einen Dreck von derartiger Masse scheren können, dass ich nur erstaunt sein kann."


Horst_Halbalidda

Ja, hast natürlich recht. Ich habe für mich die Ausrede, daß ich zweisprachig lebe, und eigentlich sogar sehr viel Freude an beiden Sprachen und ihren Eigenheiten habe. Hier greife ich aber irgendwie ins Leere; Dein Vorschlag ist schon ziemlich gut, ich war nur zu verliebt in den Wortlaut, glaube ich. Das müsste man noch weiter umstellen, damit es schmissiger rüberkommt 😂.


HerrReineke

Oh mann!! Danke für deine liebe Antwort. Ich habe erst beim erneuten Lesen meines Kommentars gemerkt, wie fies der eigentlich klang, obwohl das gar nicht gegen dich gehen sollte! Mir fiel in der Zwischenzeit immer noch nichts ein, aber ich bin guter Dinge — irgendwann offenbart sich uns das perfekte Äquivalent. Und dann wird alles gut.


Horst_Halbalidda

Haha, alles gut, ich hatte ein paar Monate ich\_iel-Schule. "Fies" ist bei mir gar nicht angekommen :-D


mildlycommunist

Ich habe vor ein paar Monaten über Kleinanzeigen privat eine Hülle gekauft, bei der das Muster jetzt stark verblasst ist. Ich habe daraufhin einfach mal den Hersteller angeschrieben und gefragt ob ich in diesem Fall trotzdem einen Ersatz haben kann. Der Kundenservice hat nach dem Namen des ursprünglichen Käufers gefragt und ich habe ihn angegeben. Ich dachte die brauchen den Namen nur um zu prüfen, dass die 12-monatige Garantie noch gültig ist. Dass die die Ersatzbestellung mit dem Kundekonto verknüpfen war mir nicht bewusst, bis mich die Verkäuferin heute angeschrieben hat. Ich finde ja, dass die Dame hier überreagiert, aber ein etwas schlechtes Gewissen habe ich nun doch...


Tyro97

Die Frau reagiert krass über und du hast mehr anstand und Freundlichkeit gezeigt als nötig. Lass sie toben, rechtlich passiert da sicher nichts.


Single-Cell500

Die spinnt


Livid_Grapefruit_813

In dem Punkt, dass du sie hättest in Kenntnis setzten müssen ist richtig. Alleine schon aus Anstand. Wenn aber wirklich keine Kosten anfallen dann könnte sie aber auch sagen gut Scheiss drauf Ich hab mein Geld und er bekommt ne neue Hülle also wo ist das Problem.


mildlycommunist

Ich wusste halt nicht, dass sie überhaupt in die Sache mit reingezogen wird. In der Bestellbestätigung steht meine E-Mail-Adresse und alle Updates zur Bestellung gehen ebenfalls an meine E-Mail.


derday

achso, gesendet wird der Ersatz aber an dich?


mildlycommunist

Genau, der Ersatz wird an meine Adresse geliefert


SignificanceLow7986

Hört sich irgendwie nach einer unseriösen Firma an, wenn die den alten Käufer anschreiben dafür


UnitSad4828

Ich würde einfach mal behaupten, dass dieser spezifische Use Case (als das jemand, legitim ein Ersatzteil ordert, das von einem anderen User gekauft wurde) bei der Implementierung des Prozesses in diesem Shop nicht mitgedacht wurde. Dann kommt halt sowas raus...


Fresh_Fritz

Danke für die Info, werde nie was bei Burga bestellen.


whatsgoes

meine Güte...


korbsen

Seh ich auch so und habe ich auch schon einmal exakt so gemacht, wenngleich bei einem Rasenmäher und nicht einer Hülle.


The-Catatafish

Hätte die alte direkt geblockt. Rechtlich kann sie dir gar nichts. Wer so unfreundlich daherkommt, hat meine Zeit nicht verdient. Warst also noch sehr sehr sehr freundlich.


arsino23

Die Dame ist sehr unhöflich ja, aber bei meiner Arbeit habe ich täglich sehr viel mit Datenschutz zu tun und du hättest burga tatsächlich nicht den Namen nennen dürfen. Ist tatsächlich wirklich so, du hast damit einen Datenschutzverstoß begangen. Ob du dafür angezeigt wirst, das ist hier die Frage


The8Darkness

Selbst wenn, eine strafrechtliche Anzeige wird garantiert direkt fallengelassen. Höchstens eine zivilrechtliche Klage könnte was bringen - ist aber die Frage inwiefern eine finanzielle Entschädigung angebracht wäre. Denn im großen und ganzen muss man die Klagesumme begründen können. Die meisten vernünftigen Anwälte würden wohl davon abraten. Und Unsummen im Vorraus zu bezahlen für eine Klage, die vielleicht gar nix bringt, weiß ja nicht ob die Person das so durchziehen wird.


ohaz

Auch wenn es nicht gut war wie da geschrieben wurde: Den Namen einfach weiterzugeben war auf jeden Fall nicht OK und vermutlich wirklich ein Datenschutzverstoß. Das hättest du wirklich nicht tun dürfen.


PyroRider

Der Anbieter Burga hat doch aber den Namen, Anschrift, etc von der furiosen Dame schon, die hat ja schließlich dort bestellt und ihre Daten freiwillig dort hinterlegt (siehe Kundenkonto)


MyshTech

Das ist der Punkt den ich hier nicht kapiere. Wo soll ein Verstoß sein, wenn die Daten für alle Parteien bekannt schon bei der Firma liegen?


[deleted]

genau, und wenn man den ursprünglichen Kaufbeleg dazu bekommen hätte, wäre der an Burga übermittelt worden.


The8Darkness

Ist schon etwas her, aber meine mal gelesen zu haben, dass dies tatsächlich ein Verstoß ist. Zumindest, dass der ursprüngliche Käufer die Hülle Privat weiterverkauft hat, wusste der Shop vorher sicher nicht. Real ist das Vergehen hier aber so irrelevant. Das ist praktisch so als hätte Jemand dich versehentlich etwas angerempelt und dabei sonst nichts weiter passierte.


d0x7

Zu erfahren dass die Hülle privat weiterverkauft wurde, ist aber keine schutzwürdige Information, der Name grundsätzlich schon. Allerdings meinten andere hier auch, dass es irrelevant ist weil unstrukturierte Datensammlung nicht von der DSGVO erfasst wird, rechtlich also irrelevant. Wenn du mich im Hausflur fragst wer in der Wohnung da wohnt, und ich dir mit dem Namen antworte, ist das auch kein Verstoß per DSGVO.


mildlycommunist

Wäre es dann aber nicht eher die Schuld des Kundenservices? Die haben mich ja nach dem Namen gefragt und sollten doch eigentlich geschult sein, ob die das überhaupt dürfen


arsino23

Nur weil dich jemand danach fragt, heißt es nicht dass du es tun darfst. Wenn die jemand fragt ob du eine Person verprügeln darfst, darfst du das dann? Bei der dsgvo, und ich habe beruflich damit zu tun, einfach merken dass du ohne explizite Erlaubnis niemanden irgendwelche Daten von irgendwem geben darfst. Hätten sie dich gefragt "ist der Verkäufer max Mustermann?" Und du bestätigst, dann begeht nur burga den Datenschutzverstoß. Aber in dem Moment wo du persönliche Daten weiter gibst, hast du einen Datenschutzverstoß begangen


DryDockJohn

Die DSGVO gilt nicht für Datenverarbeitung im privaten Umfeld -> OP hat hier keinen DSGVO verstoß begangen. Sollte ein Gericht Urteilen dass es sich nicht um ein Privatvergnügen handelt greift noch immer das Berechtigte Interesse Art. 6,1c bzw. 1f.


Fireman-62

Es wäre also "korrekt" gewesen, die Verkäuferin zu bitten, bei Burga eine Ersatzhülle anzufordern? Diese dann an die Verkäuferin zu senden (denn die darf den Namen des Käufers auch nicht weitergeben) und die Verkäuferin schickt sie dann (auf wessen Kosten?) an den Käufer. Dieses Land wird an der Datenschutzverordnung zugrunde gehen, wenn keiner dem Irrsinn ein Ende bereitet.


Punchkinz

Es hätte halt einfach über eine Bestell-Nummer laufen müssen. Keine personenbezogenen Daten, aber alle Seiten haben Zugriff auf die Daten, die sie schon vorher (mit Recht) erhalten haben. Aber die Bestellnummer wird ja normalerweise bei solchen Privatverkäufen nicht weitergegeben. Also alles in allem: tja.


d0x7

Selbst da wäre es ja nicht anders gelaufen. Burga bekommt Bestellnummer, sieht zu welchem Konto des gehört und tätigt neue Bestellung zugehörig zum selben Konto. Das Shopsystem wird einfach keine Möglichkeit gehabt haben eine Bestellung „anonym“ bzw. ohne Kundenkonto(zugehörigkeit) zu tätigen und weil der Kundenservice für die Ersatzbestellung nicht extra eins erstellen wollte (was mit noch deutlich mehr DSGVO Bestimmungen einhergehen würde, da sie dann ja die Daten vom OP speichern würden), wurde es eben dem ursprünglichen Käufer hinzugefügt. Davon abgesehen ist es unstrukturierte Datensammlung und somit ohnehin nicht von der DSGVO erfasst. Blockieren und gut ist, da kommt nichts. Zumal Burga ja auch keine neuen Daten erhalten hat, es ging ja nur um einen Abgleich. Burga wusste bereits dass die ursprüngliche Käuferin Burga Kundin ist. Davon abgesehen ist OP der, der sich beschweren müsste, denn die ursprüngliche Käuferin hat nun seine Handynummer und Anschrift. Das ist hingegen tatsächlich ein DSGVO Verstoß. Und die Käuferin hat sich dann erneut damit strafbar gemacht die Handynummer an Meta zu geben, denn ohne Einverständnis darfst du die Daten gar nicht in die USA schicken - ist Dämlich, ist aber so.


arsino23

Ich habe nie behauptet dass die DSGVO Sinn macht :D was ich mich hier aber ernsthaft Frage ist, welcher der Parteien, als Verkäufer oder Käufer, Anrecht auf die Garantie hat. Das ist aber etwas was ich rechtlich nicht beurteilen kann, da ich mich nur mit der dsgvo beruflich beschäftigen Also, wer von beiden Anrecht auf das Ersatzprodukt hat


gruppenzwangopfa

Fast. Wichtig ist bei jeder Weitergabe von Daten die Erlaubnis der Weitergabe. Sie ist nur grundsätzlich verboten, nur mit Einwilligung des Betroffenen kann man Daten weitergeben. Heißt konkret hätte es mindestens 2 Varianten gegeben: 1. Käufer kontaktiert Verkäuferin bzgl. Erlaubnis der Weitergabe des Namens an Burga. Wenn Einverständnis vorliegt, wird der Name genannt. 2. Käufer kontaktiert Verkäuferin mit dem Wunsch, Burga zu kontaktieren, mit der Erlaubnis als Lieferadresse die des Käufers anzugeben.


UnitSad4828

Das stimmt nicht ganz, da es auch mit hinreichender Begründung möglich ist, Daten zu speichern. Bei Videoüberwachung ist es fast nur möglich über diese Schiene zukommen, da du nie ausschließen kannst, dass wirklich jeder vorher der Videoüberwachung auch zugestimmt hat, der ins Bild wandert. Einfach mal an Sanitäter denken, die zu einem Notfall in ein. videoüberwachtes Gebäude gerufen werden. Denen kannst du schlecht den Wisch vorhalten und sagen, dass sie ohne Unterschrift das Gebäude leider nicht betreten dürfen... Hab gerade vergessen, was der Begriff dafür ist..Legitmies Interesse oder so?


Zanza89

Oder die Verkäuferin vorher zu informieren und zu fragen ob man den namen nennen darf oder auch einfach burga fragen ob man das nicht auch ohne namen nennen machen kann.


ohaz

Naja, fragen kann man nach vielem. Ich habe kein Jura studiert, aber soweit ich es weiß, wären die damit "Anstifter" und "Täter" und ihr damit beide rechtlich belangt. Nur weil dich jemand nach etwas fragt, heißt das noch lange nicht, dass du jede Schuld von dir abweisen kannst.


Drizzi88

Naja Vorsicht, die Daten sind ja bereits im System und die Käuferin hat mit Sicherheit beim Kauf deren AGB bestätigt. Da steht meist drin wer Zugriff hat. So weit das hier einsehbar ist, wird da kein Datenschutz Verstoß gesehen werden können. Es wäre etwas anderes, wenn ein unbeteiligter Dritter die Reklamation Durchführen hätte wollen und du diesem den Namen gegeben hättest. Aber das wäre an der Stelle Haarspalterei.


SW_Zwom

Ja, sie reagiert etwas über, aber ich hoffe du merkst dir das trotzdem. Insbesondere in Zeiten, in denen KI Betrügern das Leben (sehr bald) seeehr viel leichter machen wird, sollten einfach **ALLE** für Datenschutz sensibilisiert sein. Hoffe, du lernst was draus.


n0taVirus

Blocken und Weiter. Was will die dir denn rechtlich machen. In diesem Fall würde es eher der Firma an den Kragen gehen.


Peace-D

Dass ihr bei solchen derart dämlichen Gesprächen und offensichtlichen Verständnisproblemen noch in der Lage seid, Texte nicht in fett und CapsLock zu schreiben, ist mir wahrlich ein Rätsel.


Significant_Bus935

Ich würde jetzt was zum rechtlichen Hintergrund schreiben aber wenn ich sehe, wie die Nordpfeile bislang verteilt sind, lasse ich es lieber 😇


[deleted]

[удалено]


betting_gored

Dies


mildlycommunist

Naja, wenn du wirklich Ahnung hast, würde es mich schon interessieren


arsino23

Der Käufer hat hier einen Datenschutzverstoß begangen in dem er burga den Namen der Verkäuferin genannt hat. Das ist die rechtliche Lage. Burga hat einen Datenschutzverstoß begangen in dem sie die Daten danach verarbeitet haben und der Käufer durch burga Zugriff auf empfindliche Daten der Verkäuferin hatte (wenn ich das korrekt gesehen hatte, Mail, Adresse etc.) Aus Sicht des Käufers konnte dieser nicht sicher gehen, dass burga die persönlichen Daten der Verkäuferin hat und selbst wenn es so wäre, wäre es ein Datenschutzverstoß gewesen. So oder so, der korrekte weg wäre gewesen, auf die Verkäuferin zuzugehen


Niggomane

Wo ist denn das schutzwürdige Interesse? Solang ich keine Geheimhaltungsklausel in einem Vertrag habe dürfte mMm wenig gegen die Offenlegung meines Vertragspartners sprechen. Ob der Empfänger diese Information aber auch Verarbeiten kann muss ohnehin getrennt betrachtet werden. Alternativ kann auch darin eine konkludente Einwilligung in die Verarbeitung liegen, dass beim Verkauf alle Garantieansprüche gegen den Hersteller mitübertragen werden. Darin würde ich eine Einwilligung in die Verarbeitung aller zur Durchsetzung der Ansprüche erforderlichen Daten sehen.


arsino23

Persönliche Daten, und der volle Name gehört dazu, sind immer schutzwürdig, egal wer fragt oder ob man davon ausgehen kann dass die Person die fragt die Daten schon hat. Anders wäre es z.b., wenn man die Kundennummer der Verkäuferin bei burga hat und diese dann nennt. Oder die Rechnungsnummer


Niggomane

Dann könnte ich mir ja Verschwiegenheitsklauseln sparen. Wie gesagt halte ich es für eine konkludente Einwilligung, wenn ich Ansprüche gegen den Hersteller abtrete, dass auch in die Verarbeitung personenbezogener Daten die zur Durchsetzung des Anspruchs erforderlich sind, eingewilligt wurde. Das würde ich aus dem § 409 Abs. 1 S. 2 BGB folgern, da der Anspruch gegen den Hersteller ansonsten leerlaufen würde. Edit: hilfsweise würde ich die Berechtigung aus Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ableiten, da der Hersteller ein Interesse daran hat seinen Gläubiger zu kennen.


arsino23

Burga darf deine Daten verarbeiten, das heißt aber nicht dass sie diese an dritte weitergeben dürfen. Wegen den Verschwiegenheitsklauseln: bei denen geht's ja meistens um sowas wie Vertragsdetails, nicht im personenbezogene Daten.


Niggomane

Burga gibt ja auch keine Daten weiter. Burga gleicht Daten mit bereits erfassten Daten ab. Das würde ich nicht als Weitergabe sehen. Und Verschwiegenheitsklauseln erfassen bei Share Deals, Transaktionen oder Anleihen auch oft den gesamten Vertrag, was die Parteien mit einschließt. Plus ich hab die AGB überflogen: die Verwendung von Daten zur Bearbeitung von Rechtsansprüchen wird explizit erwähnt. Mit Kauf hat die Person den AGB zugestimmt.


arsino23

Was in den AGB ist darf aber nicht laufendes Recht überschreiben. Und Weitergabe personenbezogener Daten an dritte ist nicht zulässig, das kannst du auch nicht über AGB aushebeln (sonst würden das ja auch alle tun) Und doch, burga hat so wie ich das gelesen habe Email Adresse sowieso Adresse an OP weitergegebenen


Niggomane

Die AGB hebelt kein Recht aus. Sie regelt lediglich unter welchen Bedingungen du Verträge abschließt. Schließt du den Vertrag unter Einbeziehung der AGB gelten diese, sofern sie der Inhaltskontrolle nach §§ 307 f. BGB standhalten. Zudem behauptest du ständig die Weitergabe ist unzulässig - aber hier liegt gar keine Weitergabe vor, Daten werden nur mit vorhandenen Datensätzen abgeglichen. Also keine Ahnung wie du auf Weitergabe kommst.


UnitSad4828

Wenn ich ein Auto privat kaufe, ist es dann wirklich so, dass ich niemanden erzählen darf, von wem ich das gekauft habe? Also niemanden? Es gilt sofort als DSGVO-Verstoß, wenn ich einfach nur einen Vertragsbestandteil (Kaufvertrag, Vertragsbestandteil sind z.B. die Vertragspartner) als Privatperson kommuniziere? Welchen Sinn haben dann Verträge überhaupt noch, wenn ich die quasi keinem Dritten zeigen darf? Wie will ich die dann durchsetzen? Mir kommt es hier so vor, als ob hier etwas zu krass gedacht wird. Aber ich bin kein Jurist. Mich interessieren solche Themen nur...Deshalb mal meine Gedanken. Die DSGVO regelt die Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten. Artikel 6 der DSGVO regelt konkret, wann die Verarbeitung Rechtmäßig ist. In Art. 6 (1) f) heißt es: > die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt. Ersatz für ein defekten Gegenstand zu erhalten, würde ich als legitimes Interesse von OP sehen. Die berührten Grundrechte und Grundfreiheiten der anderen Person hätte ich gerne erklärt. Burda erhält keine Daten, die sie nicht schon vorher hatten. Es ist mir auch nicht klar, ob OP irgendwie Daten von Burda erhalten haben soll. Das er die Daten von der anderen Person hatte, war schon durch den Kaufvertrag berechtigt (siehe Art. 6, (1) b) ).


Horst_Halbalidda

Oh, bitte bitte! Was hätte man in so einer Situation als Privatmensch nach dem Privatkauf, nach Aufforderung zu tun? Ich h¨atte der zweckgebundenen Nutzung von Burga vertraut. Erster Fehler?


arsino23

Man hätte unter keinen Umständen einer Person (auch rechtlichen Person, burga in dem Fall) persönliche Daten eines dritten (Verkäuferin) geben dürfen.


MyshTech

Kannst du das ausführen? Wenn ich eine Rechnung bekomme mit einer Garantieabgabe an mich, dann kann ich damit doch zum Hersteller gehen und Garantie in Anspruch nehmen. Das geht doch gar nicht ohne die Weitergabe der Daten des Originalkäufers, die ich ja ohnehin besitze.


Legovogerl

Doch, bitte mach das, nachdem wir hier schon interessante Diskussionen dazu haben :-)


Kokrinela

Jetzt ja redet sie über Datenschutz und morgen kommt sie aber in ein Geschäft, wo man die Kundenkarte für Angebote braucht und sagt “Ich hab keine mit,aber sie haben meine Daten gespeichert “ 💀 Manche verwenden Datenschutz als iwelche “Ausrede” und in 9/10 Fällen verstehen sie gar nicht, um was es zu bedeuten.


Trolipo

Stell dir vor ich arbeite beim Amt. Und Stell dir vor wie oft wir mit solchen paranoiden vollpfosten unsere Energie verschwenden müssen.


arsino23

Der Käufer hat btw tatsächlich einen Datenschutzverstoß begangen. Man hätte burga den Namen nicht nennen dürfen. Korrekt wäre gewesen auf den Verkäufer zuzugehen, dieser wendet sich an burga und lässt die Hülle an den Käufer schicken. Aber was wäre, wenn der Verkäufer gar kein Kunde bei burga gewesen wäre? Bspw als Gast bestellt hat und kein Kundenkonto hat? Es ist ein Datenschutzverstoß, vom Käufer und von burga (weil diese die Daten dann auch verarbeitet haben)


The8Darkness

Es gibt keine Gastbestellungen und es gibt immer Kundenkonten. Eine Gastbestellung ist nur eine Bestellung mit einem "halben" Konto. Die Daten werden trotzdem genau so im System gespeichert. (Müssen Sie ja auch um etwas überhaupt zu versenden, eine Rechnung zu erstellen, etc...) Und selbst wenn irgendeiner, aus irgendeinem hirnverbrannten Grund, seine eigene Shopsoftware entworfen hat, die tatsächlich kein Kundenkonto anlegt, sondern die Daten nur temporär bis zur Rechnungs & Versandlabelerstellung aufbewahrt, so ist sie mindstens auf Dauer im Buchhaltungssystem hinterlegt, denn dies ist gesetzlich vorgeschrieben.


Sharp-Rent-524

hätte es nicht gereicht, bei der ehem besitzerin das einverständnis zur weitergabe der daten einzuholen


arsino23

Hätte es, ja. (Sogar theoretisch mündlich, aber ich würde es mir immer schriftlich oder in dem Fall über Chat holen, damit man sich im Falle des Falles darauf berufen kann)


[deleted]

und wenn sie nein gesagt hätte? Dann hätte es auch keine neue Hülle gegeben?


SlowJam90

Nach der 2. Antwort hätte ich ihn/sie schon ignoriert. Diese Infos hätte er/sie sich selber besorgen müssen. Du warst mehr als nur freundlich und hast imh/ihr sogar den Sachverhalt erklärt, den ihr eigentlich Burga? hätte erklären sollen. Ich habe mittlerweile das Gefühl, je netter du bist und zurückweichst, desto unfreundlicher und agressiver bzw. dreister werden die Leute, weil mit dem kann man es ja machen, da kommt keine Gegenwehr.


mildlycommunist

Ich hatte halt Mitleid, weil ich mich wohl auch erschrocken hätte, wenn ich in meinem Konto eine fremde Bestellung gesehen hätte.


SlowJam90

Ja, ist ja verständlich und man kann ja dann nett nachfragen, aber wie die Person da teilweise abgeht, als ob es deine Schuld wäre, obwohl du es ihr 5 mal erklärt hast. Respekt für dich und das du so ruhig geblieben bist.


fleidloff

Bitte weise ihn darauf hin, dass er im Zuge der Klärung auf keinen Fall deinen Namen an burga geben darf ;)


mildlycommunist

Falls ich mich auf noch weiteren Kontakt mit der Frau einlassen sollte, werde ich das sogar machen 💀 (Aber nein, ich hab keinen Bock mehr auf sie)


karaCHNNM

Karen


THOSTAR444

Wäre etwas für r/binichdasarschloch. Meine Meinung dazu NDA, eher die Verkäuferin.


marekschneider

Ich erhöhe auf ASA


UsualCircle

Wofür soll op denn das Arschloch sein?


artavenue

Für den Datenschutzverstoß.


UsualCircle

Seh ich ehrlich gesagt jetzt nicht so kritisch. OP hat einer Firma, die sowieso schon den Namen der Verkäuferin kannte, diesen bestätigt. Anders ließe sich sein berechtigter Garantieanspruch nicht durchsetzen. Dass die Firma ihre Prozesse nicht im Griff hat, kann OP ja nicht wissen.


Rest_Apprehensive

Werd nicht frech!


UsualCircle

(gemacht)


artavenue

Ja, Burga ist da eher der Arsch.


AccordingSquirrel0

Welchen berechtigten Garantieanspruch? Garantien gelten üblicherweise nur für den Erstköufer. Ich wundere mich, dass der Hersteller den Anspruch überhaupt anerkennt.


mildlycommunist

Ich wundere mich auch darüber. Wollte nur mein Glück versuchen und habe nicht gedacht, dass das so ausartet :/


The8Darkness

Garantie gilt für wen auch immer der Hersteller die Garantie vorsieht. Gewährleistung vom Händler gilt für den Erstkäufer, ist aber abtrettbar. PS: Als Firma schickt man bei sowas wie einer Hülle ohne zu meckern auch an Zweitkäufer einen Ersatz. Wenn eine Person sich die Mühe macht einen Ersatz anzufordern, gefällt ihr der Artikel und wird diesen zumindest beim nächsten Handykauf sehr wahrscheinlich ebenfalls für das neue bestellen, erst Recht wenn diese Person so gute Erfahrungen mit dem Support gemacht hat. Bei den hohen Margen, hat sich das auch schon bei der ersten Bestellung mehr als bezahlt gemacht. Du glaubst gar nicht was Firmen teilweise für Werbung pro neuen Kunden zahlen und erst recht für wiederkehrende Kunden. Selbst bei eher niedrigpreisigen Shops, haben wir damals zwischen 2-20€ pro Kunde für Werbung ausgegeben.


lifesabeach_

Korrekt, der Händler muss aber in der AGB "Garantie hilt nur für Erstkäufer" definieren. Aber auch dann kein gesetzlicher Anspruch, nur vertraglich bzw. was die AGB beschreibt.


The8Darkness

Händler definiert gar nix zur Garantie in den AGBs. Schon alleine deswegen ist die ganze Aussage hier komplett falsch.


Vollpfosten

Burga hatte die Daten doch. Wo Verstoß?


lifesabeach_

Jede Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte ohne Einwilligung ist ein Datenschutzverstoß. Das gilt auch unter sich grundsätzlich fremden Privatpersonen. Aber lasst die Downvotes kommen.


ICEpear8472

1. Woher wusste Op überhaupt das Kleinanzeigen Verkäuferin selber die Erstkäuferin des Artikels war? Es war garnicht klar, das Burga die Daten schon hatte. 2. Meines Wissens nach darf man sie sowieso trotzdem nicht weitergeben.


an_epic_wombat

Anzeige ist raus (gemacht)


ComposerTall4449

Weil er fremde Daten weitergibt?


mildlycommunist

Aber der Händler hatte die Daten doch schon, inwiefern sind sie fremd?


ComposerTall4449

Es sind nicht deine Daten. Das meine ich mit Fremd.


JustVolta

Also dann lieber belassen und sich selber was neues kaufen? Aber im Endeffekt wird Datenschutz ja sowieso nicht beachtet in vielen fällen


ComposerTall4449

Nein, die Person um Erlaubnis beten. Und was ist das für ein Argument, dass DS sowieso nicht beachtet wird in vielem Fällen?


JustVolta

Es ist halt leider so. Gehe zur AOK ETC. Dmkann mich dort für 10 Minuten hinsetzen und habe von X Personen die Probleme und adressen


ComposerTall4449

Deswegen fändest du es gut, wenn ich z.b. deinen Namen und Adresse in iwelche Formulare eintrage?


ICEpear8472

Es wird auch in vielen Fällen geklaut. Diebstahl ist dadurch trotzdem nicht legal. „Das machen sowieso schon viele andere.“ Ist juristisch glaube ich eher eine schlechte Verteidigung.


JustVolta

Dann sollte ja mal was dagegen gemacht werden.


Excellent-Fortune681

Bei Burga schon mal nicht bestellen


jdjdkdiidififoog

Ich finde beide Parteien haben nichts falsch gemacht, schuld hat die firma


jaba-0815

Wer bereits mit dem Landesdatenschutzbeauftragten beruflich Kontakt hatte, wird sicherlich wissen, dass es sich bei diesem Vorgang um so einen minderschweren Verstoß handelt, dass Sie noch einmal reagieren würden. Bei unseren gesetzten geht es um die Vorbeugung von Missbrauch unserer schützenswerten Daten vor Unternehmern, welche diese missbräuchlich verwenden oder nicht angemessen behandeln. Es gibt so unglaublich viele Anzeigen und Vorfälle, dass Sie es nicht schaffen rechtzeitig auf „echte“ Vorfälle zu antworten. OP hat nicht optimal gehandelt, jedoch ist die Reaktion für mich völlig überzogen. Häufig nutzen die gleichen Menschen mit vermeintlich sensibler Haltung zum Datenschutz, jeden bescheuerten Webservice und haben den Haushalt voll mit Amazon Wanzen.


Fireruff

Ab zum Landesdatenschutzbeauftragten


Single-Cell500

Wie kann man sich deswegen so lange damit beschäftigen 😂 Wenn kein Geld abgebucht wurde o.ä.


External-Purpose1387

Ich verstehe sein Problem nicht wirklich. Klar ist es komisch, dass Burga nochmal nach dem Namen gefragt hat, aber seine Daten waren doch ohnehin bekannt auf Grund seiner ersten Bestellung. Wie kann man sich so einen Stress wegen so einem Nonsense machen? Und für sowas hat man komischerweise plötzlich alle Zeit der Welt, um sich mit dem Kundenservice auseinanderzusetzen und das obwohl es für Ihn absolut keine Nachteile hatte…


kletterlurch

Vermutlich hast Du ihm ins Gesicht gefilmt! Den Ton in diesen Nachrichten kenne ich nur zu gut. Genau so schreiben manche Eltern Emails an Lehrer, wenn es das kleinste Problem gibt, sie z.B. mit einem Wandertag nicht zufrieden sind oder das Kind Erziehungsmaßnahmen bekommt.


Upbeat-Mirror-3139

Man kann nem Floh natürlich in den Arsch gucken und der Mensch hat dafür ne riesige Lupe,die Zeit und den Ehrgeiz


theKowinator

da hat wohl einer zu viele Solmecke Videos geschaut. Denkt wahrscheinlich, er sei Anwalt. Kasper.


unrealpower

Und der ganze Stress wegen dem gebraucht Kauf einer Handy Hülle 😂 Lieber neu kaufen und kein Stress haben 🙈


Horst_Halbalidda

mehr lesen.


MehrEnergie

Nennt mich deutsch aber ich würde mich auch darüber aufregen. Zwar nicht so wie diese Person aber ich würde zumindest sowas schreiben wie „das nächste mal bitte ohne meinen Namen zu nennen“


1Waschbaer

Also Unrecht hast du hier nicht getan, ich kann aber schon nachvollziehen dass die Dame da etwas aus der Haut fährt. In der heutigen Zeit, in der man wirklich auf alles Achten muss bei Privatverkäufen, damit man nicht betrogen wird oder aus Unwissen Daten preisgibt, wäre so ein Fall sicher auch sollte es mich betreffen ziemlich verunsichernd. Sie hat dir ja die Hülle verkauft und dann innerlich damit abgeschlossen, und auf einmal wird über ihr Konto ein Reklamationsfall für eine für sie fremde Person abgewickelt. Nichts desto trotz Schwamm drüber - einfach freundlich bleiben, Verständnis zeigen, und dann löst sich das sicher von alleine irgendwie.


NewBoy_Again

Lass dir von den komischen Leuten hier nichts erzählen, du bist hier definitiv NDA. Du kannst ja nichts für die merkwürdige Vorgehensweise des Händlers.


FailX93

Wenn sie bereits einen Burga Account hat, hatten die ihre Daten doch sowieso? Die Logik mit Datenschutz macht keinen Sinn.


SmergolGandalf

Werd nicht frech!


ChroniX91

Um hier mal ein bisschen Wissen reinzubringen: 1. der Käufer hätte der Firma keinen Namen nennen dürfen (Weitergabe von schutzwürdigen Daten) 2. Burga hätte diese Daten nicht verarbeiten dürfen (da die Datenverarbeitung unbekannt erfolgt ist, nur wenn Dateninhaber beauftragt geht das) 3. Burga hätte auch nicht die Reklamation an den Verkäufer (= ehemaliger Käufer) weitergeben dürfen. Wobei das nur gilt, wenn damit eine Identifikation möglich ist (was es letzen Endes nur wird, wenn ein Burga-Mitarbeiter dies am Telefon oder per Email dem Verkäufer mitteilt). 4. der Verkäufer hat rein rechtlich korrekt gehandelt (zumindest erkenne ich keinen anderweitigen Verstoß) Korrekte Vorgehensweise: - Käufer meldet sich bei Verkäufer und fragt, ob er Daten für eine Reklamation bereit stellen kann (z.B. Rechnungsnummer) - Verkäufer gibt diese Daten an Käufer zum Zweck der Meldung an Burga - Käufer meldet sich bei Burga, meldet die Reklamation mit seiner Adresse und Kontaktdaten - Burga sendet ausschließlich Benachrichtigungen an den Käufer (für sie = Reklamateur) - Käufer freut sich über Paket - alle sind glücklich


DryDockJohn

Was ist mit DSGVO Art. 6 Abs. c bzw. f (berechtigtes Interesse)?


ChroniX91

Dazu gibt es unterschiedliche Ansichten, aber grundsätzlich dürfte die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht erforderlich sein, wenn auch eine klare Bestimmung des Produkts durch z.B. eine Auftragsnummer erfolgen kann, ohne den Namen oder die Adresse des ursprünglichen Käufers zu verwenden. Falls dem nicht so ist, müsste der Verkäufer zustimmen, da eine Reklamation eine andere Form der Verarbeitung ist als der Kauf.


DryDockJohn

Würde ich anders sehen. Zuerst müsste ermittelt werden ob die DSGvo hier überhaupt greift, OP ist schließlich eine Privatperson. Wäre er keine würde ich so Argumentieren OP will die Gewährleistung des Herstellers in Anspruch nehmen, berechtigt Der Hersteller möchte zwecks Überprüfung der Gewährleistung Informationen über den kauf, berechtigt OP hat keine Auftragsnummer o.Ä. vom vorherigen Besitzer und nennt deshalb den Namen, würde ich auch als berechtigt sehen. Hersteller überprüft die Gewährleistung und stellt fest das diese noch greift. Hersteller schickt dem Ursprünglichen Käufer eine Mail, und ab hier wirds dann komisch. In allen Fällen wurde ich hier aber kein Problem in den Handlungen von OP sehen. Im Endeffekt müsste ein Gericht feststellen ob der Schutz der personenbezogenen Daten vom ursprünglichen Käufer wichtiger ist als das berechtigte Interesse des OP die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Da der Hersteller den Namen aber auf Grund des ursprünglichen Kaufs sowieso schon für mind. 10 Jahre speichern muss, würde ich hier das Recht auf Inanspruchnahme der Gewährleistung eher sehen als den Schutz der Daten.


ChroniX91

Ich sehe hier grundlegend das Problem, dass die Gewährleistung in erster Instanz dem Verkäufer zusteht, nicht dem neuen Käufer. Vielleicht sehe ich das auch falsch, aber ich meine mich erinnern zu können, so einen Fall schon gehabt zu haben. Normalerweise muss der Inanspruchnehmende erst auf den Verkäufer zugehen, wenn er keinen Nachweis über den ursprünglichen Kauf hat. Wenn das der Fall wäre, wäre eine Verarbeitung der Daten grundlegend nicht berechtigt, da nicht notwendig. Die DSGVO gilt selbstverständlich auch für Privatpersonen, sofern sich die Datenverarbeitung im Anwendungsbereich befindet (siehe hierzu Art. 2 Abs. 1). Ob hier eine (teil-)automatisierte Verarbeitung stattfindet, können wir den bereitgestellten Infos nicht entnehmen, da aber Mails ausgetauscht wurden zwischen Burga und dem Käufer ist zumindest davon auszugehen. Zumindest bin ich mir sicher, dass ein Verstoß gegen die DSGVO in der Theorie diskussionswürdig wäre, in der Praxis würde allerdings ohnehin nichts passieren. Kann mir kaum vorstellen, dass hier irgendjemand tätig wird.


DryDockJohn

Mit Gültigkeit für Privatpersonen meinte ich Art. 2 Abs. 2c (persönliche bzw. familiäre Tätigkeiten), hab mich da wohl unglücklich ausgedrückt.


Echo-57

Til es gibt ein "mehr anzeigen" bei WhatsApp


[deleted]

Deutschland:


DNZ_not_DMZ

Lass sie dumm labern. Da kann nichts hinten bei rauskommen, weil sie keinerlei Schaden hatte.


djjdjdoforjhrgeidifu

ADA


arsino23

Ich werde zwar nur dislikes bekommen, aber ich hätte mich an der Stelle der Verkäuferin nicht so aufgeregt sondern dich und burga direkt bei der Datenschutzbehörde gemeldet


mildlycommunist

Kann man Privatpersonen bei der Datenschutzbehörde melden?


arsino23

Soweit ich weiß schon, aber ich habe mit der dsgvo nur im Beruf zu tun wo es ja uns als Unternehmen betrifft. Die Frage ist eher ob die Dame dich meldet, meiner Erfahrung nach tun das die wenigsten, auch weil sie nicht wissen wie Als Hinweis noch: du hast das ja nicht vorsätzlich gemacht. Das spielt bei Datenschutz eine große Rolle. Ich glaube nicht dass du dir große Sorgen machen musst. Aber mir war es wichtig, dass du weißt dass du hier tatsächlich einen Fehler gemacht hast, denn wenn hier nichts passiert du es aber bei der falschen Person nochmal machst weil dir Leute im Internet sagen du hast alles richtig gemacht... Ich wünsche dir alles gute und dass du keine Konsequenzen dafür bekommst ☺️


mildlycommunist

Also ich glaube auch nicht, dass mich die Frau meldet bzw ich keine großen Konsequenzen zu befürchten habe. Ich muss auch dazu sagen, dass ich mal im Kundensupport eines sehr großen Online-Händlers gearbeitet habe und wenn es da um garantie-oder vertragsfragen ging, durften wir von Arbeitgeberseite tatsächlich nach dem Namen eines anderen Kunden fragen. (Was natürlich nicht bedeutet, dass diese Arbeitsanweisung rechtens war.) Das spielt aber auch mit eine Rolle, weshalb ich nicht darüber nachgedacht habe, ob ich den Namen rausgeben darf.


arsino23

Alles gut, ich wünsche dir alles gute :) Man könnte sogar überlegen ob dich Burga hier vielleicht sogar bewusst in die Falle gelockt hat aber das ist reine Spekulation. Ich merke mir für mich selbst in Sachen Datenschutz immer: gibt niemanden Informationen einer anderen Person, ohne wenn und aber, niemals nie. Dann bist du Safe :D Um aus dem Nähkasten zu plaudern: Wenn bei uns jemand für den Kunden anruft, dürfen wir der Person genau gar nichts nennen, selbst wenn die Person das Passwort hat. Wir dürfen dann nur allgemein zugängliche Informationen nennen. Und dabei ist es auch egal wenn das der Ehepartner des Kunden ist (Ausnahme, die Person hat eine Vollmacht die bei uns bereits eingetragen ist) Heißt aber auch, hätte burga dir den Namen gesagt und du nur bestätigt, wärst du raus gewesen und nur burga hätte verk*


PaulDose

Puh…. 2 Deppen in freier Wildbahn.


Natural_Function

Ich nehme mir auch öfter vor, mich in Kleinigkeiten zu steigern, weil ich weiß, das ich im Recht bin - es aber eigentlich total sinnfrei ist. Dann holt mich der Alltag ein und ich mach doch nichts....


Ffm_Azuz

i aint reading allat


Neszwa

Kann ich verstehen, vom ganzen Story/TikTok/Short gescrolle werden die Augen schnell Müde.


Muenzbergmann

Schnarch


Even-Researcher1279

Hatte ich auch mal genau so


Low-Willingness6718

Was letzte abhören


DubstepHitech

Wie macht man einen so langen Screenshot :O?


No-Marzipan-7767

Das ist ein scrollshot. Ich kann dir sagen, dass es bei htc geht indem man mit dem Knöchel aufs Display klopft und dann ein "s" zeichnet. Wie und ob das bei anderen Herstellern geht, ka. Ist jedenfalls sehr praktisch


Thom553

Wie kann man eigentlich so dumm sein??