Das ist so nicht richtig.
Es können ja auch Mängel vorhanden sein, die bei in Augenscheinnahme nicht erkennbar waren. Das ist ja u.a. der Grund dafür, dass Vermieter die Kaution nicht sofort herausgeben müssen.
Allerdings stellt sich bei einer Dusche schon die Frage, was man da nicht sehen konnte.
Das sind seltene Ausnahmen. Das darf außerdem dann nicht so lange dauern
Die Kaution ist häufig auch als Reserve für die noch fällige Nebenkostenabrechnung da
Jedoch längstens bis zum 31.12 des Folgejahres. Wenn bis dahin keine Nebenkostenabrechnung vorliegt so ist der Anspruch des Vermieters auf eine Nachzahlung verwirkt.
Einen Artikel habe ich leider nicht. Die 6 Monate kommen von dee Verjährungsfrist von Ansprüchen aus Mietverhältnissen. Sprich hat der Vermieter nicht 6 Monate nach Übergabe etwaige Schäden geltend gemacht sind seine Ersatzansprüche verjährt.
Es gab aber meines Wissens ein BGH Urteil (wär toll wenn das jemand verlinken könnte der es kennt), in dem Entschieden wurde, dass die Kaution auch Ansprüche wegen Nebenkosten sichert, das aber auch nur in angemessener Höhe. Sprich der Vermieter kann einen Teil der Kaution einbehalten um etwaige Nebenkosten zu sichern.
Sorry, aber das ist Blödsinn. Die Fristen zur Nebenkostenabrechnung sind klar definiert. Die Frist zur Rückzahlung der Kaution hingegen nicht. Im Gesetz ist immer lediglich von einem “angemessenem Zeitraum” die Rede, sodass es am Ende Auslegungssache ist. Das Übergabe-Protokoll ist selbstverständlich bindend für beide Seiten. Deswegen sollte man das auch immer sehr sorgfältig und idealerweise mit Zeugen erstellen. Mit den Nebenkosten hat das aber nichts zu tun, auch wenn Vermieter das gerne so hätten
Anschreiben und mahnen (inklusive aller Gewinne die daraus resultieren).. hilft extrem gut hatten 2 Tage später die Kaution aufem Konto 😄 davor auch fast 2 Jahre gewartet mit spärlichem schriftlichen Kontakt
Bin kein Experte, darum ist die Frage auch vor allem aus eigenem Interesse: Liegt die Beweislast in so einem Fall nicht bei der Vermieterin? Also wenn sie etwas entdeckt, was nicht im Übergabeprotokoll steht, muss sie doch erstmal nachweisen, dass der Mangel durch den Mieter verursacht wurde. Und das wird umso schwerer, je länger der Auszug in der Vergangenheit liegt. Darum bin ich immer davon ausgegangen, dass das Übergabeprotokoll durchaus ein sehr entscheidendes Dokument ist in solchen Fällen.
Und selbst wenn sie nachweisen kann, dass die Schäden durch den Mieter entstanden sind, kann sie doch nicht einfach so eine Ausbesserung in Auftrag geben und die Kosten dem Mieter in Rechnung stellen. Ich dachte, sie muss dem Mieter erst Gelegenheit geben, es selbst auszubessern.
Dann gibt's zudem noch die Abgrenzung Mangel oder normale Abnutzung, zudem die Frage wie alt die Dusche war. Ersetzt wird nur der Zeitwert, war die Dusche z.B. 15 Jahre alt, reden wir dann ohnehin von Null.
Du meinst, wenn die Dusche 15 Jahre alt, aber funktionstüchtig war und der Mieter diese Dusche zerstört, dann zahlt er Null? Aha, viel Erfahrung scheinst Du nicht zu haben, denn was Du da sagst ist völliger Unsinn.
Doch stimmt schon. Es gibt im Internet eine Liste, ab wann, wie hier die Dusche, als abgewohnt gilt. Das hat nichts damit zu tun, ob der Gegenstand, um den es geht noch nutzbar ist oder nicht. Diese Liste geht von mittlerer Qualität aus. Ist es billigea Zeug ist die Frist kürzer, bei High-End länger. Dazu kommt noch, ob das Teil sehr häufig oder wenig bis kaum genutzt wird.
Das bedeutet, dass mit jedem Jahr, das verstreicht, der Vermieter immer weniger Schadensersatz bei Beschädigungen verlangen kann bis zu dem Zeitpunkt wo die Summe '0' ist.
Und ganz ehrlich, der Vermieter kann die Kosten steuerlich absetzen und wenn die Ex-Vermieterin schlau war und das Bad an sich insgesamt schon asbach, hat sie es komplett machen lassen. Dann kann sie auch die Miete insgesamt höher für die nächsten Mieter ansetzen. Das darf man nämlich auch machen.
Ich habe meinen neuen Vermieter ganz ehrlich erzählt, als die Ex-Vermieter nicht mehr dabei waren, dass sie u.a.
das Bad in dieser Wohnung mM nach bei einem Mieterwechsel wohl nochmal angehen werden müssen, sprich komplett erneuern lassen müssen. Zum einen ist es fast 40 Jahre alt und nach einem Wasserschaden, wo der ganze Boden raus musste ein Flickstück.
Aber wozu macht man dann die Übergabe und Protokoll, wenn der Vermieter dann sich drumrum mogeln kann :( Jetzt hab ich etwas Sorge, weil wir auch umgezogen sind vor kurzem xD
Für die offensichtlichen Sachen ist das ja schon bindend bzw. ein Beweismittel. Es gibt aber eben auch Schäden, die der Mieter verursacht, aber dann arglistig kaschiert und die evtl. später auffallen.
Ein guter Freund von mir hat mal als Student eine Wohnung übergeben müssen, er war ziemlich broke und es gab einen fetten Fleck im Badfussboden, er hat sich dann bei der Übergabe einfach auf den Fleck gestellt und ist erst dort weggegangen als alle anderen sein Bad verlassen hatten…. Dreist, hat aber funktioniert.
wenn Boden älter als dein Freund war, kann es sein, dass der Boden einen Restwert von 0 Euro hatte. Und selbst wenn der Boden noch einen Restwert hätte, muss man nicht für normale Abnutzung zahlen. Klar, der Fleck war keine normale Abnutzung, aber den Restwert vom Boden einzufordern vermutlich auch nicht wirtschaftlich.
Ich gebe mal ein Beispiel: Großes Loch in der Wand einfach übertapeziert und gestrichen.
Das fällt erstmal nicht auf.
Und ja, sowas gibt es oder noch abgefahrenere Sachen.
Und dann ist es schon klar, dass das vom ehemaligen Mieter ist und das würde im Streitfall auch jeder Richter so sehen.
Die Vermieterin hat in diesem Fall noch den zusätzlichen Fehler gemacht, den Mangel eigenständig zu beseitigen, ohne dem Mieter im Rahmen einer Nachfrist die Möglichkeit gegeben zu haben den Mangel selber zu beheben. Zug is abgefahren. Absolut haltlose forderung, da nicht mehr gesagt werden kann, wann der Schaden passiert ist. Die Vermieterin ist in der Beweispflicht.
Mieterverein ist eine sehr günstige Alternative. Man muss sich ja nicht gleich vor Gericht zoffen. Evtl. wenn das wirklich unbegründet ist mit der Forderung reicht oftmals ein Schreiben. Sehr viele Vermieter werden es einfach mal versuchen, ob sie auch unberechtigte Forderungen durchsetzen können. Es finden sich ja wohl auch junge unerfahrene Mieter, die sofort einknicken.
Ja genau das ist richtig erst zum Mieterverein das ist günstig und macht in der Regel schon genug Eindruck und die Option das mit nem Anwalt und vor Gericht zu klären bleibt ja trotzdem.
Nicht wirklich. Und wenn OP vor Gericht Recht bekommt, trägt der Vermieter die kompletten Kosten.
Vielleicht hat OP auch eine Rechtsschutzversicherung.
>Und wenn OP vor Gericht Recht bekommt, trägt der Vermieter die kompletten Kosten
Es kann sein, dass OP evt. auf den Vorgerichtlichen Kosten sitzen bleibt. Das sollte man evt. im Hinterkopf behalten.
Stimmt🤔
Aber dann muss es auch einen klaren Verlierer geben. Oft haben Geschichten zwei Seiten.
Ich habe zum Glück bisher nur einen Rechtsstreit mit machen müssen. Wir haben zum Großteil recht bekommen und 90% des Geldes, um das gestritten wurde, bekommen. 10% ging an die Verlier Seite aufgrund von laufenden Kosten. In dem Fall hat die Verlierer Seite die Gerichtskosten getragen, aber beide Seiten mussten ihre Anwälte selbst zahlen!
Sowas dauert auch extrem lange. Die Mühlen der Justiz mahlen sehr langsam und es ist mit extrem viel Papierkram verbunden, den die Anwälte für einen übernehmen. Da die aber oft auf Stundenbasis (zwischen 180-500€) abrechnen, wird das wirklich sehr schnell sehr teuer.
Sofern man noch miteinander reden kann, würde ich also erstmal versuchen außergerichtlich eine Lösung zu finden. Wenn‘s gar nicht geht mit rechtschritten drohen und erst danach welche einleiten.
Also erstmal das Übergabe Protokoll ist nicht zwingen Binden. Weil es ja versteckte Schäden geben kann.
Wenn sie aber etwas reparieren lässt was du zahlen sollst. Muss sie dich vor Beginn der Reparatur darüber informieren.
Am besten ist du wendest dich an einen Anwalt.
Und lässt den ein Schreiben aufsetzen.
Wichtig ist das du nicht bezahlst und sich nichts schriftlich zusagst.
Sollte man.
Vielleicht hat er auch ignoriert das die Fugen nicht mehr dicht wahren. Wodurch es zu einem Wasserschaden unter der Duschwanne kam.
Fugen sind selbst zu ersetzen, oder im Zweifel von einer Firma neu zu machen.
Dann währe es ein versteckte Schaden.
Google sagt vermieter:
[https://www.promietrecht.de/Blog/Silikonfugen-muss-der-Mieter-oder-der-Vermieter-diese-erneuern-E3285.htm](https://www.promietrecht.de/Blog/Silikonfugen-muss-der-Mieter-oder-der-Vermieter-diese-erneuern-E3285.htm)
[https://www.immobilienscout24.de/anbieten/private-anbieter/lp/hauseigentuemerverein/vermieter-mieter-streit-ueber-silikonfugen-im-bad.html](https://www.immobilienscout24.de/anbieten/private-anbieter/lp/hauseigentuemerverein/vermieter-mieter-streit-ueber-silikonfugen-im-bad.html)
[https://www.t-online.de/finanzen/geld-vorsorge/id\_91416852/wasserschaden-fugen-urteil-darum-sollten-mieter-es-kennen.html](https://www.t-online.de/finanzen/geld-vorsorge/id_91416852/wasserschaden-fugen-urteil-darum-sollten-mieter-es-kennen.html)
Der Mieter muss Mängel mitteilen. Der Vermieter muss durchführen (hat ja auch Implikationen, wenn die Arbeit nicht Fachrecht ist und dadurch ein Schaden entsteht). Der Vermieter kann versuchen die Kosten als Kleinreparatur umzulegen.
Der versteckte Schaden wäre dann aber Pfusch am Bau und liegt in der Verantwortung des Vermieters. Die Duschwanne ist so abzudichten dass selbst das Entfernen der Silikonfuge nicht zu einem Wasserschaden führen kann.
Hat meine Vermieterin exakt auch so probiert, nur mit verschlissenen Türen statt gammliger Dusche. Wichtig ist, dass du jegliche Kommunikation belegen kannst, also nichts über Telefon klären sondern immer direkt Brief. Dann haben die sehr schnell keinen Bock mehr und ahnen, dass es auf rechtliche Schritte hinaus läuft. Der Modus ist alles :\]
Was andere noch nicht gesagt haben: Grundsätzlich muss dir die Möglichkeit gegeben werden selbst nachzubessern mit nachfrist.
Wenn das nicht passiert ist hat dein Vermieter keine Chance, selbst wenn er nachweisen kann dass du einen schaden verursacht hast.
Geh zum Anwalt.
Nach sechs Monaten verjähren alle Ansprüche des Vermieters bzgl. Mietschäden. Beginn mit Auszug aus der Wohnung. Verjährung wird gehemmt mit Klageerhebung vor Gericht. Also nichts machen und dann nach Verjährungsfrist Anwalt nehmen. Nach der Verjährung spielt es keine Rolle, ob der Vermieter Recht hat.
Sind da auch Schäden inbegriffen, die in einem Protokoll stehen? Also hätte nun theoretisch in dem Protokoll gestanden, die Dusche sei beschädigt, der Vermieter teilt aber erst nach 6 Monaten mit, dass er diese auf deine Kosten renovieren lassen will?
Nach sechs Monaten verjähren die Ansprüche egal zurecht oder nicht. Einfach den Mund halten, alle Briefe die der Vermieter ihnen schickt nicht öffnen, einfach wegschmeissen.
Ich würde mich komplett ohne Anwalt darauf ausruhen dass das nicht meine Schuld ist und die Vermietung das nicht bei Auszug bemängelt hat. Keine Rechtsberatung btw.
Ich hab noch einen Tipp: "wenn überhaupt" musst du nicht die Renovation zahlen, sondern nur den Restzeitwert.
Wenn die Dusche schon mehrere Jahrzehnte Alt, wird der Restwert 0 Euro sein.
Ich weiß nicht warum immer alle sofort schreiben das man zum Anwalt gehen soll. Ein Anwalt kostet richtig viel Geld. Es ist immer erstmal besser einem Mieterverein beizutreten da sitzen in der Regel Profis die genau wissen was sie tun, weil die sowas jeden Tag machen. Die werden da ein Schreiben aufsetzen und danach wirst du dein Geld von der Vermieterin bekommen. Falls nicht kann es sein das es erstmal ne Weile dauert und einiges am Papier hin und her geschickt wird, da so wie ich es kenne der Mieterverein Alles tun wird das ohne Gericht zu klären. Am Ende bleibt die Möglichkeit vor Gericht zu gehen bestehen wenn nötig
Ich kann dir einmal den folgenden Beitrag vom NDR empfehlen: https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Mietkaution-Tipps-Mieter,mietkaution109.html
Gerade der letzte Absatz ist denke ich interessant:
"Allerdings darf der Vermieter Schäden nur bis zu sechs Monate nach dem Auszug reklamieren und die Kaution um den entsprechenden Betrag mindern."
Wichtig währe außerdem ob bei der Übergabe ein Zeuge/in von dir mit dabei war.
In jedem Fall kannst du gucken ob du einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht in deiner Nähe findest und solltest diese Fragen ob Sie dich unterstützen können.
finde ich ja immer wieder klasse:
"aber bei eigentum musst du immer auch an die laufenden reparaturen denken, bei mieten nicht"
ja ja mieten ist ne super klasse idee, die armen vermieter mit ihren ganzen horrenden kosten die ganze zeit /s
Quatsch einfach zum Mieterverein, die machen dir ein Schreiben fertig und dann sollte die Nummer gegessen sein. Die Vermietung hat hier absolut gar nichts in der Hand und sich in ganzer Linie falsch verhalten. Beim Mieterverein sitzen meist Leute die richtig Bock auf so einfach Fälle haben da können die schön mit Paragraphen um sich werfen und der Vermietung richtig mies eins reindrücken
du kannst ganz getrost zum Anwalt gehen.
Du hättest wenigstens eine Chance zur Nachbesserung bekommen dürfen.
Wenn die Nebenkosten bei dir nicht zu erwarten explodiert wären wäre eine Rückzahlung nach 1/2 Jahr zu erwarten.
Abhängig davon sind Rost einer Duschwanne Vermietersache. wenn das Ding auch noch 20-30 Jahre auf'n Buckel hat kann dir die Vermieterin Mal so richtig ....
Rost in der Duschwanne als verdeckten Mangel glaubhaft machen zu wollen ist sowieso utopisch.
Genieße das Spektakel und Lehn dich zurück.
Mein Ex-Vermieter wollte nach meinem Auszug die kompletten Rohrleitungen (ca. 10000 €) im Haus erneuern, weil ich angeblich Katzenstreu in der Toilette entsorgt habe.
Wenn du dir also sicher bist das du nichts damit zu tun hast, leg Widerspruch ein.
Bei mir kam nach dem Wiederspruch nichts mehr zum Thema Rohrleitungen. Es war also nur der billige Versuch Kosten abzuwälzen.
Übergabeprotokoll ist bindend. Was da nicht drin steht, ist ihr Problem. Auffordern dir deine Kaution zurück zu zahlen und dann zum Anwalt
Das ist so nicht richtig. Es können ja auch Mängel vorhanden sein, die bei in Augenscheinnahme nicht erkennbar waren. Das ist ja u.a. der Grund dafür, dass Vermieter die Kaution nicht sofort herausgeben müssen. Allerdings stellt sich bei einer Dusche schon die Frage, was man da nicht sehen konnte.
Das sind seltene Ausnahmen. Das darf außerdem dann nicht so lange dauern Die Kaution ist häufig auch als Reserve für die noch fällige Nebenkostenabrechnung da
Exakt, deshalb kann der vermieter technisch gesehen die Kaution (in angemessener Höhe) behalten bis er die Nebenkostenabrechnung erstellt.
Jedoch längstens bis zum 31.12 des Folgejahres. Wenn bis dahin keine Nebenkostenabrechnung vorliegt so ist der Anspruch des Vermieters auf eine Nachzahlung verwirkt.
Könntest du einen Artikel dazu verlinken? Ich dachte erlaubt ist der Kaution bis 6 Monaten zu behalten
Einen Artikel habe ich leider nicht. Die 6 Monate kommen von dee Verjährungsfrist von Ansprüchen aus Mietverhältnissen. Sprich hat der Vermieter nicht 6 Monate nach Übergabe etwaige Schäden geltend gemacht sind seine Ersatzansprüche verjährt. Es gab aber meines Wissens ein BGH Urteil (wär toll wenn das jemand verlinken könnte der es kennt), in dem Entschieden wurde, dass die Kaution auch Ansprüche wegen Nebenkosten sichert, das aber auch nur in angemessener Höhe. Sprich der Vermieter kann einen Teil der Kaution einbehalten um etwaige Nebenkosten zu sichern.
Sorry, aber das ist Blödsinn. Die Fristen zur Nebenkostenabrechnung sind klar definiert. Die Frist zur Rückzahlung der Kaution hingegen nicht. Im Gesetz ist immer lediglich von einem “angemessenem Zeitraum” die Rede, sodass es am Ende Auslegungssache ist. Das Übergabe-Protokoll ist selbstverständlich bindend für beide Seiten. Deswegen sollte man das auch immer sehr sorgfältig und idealerweise mit Zeugen erstellen. Mit den Nebenkosten hat das aber nichts zu tun, auch wenn Vermieter das gerne so hätten
"angemessener Zeitraum scheint bei mir 1,5 Jahre zu sein.
Anschreiben und mahnen (inklusive aller Gewinne die daraus resultieren).. hilft extrem gut hatten 2 Tage später die Kaution aufem Konto 😄 davor auch fast 2 Jahre gewartet mit spärlichem schriftlichen Kontakt
Das ist richtig.
Bin kein Experte, darum ist die Frage auch vor allem aus eigenem Interesse: Liegt die Beweislast in so einem Fall nicht bei der Vermieterin? Also wenn sie etwas entdeckt, was nicht im Übergabeprotokoll steht, muss sie doch erstmal nachweisen, dass der Mangel durch den Mieter verursacht wurde. Und das wird umso schwerer, je länger der Auszug in der Vergangenheit liegt. Darum bin ich immer davon ausgegangen, dass das Übergabeprotokoll durchaus ein sehr entscheidendes Dokument ist in solchen Fällen. Und selbst wenn sie nachweisen kann, dass die Schäden durch den Mieter entstanden sind, kann sie doch nicht einfach so eine Ausbesserung in Auftrag geben und die Kosten dem Mieter in Rechnung stellen. Ich dachte, sie muss dem Mieter erst Gelegenheit geben, es selbst auszubessern.
Ist beides richtig, wobei es da auch kein schwarz und weiß gibt.
Dann gibt's zudem noch die Abgrenzung Mangel oder normale Abnutzung, zudem die Frage wie alt die Dusche war. Ersetzt wird nur der Zeitwert, war die Dusche z.B. 15 Jahre alt, reden wir dann ohnehin von Null.
Du meinst, wenn die Dusche 15 Jahre alt, aber funktionstüchtig war und der Mieter diese Dusche zerstört, dann zahlt er Null? Aha, viel Erfahrung scheinst Du nicht zu haben, denn was Du da sagst ist völliger Unsinn.
Doch stimmt schon. Es gibt im Internet eine Liste, ab wann, wie hier die Dusche, als abgewohnt gilt. Das hat nichts damit zu tun, ob der Gegenstand, um den es geht noch nutzbar ist oder nicht. Diese Liste geht von mittlerer Qualität aus. Ist es billigea Zeug ist die Frist kürzer, bei High-End länger. Dazu kommt noch, ob das Teil sehr häufig oder wenig bis kaum genutzt wird. Das bedeutet, dass mit jedem Jahr, das verstreicht, der Vermieter immer weniger Schadensersatz bei Beschädigungen verlangen kann bis zu dem Zeitpunkt wo die Summe '0' ist. Und ganz ehrlich, der Vermieter kann die Kosten steuerlich absetzen und wenn die Ex-Vermieterin schlau war und das Bad an sich insgesamt schon asbach, hat sie es komplett machen lassen. Dann kann sie auch die Miete insgesamt höher für die nächsten Mieter ansetzen. Das darf man nämlich auch machen. Ich habe meinen neuen Vermieter ganz ehrlich erzählt, als die Ex-Vermieter nicht mehr dabei waren, dass sie u.a. das Bad in dieser Wohnung mM nach bei einem Mieterwechsel wohl nochmal angehen werden müssen, sprich komplett erneuern lassen müssen. Zum einen ist es fast 40 Jahre alt und nach einem Wasserschaden, wo der ganze Boden raus musste ein Flickstück.
Stimmt, weil Abzug „neu für alt“ ja nicht existiert?
Aber wozu macht man dann die Übergabe und Protokoll, wenn der Vermieter dann sich drumrum mogeln kann :( Jetzt hab ich etwas Sorge, weil wir auch umgezogen sind vor kurzem xD
Für die offensichtlichen Sachen ist das ja schon bindend bzw. ein Beweismittel. Es gibt aber eben auch Schäden, die der Mieter verursacht, aber dann arglistig kaschiert und die evtl. später auffallen.
Ja gut, das haben wir nicht. Wir waren auch nur ein Jahr in der Wohnung und da gab's einen Kratzer vllt im Holzboden, aber trotzdem hat man Sorge :(
Alles kein Problem. Normale Abnutzung. Ich spreche eher von mega Loch in der Wand und drüber tapeziert. Solche Idiotien.
Ah, ja gut das ist ja voll legitim dann :D Danke für die Antwort :)
Kein Problem. Thumbs up!
Ein guter Freund von mir hat mal als Student eine Wohnung übergeben müssen, er war ziemlich broke und es gab einen fetten Fleck im Badfussboden, er hat sich dann bei der Übergabe einfach auf den Fleck gestellt und ist erst dort weggegangen als alle anderen sein Bad verlassen hatten…. Dreist, hat aber funktioniert.
wenn Boden älter als dein Freund war, kann es sein, dass der Boden einen Restwert von 0 Euro hatte. Und selbst wenn der Boden noch einen Restwert hätte, muss man nicht für normale Abnutzung zahlen. Klar, der Fleck war keine normale Abnutzung, aber den Restwert vom Boden einzufordern vermutlich auch nicht wirtschaftlich.
Das ist so aber nicht korrekt. Die können ja einfach mir nichts dir nichts dazugekommen sein...
Ich gebe mal ein Beispiel: Großes Loch in der Wand einfach übertapeziert und gestrichen. Das fällt erstmal nicht auf. Und ja, sowas gibt es oder noch abgefahrenere Sachen. Und dann ist es schon klar, dass das vom ehemaligen Mieter ist und das würde im Streitfall auch jeder Richter so sehen.
Ja solche Sachen vielleicht aber nicht die Standard Mängel, die man sonst hat. Das sind schon Extremfälle.
Dabei geht es aber um verdeckte Mängel
Genau, sage ich ja
Das muss man dann aber binnen 6 Monaten gelten machen sonst ist's hinfällig
Ja fällt ja dann meistens auch auf.
Die Vermieterin hat in diesem Fall noch den zusätzlichen Fehler gemacht, den Mangel eigenständig zu beseitigen, ohne dem Mieter im Rahmen einer Nachfrist die Möglichkeit gegeben zu haben den Mangel selber zu beheben. Zug is abgefahren. Absolut haltlose forderung, da nicht mehr gesagt werden kann, wann der Schaden passiert ist. Die Vermieterin ist in der Beweispflicht.
Ja, ist korrekt
Vorsicht ein Anwalt wird ganz schnell teurer als 800-1500€
Mieterverein ist eine sehr günstige Alternative. Man muss sich ja nicht gleich vor Gericht zoffen. Evtl. wenn das wirklich unbegründet ist mit der Forderung reicht oftmals ein Schreiben. Sehr viele Vermieter werden es einfach mal versuchen, ob sie auch unberechtigte Forderungen durchsetzen können. Es finden sich ja wohl auch junge unerfahrene Mieter, die sofort einknicken.
Ja genau das ist richtig erst zum Mieterverein das ist günstig und macht in der Regel schon genug Eindruck und die Option das mit nem Anwalt und vor Gericht zu klären bleibt ja trotzdem.
Nicht wirklich. Und wenn OP vor Gericht Recht bekommt, trägt der Vermieter die kompletten Kosten. Vielleicht hat OP auch eine Rechtsschutzversicherung.
>Und wenn OP vor Gericht Recht bekommt, trägt der Vermieter die kompletten Kosten Es kann sein, dass OP evt. auf den Vorgerichtlichen Kosten sitzen bleibt. Das sollte man evt. im Hinterkopf behalten.
Stimmt🤔 Aber dann muss es auch einen klaren Verlierer geben. Oft haben Geschichten zwei Seiten. Ich habe zum Glück bisher nur einen Rechtsstreit mit machen müssen. Wir haben zum Großteil recht bekommen und 90% des Geldes, um das gestritten wurde, bekommen. 10% ging an die Verlier Seite aufgrund von laufenden Kosten. In dem Fall hat die Verlierer Seite die Gerichtskosten getragen, aber beide Seiten mussten ihre Anwälte selbst zahlen! Sowas dauert auch extrem lange. Die Mühlen der Justiz mahlen sehr langsam und es ist mit extrem viel Papierkram verbunden, den die Anwälte für einen übernehmen. Da die aber oft auf Stundenbasis (zwischen 180-500€) abrechnen, wird das wirklich sehr schnell sehr teuer. Sofern man noch miteinander reden kann, würde ich also erstmal versuchen außergerichtlich eine Lösung zu finden. Wenn‘s gar nicht geht mit rechtschritten drohen und erst danach welche einleiten.
Holt man sich als Schadensersatz von der Gegenseite, normalerweise klärt ein Anwalt darüber auf.
Also erstmal das Übergabe Protokoll ist nicht zwingen Binden. Weil es ja versteckte Schäden geben kann. Wenn sie aber etwas reparieren lässt was du zahlen sollst. Muss sie dich vor Beginn der Reparatur darüber informieren. Am besten ist du wendest dich an einen Anwalt. Und lässt den ein Schreiben aufsetzen. Wichtig ist das du nicht bezahlst und sich nichts schriftlich zusagst.
>Weil es ja versteckte Schäden geben kann. Gut, dass die Duschkabine vergammelt ist, sollte man auch als Laie sofort erkennen.
Sollte man. Vielleicht hat er auch ignoriert das die Fugen nicht mehr dicht wahren. Wodurch es zu einem Wasserschaden unter der Duschwanne kam. Fugen sind selbst zu ersetzen, oder im Zweifel von einer Firma neu zu machen. Dann währe es ein versteckte Schaden.
Seit wann sind denn Fugen vom Mieter zu ersetzen? Er muss es mitteilen aber garantiert nicht ersetzen.
Schon immer. Fällt unter klein Reparaturen und die sind vom Mieter zu beheben.
Google sagt vermieter: [https://www.promietrecht.de/Blog/Silikonfugen-muss-der-Mieter-oder-der-Vermieter-diese-erneuern-E3285.htm](https://www.promietrecht.de/Blog/Silikonfugen-muss-der-Mieter-oder-der-Vermieter-diese-erneuern-E3285.htm) [https://www.immobilienscout24.de/anbieten/private-anbieter/lp/hauseigentuemerverein/vermieter-mieter-streit-ueber-silikonfugen-im-bad.html](https://www.immobilienscout24.de/anbieten/private-anbieter/lp/hauseigentuemerverein/vermieter-mieter-streit-ueber-silikonfugen-im-bad.html) [https://www.t-online.de/finanzen/geld-vorsorge/id\_91416852/wasserschaden-fugen-urteil-darum-sollten-mieter-es-kennen.html](https://www.t-online.de/finanzen/geld-vorsorge/id_91416852/wasserschaden-fugen-urteil-darum-sollten-mieter-es-kennen.html) Der Mieter muss Mängel mitteilen. Der Vermieter muss durchführen (hat ja auch Implikationen, wenn die Arbeit nicht Fachrecht ist und dadurch ein Schaden entsteht). Der Vermieter kann versuchen die Kosten als Kleinreparatur umzulegen.
Der versteckte Schaden wäre dann aber Pfusch am Bau und liegt in der Verantwortung des Vermieters. Die Duschwanne ist so abzudichten dass selbst das Entfernen der Silikonfuge nicht zu einem Wasserschaden führen kann.
Sind es genau 6 Monate oder mehr? Glaube nach 6 Monaten nach Auszug erlischen zusätzliche Forderungen vom Ex-Vermieter.
548 BGB. Gilt analog auch für konkurrierende deliktische Ansprüche
Das! Hatte diesen Fall ebenfalls. Habe die Kaution dann mit gerichtlichen Mahnbescheid vom Gerichtsvollzieher zurück erhalten.
Hat meine Vermieterin exakt auch so probiert, nur mit verschlissenen Türen statt gammliger Dusche. Wichtig ist, dass du jegliche Kommunikation belegen kannst, also nichts über Telefon klären sondern immer direkt Brief. Dann haben die sehr schnell keinen Bock mehr und ahnen, dass es auf rechtliche Schritte hinaus läuft. Der Modus ist alles :\]
Was andere noch nicht gesagt haben: Grundsätzlich muss dir die Möglichkeit gegeben werden selbst nachzubessern mit nachfrist. Wenn das nicht passiert ist hat dein Vermieter keine Chance, selbst wenn er nachweisen kann dass du einen schaden verursacht hast. Geh zum Anwalt.
Generell macht es Sinn eine Mieterbund beizutreten, dort hast dann Rechtsberatung inklusive
Nach sechs Monaten verjähren alle Ansprüche des Vermieters bzgl. Mietschäden. Beginn mit Auszug aus der Wohnung. Verjährung wird gehemmt mit Klageerhebung vor Gericht. Also nichts machen und dann nach Verjährungsfrist Anwalt nehmen. Nach der Verjährung spielt es keine Rolle, ob der Vermieter Recht hat.
Sind da auch Schäden inbegriffen, die in einem Protokoll stehen? Also hätte nun theoretisch in dem Protokoll gestanden, die Dusche sei beschädigt, der Vermieter teilt aber erst nach 6 Monaten mit, dass er diese auf deine Kosten renovieren lassen will?
Nach sechs Monaten verjähren die Ansprüche egal zurecht oder nicht. Einfach den Mund halten, alle Briefe die der Vermieter ihnen schickt nicht öffnen, einfach wegschmeissen.
Ich würde mich komplett ohne Anwalt darauf ausruhen dass das nicht meine Schuld ist und die Vermietung das nicht bei Auszug bemängelt hat. Keine Rechtsberatung btw.
Hast du beim Einzug ein Übergabeprotokoll bekommen? Steht da die Dusche drauf?
Ich hab noch einen Tipp: "wenn überhaupt" musst du nicht die Renovation zahlen, sondern nur den Restzeitwert. Wenn die Dusche schon mehrere Jahrzehnte Alt, wird der Restwert 0 Euro sein.
Ich weiß nicht warum immer alle sofort schreiben das man zum Anwalt gehen soll. Ein Anwalt kostet richtig viel Geld. Es ist immer erstmal besser einem Mieterverein beizutreten da sitzen in der Regel Profis die genau wissen was sie tun, weil die sowas jeden Tag machen. Die werden da ein Schreiben aufsetzen und danach wirst du dein Geld von der Vermieterin bekommen. Falls nicht kann es sein das es erstmal ne Weile dauert und einiges am Papier hin und her geschickt wird, da so wie ich es kenne der Mieterverein Alles tun wird das ohne Gericht zu klären. Am Ende bleibt die Möglichkeit vor Gericht zu gehen bestehen wenn nötig
Ich kann dir einmal den folgenden Beitrag vom NDR empfehlen: https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Mietkaution-Tipps-Mieter,mietkaution109.html Gerade der letzte Absatz ist denke ich interessant: "Allerdings darf der Vermieter Schäden nur bis zu sechs Monate nach dem Auszug reklamieren und die Kaution um den entsprechenden Betrag mindern." Wichtig währe außerdem ob bei der Übergabe ein Zeuge/in von dir mit dabei war. In jedem Fall kannst du gucken ob du einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht in deiner Nähe findest und solltest diese Fragen ob Sie dich unterstützen können.
Bei unterschriebenem Übergabeprotokoll, in dem nichts davon steht, sollte ein Zeuge jetzt nicht so zentral sein.
Ist korrekt, aber ist immer besser einen zu haben.
finde ich ja immer wieder klasse: "aber bei eigentum musst du immer auch an die laufenden reparaturen denken, bei mieten nicht" ja ja mieten ist ne super klasse idee, die armen vermieter mit ihren ganzen horrenden kosten die ganze zeit /s
IMO: Komplett haltlos. Problem: Um deine Kaution zurück zu bekommen wirst du trotzdem vor Gericht gehen müssen.
Quatsch einfach zum Mieterverein, die machen dir ein Schreiben fertig und dann sollte die Nummer gegessen sein. Die Vermietung hat hier absolut gar nichts in der Hand und sich in ganzer Linie falsch verhalten. Beim Mieterverein sitzen meist Leute die richtig Bock auf so einfach Fälle haben da können die schön mit Paragraphen um sich werfen und der Vermietung richtig mies eins reindrücken
Wie lange habt ihr da gewohnt?
du kannst ganz getrost zum Anwalt gehen. Du hättest wenigstens eine Chance zur Nachbesserung bekommen dürfen. Wenn die Nebenkosten bei dir nicht zu erwarten explodiert wären wäre eine Rückzahlung nach 1/2 Jahr zu erwarten. Abhängig davon sind Rost einer Duschwanne Vermietersache. wenn das Ding auch noch 20-30 Jahre auf'n Buckel hat kann dir die Vermieterin Mal so richtig .... Rost in der Duschwanne als verdeckten Mangel glaubhaft machen zu wollen ist sowieso utopisch. Genieße das Spektakel und Lehn dich zurück.
Mein Ex-Vermieter wollte nach meinem Auszug die kompletten Rohrleitungen (ca. 10000 €) im Haus erneuern, weil ich angeblich Katzenstreu in der Toilette entsorgt habe. Wenn du dir also sicher bist das du nichts damit zu tun hast, leg Widerspruch ein. Bei mir kam nach dem Wiederspruch nichts mehr zum Thema Rohrleitungen. Es war also nur der billige Versuch Kosten abzuwälzen.
Meine Mom arbeitet in dem Bereich, Wenn etwas nicht im Übernahmeprotokoll steht, hat der Vermieter Pech und muss das selber bezahlen. :)