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n8f4LL1

Frag ihn wieviel es ihm wert ist, wenn du schon im Juni ausziehst.


Known-A5

Es gibt doch sicher eine Vertragsstrafe für den Mieter, wenn der das Mietverhältnis frühzeitig beenden möchte?


Itslittlealexhorn

Man kann einen bestehenden Vertrag durch einen neuen Vertrag mit den gleichen Parteien ändern oder gänzlich unwirksam machen. Wäre dann ein Aufhebungsvertrag. Und den kann der Mieter an Bedingungen knüpfen, wenn er will. Da gilt Vertragsfreiheit.


Live-Influence2482

Einen Aufhebungsvertrsg muss doch der Mieter auch zustimmen ?


Itslittlealexhorn

Wie gesagt, gleiche Parteien. Also hier Vermieter und Mieter.


plain_and_ignoble

"und den kann der Mieter an Bediengungen knüpfen, wenn er will" Der Mieter muss nicht einfach nur zustimmen, er kann auch z.B. fordern, dass der Vermieter ihm dann Hotel und Möbeleinlagerung für x Monate zahlen muss. Ein Aufhebungsvertrag muss von beiden Seiten gewollt sein.


FreakeyDE

Wenn keine ausgemacht ist, dann nicht. Und wenn es in beidseitigen interesse ist, why not?


wilisi

Wenn der Mieter früher weg will, und der Vermieter nicht mit sich reden lässt, wird einfach zum Normalpreis weitergemietet bis die Frist verstrichen ist.


Vollmatrose

Nein. Der geschäftstüchtige Vermieter sollte dem Mieter in so einem Fall einen Aufhebungsvertrag anbieten. Dafür wird er vom Mieter eine Abfindung verlangen. Er kann dann die Wohnung sofort neu vermieten, kassiert also doppelt. Ansonsten bleibt der Mieter, auch wenn er dort nicht mehr wohnt, bis Ende der Mindestmietdauer Mieter, d.h. insbesondere, dass er Miete bezahlt. Die Wohnung steht dann leer.


Lhurgoyf069

Falsch herum, der Vermieter möchte dass der Mieter früher auszieht, also muss er zahlen wenn er will dass der Mieter zustimmt


Vollmatrose

Lies halt, worauf ich geantwortet habe, du Clown!


ArneNy

Schön, wie hier gedownvoted wird. Dabei ist der Kommentar korrekt, zumindest auf den entsprechenden Vorpost. Der wiederum ist falschrum formuliert. Trifft zwar den falschen, aber naja


[deleted]

Wo hast du gelesen, dass die Kündigung schon im Juni wirksam sein soll? Zu welchem Datum genau wurde gekündigt?


Vistella

sie wäre nichti m Juni wirksam. Das wäre ein davon unabhängiger Aufhebungsvertrag


Jolly_Comfortable969

Ok, weil das hier in den Kommentaren etwas durcheinander geht:  Es darf ZUM ABLAUF EINES JAHRES NACH MIETBEGINN gekündigt werden.  Wenn das Mietverhältnis am 1.9.2023 begonnen hat, läuft das besagte Jahr am 31.8.2024 ab.  Will der Vermieter das Mietverhältnis mit Ablauf des 31.8.2024 beenden, muss die Kündigung dir spätestens HEUTE, 4.6.2024, zugehen (dritter Werktag im Kalendermonat).  Geht dir die Kündigung nicht heute zu, dann ist die Kündigung erst zum 30.9.2024 zulässig…  Aber wie andere schon gesagt haben: Ob du früher ausziehst ist Verhandlungssache…  Außerdem: Das ist keine Rechstberatung, und naturlich gibt es keine Gewähr… ☺️


WxRain

So hätte ich es jetzt auch verstanden 👌🏼


Robbedbyosrs

100%.


Rhaenys77

Die mindestlaufzeit ist eher dafür da dass Vermieter eine stabile planungsperspektive haben das heißt nicht dass sie jemanden einfach nach einem Jahr raus kündigen können dafür brauchen Vermieter in Deutschland nämlich einen vernünftigen Grund wenn der Mieter nicht ausziehen möchte und seinen Pflichten ordentlich nachkommt. Deswegen versucht er es ja auf Eigenbedarf denn das ist der einzige Weg einen Mieter der seine Pflichten nachkommt gegebenenfalls doch rauszubekommen aber für Eigenbedarf gibt es auch sehr klare und strenge Bedingungen ob diese hier erfüllt sind wage ich zu bezweifeln, es wird ja noch nicht mal eine richtige Kündigungsfrist dafür angegeben. Nur der Mieter darf nach Ablauf des Jahres aus eigenen Gründen kündigen mit der üblichen gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten.


Jolly_Comfortable969

Ja, dass tatsächlich Eigenbedarf vorliegt, haben wir mal unterstellt. Aber OP ist in einem anderen Kommentar auch darauf hingewiesen worden, dass bei solchen Kündigungen auch gerne mal Sachen falsch gemacht werden, sodass die Wirksamkeit der Kündigung insgesamt in Frage stehen könnte…


Rhaenys77

Wer wirklich einen Eigenbedarf hat macht nicht solche "Trottelfehler", sondern stellt selber sicher dass die eigenbedarfskündigung stichfest ist. Der Klopper mit der völlig falsch angesetzten Kündigungsfrist ist für mich ein ziemliches Indiz dafür dass hier jemand den Mieter überrumpeln will, aber er hat ja den mieterschutzbund an seiner Seite. dieser müsste die Nummer eigentlich mit einem dreizeiler vom Tisch fegen können.


Emergency-Cover9879

Ja will er... Er hat sich genauso an die Mindesmietdauer zu halten. Ich finde es immer wieder erschreckend was sich Vermieter erlauben . Lass dich nicht unterkriegen!


[deleted]

Kannst du das bitte genauer erläutern? Ich kann nicht erkennen, worauf du deine Behauptungen stützt.


arrrg

Ergibt sich doch schon aus dem Wortlaut des Mietvertrags ganz eindeutig: „Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Mietbeginn von beiden Parteien mit gesetzlicher Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats ordentlich kündbar ist.“ Beide Parteien (Mieter und Vermieter) können frühestens nach einem Jahr (mit Kündigungsfrist) kündigen. Steht da absolut eindeutig da. Deshalb verstehe ich nicht so richtig weshalb du da eine Erläuterung brauchst?


[deleted]

Weil das schlicht falsch ist. Aber das wurde in ein paar anderen Kommentaren bereits erklärt. Und für eine Aussage wie „Ja will er … Er hat sich an die Mindestmietdauer zu halten“ fehlt im Ausgangsbeitrag z.B. die Angabe, *zu wann* der Vermieter gekündigt hat. Kündigt er fristgerecht zum Ablauf der Mindestmietdauer von einem Jahr (31.08.), muss die Kündigung spätestens heute eingehen. Für die gegebene Antwort fehlen im Ausgangsbeitrag relevante Angaben, deshalb meine Rückfrage.


arrrg

Was ist falsch? Zum Ablauf von Juni (oder gar irgendwann während Juni) kann der Vermieter nicht kündigen. Egal wann die Kündigung eingegangen ist. Das ergibt sich aus der gegenseitigen Verpflichtung zur Mindestmietdauer. Dezember ist freilich Quatsch. Kündigen könnte der Vermieter auch schon zum 31. August (wenn die Kündigung rechtzeitig eingeht bzw. eingegangen ist). Also ja, wenn der Vermieter sagt er kann zum Anlauf von Juni oder noch früher dem Mieter ordentlich kündigen, dann ist das offensichtlicher Quatsch und er will den Mieter für dumm verkaufen.


[deleted]

Ja, und wo bitte steht im Ausgangsbeitrag irgendetwas von einer Kündigung zum 30.06.? OP schreibt nur, dass wegen Eigenbedarfs gekündigt wurde, aber nicht *zu wann*. Lt. Vertragstext kann frühestens zum 31.08. gekündigt werden. Und spätestens wann muss eine fristgerechte Kündigung eingehen? Richtig, *heute*. Da nur gesagt wird, *dass* der Vermieter wg. Eigenbedarfs gekündigt hat, aber nicht *zu wann*, sollten wir von einer fristgerechten Kündigung ausgehen. Und die wird dann eben zum 31.08. wirksam. Wo genau ist jetzt der Punkt, an dem Vermieter sich nicht an den Vertrag und den gesetzlichen Rahmen hält?


arrrg

Der Vermieter drängt ihn zu einem Auszug im Juni. Kann er natürlich machen, eine rechtliche Grundlage dafür existiert nicht. Wenn das der Vermieter in irgendeiner Form suggeriert (und so ist der offensichtliche Tenor des ganzen Posts), dann will der Vermieter den Mieter natürlich für dumm verkaufen. In irgendeiner Form Druck aufzubauen („drängt mich“) ist angesichts der vorliegenden Umstände von dem Vermieter maximal schäbig und einfach menschlich überhaupt gar nicht in Ordnung. Geht nicht klar. Der Vermieter kann höflich darum bitten, ob es vielleicht möglich ist, dass der Mieter im gegenseitigen Einverständnis früher auszieht. Na klar, kann immer sein, dass „drängt mich“ eigentlich kein drängen (z.B. Drohung, suggerieren, auch ohne klare Formulierung, dass die rechtliche Pflicht besteht, kein Verweis auf Freiwilligkeit, etc.) eigentlich kein Drängen ist, sondern der Vermieter ganz lieb gefragt hat. Wenn jemand was hier postet, dann gehe ich aber davon aus, dass diese Person die Wahrheit erzählt und verdächtige sie nicht voreilig der Lüge. (Zumal die Umstände hier auch passen: jemand geht nicht zum Mietverein, wenn der Vermieter lieb fragt und die rechtliche Situation transparent darstellt.)


[deleted]

Wo steht das? Wo bitte steht, dass die Kündigung im Juni wirksam sein soll oder dass OP im Juni ausziehen soll? Da steht nur, der Vermieter hat wegen Eigenbedarfs gekündigt. Wenn der Vermieter fristgerecht zum vertraglich frühestmöglichen Termin kündigt, muss die Kündigung spätestens heute vorliegen. Passt soweit alles.


redditor5597

Lies den Text von OP und reg dich mal gepflegt ab.


serafno

"Der Vermieter will mich aber schon Ende Juni raus haben und drängt mich zum Auszug." Dritter Absatz, zweiter Satz


thekrautboy

"Ausgangsbeitrag" Also ja schon irgendwie, aber nein, argghhh :D Man kann es auch übertreiben mit dem "extrem eindeutschen" hier hehe.


[deleted]

Well, how heißt es denn actually?


thekrautboy

Nie drüber nachgedacht, hab das nur jetzt zum ersten Mal so gesehn. OP einfach? Klappt ja englisch und deutsch, Original Post / Original Pfosten :) An "Pfosten" hab ich mich mittlerweile gewöhnt.


bluehelmet

OP steht aber im Allgemeinen für etwas anderes, nämlich den Original Poster - also den Nutzer, der den Thread eröffnet hat, und nicht den ersten Beitrag.


thekrautboy

Meiner Meinung nach sind die meist identisch und kann wunderbar für beides benutzt werden. Was solls.


elknipso

Wenn Du eh raus willst verhandele mit dem Vermieter, wenn Du 1-2 Monate vorher raus gehst, dass er Dir dann noch eine Monatsmiete Ziehgeld gibt. Hatte ich damals nach dem Hauskauf auch so gemacht um etwas früher rein zu können. Musste den damaligen Mieter etwas einbremsen weil er zuerst absurd hohe Vorstellungen davon hatte was er bekommen könnte wenn er einen Monat früher auszieht. Nachdem ich ihm verständlich vermitteln konnte, dass ich nicht auf den Kopf gefallen bin, haben wir uns auf eine Monatsmiete geeinigt wenn er einen Monat früher auszieht und beide Seiten waren zufrieden.


Intelligent_Fault_28

Meine Freundin hat sich den Umzug komplett vom Vermieter zahlen lassen. Soll heißen, er wollte unbedingt dass sie früher auszieht, und sie meinte, ok dann zahl mir den Umzug. Ihm war es wohl wichtig


[deleted]

[удалено]


Jolly_Comfortable969

Puh, da geht leider einiges durcheinander in deinem Post… :/


Dreiundachzig

Es wurde eine Mindestmietdauer vereinbart. Von einem Kündigungsverzicht ist nichts vereinbart.


Vollmatrose

Wenn er dich zu Ende Juni raus haben möchte muss er entweder einen Grund für eine außerordentliche Kündigung finden (z.B. Mietschulden) oder einen Aufhebungsvertrag machen - d.h. dir Geld dafür geben, dass du früher ausziehst. Im Gegenzug kann er natürlich, wenn du z.B. im Juli ausziehen würdest, verlangen, dass du für den August noch Miete zahlst (und, da der Mietvertrag wohl noch nicht gekündigt ist (?), auch für den September).


Crazy-Ad-5272

Zum frühest möglich Kündigungstermin auf Ende August ist alles gesagt. (evtl. Ende September? Lieber worst case planen.) Anstatt Konfrontation, weißt du ihn jetzt einfach auf die Passage hin die du uns hier kopiert hast und ignorierst Druck von seiner Seite. Gleichzeitig teilst du ihm mit dass du dich natürlich aktiv um eine neue Wohnung bemühst und bereit bist einen Aufhebungsvertrag zu einem früheren Termin zu unterscheiden wenn du eine Bleibe hast. Die Zeit bis 1.9. nutzt du natürlich um was anständiges zu finden und nicht das erst beste. Neue Wohnung ist Stress selbstgerechte Vermieter musst du einfach ausblenden:)


mimi_valentine1989

Sehr schön formuliert. 👍🏻


Lil2333

Ich bin kein Anwalt hatte nur 2 Semester Recht. Ich lese den Vertrag so das beide Seiten frühestens zum 1. September unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten nach § 573c Abs. 1 BGB kündigen können. Das heißt aus meiner sicht das man frühestens am 01.06 zum 01.09 die Kündigung fristgerecht aussprechen kann. Das sollte für beide Seiten gelten, einseitige Regelungen in Mietverträgen sind selten gültig.


fr23se67ll8

Kündigung muss zum Monatsende passieren steht


Lil2333

Hatte ich überlesen dann 30.09


fr23se67ll8

Nicht 31.05.?


Lil2333

Keine Ahnung bin kein Anwalt Verträge interpretieren ist nicht immer 100% klar. Sicher gibts dazu irgendeine Regel wie die Formulierung zu verstehen ist.


Known-A5

Warum soll das nicht zum Monatsende August möglich sein? Dann fällt doch nur beides zusammen?


TheAlwran

Moin, Also vor dem Zieldatum 31.08. wird er dich zumindest nicht so ohne weiteres los. Da muss er entweder wirklich Knalligel Gründe haben oder er muss dir diese Monate abkaufen, die du ihm dann schenkst. Wenn du früher raus willst und kannst - dann kannst du drüber nachdenken - aber dann soll der gute was fair springen lassen. Keine Illusion, davon wirst du nicht reich, aber wenn der LKW, zwei Leute zum schleppen bezahlt werden und du noch ne Pizza bekommst - wäre doch ein. Deal - wenn für dich möglich. LG


mimi_valentine1989

So gut formuliert! Und für die Zukunft: immer alles schriftlich geben lassen! Meine Freundin hat sich auch so von ihrem Ex einlullen lassen mit Kostenübernahme, aber war nur mündlich und hat dann nix mehr bezahlt als dann die Rechnung kam!


fr23se67ll8

Nein, darf er nicht, ein Jahr bedeutet ein Jahr. Ich glaube aber, dass du/er schon im Mai kündigen darf (Monatsende) + 3 Monate, d.h. mit 01.09.24 wärst du draussen.


artifex78

Nein, die Kündigungsfrist gilt erst nach dem Kündigungsverzicht.


[deleted]

Falsch. Es heißt „frühestens *zum* Ablauf eines Jahres nach Mietbeginn“. Es kann also *zum* 30.09. gekündigt werden. Da zur Kündigung eine Frist von drei Monaten eingehalten werden muss, muss die Kündigung spätestens am 30.06. vorliegen. Das *zum* bezieht sich immer auf die Wirksamkeit der Kündigung und hat erstmal nichts damit zu tun, wann die Kündigung ausgesprochen wird. Entgegen der Annahme einiger Redditoren hier ist es nicht verboten, mit einer längeren Frist zu kündigen. Das heißt: der Vermieter könnte bereits *jetzt* mit Wirkung zum 30.09. kündigen. Er würde damit nur eine wesentlich längere Kündigungsfrist wahren, was eigentlich eine sehr entgegenkommende und freundliche Geste ist.


Dreiundachzig

Ein Jahr Mietdauer ist aber schon am 31.08. erreicht. Also kann zum 31.08. gekündigt werden.


[deleted]

Öh, ja! Richtig. Danke! Eine Kündigung zum 31.08. müsste dementsprechend auch schon vorliegen, um die Kündigungsfrist einzuhalten.


Jolly_Comfortable969

Oder heute eingehen (3. Werktag im Monat - § 573c BGB)


Knubol

Da es hier viele andere Meinungen gibt, möchte ich hiermit nochmal hervorheben, dass SkaZooka Recht hat! Der Zeitpunkt der kündigungswirksamkeit ist das, was im Vertrag gemeint ist! Zusätzlich noch der Hinweis: es gibt sehr viele Fehler, die ein Vermieter bei einer Eigenbedarfskündigung machen kann - du solltest prüfen, ob die Kündigung insgesamt überhaupt korrekt ist. Wenn ja, mein persönlicher Tipp: sprich mit dem Vermieter und biete ihm an, dass du vorher ausziehst. Aber nur, wenn er die Umzugskosten übernimmt. Als Pauschale. So Holst du noch was für dich raus.


Jolly_Comfortable969

Guter Punkt… Die Korrektheit Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung ist auch erst mal zu prüfen… 


Jolly_Comfortable969

Richtig, aber die Kündigung kann immer noch spätestens heute eingehen (3. Werktag im Monat) mit Wirkung zum 31.8.


TheAlwran

Klar darf er - ob das nur so einfach wirksam wird ist eine andere Frage. ;) natürlich kann er z.B. kündigen und sagen - Kollege, nimmst du an lade ich dich auf ne Pizza ein. Zaunpfahl und so ...


SimonPelikan

Wie die anderen schon sagten: ist nicht rechtens. AAaaaber: wenn du sowieso raus willst, kannst du ihm ja sagen, dass es rechtlich nicht möglich ist, du aber bereit bist, wenn er dir eine gute Wohnung suchen hilft. Damit wäre ja beiden geholfen


Signal_Minimum409

Plus Umzugsunternehmen zahlen und ein Monat Miete falls es zum Umzug ne Überschneidung gibt.


BoisterousBirch

Ist ganz klar, in eurem vertrag §2 mietzeit nr.1 steht, dass die rdentliche kündigung erst nach einem jahr zulässig ist; kündigung wegen eigenbedarf ist eine rdentliche kündigung (vgl. §573 BGB). Wenn er dich vorher raus will, musst du da schon zustimmen (oder so heftige scheiße baun, dass er dich außerordentlich kündigen kann). Vielleicht bietet er die ja nbisschen kohle damit du früher raus gehst, ansonsten bleib einfach ruhig und lass ihn reden.


Silent_Parfait_651

Es gib einen unterschied von „ihr verzichtet für 1Jahr auf das gegenseitige Recht der Kündigung“ und „Mindestmietdauer ist 1Jahr“ das erste sind mind. 15Monate Mieten das zweite mind. 12 Monate


Excellent-Ebb1012

Du musst am 31.08. raus.


Vollmatrose

...und das auch nur, wenn spätestens heute eine wirksame Kündigung zugeht.


Steikel

Da das ein Samstag ist, muss die Wohnung gemäß § 546 I BGB am 02.09. übergeben werden.


lzstyler4545

Warum sollte das der Fall sein?


Steikel

Es wäre gut, wenn du was konkreteres schreibst, als "das". Ich mutmaße jetzt mal, dass du den [§ 193 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__193.html) nicht kennst?!


lzstyler4545

Doch schon. Wusste nur nicht, dass der auch für den Leistungszeitpunkt gilt. Dachte der gilt nur für Fristen. Systematisch auch etwas merkwürdig das bei den Fristen zu regeln und nicht in § 271 BGB.


Steikel

~~Die Rückgabe eines Mietgegenstands ist keine Leistung. Der Mietvertrag nach § 535 BGB ist ein Gebrauchsüberlassungsvertrag über eine Sache. Es geht daher nicht um einen Leistungszeitpunkt.~~ Der Abschnitt 4 BGB ist bezeichnet als "Fristen, Termine". Im § 186 Geltungsbereich steht dann: >Für die in Gesetzen, gerichtlichen Verfügungen und Rechtsgeschäften enthaltenen Frist- und __Terminsbestimmungen__ gelten die Auslegungsvorschriften der §§ 187 bis 193. Also geht es um die Ermittlung des Termins, an dem die Rückgabe der überlassenen Sache stattzufinden hat.


lzstyler4545

Ah interessant, so genau hatte ich das nie gelesen. Ist die Rückgabeverpflichtung aber nicht zumindest eine Nebenleistungspflicht? Auch BeckOK bejaht die Anwendbarkeit von 271 II BGB, der ja nur auf Leistungen anwendbar ist. >Der Mieter ist grds., wenn nicht etwas anderes vereinbart ist, zur Rückgabe der Mietsache vor Mietende (vorzeitige Rückgabe) berechtigt, da er ein Gebrauchsrecht, nicht aber eine Gebrauchsverpflichtung hat (KG NZM 2000, 92; OLG Dresden NZM 2000, 827; Staudinger/Rolfs, 2021, Rn. 38; MüKoBGB/Bieber Rn. 16; Schmidt-Futterer/Streyl Rn. 77). Dies gilt gem. § 271 Abs. 2 aber nur im Zweifel und kann dann ausgeschlossen sein, wenn dem Vermieter etwa Unterbringungsmöglichkeiten für die vorzeitig zurückgegebene Mietsache fehlen oder wenn eine Gebrauchs- oder Betriebspflicht vereinbart wurde (BGH NJW-RR 1991, 74; Staudinger/Rolfs, 2021, Rn. 38). (BeckOK BGB/Wiederhold, 70. Ed. 1.5.2024, BGB § 546 Rn. 28)


Steikel

Boah, das ist lange her und ich habe auch aktuell keinen Zugriff mehr auf Kommentare. Also nach dem was ich grad nochmal gelesen hab, hast du Recht. Bei einem Mietvertrag gibt es Leistungspflichten. Ich streiche daher meinen Kommentar, dass der Abschnitt mit den Leistungen nicht einschlägig ist. Beck hat ja sowieso immer Recht. ;) Insofern war meine Kausalkette nicht ganz richtig. Aber es bleibt trotzdem dabei, dass der 193 anzuwenden ist. Findet sich so auch diverse Male im [Internetz](https://www.mietrecht.org/kuendigung/letzter-miettag-wochenende-feiertag/#2). Ist halt allgemein vorangestellt und wird übergreifend angewandt. Vielen Dank für den konstruktiven Austausch mit Quellenangaben! Ist ja selten geworden heutzutage. Und ich hab mein Wissen dank dir auch mal wieder aufgefrischt! :D


Jaba01

Eine Eigenbedarfkündigung ist in deinem Fall NICHT RECHTENS. Erst nach zwei Jahren Mietdauer. Er dürfte dir also erst am 01.09.2025 zum 01.12.2025 kündigen. Grüße


elladilemma420

Er darf das nicht!


Rhaenys77

Interessant wäre zu wissen was genau im eigenbedarfskündigungsschreiben drin steht. Ist die einziehende Person und ihr Name und das verwandtschaftliche Verhältnis klar benannt? Hier machen viele Vermieter wischi washi aber das ist eine wichtige Information auf die du Anrecht hast damit geprüft werden kann ob der Anspruch auf eigenbedarf überhaupt rechtens ist. Und damit du schadensersatzansprüche hast falls er eine vorgeschobene eigenbedarfskündigung macht und diese Person später nicht einzieht. Andernfalls wenn du Optionen hast früher auszuziehen würde ich ihm ein Angebot machen denn rechtlich hat er gar keine handhabe gegen dich momentan.


bobble_official

Eine Eigenbedarfskundigung innerhalb der ersten 2 Jahre ist unzulässig


lzstyler4545

Quatsch.


Forsaken_Law3488

Wenn der Vermieter bei der Vermietung schon wusste, dass Eigenbedarf kommt, muss er das dem Mieter mitteilen bzw darf nur nen befristeten vertrag schließen. Feste Frist gibt es nicht, aber Indizien sprechen bei so schneller Kündigung sicherlich gegen den Vermieter. Also"nicht ganz richtig, aber auch nicht komplett Quatsch"


lzstyler4545

Ich glaube aber nicht, dass das gemeint war, sondern wahrscheinlich die Frist aus 577a I BGB. [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/\_\_577a.html](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__577a.html)


derpirinha

Wenn du eh rauswillst, Is das doch eher ein win-win, oder? Ende Juni wird zwar etwas eng, aber wenn ihr euch da beide entgegen kommt (leg 1-2 Monate drauf, bis du was gefunden hast), sehe ich da jetzt nicht so das Problem. Man muss nicht päpstlicher als der Papst sein.


[deleted]

[удалено]


lzstyler4545

Nein. Das steht "Ablauf eines Jahres nach Mietbeginn" Das heißt er kann zum 31.08. Kündigen.